Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1260 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 08.01.2013 „Kunstschule 2020“ Von dem Förderinstrument „Kunstschule 2020“ profitiert eine Vielzahl von engagierten und für die kulturelle Vielfalt der einzelnen Regionen besonders relevanten Kunstschulen in Niedersachsen. Die Existenz vieler dieser Schulen wäre gefährdet, wenn nach Auslaufen von „Kunstschule 2020“ keine adäquate Anschlussförderung angeboten werden würde. Aktuell stehen im Rahmen dieses Projektes Mittel in Höhe von 100 000 Euro pro Jahr zur Verfügung. Die thematischen Schwerpunkte liegen im Bereich der Strukturförderung, um auf aktuelle und kommende Herausforderungen vorbereitet zu sein, Qualifizierung, Professionalisierung und Veränderungsmanagement. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Bedeutung besitzen nach Ansicht der Landesregierung die niedersächsischen Kunstschulen ? 2. Wie und mit welchem Konzept will die Landesregierung die niedersächsischen Kunstschulen nach dem Auslaufen von „Kunstschule 2020“ Ende des Jahres 2014 fördern? 3. Welche Bestrebungen entwickelt die Landesregierung, nach dem Abschluss von „Kunstschule 2020“ eine verwendungsoffene Förderung zu ermöglichen, die gleichermaßen für Materialund für Personalausgaben verwendet werden kann? 4. Plant die Landesregierung, bei einer Fortführung des Projekts „Kunstschule 2020“ ähnliche Schwerpunkte zu setzen, oder verfolgt sie anderweitige Zielsetzungen? (An die Staatskanzlei übersandt am 15.01.2014 - II/725 - 567) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 17.02.2014 für Wissenschaft und Kultur - M - 01 420-5/567 - Bei der Förderung der jugendkulturellen Bildung setzt das Land Niedersachsen einen besonderen Akzent auf künstlerische und ästhetische Ausdrucks- und Wahrnehmungsformen und einen aktiven Umgang damit. Hierbei leisten die über 40 Kunstschulen einen wichtigen Beitrag. Sie arbeiten interdisziplinär zwischen und mit den verschiedenen Kunstsparten und Künsten: Musik, Theater, Bildende Kunst, Medien und Literatur. Kunstschulen sind aber auch außerschulische Bildungseinrichtungen , die in enger Kooperation mit Kita, Schule und anderen Bildungsträgern wertvolle Arbeit leisten. Die Kunstschulen sind somit insbesondere im Flächenland Niedersachsen eine wichtige Säule der kulturellen Bildung. Das Land Niedersachsen unterstützt daher den Landesverband der Kunstschulen - Kunst & Gut e. V. - institutionell mit jährlich 90 000 Euro. Für Projektförderungen stehen zudem jährlich 100 000 Euro zur Verfügung, die auf Grundlage der Empfehlungen der Niedersächsischen Kunstschulkommission vom Land vergeben werden. Im Jahr 2014 erhält zudem der Landesverband der Kunstschulen zusätzliche 30 000 Euro für Projektförderungen. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1260 Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: Zu 1: Die Kunstschulen sind wichtige Partner innerhalb der kulturellen, schulischen und außerschulischen Bildungslandschaft in Niedersachsen. Zu den wichtigen Aufgaben von Land und Kunstschulverband gehört es daher, die Zukunftsfähigkeit der Kunstschulen zu sichern, ihre Aktivitäten und Kooperationen innerhalb der kulturellen Bildung zu stärken sowie Bildungspartnerschaften und Netzwerke zu schaffen. Zu 2 bis 4: Auf der nächsten Sitzung der Niedersächsischen Kunstschulkommission im März 2014 wird über die Zukunft des Programms „Kunstschule 2020“ beraten und für das Land Niedersachsen ein entsprechender Vorschlag erarbeitet. Die endgültige Entscheidung darüber wird voraussichtlich Ende des Jahres getroffen. Unabhängig von dieser Entscheidung wird darauf hingewiesen, dass projektbezogene Personalkosten ebenso wie projektbezogene Sach- und Materialkosten grundsätzlich für jede Form der Projektförderung beantragt und gewährt werden. Hierbei handelt es sich regelmäßig um zusätzliche Personal- und Sachkosten, nicht um die Finanzierung laufender Kosten. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić 2 (Ausgegeben am 04.03.2014) Drucksache 17/1260 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 08.01.2013 „Kunstschule 2020“ Antwort der Landesregierung