Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1265 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 08.01.2014 Sprachlernklassen an der Oberschule Celle I Sprache ist der Schlüssel zu Integration. Das sagte Ministerin Frauke Heiligenstadt in einer Rede auf der DaZNet-Tagung am 28. November in Hannover. Um Kinder und Jugendliche schneller und besser integrieren zu können, werden an einigen niedersächsischen Schulen die sogenannten Sprachlernklassen eingerichtet. Die Oberschule Celle I verfügt derzeit über zwei Sprachlernklassen mit insgesamt 33 Schülern. Aktuell besteht aufgrund großer Nachfragen akuter Bedarf für eine dritte Sprachlernklasse. Die Landesschulbehörde genehmigt derzeit jedoch keine weitere Sprachlernklasse . Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Warum wird der Oberschule Celle I keine weitere Sprachlernklasse genehmigt, wenn der Bedarf aber da ist und es sogar Nachfragen von anderen Schulen gibt? 2. Wie viele Sprachlernklassen mit wie vielen Schülern gibt es in Niedersachsen insgesamt (bitte nach Schule und Schüler sowie Klassenzahl auflisten)? 3. Wie schätzt die Landesregierung den Bedarf an weiteren Sprachlernklassen ein? 4. Nach welchen Voraussetzungen wird die Genehmigung zur Bildung einer weiteren Sprachlernklasse an der Oberschule Celle I erteilt? 5. Welche andere sprachliche Fördermaßnahme bietet die Landesschulbehörde alternativ zu den Sprachlernklassen in der Oberschule Celle I? 6. Mit welcher Begründung wurde die Einrichtung einer zusätzlichen Sprachlernklasse verweigert ? (An die Staatskanzlei übersandt am 15.01.2014 - II/725 - 566) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 27.02.2014 - 01-0 420/5-566 - Namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: An der Oberschule Celle I werden derzeit 34 Schülerinnen und Schüler in zwei Sprachlernklassen unterrichtet. Aufgrund vermehrter Anfragen von Schulen aus dem Zuständigkeitsbereich der Niedersächsischen Landesschulbehörde, Regionalabteilung Lüneburg, Außenstelle Celle, hinsichtlich der Beschulung von neu zugewanderten Schülerinnen und Schülern ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen in einer Sprachlernklasse ist die Einrichtung einer weiteren Sprachlernklasse an der Oberschule Celle I zum 01.08.2014 geplant. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1265 Zu 2: Aufgrund der europäischen Öffnung, der Globalisierung der Arbeitswelt und Fluchtbewegungen nimmt die Zuwanderung von sogenannten Seiteneinsteigern ohne Deutschkenntnisse auch weiterhin stark zu, sodass die weitere Einrichtung von Sprachlernklassen verstärkt erforderlich ist. Dies bestätigt auch eine aktuell im Januar 2014 durch die Niedersächsische Landesschulbehörde durchgeführte Bestandsaufnahme über bestehende, fortzuführende und geplante Sprachlernklassen an niedersächsischen Grundschulen und Schulen des Sekundarbereichs I. Gegenüber der letzten statistischen Erhebung zum Stichtag 22.08.2013 hat sich demnach die Anzahl der Sprachlernklassen von 62 auf insgesamt 80 erhöht. Derzeit bestehen an folgenden Schulen Sprachlernklassen (unterteilt nach Regionalabteilungen der Niedersächsischen Landesschulbehörde): Regionalabteilung Braunschweig Grundschulen derzeit bestehende Sprachlernklassen Regionalabteilung Braunschweig Sekundarbereich derzeit bestehende Sprachlernklassen GS Brüder Grimm, Göttingen 1 HS Sophienstraße, Braunschweig 1 GS Egelsbergschule, Göttingen 1 HS Heidberg, Braunschweig 1 GS Hagenberg, Göttingen 1 HS Fallersleben, Wolfsburg 1 GHS Freiherr-v.-Stein, Gifhorn 2 Voigt RS, Göttingen 1 HS Heinrich Heine, Göttin- gen 1 HS Fredenberg, Salzgitter 1 Regionalabteilung Hannover Grundschulen derzeit bestehende Sprachlernklassen Regionalabteilung Hannover Sekundarbereich derzeit bestehende Sprachlernklassen GHS Klütschule, Hameln 1 GOBS Wilhelm Raabe, Hameln 2 GS Rohrsen, Hameln 1 GHS Klütschule, Hameln 1 HS Geschwister-Scholl, Hildesheim 2 HS Holzminden 1 OBS Stadthagen 2 GHRS Brinker Schule, Langenhagen 1 HRS Bertha-von-Suttner, Hannover 1 HS Peter-Ustinov, Hannover 1 HS Anne Frank Hannover 1 HS Badenstedt, Hannover 1 HS Ada Lessing, Hannover 1 HS Rosa Parks, Hannover 2 Gy Georg-Büchner, Seelze 1 Gy Herschelschule, Hanno- ver 1 KGS Bad Münder 1 KGS Albert-Einstein, Laat- zen 1 KGS Hemmingen 1 KGS Kirchweyhe 2 IGS Linden, Hannover 1 IGS Büssingweg, Hannover 1 IGS Kronsberg, Hannover 1 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1265 Regionalabteilung Lüneburg Grundschulen derzeit bestehende Sprachlernklassen Regionalabteilung Lüneburg Sekundarbereich derzeit bestehende Sprachlernklassen GS Hehlentor, Celle 1 HS Stadtmitte, Lüneburg 3 HS Tostedt 1 OBS Celle I 2 HS Achim 1 HS Bleickenschule, Cuxha- ven 1 Regionalabteilung Osnabrück Grundschulen derzeit bestehende Sprachlernklassen Regionalabteilung Osnabrück Sekundarbereich derzeit bestehende Sprachlernklassen GS Haarentor, Oldenburg 1 OBS Wilh. v. d. Heide, Delmenhorst 2 GS Kreyenbrück, Oldenburg 1 HRS Süd, Delmenhorst 1 GS Rostrup, Bad Zwischenahn 1 HS West, Delmenhorst 1 GS Eversburg, Osnabrück 1 OBS Alexanderstr., Oldenburg 1 GS Widukindland, Osnabrück 1 OBS Osternburg, Oldenburg 1 GS Wallschule, Wildeshausen 1 OBS Eversten, Oldenburg 2 GS Waldschule Lüstringen, Osnabrück 1 HS Bad Zwischenahn 1 GS Hesepe, Bramsche 4 HRS Käthe Kollwitz, Osnabrück 2 GS St. Andreas, Cloppenburg 1 HS Innenstadt, Osnabrück 2 RS am Westerberg, Osnabrück 1 OBS Norden 2 HS Wildeshausen 1 OBS Graf von Zeppelin, Großenkneten 1 HS Bramsche 2 Detaillierte Angaben über die Anzahl der darin aufgenommenen Schülerinnen und Schüler liegen nicht für alle Schulen vor. Eine Sprachlernklasse soll eingerichtet werden, wenn eine Schule von mindestens zehn Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache besucht wird; die Schülerhöchstzahl beträgt 16 Schülerinnen und Schüler. Zu 3: Im Rahmen der durchgeführten Bestandsaufnahme (siehe Antwort zu 2) ist der voraussichtliche Bedarf an weiteren Sprachlernklassen für das nächste Schuljahr 2014/2015 wie folgt ermittelt worden : Niedersächsische Landesschulbehörde Zusätzlicher Bedarf an Sprachlernklassen ab 01.08.2014 Grundschulen Sekundarbereich I Regionalabteilung Braunschweig 2 5 Regionalabteil Hannover 8 10 Regionalabteilung Lüneburg 2 5 Regionalabteilung Osnabrück 4 3 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1265 Zu 4: Sprachlernklassen können grundsätzlich an allen Schulformen des allgemeinbildenden Bereichs außer an Förderschulen eingerichtet werden. Die Einrichtung von Sprachlernklassen (so auch für die Oberschule Celle I) erfolgt auf der Grundlage des RdErl. d. MK v. 21.07.2005 (SVBl. 9/2005, S. 475 ff.) zur „Integration und Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache “. Dieser Erlass befindet sich derzeit in der Überarbeitung und wird voraussichtlich in einer Neufassung zum 01.08.2014 in Kraft treten. Die Regelungen des Erlasses vom 21.07.2005 werden bis dahin weiter angewandt. Auch findet der RdErl. d. MK v. 07.07.2011 (SVBl 8/2011 S. 268), zuletzt geändert durch RdErl. d. MK vom 07.05.2013 (SVBl. Nr. 6, S. 219), „Klassenbildung und Lehrerstundenzuweisung an den allgemein bildenden Schulen“ Anwendung. Grundsätzlich werden Sprachlernklassen bedarfsabhängig eingerichtet. Eine Sprachlernklasse soll eingerichtet werden, wenn eine Schule von mindestens zehn Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache besucht wird, die aufgrund erheblicher Defizite in der deutschen Sprache dem Unterricht in der Regelklasse noch nicht folgen können. Die Schülerhöchstzahl beträgt 16 Schülerinnen und Schüler. Sprachlernklassen können auch jahrgangsübergreifend gebildet werden . Dabei ist das Einvernehmen mit dem Schulträger herzustellen. Der Unterricht in den Jahrgängen 1 bis 4 umfasst 23 Wochenstunden, in den Jahrgängen 5 bis 10 30 Stunden. Der Unterricht in der Sprachlernklasse dient vorrangig dem Erwerb und der Erweiterung der deutschen Sprachkenntnisse und bereitet auf den Übergang in die Regelklasse vor. Er darf sich daher nicht auf Sprachunterricht beschränken, sondern ist auch fachbezogen zu erteilen. Bei der Vermittlung fachlicher Inhalte orientiert er sich an den curricularen Vorgaben für die Fächer in der jeweiligen Schulform. Um einen möglichst problemlosen Übergang zu gewährleisten, soll der Unterricht in der Sprachlernklasse in enger Abstimmung mit dem Unterricht in den Regelklassen durchgeführt werden. Im Hinblick auf die zu erreichende Integration sollen die Schülerinnen und Schüler einer Sprachlernklasse schon von Anfang an in ausgewählten Fächern (z. B. in musischkulturellen , in praxisbezogenen Fächern und im Sport) am Unterricht ihrer künftigen Regelklasse teilnehmen. Der Besuch einer Sprachlernklasse dauert in der Regel ein Jahr, kann aber entsprechend dem Stand der Deutschkenntnisse verkürzt werden, um den Übergang in die Regelklasse für die Schülerinnen und Schüler individuell flexibel zu gestalten. Bei Schülerinnen und Schülern der Schuljahrgänge 8, 9 und 10 kann die Besuchsdauer generell auf zwei Jahre verlängert werden, damit diese Schülerinnen und Schüler auf den Übergang in eine Schule des Sekundarbereichs II vorbereitet werden können. Für Schülerinnen und Schüler aus mehreren Schulen des Sekundarbereichs I kann die Schulbehörde im Einvernehmen mit dem Schulträger Sprachlernklassen auch an zentralen Schulstandorten in der Region einrichten, um die erforderliche Mindestzahl zur Einrichtung einer Sprachlernklasse zu erreichen. Die zentralen Sprachlernklassen können auch jahrgangsübergreifend und schulformübergreifend eingerichtet werden. Schülerinnen und Schüler, die eine Sprachlernklasse besucht haben, können bei Bedarf anschließend an einem Förderkurs oder am Förderunterricht teilnehmen. Zu 5: Nicht alle Schülerinnen und Schüler mit geringen Deutschkenntnissen werden generell in einer Sprachlernklasse beschult. Auch im Unterricht einer Regelklasse erfolgt automatisch Sprachförderung durch zunehmendes Verstehen und Anwenden der deutschen Sprache. Landesweit erhalten die öffentlichen allgemeinbildenden Schulen durch Erlass des Kultusministeriums vom 14.11.2003, aktualisiert durch Erlass vom 04.01.2010, ein Kontingent zusätzlicher Lehrerstunden für besondere Fördermaßnahmen. Auf der Grundlage des Runderlasses „Integration und Förderung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache“ vom 21.07.2005 werden sie vorrangig eingesetzt für die Sprachförderung vor der Einschulung, den Förderunterricht von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache zum Erwerb und zur Verbesserung der deutschen Sprachkenntnisse sowie für Fördermaßnahmen nach einem genehmigten Förderkonzept . Aus diesem Kontingent werden somit auch die Sprachlernklassen versorgt. 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1265 Celle ist regionales Zentrum eines Netzwerks von Schulen mit einem erhöhten Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund und besonderen Herausforderungen. Im Zuge des Projekts „Deutsch als Zweitsprache (DaZ)/Deutsch als Bildungssprache (DaB), Mehrsprachigkeit und Interkulturelle Kompetenz“ geht es u. a. um die Optimierung einer durchgängigen Sprachbildung in allen Schulfächern im Bereich Deutsch als Zweit- und Bildungssprache und deren Integration in die Organisationsentwicklung von Schulen. Auch hier finden die Schulen Beratung und Unterstützung hinsichtlich zusätzlicher Fördermöglichkeiten für Schülerinnen und Schüler mit noch geringen Kenntnissen in der deutschen Sprache. Zu 6: Aufgrund der erhöhten Anzahl neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler mit mangelnden Sprachkenntnissen wird die Einrichtung einer zusätzlichen Sprachlernklasse für notwendig gehalten , da die begrenzten Aufnahmekapazitäten in den bestehenden Sprachlernklassen der Oberschule eine Aufnahme weiterer, zumeist aus dem osteuropäischen und nordafrikanischen Sprachraum zugewanderter Schülerinnen und Schüler unmöglich machen. Obwohl ein Antrag auf Einrichtung einer dritten Sprachlernklasse am Standort der Oberschule Celle I des Schulträgers noch nicht vorliegt, ist die Einrichtung zum Schuljahr 2014/2015 vorgesehen. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann 5 (Ausgegeben am 05.03.2014) Drucksache 17/1265 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christi-an Dürr (FDP), eingegangen am 08.01.2014 Sprachlernklassen an der Oberschule Celle I Antwort der Landesregierung