Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1274 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 16.12.2013 Zeitplan und Konzepte für die Internationalisierung der niedersächsischen Hochschulen Auf eine vorhergehende Initiative der FDP-Fraktion hat der Landtag am 30. Oktober 2013 einen Antrag der rot-grünen Regierungsfraktionen beschlossen. Festgelegt wurden darin folgende Punkte: – Steigerung der internationalen Attraktivität des Hochschulstandortes Niedersachsen, – Etablierung einer Willkommenskultur durch Schaffung eines internationalen Campus an den Hochschulen, – weitere Internationalisierung von Studium und Lehre, – Entwicklung interkultureller Lehr- und Lernkonzepte, – Verbesserung der rechtlichen Rahmenbedingungen der Internationalisierung, – Internationalisierung der Curricula und Ausweitung englischsprachiger Angebote, – Ausbau von Austauschprogrammen mit internationalen Partnern, – Angebot von Studiengängen mit internationalen Abschlüssen, – Ausbau der Unterstützung ausländischer Studierender z. B. durch Mentorenprogramme, – Entwicklung von Maßnahmen gegen Diskriminierung, – Stärkung der Forschung durch den Ausbau internationaler Forschungskooperationen und verstärkte Zusammenarbeit mit ausländischen Hochschulen, – Gewinnung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern aus dem Ausland. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Verfolgt die Landesregierung einen Zeitplan für die Umsetzung der Internationalisierung an den Hochschulen, und, wenn ja, wie gestaltet sich dieser? 2. Wenn die Landesregierung in ihrem Antrag von „Mobilität von Studierenden und Lehrenden, dem Wissenstransfer und einer länderübergreifenden Gestaltung der Curricula“ als Themen oder Bereiche der Internationalisierung spricht, wie, womit und in welchem Umfang will sie in diesen Bereichen mit den Hochschulen zusammenarbeiten? 3. Wie und mit welcher finanziellen Ausgestaltung will die Landesregierung den Ausbau der Austauschprogramme mit internationalen Partnern ausgestalten? 4. Welche Konzepte plant die Landesregierung, um den Ausbau der internationalen Forschungskooperationen und die verstärkte Zusammenarbeit mit ausländischen Hochschulen zu stärken ? 5. Wie und mit welchem Konzept will die Landesregierung die Hochschulen unterstützen, um mehr Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland zu gewinnen? (An die Staatskanzlei übersandt am 19.12.2013 - II/725 - 553) 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1274 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 28.02.2014 für Wissenschaft und Kultur - M - 01 420-5/553 - Internationalisierung ist von grundlegender Bedeutung für den Wissenschafts- und Forschungsbereich . Als eigentliche Motoren des Internationalisierungsprozesses spielen die Hochschulen eine entscheidende Rolle. Durch eine strategische Internationalisierung wird das Kreativitäts- und Innovationspotenzial der Hochschulen in Forschung, Lehre und Studium gesteigert und deren Qualität durch internationales Benchmarking verbessert. Nur international profilierte und vernetzte Hochschulen können im globalen Wettbewerb bestehen, die klügsten Köpfe anwerben und ihre Konkurrenzfähigkeit unter Beweis stellen - in einer zunehmend globalisierten Welt sind das entscheidende Voraussetzungen für wirtschaftliche Prosperität und Innovationsfähigkeit. Die Mobilität ausländischer Studierender sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler trägt nicht nur zur institutionellen Internationalisierung der Hochschulen und gleichzeitig zur Sicherung des wachsenden Fachkräftebedarfs in Wissenschaft und Wirtschaft bei, sondern hat auch für das aufnehmende Land unmittelbaren volkswirtschaftlichen Nutzen. Durch internationale Kontakte und gegenseitigen Austausch werden zudem Vorurteile abgebaut, Werte wie Toleranz und Weltoffenheit gefördert und ein interkultureller Dialog ermöglicht. Insbesondere im Rahmen der Bildungszusammenarbeit mit Entwicklungsländern gilt es, diese Erfahrungen zu nutzen und in eine zukunftsfähige Eine-Welt-Politik zu integrieren. Niedersachsen ist als internationaler Wissenschafts- und Forschungsstandort gut aufgestellt: Im WS 2012/2013 waren 15 515 ausländische Studierende an niedersächsischen Hochschulen immatrikuliert , während im WS 2011/2012 die Zahl noch bei 14 923 ausländischen Studierenden lag. Dies bedeutet ein Plus von 592 Studierenden innerhalb nur eines Jahres. Zwischen niedersächsischen Hochschulen und internationalen Partnern bestehen weit über 2 000 institutionalisierte Kooperationsbeziehungen , die in der Regel die gegenseitige Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen , den Austausch von Studierenden, Lehr- und Forschungspersonal sowie die Zusammenarbeit in Forschung und Lehre umfassen. Ein weiterer Indikator der Internationalisierung sind die zugewendeten Mittel des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) in den Bereichen Individual-, Projekt- und EU-Förderung. Im Jahr 2012 hat Niedersachsen insgesamt 8,2 % der DAAD-Mittel erhalten und liegt damit bundesweit auf dem fünften Platz. Grund für diese gute Ausgangslage ist, dass die niedersächsischen Hochschulen frühzeitig die sich bietenden Chancen der Globalisierung und Internationalisierung erkannt haben. Sie haben sich international positioniert und erfolgreich regionale Schwerpunkte gesetzt. Gleichzeitig verstehen die Hochschulen Internationalisierung nicht als Selbstzweck, sondern definieren diese als Baustein ihrer institutionellen Profilbildung und als wesentliches Instrument der Qualitätsentwicklung. Das Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK) unterstützt die niedersächsischen Hochschulen in ihren Internationalisierungsprozessen. Gemäß § 1 Abs. 3 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) ist Internationalisierung ein grundlegender Bestandteil der mehrjährigen Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen. Des Weiteren ist in § 3 Abs. 1 NHG festgelegt, dass die Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Hochschulbereich und des Austausches zwischen deutschen und ausländischen Hochschulen, unter besonderer Berücksichtigung der Belange ausländischer Studierender, originäre Aufgaben der Hochschulen sind. Ausweislich § 6 Abs. 4 NHG sind die Hochschulen dazu verpflichtet, die Studierenden beim Erwerb einer internationalen Qualifikation, insbesondere durch Integration und Vermittlung von Studienzeiten im Ausland , zu unterstützen und im Ausland erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen nach Maßgabe eines europäischen Bewertungssystems anzuerkennen. Ein weiteres Instrument zur Steuerung der Internationalisierung der Hochschulen ist die Leistungsbezogene Mittelzuweisung. In für Universitäten und Fachhochschulen unterschiedlichen Formel- 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1274 kreisläufen werden bestimmte Leistungsparameter mit internationalem Bezug berücksichtigt. Bei den Universitäten gehen für den Bereich Lehre 48 % in die Formel ein, davon werden Bildungsausländer und Outgoing-Studierende mit je 2 % berücksichtigt. Für den Bereich Forschung, der ebenfalls mit 48 % in die Formel eingeht, werden die Alexander-von-Humboldt-Stipendiaten mit 2 % gewichtet . In 2013 gingen für jeden dieser Parameter insgesamt ca. 800 000 Euro in die Formel ein. Bei den Fachhochschulen geht die Lehre mit 84 % in die Formel ein. Davon werden je 2 % für die Parameter Bildungsausländer und Outgoing-Studierende berücksichtigt. In 2013 waren das jeweils knapp 400 000 Euro. Insgesamt wurden über die Leistungsbezogene Mittelzuweisung in 2013 Anreize in Höhe von 3,2 Mio. Euro für die Internationalisierung der Hochschulen gesetzt. Darüber hinaus sind im Einzelplan 06, Kapitel 06 08, TGr. 61 Mittel für die Stärkung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen i. H. v. 331 000 Euro etatisiert, die vornehmlich zur Unterstützung der internationalen Profilbildung der Hochschulen und für die grenzüberschreitende und interregionale Hochschulzusammenarbeit vorgesehen sind. Ergänzt werden diese Fördermöglichkeiten durch Mittel in Einzelplan 02, Kapitel 02 02, TGr. 74, die anteilig zur Unterstützung und Intensivierung internationaler Kontakte im wissenschaftlichen Bereich an MWK weitergegeben werden. Ferner stehen im Einzelplan 06, Kapitel 06 08, TGr. 63, Mittel für die Internationalisierung der Hochschulen i. H. v. 102 000 Euro zur Verfügung. Diese kommen besonderen Internationalisierungsmaßnahmen der Hochschulen zugute. Dazu zählen die Ausgleichsfinanzierung für Fachhochschulen bei Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen, Zuschüsse für innovative Anreizmaßnahmen der Hochschulen zur Anwerbung von ausländischen Studierenden, Zuschüsse für kurzzeitige „Orientierungs“-Tutorien für ausländische Studierende zu Beginn ihres Aufenthaltes an einer niedersächsischen Hochschule sowie Zuschüsse zur Förderung innovativer Maßnahmen der europäischen Zusammenarbeit im Einzelfall. Gleichwohl besitzen die vorgenannten Instrumente zur Internationalisierung der Hochschulen eher flankierenden Charakter. Ausgestaltung und Umsetzung der Internationalisierungsprozesse obliegen , unter Respektierung der Hochschulautonomie, vor allem den Hochschulen selbst. Diese haben in der Vergangenheit eigenständig und erfolgreich ihre Internationalisierung vorangetrieben, Austauschprogramme mit internationalen Partnern aufgelegt, Forschungskooperationen mit ausländischen Einrichtungen vereinbart und dadurch zahlreiche Studierende sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus dem Ausland rekrutiert. Wie verantwortungsvoll und zielorientiert die Hochschulen ihre Internationalisierung betreiben wird daran deutlich, dass nahezu alle niedersächsischen Hochschulen hochschuleigene Internationalisierungsstrategien bzw. Konzepte entwickelt und diese größtenteils implementiert haben Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: Zu 1: Es existiert ein Zeitplan anhand dessen die Internationalisierung an den Hochschulen weiter umgesetzt wird. Am 12.04.2013 haben die Wissenschaftsministerinnen und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern im Rahmen der 13. Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) einstimmig eine Strategie für die Internationalisierung der Hochschulen in Deutschland beschlossen. Im Rahmen dieser Strategie haben Bund und Länder neun Handlungsfelder zur weiteren Förderung der Internationalisierung der Hochschulen definiert und dazu entsprechende Zielvorstellungen verabschiedet . Den niedersächsischen Hochschulen ist die vorgenannte Strategie mit der Bitte um Prüfung übersandt worden, wie sich der Umsetzungsstand der einzelnen Handlungsfelder jeweils darstellt . Parallel dazu sind die Hochschulen über die Entschließung des Niedersächsischen Landtages zum Thema „Internationalisierung der niedersächsischen Hochschulen voranbringen“ in der Drs. 17/877 informiert und um Einschätzung gebeten worden, wie die darin formulierten Aufgaben effektiv umgesetzt werden können. Die Rückmeldungen zu beiden Themenkomplexen werden voraussichtlich Mitte März dieses Jahres vorliegen. Nach Analyse der Ergebnisse werden diese maßgeblich in die neuen strategischen Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen einfließen, die in diesem Jahr für einen mehrjährigen Zeitraum erneut abzuschließen sind. Eine weitere zeitliche Perspektive zur Umsetzung der Internationalisierung an den Hochschulen bietet der Hochschulentwicklungsvertrag , der am 01.01.2014 in Kraft getreten ist. In den Leitlinien der Hochschulentwicklung in Niedersachsen unter § 1 ist u. a. festgelegt, dass die niedersächsischen Hochschulen Internationalisierung als einen zentralen Baustein der institutionellen Profilbildung und als wesentliches Instrument der Qualitätsentwicklung definieren und auf Grundlage der o. g. Strategie der 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1274 GWK ihre strategische Internationalisierung auf allen Ebenen weiter forcieren. Demnach wird die Internationalisierung an den Hochschulen in den kommenden vier Jahren im besonderen Fokus der Wissenschaftspolitik des Landes stehen. Zu 2: Die Frage bezieht sich vermutlich auf den Antrag der Fraktion der SPD und Bündnis 90/Die Grünen (Drs. 17/574). Dementsprechend hat der Landtag am 30.10.2013 beschlossen: „Bei der grenzüberschreitenden Hochschulbildung geht es in erster Linie um die Mobilität von Studierenden und Lehrenden , den Wissenstransfer und Aspekte der länderübergreifenden Gestaltung von Curricula“. Die Landesregierung hat mit dem Hochschulentwicklungsvertrag und der damit verbundenen, mehrjährigen Planungssicherheit einen optimalen Rahmen geschaffen, innerhalb dessen die Hochschulen ihre Internationalisierung auch im Bereich von Studium und Lehre weiter voranbringen können. Entsprechend ihrer Bedeutung ist der Internationalisierung daher unter Bezugnahme auf die Strategie der GWK eine eigene Leitlinie im Hochschulentwicklungsvertrag gewidmet. Die Landesregierung unterstützt die Bemühungen der Hochschulen im Bereich der Mobilität u. a. durch die bereits erläuterten Anreizsetzungen in der formelgebundenen Mittelzuweisung sowie durch die mit der jeweiligen Hochschule abzuschließenden strategischen Zielvereinbarungen. Bei der Planung von neuen Studiengängen haben sich insbesondere der Einbau von „Mobilitätsfenstern“ sowie der Abschluss von „Learning Agreements“ bewährt, auf deren Grundlage ein Auslandsaufenthalt systematisch eingeplant und die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen sichergestellt werden kann. Im Sinne der erwähnten länderübergreifenden Gestaltung von Curricula werden Studiengänge , die in enger Abstimmung mit ausländischen Partnerhochschulen konzipiert und durchgeführt werden, besonders begrüßt. Hierbei handelt es sich um „Double Degree“- und „Joint Degree -Programme“, bei denen entweder ein Doppelabschluss oder ein gemeinsamer Abschluss von einer niedersächsischen und einer ausländischen Hochschule vergeben werden. Zu 3: Die niedersächsischen Hochschulen entscheiden eigenständig darüber, mit welchen internationalen Partnern sie kooperieren und wie sie diese Zusammenarbeit inhaltlich und haushalterisch konkret ausgestalten. Auf die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen und Anreizinstrumente wurde eingangs hingewiesen. Zur Etablierung von Austauschprogrammen mit internationalen Partnern stehen vornehmlich die im Einzelplan 06, in Kapitel 06 08, TGr. 61 etatisierten Mittel zur Verfügung , die u. a. zur Förderung von grenzüberschreitenden und interregionalen Projekten der Hochschulzusammenarbeit verausgabt werden. Im Haushaltsjahr 2014 sind das 331 000 Euro, um Austauschprogramme und weitere Projekte mit internationalen Partnern zu initiieren. Zu 4: Die Landesregierung hält auch bei der Erstellung von Konzepten zum Ausbau der internationalen Forschungskooperationen und zur Stärkung der Zusammenarbeit mit ausländischen Hochschulen an dem bewährten Grundsatz der Hochschulautonomie fest. Das bedeutet, dass die Förderung der internationalen Zusammenarbeit originäre Aufgabe der Hochschulen ist. Im Sinne des Subsidiaritätsprinzips und der Freiheit der Forschung (Artikel 5 des Grundgesetzes) ermitteln die Hochschulen in eigener Verantwortung ihre Bedarfe hinsichtlich der Internationalisierung der Forschung und definieren selbstständig, welche Konzepte diesbezüglich zum Einsatz kommen sollen. Wie bereits erläutert, schafft das MWK Rahmenbedingungen und setzt Anreize, um die Internationalisierung der Forschung und die Zusammenarbeit mit ausländischen Hochschulen zu intensivieren. Gleichwohl werden bestimmte Aspekte der internationalen Forschungskooperationen der niedersächsischen Hochschulen durch das MWK gefördert. Die im Haushalt eingestellten Mittel für die Internationalisierung der Hochschulen werden anteilig Fachhochschulen zur Ausgleichsfinanzierung für die Teilnahme an EU-Forschungsprogrammen zur Verfügung gestellt. Damit können personelle Hilfen bei der Vorbereitung von EU-Forschungsanträgen und der Durchführung genehmigter Forschungsprojekte finanziert werden. Darüber hinaus wird aus Mitteln des Niedersächsischen Vorab die Zusammenarbeit niedersächsischer und israelischer Hochschulen unterstützt. 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1274 Zu 5: Wie bereits erläutert, setzt MWK im Rahmen der Leistungsbezogenen Mittelzuweisung konkrete Anreize zur Internationalisierung der Hochschulen. Die Gewinnung von ausländischen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern wird in der Formel für die Universitäten dahin gehend berücksichtigt , dass die Alexander-von-Humboldt-Stipendiaten mit 2 % im Bereich Forschung gewichtet werden. Dieser Parameter wird weiterhin Bestandteil der Leistungsbezogenen Mittelzuweisung bleiben, um die Hochschulen bei der Rekrutierung von ausländischem Spitzenpersonal zu fördern. Des Weiteren werden die niedersächsischen Hochschulen von MWK darin unterstützt, an internationalen Multiplikatoren- und Netzwerkmessen im Wissenschaftsbereich teilzunehmen, um den Wissenschafts - und Forschungsstandort Niedersachsen angemessen zu präsentieren und um internationale Kooperationen anzubahnen und dadurch Personal aus dem Ausland an die hiesigen Hochschulen zu binden. Daher sind die niedersächsischen Hochschulen auf der internationalen Bildungsmesse NAFSA (urspr. National Association of Foreign Student Advisers, heute: Association of International Educators) und dem europäischen Pendant EAIE (European Association for International Education) präsent und tragen somit maßgeblich zur Internationalisierung der Hochschullandschaft bei. Dieses Konzept hat sich bewährt und wird fortgeführt. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić 5 (Ausgegeben am 10.03.2014) Drucksache 17/1274 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 16.12.2013 Zeitplan und Konzepte für die Internationalisierung der niedersächsischen Hochschulen Antwort der Landesregierung