Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1288 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Ansgar Focke (CDU), eingegangen am 14.01.2014 Wie viele Personen wurden 2013 aus Niedersachsen abgeschoben? Die rot-grüne Landesregierung kündigte bei Amtsantritt einen „Paradigmenwechsel“ in der Flüchtlingspolitik an. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen wurden im Jahr 2013 aus den einzelnen Landkreisen Niedersachsens in welche Länder abgeschoben, einschließlich sogenannter Dublin-II-Fälle (bitte tabellarische Auflistung nach Landkreisen)? 2. Wie viele Personen wurden im Jahr 2012 aus den einzelnen Landkreisen Niedersachsens in welche Länder abgeschoben, einschließlich sogenannter Dublin-II-Fälle (bitte tabellarische Auflistung nach Landkreisen)? 3. In wie vielen Fällen fanden im Jahr 2013 sogenannte Nacht-Abschiebungen statt, die zwischen 22 Uhr und 6 Uhr begannen (bitte tabellarische Auflistung nach Landkreisen)? (An die Staatskanzlei übersandt am 16.01.2014 - II/725 - 571) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 06.03.2014 für Inneres und Sport - 61.10 – 12231/ 3-5 - Die Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 2: Bei den in den Jahren 2012 und 2013 in Niedersachsen vollzogenen Abschiebungen bzw. Überstellungen ist nach den jeweils geltenden Rechtsgrundlagen zu differenzieren, sodass zwei Kategorien zu bilden sind. Zur ersten Kategorie zählen Abschiebungen, bei denen die niedersächsischen Behörden einen Handlungsspielraum haben, um die Vorbereitungen und den Vollzug der jeweiligen Abschiebung nach den Vorgaben der Landesregierung so zu gestalten, dass die Belange der Ausreisepflichtigen beim Vollzug der Rückführung berücksichtigt werden können. Hierzu zählen Abschiebungen von vollziehbar ausreisepflichtigen Personen, die ausgewiesen wurden und deren Ausreise zu überwachen ist, ebenso wie die von Personen, die die Möglichkeit der freiwilligen Ausreise hatten und diese nicht genutzt haben. In der zweiten Kategorie haben die niedersächsischen Behörden keinen Handlungsspielraum. Zur zweiten Kategorie zählen Abschiebungen nach der Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mitgliedstaat gestellten Asylantrag zuständig ist, den ein Staatsangehöriger eines Drittlandes in einem Mitgliedstaat gestellt hat (Dublin II-VO). Hier werden Drittstaatsangehörige in einen anderen EU-Mitgliedstaat oder nach Island , Norwegen und der Schweiz überstellt. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1288 Bei den Dublin-Überstellungen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einem Verfahren nach den Artikeln 15 bis 20 der Dublin II-VO festgestellt, dass ein anderer EU-Staat für das Asylverfahren der Antragstellerin oder des Antragstellers zuständig ist und gleichzeitig die Abschiebung in diesen EU-Staat angeordnet. In diesen Fällen haben die Asylantragsteller bereits Aufnahme in einem anderen der o. g. Staaten gefunden, dort auch einen Asylantrag gestellt und sind anschließend nach Deutschland eingereist, um hier einen weiteren Asylantrag zu stellen. Das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates und zur Rücküberstellung einschließlich der Benennung des Termins und des Ortes der Übergabe an den zur Aufnahme verpflichteten Staat liegen in der Zuständigkeit des Bundesamts. Die niedersächsischen Behörden leisten bei der Überstellung lediglich Amts- und Vollzugshilfe. Im Jahr 2012 sind entsprechend der nachstehenden Übersicht 443 Abschiebungen und 120 DublinÜberstellungen vollzogen worden. Im Jahr 2013 hat sich die Zahl der Abschiebungen um 95 auf 348 verringert, während gleichzeitig die Dublin-Überstellungen um 181 auf 301 angestiegen sind. Ausländerbehörden (Landkreise, kreisfreie , große selbst- ständige Städte, Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover , LAB Nieder- sachsen) Anzahl der Abschiebungen Anzahl der Überstellungen auf der Grundlage der Dublin VO Zielstaaten 2012 2013 2012 2013 2012 2013 LK Ammerland 3 3 - 1 Indien, Kosovo, Nigeria Bosnien und Herzegowina, Montenegro, Vietnam, Italien LK Aurich 2 - 1 9 Vietnam, Kroatien, Spanien Frankreich LK Celle - 1 - 17 - Niederlande, Polen, Italien, Frankreich, Belgien LK Cloppenburg 12 4 2 10 Kasachstan, Kosovo, Mazedonien Norwegen, Italien Serbien, Vietnam, Belgien, Polen LK Cuxhaven 1 5 - 2 Kosovo Sierra- Leone, Nigeria, Kosovo, Togo, Norwegen, Polen LK Diepholz 9 13 2 10 Nigeria, Serbien, Vietnam, Schweden, Schweiz Kasachstan, Kosovo, Serbien, Türkei, Tunesien, Ukraine, Belgien, Polen LK Emsland 12 9 1 2 Jordanien, Kosovo, Montenegro, Serbien, Griechenland , Norwegen, Rumänien Kosovo, Serbien, Türkei, Italien, Litauen, Niederlande, Polen, Rumänien 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1288 Ausländerbehörden (Landkreise, kreisfreie , große selbst- ständige Städte, Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover , LAB Nieder- sachsen) Anzahl der Abschiebungen Anzahl der Überstellungen auf der Grundlage der Dublin VO Zielstaaten 2012 2013 2012 2013 2012 2013 LK Friesland 1 1 - - China Ghana LK Gifhorn 8 9 4 7 Kosovo, Serbien, Dänemark Serbien, Türkei, Belgien, Frankreich LK Göttingen 14 2 - - Albanien, Armenien, Kosovo, Nigeria, Russische Föderation, Türkei, Vietnam, Österreich, Rumänien Georgien, Kosovo LK Goslar 3 7 1 4 China, Georgien, Sri Lanka, Slowakei Aserbaidschan , Bosnien und Herzegowina, Georgien, Russische Föderation , Türkei, Polen LK Grafschaft-Bentheim 14 6 2 16 Algerien, Kosovo, Nigeria, Serbien, Belgien, Estland, Italien, Litauen, Niederlande, Polen, Portugal, Schweden, Tschechien Albanien, China, Kosovo, Türkei, Belgien, Estland, Niederlande, Österreich, Polen, Schweden LK Hameln-Pyrmont 3 4 - - Serbien Türkei LK Harburg 1 3 1 3 Polen, Schweiz Kosovo, Mazedonien Italien LK Heidekreis 5 1 - 2 Serbien, Türkei Algerien, Polen LK Helmstedt 7 - - 2 Ägypten Polen, Schweden LK Hildesheim 8 14 - 1 Kosovo, Serbien, Uganda Russische Föderation , Serbien, Türkei Vietnam, Italien, Rumänien LK Holzminden 2 - - - Russische Föderation, Serbien - 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1288 Ausländerbehörden (Landkreise, kreisfreie , große selbst- ständige Städte, Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover , LAB Nieder- sachsen) Anzahl der Abschiebungen Anzahl der Überstellungen auf der Grundlage der Dublin VO Zielstaaten 2012 2013 2012 2013 2012 2013 LK Leer 12 1 6 15 Algerien, China, Serbien, Türkei, Ukraine, Belgien, Italien, Polen Vietnam, Italien, Polen LK Lüchow-Dannenberg 3 3 - - Kosovo Kosovo LK Nienburg - 2 - 4 - Georgien, Kosovo, Polen LK Northeim - 1 3 11 Belgien Frankreich Belarus, Belgien, Polen, Schweiz LK Oldenburg 3 1 - - Russische Föderation, Türkei Mazedonien LK Osnabrück 7 1 - 4 Bosnien und Herzegowina , Pakistan, Serbien Iran, Belgien LK Osterholz - - - 6 - Polen LK Osterode - 1 - 5 - Georgien, Polen LK Peine 5 2 - - Haiti, Kosovo, Moldawien, Türkei, Polen Vietnam, Italien LK Rotenburg 9 11 7 8 Albanien, Kosovo, Serbien, Türkei, Italien, Schweiz Bosnien und Herzegowina, Mazedonien Serbien, Belgien, Italien, Polen, Rumänien LK Schaumburg - 2 - - Georgien, Kosovo LK Stade 17 7 1 3 China, Kosovo, Serbien, SierraLeone , Türkei, Österreich Libanon, Türkei, Frankreich, Italien. Österreich, Schweden LK Uelzen 7 1 - 13 Aserbaidschan , Serbien, Vietnam, Lettland Belgien, Polen, Rumänien 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1288 Ausländerbehörden (Landkreise, kreisfreie , große selbst- ständige Städte, Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover , LAB Nieder- sachsen) Anzahl der Abschiebungen Anzahl der Überstellungen auf der Grundlage der Dublin VO Zielstaaten 2012 2013 2012 2013 2012 2013 LK Vechta 7 7 2 3 Türkei, Vietnam, Italien, Polen, Schweden Kosovo, Niederlande, Polen, Rumänien LK Verden 15 13 3 2 Montenegro, Serbien, Italien, Österreich, Schweiz Chile, Mazedonien Serbien, Türkei, Polen LK Wesermarsch 21 6 - 2 Armenien, Ghana, Serbien Armenien, Serbien, Polen LK Wittmund 16 5 - - Kosovo, Serbien Serbien LK Wolfenbüttel 5 3 - - Nigeria, Serbien, Bulgarien Nigeria, Kosovo, Mazedonien Kreisfreie und große selbständige Städte Stadt Braunschweig - 4 - - - Albanien, Türkei, Litauen, Rumänien Stadt Celle 11 11 - 4 Belarus, Gambia, Kosovo, Montenegro, Türkei, Vietnam, Litauen, Rumänien Serbien, Türkei, Polen Stadt Cuxhaven 5 3 - - Kosovo, Montenegro Kosovo, Türkei Stadt Delmenhorst - 4 - 1 - Serbien, Österreich Stadt Emden 1 1 - - Türkei Italien Stadt Göttingen 3 5 3 Kosovo, Tunesien, Dänemark, Kroatien Georgien, Moldawien, Russische Föderation Sri-Lanka, Polen Stadt Hameln 13 5 1 Kosovo, Serbien, Türkei, Frankreich Kosovo, Montenegro, Russische Föderation Serbien, Rumänien 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1288 Ausländerbehörden (Landkreise, kreisfreie , große selbst- ständige Städte, Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover , LAB Nieder- sachsen) Anzahl der Abschiebungen Anzahl der Überstellungen auf der Grundlage der Dublin VO Zielstaaten 2012 2013 2012 2013 2012 2013 Stadt Hildesheim 6 4 - Georgien, Kosovo, Nigeria, Vietnam, Litauen, Polen Georgien, Kasachstan, Estland, Rumänien Stadt Lingen 23 29 2 1 Georgien, Belgien, Dänemark, Estland, Niederlande, Polen, Rumänien, Schweden, Ungarn Belarus, Kasachstan, Russische Föderation , Serbien, Türkei, Belgien, Großbritannien, Litauen, Niederlande, Polen, Rumänien, Schweden Hansestadt Lüneburg 7 9 4 1 Bosnien und Herzegowina , Kosovo, Nord-Irak, Ukraine, Dänemark, Österreich, Polen Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kosovo, Italien, Polen Stadt Oldenburg 4 5 1 - Kosovo, Türkei, Vietnam, Großbritannien Albanien, Türkei, Litauen, Niederlande Stadt Osnabrück 12 2 3 - Albanien, Georgien, Russische Föderation, Serbien, Türkei, Belgien, Frankreich, Italien, Niederlande Polen Stadt Salzgitter 1 - 5 - Kosovo, Schweden - Stadt Wolfsburg 3 1 1 China, Kosovo, Marokko, Italien Polen 6 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1288 Ausländerbehörden (Landkreise, kreisfreie , große selbst- ständige Städte, Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover , LAB Nieder- sachsen) Anzahl der Abschiebungen Anzahl der Überstellungen auf der Grundlage der Dublin VO Zielstaaten 2012 2013 2012 2013 2012 2013 Landeshauptstadt Hannover 66 60 2 1 Albanien, Belarus, Gambia, Kosovo, Mexico, Nigeria, Serbien, Türkei, Bulgarien, Italien, Kroatien, Litauen, Österreich, Polen, Rumänien Tschechien Albanien, Argentinien Brasilien, Georgien, Ghana, Kenia, Kosovo, Nigeria, Russische Föderation , Serbien, Türkei, Tunesien, USA, Italien, Litauen, Polen, Rumänien, Schweiz, Slowakei, Ungarn Region Hannover 27 28 10 11 Indien, Israel, Kosovo, Marokko, Russische Föderation, Serbien, Türkei, Ukraine, Vietnam, Belgien, Bulgarien, Frankreich, Italien, Polen, Rumänien, Schweiz Cote d’ Ivoire, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Serbien, Türkei, Vietnam, Belgien, Italien, Litauen, Polen, Rumänien Landesaufnahmebehörde Niedersachsen 29 28 52 120 Albanien, Algerien, Armenien, Cote d’ Ivoire, Georgien, Marokko, Mazedonien Russische Föderation, Serbien, Türkei, Belgien, Dänemark Italien, Litauen, Niederlande, Polen, Schweden, Albanien, Georgien, Indien, Montenegro, Serbien, Türkei, Belgien, Frankreich, Italien, Litauen, Norwegen, Polen, Schweden, Spanien 7 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1288 Ausländerbehörden (Landkreise, kreisfreie , große selbst- ständige Städte, Region Hannover, Landeshauptstadt Hannover , LAB Nieder- sachsen) Anzahl der Abschiebungen Anzahl der Überstellungen auf der Grundlage der Dublin VO Zielstaaten 2012 2013 2012 2013 2012 2013 Schweiz, Spanien, Tschechien, Ungarn Gesamt 443 348 120 301 Zu 3: Seit März 2013 wird das Ministerium für Inneres und Sport über das Landeskriminalamt Niedersachsen , das in Niedersachsen zentral für die Flugbuchungen bei Abschiebungen zuständig ist, regelmäßig über alle eingeleiteten Abschiebungen unterrichtet. Damit wird sichergestellt, dass Abschiebungen nach den Vorgaben, wie sie von der Landesregierung für einen humanen Abschiebungsvollzug vorgegeben sind, beachtet werden. Überstellungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat , die auf der Grundlage der sogenannten Dublin-Verordnungen vollzogen werden, werden dem MI lediglich angezeigt, da in diesen Fällen die niedersächsischen Behörden keinen eigenen Handlungsspielraum zur Gestaltung der aufenthaltsbeendenden Maßnahmen haben. Nach den von der Landesregierung gemachten Vorgaben für einen humanen Abschiebungsvollzug ist das Landeskriminalamt verpflichtet, bei der Flugbuchung alle sich bietenden Möglichkeiten zu nutzen, um nächtliche Abholzeiten zu vermeiden. Bei Überstellungen im Dublin-Verfahren besteht im Regelfall keine Auswahlmöglichkeit bei der Festlegung der Fluglinie, des Abflughafens, der Abflugzeit und damit korrespondierend der Abholzeit, da in diesen Fällen sowohl der Übergabeort als auch die Übergabezeit vom Bundesamt in Abstimmung mit den Behörden des Aufnahmestaats festgelegt wird. Zu den erbetenen Angaben der sogenannten Nachtabschiebungen muss darauf hingewiesen werden , dass die Zeiten, zu denen die zurückzuführenden Personen von ihren Wohnungen durch die Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und -beamten der Landesaufnahmebehörde abgeholt und zu den jeweiligen Flughäfen bzw. Grenzübergangsstellen gefahren werden, nicht systematisch erfasst bzw. dokumentiert werden. Lediglich aus der Arbeitszeiterfassung der eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und deren Dienstbeginn an ihrem jeweiligen Dienstort lassen sich Rückschlüsse ziehen auf Abschiebungsmaßnahmen, die vor 6.00 Uhr morgens begonnen haben. Unter Berücksichtigung einer erforderlichen Vorbereitungszeit, einschließlich der Anfahrt zur Wohnung der zurückzuführenden Personen sind alle Einsätze ausgewertet, bei denen der Arbeitsbeginn der eingesetzten Verwaltungsvollzugsbeamtinnen und -beamten am jeweiligen Dienstort (Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg) vor 4.00 Uhr morgens lag. Von den insgesamt landesweit erfassten 1 862 Abschiebungsersuchen ist davon auszugehen, dass nach der vorstehend genannten Auswertung in 100 Fällen entsprechend der folgenden Auflistung die Abholzeit und damit der Beginn der Abschiebung vor 06.00 Uhr lagen. In allen nach dem 14. März 2013 terminierten Abschiebungsersuchen waren die von der Abschiebung betroffenen Familien mit Kindern und besonders betreuungsbedürftige Personen bei einem ersten und regelmäßig auch bei einem zweiten Abschiebungsversuch rechtzeitig vorher über den konkreten Abschiebungstermin einschließlich der geplanten Abholzeit unterrichtet worden. 8 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1288 Ausländerbehörden (Landkreise, kreisfreie, große selbständige Städte, Region Hannover, Landeshaupt- stadt Hannover, LAB Niedersachsen) Anzahl der Maßnahmen LK Ammerland 2 LK Celle 4 LK Cuxhaven 4 LK Diepholz 3 LK Emsland 5 LK Göttingen 1 LK Goslar 1 LK Harburg 4 LK Heidekreis 1 LK Helmstedt 1 LK Hildesheim 2 LK Lüchow-Dannenberg 1 LK Nienburg 1 LK Northeim 2 LK Osterholz 1 LK Rotenburg 4 LK Schaumburg 1 LK Stade 4 LK Uelzen 1 LK Vechta 4 LK Verden 2 LK Wesermarsch 1 LK Wittmund 1 LK Wolfenbüttel 3 Stadt Braunschweig 1 Stadt Celle 2 Stadt Cuxhaven 2 Stadt Delmenhorst 1 Stadt Hameln 1 Stadt Lingen 5 Hansestadt Lüneburg 2 Stadt Oldenburg 1 Stadt Osnabrück 2 Landeshauptstadt Hannover 17 Region Hannover 3 LAB Niedersachsen 9 Gesamt: 100 Boris Pistorius 9 (Ausgegeben am 13.03.2014) Drucksache 17/1288 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Ansgar Focke (CDU), eingegangen am 14.01.2014 Wie viele Personen wurden 2013 aus Niedersachsen abgeschoben? Antwort der Landesregierung