Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1294 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU), eingegangen am 28.01.2014 Wie wird der Täter-Opfer-Ausgleich in Niedersachsen gefördert? Der Täter-Opfer-Ausgleich in Niedersachsen wird nach Nummer I.4 der Richtlinie für den TäterOpfer -Ausgleich im allgemeinen Strafrecht vom 9. Februar 2010 von Täter-Opfer-Einrichtungen der Justiz sowie zu diesem Zweck staatlich geförderten freien Konfliktschlichtungsstellen durchgeführt. Ziel ist die außergerichtliche Beilegung von Konflikten, die zu einer Straftat geführt haben oder durch diese begründet wurden, zwischen Täter und Opfer unter Beteiligung eines unparteiischen Dritten. Dieses 1994 durch den Gesetzgeber in der Strafprozessordnung in Strafverfahren verankerte Verfahren hat sich in Niedersachsen bewährt. Ich frage die Landesregierung: 1. Hält die Landesregierung an den geltenden Regeln zur Förderung des Täter-Opfer-Ausgleichs fest? 2. Welchen Einrichtungen wurden in welcher Höhe des Jahres 2013 für die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs Zuschüsse gewährt? 3. Wurden Anträge auf Förderung der Durchführung von Maßnahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs im Jahr 2013 abgelehnt, wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.02.2014 - II/725 - 598) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 11.03.2014 - 4133 I – 403. 44 - Der Täter-Opfer-Ausgleich stellt ein wichtiges Instrument zur Konfliktschlichtung zwischen Tätern und Opfern von Straftaten dar. Er bietet an einer Straftat beteiligten Personen die Möglichkeit, im Rahmen einer persönlichen und unter Umständen wiederholten Begegnung die Straftat aus unterschiedlichen Perspektiven zu betrachten und die hiermit verbundenen Emotionen aufzuarbeiten. Die beschuldigte Person soll darüber hinaus für die beim Opfer hervorgerufenen Folgen ihrer Straftat sensibilisiert und von der Begehung weiterer Straftaten abgehalten werden. Der Täter-Opfer-Ausgleich findet seine gesetzliche Grundlage in § 155 a der Strafprozessordnung, demzufolge die Staatsanwaltschaft und das Gericht in jedem Stadium des Verfahrens die Möglichkeiten prüfen und in geeigneten Verfahren darauf hinwirken sollen, einen Ausgleich zwischen der beschuldigten und der verletzten Person zu erzielen. Darüber hinaus bestimmt § 46 a des Strafgesetzbuchs , dass das Gericht die Strafe mildern oder in bestimmten Fällen von Strafe absehen kann, wenn der Täter in dem Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen, seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gutgemacht oder deren Wiedergutmachung ernsthaft erstrebt hat. Schließlich ist das Bemühen der Täterin oder des Täters um einen Ausgleich gemäß § 46 Abs. 2 des Strafgesetzbuchs im Rahmen der Strafzumessung zu berücksichtigen. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird der Täter-Opfer-Ausgleich in Niedersachsen flächendeckend angeboten. Dies erfolgt einerseits durch den Ambulanten Justizsozialdienst Niedersachsen und andererseits ergänzend durch staatlich geförderte freie Konfliktschlichtungsstellen. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1294 Um den Konfliktschlichtungsstellen eine verlässliche organisatorische und finanzielle Grundlage zu sichern, erhalten sie seit dem Jahr 2001 Zuwendungen aus den Haushaltsmitteln des Justizministeriums . Diese betrugen im Jahr 2013 insgesamt 336 000 Euro. Auf der Grundlage der „Fördergrundsätze für die Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs im allgemeinen Strafrecht“ (Stand: Dezember 2013) werden den freien Konfliktschlichtungsstellen in den Jahren 2014 und 2015 jeweils nunmehr sogar erhöhte Zuwendungen in Höhe von insgesamt 400 000 Euro zur Durchführung des Täter -Opfer-Ausgleichs gewährt werden können. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Auf die Vorbemerkungen wird Bezug genommen. Zu 2: Im Jahr 2013 haben fünf freie Träger Zuwendungen zur Durchführung des Täter-Opfer-Ausgleichs im allgemeinen Strafrecht wie folgt erhalten: – WAAGE e. V.: 147 843 Euro, – Volkshochschule Emden e. V.: 60 870 Euro, – SKM Lingen e. V.: 37 940 Euro, – Konfliktschlichtung e. V.: 62 425 Euro, – Präventionsrat im Harlingerland e. V.: 15 530 Euro. Zu 3: Das Justizministerium hat in den vergangenen Jahren insgesamt zwei Anträge auf Förderung der Durchführung von Maßnahmen des Täter-Opfer-Ausgleichs abgelehnt. Ein Antrag vom 17.12.2012 für das Jahr 2013 wurde mit Bescheid vom 21.12.2012 abgelehnt, ein weiterer Antrag vom 29.10.2013 für das Jahr 2014 wurde mit Bescheid vom 08.01.2014 zurückgewiesen. Nach den o. g. Fördergrundsätzen kommt eine Ausweitung der Förderung auf weitere freie Träger nur dann in Betracht , wenn ein Bedarf hierfür vorliegt. Ein solcher Bedarf war in den beiden genannten Fällen nicht zu ermitteln. Antje Niewisch-Lennartz (Ausgegeben am 17.03.2014) 2 Drucksache 17/1294 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU), eingegangen am 28.01.2014 Wie wird der Täter-Opfer-Ausgleich in Niedersachsen gefördert? Antwort der Landesregierung