Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1295 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Gero Hocker und Hermann Grupe (FDP), eingegangen am 04.02.2014 Wie wurde das Umweltministerium neu strukturiert? In der Antwort auf die Mündliche Anfrage „Neustrukturierung des Umweltministeriums (Teil 1)“ des Abgeordneten Hermann Grupe (FDP) vom 31.05.2013 verweist die Landesregierung auf die neue organisatorische Struktur, deren haushaltswirtschaftlichen Maßnahmen erst nach der Beschlussfassung über den Haushalt 2014 im neuen Haushaltsjahr bekannt sein werden und auch erst im Haushaltsjahr 2014 greifen. Der Haushalt 2014 wurde im Dezember 2013 beschlossen und ist somit nun in Kraft. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie sieht die neue organisatorische Struktur der Abteilung 5 „Energie, Klimaschutz“ zum jetzigen Zeitpunkt konkret aus, und sind weitere strukturelle Maßnahmen oder Veränderungen in diesem Bereich geplant? 2. Wie viele und welche Stellen sind neu geschaffen worden, und wie viele und welche Stellen sind für den Stellenaufbau im Ministerium aus nachgeordneten Bereichen abgezogen worden ? 3. Wie viele und welche Stellen sind für den Aufbau der Klimaschutzagentur notwendig, wann werden diese Stellen besetzt, und wann wird diese Agentur konkret eingerichtet werden? 4. Wie viele Stellen gibt es im Ministerium aktuell im Bereich der erneuerbaren Energien? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.02.2014 - II/725 - 590) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 10.03.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/10-0004 - Zu den Gründen und Zielen der Neustrukturierung des MU hat die Landesregierung bereits am 31.05.2013 in ihrer Antwort auf die mündliche Anfrage des Abgeordneten Grupe ausführlich Stellung genommen. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird darauf verwiesen. Nachdem am 08.11.2013 das Gesetz über die Regulierungskammer Niedersachsen in Kraft getreten ist, nimmt Niedersachsen ab dem 01.01.2014 die bisher von der Bundesnetzagentur erledigten Aufgaben nach § 54 Abs. 2 des Energiewirtschaftsgesetzes wieder eigenständig war. Im MU wurde dafür zum 01.01.2014 ein neues Referat 55 „Landesregulierungsbehörde“ eingerichtet. Zu dem Aufgabenbereich Erneuerbare Energien ist vorauszuschicken, dass es sich um einen Querschnittsbereich handelt, der viele Aufgabenbereiche berührt. Energiewirtschaftlich von zentraler Bedeutung für den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien sind die Rahmen- und Förderbedingungen insbesondere in Form des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Damit zusammenhängende Aufgabenstellungen sind der Abteilung 5 zugewiesen. Fragen und Aufgabenbereiche betref- 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1295 fend die Errichtung und den Betrieb dieser Anlagen ergeben sich aus den fachgesetzlichen Anforderungen , z. B. nach dem Bundes-Immissionschutzgesetz. Ergänzend sind wasser- und naturschutzrechtliche Anforderungen zu beachten. Die diesbezügliche Aufgabenwahrnehmung erfolgt durch die Abteilungen 2 und 3 des MU. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Abteilung 5 „Energie, Klimaschutz“ des MU besteht zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 01.03.2014) aus fünf Referaten: – Referat 51 „Grundsatzangelegenheiten, Energiewirtschafts- und Klimaschutzrecht, Strom und Gasnetze“, – Referat 52 „Erneuerbare Energien, Energieeffizienz, Speicher“, – Referat 53 „Konventionelle Energien, Energiemärkte, Versorgungssicherheit“, – Referat 54 „Klimaschutz, Klimawandel, Nachhaltigkeit“, – Referat 55 „Landesregulierungsbehörde“. Weitere strukturelle Maßnahmen oder Veränderungen sind derzeit nicht vorgesehen. Zu 2: Für die in den Referaten 51 bis 54 wahrzunehmenden Aufgaben der Abteilung 5 wurden insgesamt fünf Stellen neu geschaffen mit den Wertigkeiten B 6, B 2, A 15, A 13 gD, A 12. Dafür wurden keine zusätzlichen neuen Haushaltsmittel in Anspruch genommen, sondern die Stellen wurden aus dem vorhandenen Budget finanziert. Dabei wurden zwei Stellen aus dem Kapitel 15 01 (Ministerium) und drei Stellen jeweils anteilig aus den Kapiteln 15 06 (Gewerbeaufsichtverwaltung) und 15 55 (NLWKN) geschaffen. Fünf weitere Stellen sind für die Aufgaben der Landesregulierungsbehörde in den Haushaltsplan eingestellt worden mit den Wertigkeiten B 2, 3-mal A 15, A 13 gD. Finanziert werden diese zum einen aus dem erwarteten Gebührenaufkommen für die kostenpflichtigen Amtshandlungen der Landesregulierungsbehörde und zum anderen mit den Mitteln, die bislang der Bundesnetzagentur für deren Überwachungstätigkeiten im Rahmen der Organleihe gezahlt wurden. Zu 3: Für die Aufgabenwahrnehmung der Niedersächsischen Klimaschutz- und Energieagentur (KEAN) sind im Landeshaushalt jährlich 1,25 Mio. Euro vorgesehen. Diese Summe beinhaltet Personal-, Sach- und Projektmittel. Die endgültige Zahl der Stellen sowie deren Aufgabenprofil werden sich mit der Aufstellung eines Wirtschaftsplans ergeben; ihre Besetzung erfolgt sukzessive. Derzeit wird ein Geschäftsführer bestellt. Die KEAN soll ihren Geschäftsbetrieb zum 01.04.2014 aufnehmen. Zu 4: In der Abteilung 5 sind für den Bereich der erneuerbaren Energien derzeit 4,5 Stellen eingesetzt. Stefan Wenzel (Ausgegeben am 17.03.2014) 2 Drucksache 17/1295 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner, Dr. Gero Hocker und Hermann Grupe (FDP), eingegangen am 04.02.2014 Wie wurde das Umweltministerium neu strukturiert? Antwort der Landesregierung