Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1314 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 06.02.2014 Für die JVA Rosdorf gibt es zurzeit keine Schließungsabsichten - Wie sicher ist die Aussage der Ministerin? Bisher hat die erst 2007 eröffnete Justizvollzugsanstalt in Rosdorf bei den Schließungsplänen der Ministerin keine Rolle gespielt. Die Rosdorfer JVA ist allerdings nur zu knapp 70 % ausgelastet. Im Dezember des letzten Jahres waren von 318 Haftplätzen 256 belegt. Die Abteilung Duderstadt war sogar nur zu 25 % ausgelastet. Auch in dem 2013 eröffneten Gebäude für die Sicherungsverwahrten waren nur 26 der 45 Plätze belegt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele der Gefangenen aus den zu schließenden Haftanstalten in Salinenmoor und Braunschweig sollen nach Rosdorf verlegt werden? 2. Könnte die zu geringe Auslastung von Rosdorf eine Schließung der Abteilungen Einbeck und Duderstadt zur Folge haben? 3. Hat die Schließung der Haftanstalten in Salinenmoor und Braunschweig Auswirkungen auf die Personalstruktur in Rosdorf, indem eventuell Beschäftigte übernommen werden „müssen“? 4. Gibt es Langfristprognosen zur Struktur der Gefängnislandschaft in Niedersachsen und, wenn ja, welche? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.02.2014 - II/725 - 606) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 12.03.2014 - 4402 I - 301. 195 - Seit dem Jahr 2004 sind die Gefangenenzahlen kontinuierlich rückläufig. Zurzeit sind im geschlossenen Vollzug rund 1 000 Haftplätze frei. Viele Justizvollzugsanstalten sind deshalb nicht so belegt, dass die vorhandene Infrastruktur von Arbeitsplätzen und Betreuungs- und Behandlungsangeboten für Inhaftierte angemessen ausgelastet ist. Durch die Anfang 2013 in Betrieb genommene JVA Bremervörde mit 300 weiteren Haftplätzen hat sich diese Lage noch verschärft. Mit der Entscheidung über die Schließung der JVA Celle, Abteilung Salinenmoor und der JVA Wolfenbüttel , Abteilung Braunschweig werden 355 Haftplätze abgebaut. Dadurch wird es möglich, die bisher dort gebundenen sachlichen und personellen Ressourcen zu konzentrieren und sinnvoll an anderer Stelle zu nutzen. Insbesondere mit den personellen Ressourcen sollen u. a. Behandlungsangebote für psychiatrisch auffällige Gefangene ausgebaut, die Betreuungsdichte im Jugendvollzug für eine bessere Gewaltprävention erhöht und die Entlassungsvorbereitung und das Übergangsmanagement für alle Gefangenengruppen verbessert werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Entscheidung zur Schließung der Abteilungen Salinenmoor und Braunschweig erfordert eine Anpassung der Belegungssteuerung über den Einweisungs- und Vollstreckungsplan für das Land 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1314 Niedersachsen. Unter Beteiligung der Justizvollzugsanstalten wird eine Arbeitsgruppe bis Ende April 2014 eine Überarbeitung des Einweisungs- und Vollstreckungsplans vornehmen; die Änderungen sollen zum 01.06.2014 in Kraft treten und Wirkung für die Zukunft entwickeln. Die Belegung der JVA Celle, Abteilung Salinenmoor wird sich dadurch sukzessive bis zum Jahresende reduzieren. Dieses Verfahren bedingt, dass zum Zeitpunkt der Schließung voraussichtlich nur noch wenige Gefangene aus organisatorischen Gründen verlegt werden müssen. Nach den derzeitigen Berechnungen wird auch die JVA Rosdorf durch die beabsichtigte Änderung des Einweisungs- und Vollstreckungsplans mittelfristig mit ca. 90 % ausgelastet sein. Zu 2: Gefangene sind im geschlossenen Vollzug unterzubringen, wenn nicht nach dem Vollstreckungsplan eine Einweisung in den offenen Vollzug oder in eine Einweisungsanstalt oder Einweisungsabteilung vorgesehen ist (§ 12 Abs. 1 NJVollzG). Nach dem Vollstreckungs- und Einweisungsplan für das Land Niedersachsen werden Gefangene mit Ersatzfreiheitsstrafe, Sicherungs- oder Ordnungshaft und Gefangene, die nicht mehr als vier Jahre Freiheitsstrafe verbüßen, unabhängig von den Vorverbüßungszeiten in den offenen Vollzug eingewiesen. Der landesweite Rückgang der Gefangenenzahlen hat sich deshalb auch direkt auf die Belegung in den Einrichtungen des offenen Vollzuges ausgewirkt. Die Schließungen der Abteilungen Salinenmoor und Braunschweig und eine angepasste Belegungssteuerung lassen längerfristig auch eine bessere Auslastung der Einrichtungen des offenen Vollzuges in Niedersachsen erwarten. Zu 3: Die JVA Rosdorf hat einen erhöhten Personalbedarf insbesondere zur Behandlung und Betreuung der dort untergebrachten Sicherungsverwahrten. Bisher ist der Personalbedarf nicht vollständig gedeckt . Deshalb besteht auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus zu schließenden Einrichtungen die Möglichkeit, auf ihren Wunsch dauerhaft in eine Verwendung bei der JVA Rosdorf zu wechseln. Zu 4: Die Entwicklung der Gefangenenbelegung und neue Aufgaben erfordern im Justizvollzug einen kontinuierlichen Prozess der Neuorganisation. Deshalb waren in den vergangenen Jahren organisatorisch immer wieder Fusionen, Umwidmungen und Schließungen von Einrichtungen erforderlich. Diesen für die Zukunft nicht absehbaren Veränderungen wird sich der niedersächsische Justizvollzug weiterhin aktiv stellen. Langfristprognosen können deshalb nicht abgegeben werden. Antje Niewisch-Lennartz 2 (Ausgegeben am 18.03.2014) Drucksache 17/1314 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 06.02.2014 Für die JVA Rosdorf gibt es zurzeit keine Schließungsabsichten - Wie sicher ist die Aussage der Ministerin? Antwort der Landesregierung