Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1351 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU), eingegangen am 28.11.2013 Wahlkampfveranstaltung von Bündnis 90/Die Grünen im Institut für Bienenkunde Celle? Auf der Internetseite von Bündnis 90/Die Grünen - Kreisverband Celle - fand sich im August 2013 folgender Veranstaltungshinweis: „Die Celler Grünen laden am kommenden Freitag, 23.08.2013, um 19.00 Uhr zu einem Vortrag mit dem Thema ‚Wildbienen - die anderen Bienen’ ein. Jeder ist herzlich willkommen. Ort der Veranstaltung ist das Celler Bieneninstitut, das direkt am französischen Garten gelegen ist (Herzogin-Eleonore-Allee 5, 29221 Celle).“ Diese Veranstaltung von Bündnis 90/Die Grünen - Kreisverband Celle - fand weniger als einen Monat vor der nächsten Bundestagswahl statt, die für den 22.09.2013 angesetzt worden war. Gemäß einem Kabinettsbeschluss der Landesregierung vom 09.09.1986 sollen Besuche von Politikern bei Schulen, Dienststellen und anderen Einrichtungen des Landes in den letzten sechs Wochen vor Wahlen nicht stattfinden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung bekannt, dass Bündnis 90/Die Grünen - Kreisverband Celle - für den 23.08.2013 zu einer Parteiveranstaltung in das Celler Bieneninstitut eingeladen hat? 2. Haben Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter des Instituts für Bienenkunde an dieser Parteiveranstaltung von Bündnis 90/Die Grünen - Kreisverband Celle - mitgewirkt und, wenn ja, wie? 3. Ist es zutreffend, dass es sich bei dem Institut für Bienenkunde Celle um eine Einrichtung des Landes handelt? 4. Trifft es zu, dass das Celler Institut für Bienenkunde der Aufsicht des Landwirtschaftsministeriums untersteht? Wenn nein, welche Dienststelle führt die Aufsicht? 5. Hält die Landesregierung eine solche Parteiveranstaltung in einer Landeseinrichtung nur wenige Wochen vor der Bundestagswahl für rechtlich zulässig und auch für angemessen? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? 6. Wenn die Landesregierung eine solche Parteiveranstaltung in einer Landeseinrichtung nur wenige Wochen vor der Bundestagswahl für rechtlich zulässig und auch für angemessen hält, wird die Landesregierung zukünftig auch anderen politischen Parteien, z. B. der CDU oder der FDP, Einrichtungen des Landes im unmittelbaren Vorfeld von Wahlen für Parteiveranstaltungen zur Verfügung stellen bzw. die nachgeordneten Behörden anweisen, dies zu tun? 7. Hat Bündnis 90/Die Grünen - Kreisverband Celle - Miete o. ä. für die Nutzung der Räumlichkeiten des Instituts für Bienenkunde Celle gezahlt und, wenn ja, wie viel? 8. In wie vielen Landeseinrichtungen hat es in einem Zeitraum von sechs Wochen vor der letzten Bundestagswahl noch Veranstaltungen von politischen Parteien gegeben, und, wenn ja, um welche Parteien und welche Einrichtungen des Landes handelt es sich dabei? 9. Wird die Landesregierung Veranstaltungen von politischen Parteien in Landeseinrichtungen in einem Zeitraum von sechs Wochen oder weniger vor einer Wahl künftig unterbinden? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 10. Ist es üblich, dass politische Parteien zu Veranstaltungen in Einrichtungen des Landes einladen und dabei als Gastgeber auftreten? 11. In wie vielen Fällen ist es seit 1990 vorgekommen, dass politische Parteien in einer Distanz von sechs Wochen oder weniger vor einer Wahl zu Veranstaltungen in Einrichtungen des 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1351 Landes eingeladen haben, und welche Einrichtungen des Landes wurden dafür zur Verfügung gestellt? 12. Wer hat entschieden und genehmigt, dass Bündnis 90/Die Grünen - Kreisverband Celle - eine Parteiveranstaltung im Celler Institut für Bienenkunde durchführen und in dieses Institut einladen darf? 13. Inwieweit sind Mitarbeiter des LAVES an dieser Entscheidung beteiligt gewesen? 14. Sind das Landwirtschaftsministerium und insbesondere Herr Minister Meyer und der damalige Staatssekretär Paschedag über diese Veranstaltung von Bündnis 90/Die Grünen - Kreisverband Celle - im Celler Institut für Bienenkunde am 23.08.2013 informiert gewesen? Wenn nein, warum nicht? 15. Wenn ja, was hat das Ministerium, insbesondere die Hausspitze, daraufhin veranlasst? (An die Staatskanzlei übersandt am 10.12.2013 - II/725 - 521) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 14.03.2014 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 103-01425-110 - Einrichtungen des Landes haben im Rahmen ihrer Aufgabenstellung die Pflicht, aus eigener Initiative oder aufgrund von Nachfragen von außerhalb der Landesverwaltung in geeigneter Weise über ihre Aufgaben und Tätigkeiten zu informieren. Zu den Aufgaben des Institutes für Bienenkunde des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (IB CE) gehört nicht nur der Themenbereich Honigbiene, sondern auch andere Pflanzen bestäubende Insekten wie Wildbienen. Letztere haben sowohl für Kultur- wie für Wildpflanzen eine große Bedeutung. Die Nachfrage nach fachlichen Informationen, auch in Form von Vorträgen, kann auch von politischen Parteien erfolgen. Bei derartigen Veranstaltungen haben sich die Bediensteten des Landes parteipolitischer Äußerungen zu enthalten und sich ausschließlich auf fachliche Ausführungen zu beschränken. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Der Landesregierung wurde die genannte Veranstaltung erst durch die Anfrage bekannt. Die Initiative hierzu erfolgte durch einen Auszubildenden des IB CE, der im Frühsommer 2013 gegenüber dem Institutsleiter eine Informationsveranstaltung zu Wildbienen anregte. Diese wollte der Auszubildende mit der Ortsgruppe „Grüne Jugend“ zeitnah und selbstständig organisieren. Der Institutsleiter stimmte dem Vorhaben grundsätzlich zu und hat als Referenten den dafür geeigneten wissenschaftlichen Mitarbeiter empfohlen. Auch der Durchführung im Hörsaal des IB CE wurde zugestimmt . Da der als Referent vorgesehene Mitarbeiter jedoch zahlreichen anderen Verpflichtungen nachkommen musste, kam es schließlich zu dem Termin 23.08.2013. Zu 2: An der Vortragsveranstaltung hat nur der wissenschaftliche Mitarbeiter des IB CE als Referent zu Wildbienen mitgewirkt. Zu 3: Das IB CE ist eine Einrichtung des Landes. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1351 Zu 4: Das IB CE ist eine Teileinheit des Landesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Die unmittelbare Dienstaufsicht gegenüber dem Institut wird von der Leitung des LAVES wahrgenommen. Das LAVES ist eine dem Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) nachgeordnete Einrichtung. Zu 5: Bei der Zurverfügungstellung von landeseigenen Einrichtungen ist das Land gehalten, den Grundsatz der parteipolitischen Neutralität zu wahren. Dies gilt insbesondere in Wahlkampfzeiten. Rechtlich festgelegte Fristen, was in diesem Sinne Wahlkampfzeiten sind, gibt es dabei nicht. Der im Fragevorspann zitierte Beschluss der Landesregierung bezieht sich hinsichtlich der dort genannten Sechs-Wochen-Frist auf eine andere Fallkonstellation, nämlich auf „Besuche“ von Politikern „bei“ Landeseinrichtungen. Vorliegend geht es hingegen um einen von einer Partei ausgerichteten öffentlichkeitswirksamen Fachvortrag, der in einer Landeseinrichtung stattfand, die für dieses Fachthema zuständig ist. Angesichts der Tatsache, dass die vorgenommene Terminverschiebung den Fachvortrag recht nah an den Wahltag rückte, hält die Landesregierung diese im IB CE vorgenommene Terminierung nicht für angemessen. Zu 6: Siehe Antworten zu 1 und zu 5. Zu 7: Der Kreisverband Celle Bündnis 90/Die Grünen hat keine Miete für die Nutzung des Raums für einen Fachvortrag über Bienen gezahlt. Der Referent hat den Vortrag in seiner Freizeit gehalten. Der Hörsaal des IB CE wird nur dann kostenlos zur Verfügung gestellt, wenn bei der Veranstaltung schwerpunktmäßig über bienen- und imkereirelevante Themen referiert wird oder damit eine erhebliche Öffentlichkeitsarbeit für Bienen, Imkerei und das Bieneninstitut verbunden ist. Nutzer in diesem Zusammenhang waren in der Vergangenheit z. B. Bündnis90/Die Grünen, CDU, SPD, NABU, BUND, niedersächsische Ministerien, Landwirtschaftskammer, Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer , Landesarbeitskreis Pflanzenschutz, Imkerverein Celle, Kreisimkerverein Celle, Imkerlandesverbände in Niedersachsen, Landesverband der Lebensmittelchemiker, Staatliches Baumanagement , OFD, Finanzamt Celle, Stadt Celle, Kindergarten „Schlösschen“, Landesunfallkasse, Arbeitgeberverband NO NI, evangelische Kirche. Zu 8: Die Veranstaltungen vor der letzten Bundestagswahl sind in der Tabelle zu Antwort 11 enthalten. Es haben keine weiteren als die dort genannten Veranstaltungen im Sinne der Anfrage stattgefunden . Diese Aussage schließt nicht die öffentlichen Schulen ein, da sich die Schulanlagen grundsätzlich in kommunaler Trägerschaft befinden. Zu 9: Es wird auf die Antwort zu 5 verwiesen. Das bisherige Verfahren wird beibehalten und gegebenenfalls fortgeschrieben. Zu 10: Die Frage zielt nicht auf eine Tatsacheninformation, sondern auf eine Wertung. Denn eine irgendwie belastbare Definition von „Üblichkeit“ liegt nicht vor, weder hinsichtlich der absoluten Anzahl von Veranstaltungen noch hinsichtlich des Vergleichsmaßstabes noch hinsichtlich des Beobachtungszeitraums . Üblich ist es, dass die Einrichtungen des Landes zur Erledigung von Landesaufgaben genutzt werden. Sofern hierzu die Durchführung von öffentlichkeitswirksamen Veranstaltungen gehört, tritt üblicherweise das Land selbst als Veranstalter und Gastgeber auf. Daneben kommt es auch vor, dass andere Organisationen unterschiedlichster Art als Gastgeber zu Veranstaltungen in Einrichtungen des Landes einladen. Sofern es sich bei diesen Organisationen um politische Partei- 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1351 en handelt, wahrt das Land bei der Zurverfügungstellung seiner Einrichtungen den Grundsatz der parteipolitischen Neutralität. Zu 11: Die Veranstaltungen im 6-Wochenzeitraum vor Wahlen ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Europawahlen Wahltermin 6-Wochen-Zeitraum veranstaltende Partei zur Verfügung gestellte Landeseinrichtung SPD (Juso Hochschulgruppe ) Universität Göttingen*: ZHG 001, Hörsaal Zentrales Hörsaalgebäude 07.06.2009 25.04.2009 Bündnis 90/ Die Grünen, Kreisverband Universität Hildesheim: Audimax am 19.05.2009 Bundestagswahlen Wahltermin 6-Wochen-Zeitraum veranstaltende Partei zur Verfügung gestellte Landeseinrichtung 27.09.1998 15.08.1998 CDU am 02.09.1998 SPD am 13./14.09.1998 Braunschweigisches Landesmuseum , Forum 22.09.2002 10.08.2002 CDU Institut für Solarenergieforschung in Hameln/Emmerthal (ISFH), Vortragsraum 18.09.2005 06.08.2005 Bündnis 90/Die Grünen Institut für Solarenergieforschung in Hameln/Emmerthal (ISFH), Vortragsraum 22.09.2013 10.08.2013 AfD Universität Lüneburg: Hörsaal 22.09.2013 10.08.2013 Bündnis 90/Die Grünen Institut für Solarenergieforschung in Hameln/Emmerthal (ISFH), Vortragsraum 22.09.2013 10.08.2013 Bündnis 90/Die Grünen Laves-Institut für Bienenkunde, Celle Landtagswahlen NI Wahltermin 6-Wochen-Zeitraum veranstaltende Partei zur Verfügung gestellte Landeseinrichtung 27.01.2008 15.12.2007 CDU Jagdschloss Springe, Marstall 20.01.2013 08.12.2012 CDU Jagdschloss Springe, Marstall Allgemeine Kommunalwahlen NI und Landrats-, Oberbürgermeister-, Samtgemeindebürgermeister- und Bürgermeisterwahlen sofern nicht in Zusammenhang mit einer Europa-, Bundestags- oder Landtagswahl: Keine Veranstaltung im Sinne der Anfrage Dazu folgende Hinweise: Veranstaltungen, zu denen der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) und die Liberale Hochschulgruppe in Räumlichkeiten der Universität Göttingen eingeladen haben, sind nicht aufgenommen , da diese Hochschulgruppen - auch wenn sie in der Öffentlichkeit als parteinah wahrgenommen werden - formal nicht Teil von Parteien sind. Auch Veranstaltungen von Fraktionen sind nicht erfasst. 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1351 Das Institut für Solarenergieforschung Hameln (ISFH) ist ein An-Institut der Leibniz Universität Hannover. Es ist eine gemeinnützige GmbH. Das Land Niedersachsen ist alleiniger Gesellschafter. In den Stiftungen Universität Göttingen, Universität Hildesheim und Universität Lüneburg haben Veranstaltungen in Vorwahlzeiten stattgefunden. Gemäß § 55 Abs. 1 Satz 5 NHG gehen mit der Errichtung der Stiftung das Eigentum an den in der Verordnung aufgeführten Grundstücken und die in der Verordnung aufgeführten dinglichen Rechte unentgeltlich auf die Stiftung über. Insoweit trifft der Begriff der Landeseinrichtungen hier nicht zu. Die gemeldeten Veranstaltungen sind in der Tabelle dennoch vermerkt. Des Weiteren ist zu berücksichtigen, dass die erfragten Informationen teilweise mehr als zwanzig Jahre zurückliegen und daher häufig nicht mehr zum „präsenten Wissen“ der jeweiligen Behörden und ihrer Bediensteten gehören. Es wurden daher von den Behörden diejenigen Akten ausgewertet , in denen üblicherweise Informationen über Veranstaltungen von und mit Dritten im jeweiligen eigenen Haus niedergelegt wurden, soweit diese Akten mit Blick auf die differenzierten Aufbewahrungsfristen der Aktenordnung vorhanden waren; bereits archivierte Akten wurden dabei einbezogen . Hinsichtlich der öffentlichen Schulen wird auf die Antwort zu 8 verwiesen. Zu 12: Siehe Antwort zu 1. Die Institutsleitung hatte der Veranstaltung zu einem früheren Zeitpunkt dem Grunde nach zugestimmt . Die abschließende Terminierung für den 23.08.2013 wurde zwischen dem Referenten und dem Initiator der Veranstaltung getroffen, wobei die politische Tragweite nicht erkannt wurde. Zu 13: Siehe die Antwort zu 1 und zu 12. Zu 14: Herr Minister Meyer und der damalige Staatssekretär wurden seitens des IB CE nicht über die Fachvortragsveranstaltung über Wildbienen am 23.08.2013 informiert. Da die Veranstaltung ursprünglich zu einem deutlich früheren Zeitpunkt geplant war und es sich darüber hinaus um einen reinen Fachvortrag handelte, war eine Anzeige der Veranstaltung nicht erforderlich. Zu 15: Entfällt. Christian Meyer 5 (Ausgegeben am 21.03.2014) Drucksache 17/1351 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Thomas Adasch (CDU), eingegangen am 28.11.2013 Wahlkampfveranstaltung von Bündnis 90/Die Grünen im Institut für Bienenkunde Celle? Antwort der Landesregierung