Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1357 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Gabriela König und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 14.01.2014 Mindestlohn für Praktikanten im niedersächsischen Landesdienst? Die Große Koalition im Bund hat mit dem vorliegenden Koalitionsvertrag einen flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro ab 2015 beschlossen. Unklarheit herrscht inzwischen über die Frage, ob dieser auch für Praktikanten gelten wird. Laut rp-online vom 25.11.2013 gab es hierzu im ersten Entwurf des Koalitionsvertrags noch eine klare Regelung: „Der Mindestlohn solle laut CDU/CSU nicht für Langzeitarbeitslose mit Vermittlungsproblemen am Arbeitsmarkt, Rentner, Erntehelfer und Zeitungsausträger gelten. So heißt es im ersten Entwurf für einen Koalitionsvertrag von Union und SPD. Das 177 Seiten lange Papier vom 24. November liegt unserer Redaktion vor. Auch Schüler und Praktikanten, die ihr Praktikum während der Schul- oder Studienzeit absolvieren, sollen ausgenommen werden.“ Auch Spiegel-online berichtete am 27.11.2013: „Selbst im Entwurf zum Koalitionsvertrag vom Dienstag ist die Ausnahmeklausel noch enthalten: Der Mindestlohn gilt nicht für Auszubildende, für Praktikanten, die ihr Praktikum im Rahmen einer Schul- oder Studienordnung absolvieren, sowie für Schüler bis zum Ende der Schulpflicht, heißt es in dem Papier. Doch im Abschlusstext ist alles anders. Kein Satz zu Praktikanten, kein Satz zum Mindestlohn für Auszubildende mehr. Stattdessen lediglich eine wachsweiche Formulierung, derzufolge Probleme bei der Umsetzung des Mindestlohns ,im Dialog mit Arbeitnehmern und -gebern’ berücksichtigt werden sollen.“ Diese Änderung von einem klaren Ausschluss zu einer unbestimmten und interpretierbaren Formulierung bewirkte Unsicherheiten bei betroffenen Verbänden, wie z. B. beim Deutschen Handwerk: „Womöglich ist der Koalitionsvertrag aber nicht das letzte Wort zum Thema Mindestlohn. Eine Lohnuntergrenze von 8,50 Euro für Azubis und Praktikanten würde natürlich auch erhebliche Auswirkungen auf das Handwerk haben. Bisher wurde für 14 Wirtschaftsbranchen ein Mindestlohn ausgehandelt, darunter etwa die Handwerksberufe Friseur, Steinmetz und Gebäudereiniger.“ (Deutsche Handwerkszeitung vom 27.11.2013). Die bayerische Wirtschaftsministerin Ilse Aigner hat sich laut Frankfurter Allgemeiner Zeitung vom 16.12.2013 in der Passauer Neue Presse vom 16.12.2013 sogar deutlich für den Mindestlohn für Praktikanten positioniert: „Anders sei die Situation jedoch, wenn ein junger Mensch nach seinem Studium mit Praktika abgespeist werde. ,Mit abgeschlossenem Studium ist ein Mindestlohn gerechtfertigt , auch wenn es sich formal um ein Praktikum handeln sollte.’“ In einer Pressemitteilung vom 27.07.2012 äußerte sich der damalige Kandidat für das Ministerpräsidentenamt und Landesvorsitzende der SPD, Stephan Weil: „Eine SPD-Landesregierung wird einen Landesmindestlohn von 8,50 Euro einführen. Beschäftigte des Landes und Angestellte von Firmen, an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, dürfen dann nicht weniger als 8,50 Euro verdienen .“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Praktikanten hat die gesamte Landesverwaltung (einschließlich nachgeordnetem Bereich) im Jahr 2013 (aufgeschlüsselt nach Schülern, Studenten, Hochschulabsolventen sowie Berufstätigen mit abgeschlossener Ausbildung und dem jeweiligen Tätigkeitsbereich nach Ressorts bzw. nachgelagerten Behörden) mit wie vielen Gesamtarbeitsstunden beschäftigt ? 2. In wie vielen Fällen wurde ein Entgelt unter 8,50 Euro/Stunde gezahlt (bitte ebenfalls in der obigen Systematik aufschlüsseln)? 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1357 3. Welche zusätzlichen Kosten wären entstanden, wenn im Jahr 2013 in allen Fällen ein Entgelt von mindestens 8,50 Euro/Stunde gezahlt worden wäre (bitte in der obigen Systematik aufschlüsseln ? 4. Plant die Landesregierung vor dem Hintergrund des Koalitionsvertrages der Großen Koalition im Bund und der Aussagen des eigenen Ministerpräsidenten, Praktikanten in Zukunft zu bezahlen und, wenn ja, ab wann und, wenn nein, warum nicht? 5. Wie bewertet die Landesregierung die Befürchtungen der Unternehmer und Verbände? 6. Wird die Landesregierung bei der Bezahlung von Praktikanten künftig zwischen jenen mit einem Berufsabschluss und jenen ohne Berufsabschluss unterscheiden? 7. Wenn ja, wie hoch wird die Vergütung für Praktikanten ohne Berufsabschluss und wie hoch wird die Vergütung für Praktikanten mit Berufsabschluss im Landesdienst und bei Unternehmen , an denen das Land mehrheitlich beteiligt ist, ausfallen? 8. Plant die Landesregierung aufgrund steigender Kosten weniger Praktikanten in den kommenden Jahren im Landesdienst? 9. Plant die Landesregierung, vor dem Hintergrund der eigenen Aussagen, Praktikanten auch dann einen Mindestlohn zu zahlen, wenn die von der Bundesministerin für Arbeit und Soziales , Frau Andrea Nahles, aktuell (13.01.2013, http://www.rp-online.de/politik/deutschland/ andrea-nahles-mindestlohn-darf-kein-schweizer-kaese-werden-aid-1.3955366) in die Diskussion eingebrachte Ausnahme vom Mindestlohn für Praktikanten und Auszubildende tatsächlich umgesetzt werden sollte? (An die Staatskanzlei übersandt am 23.01.2014 - II/725 - 577) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, den 12.03.2014 - VD 4 51 00/2 - Die Vereinbarung über den flächendeckenden, gesetzlichen Mindestlohn in der Koalitionsvereinbarung des Bundes 2013 zwischen der CDU/CSU und der SPD für die 18. Legislaturperiode soll im Wesentlichen der sinkenden Tarifbindung entgegenwirken und so einen angemessenen gesetzlichen Mindestschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - insbesondere im Hinblick auf den Lohn - sicherstellen. Nach den Ausführungen im Koalitionsvertrag sind tarifvertragliche Abweichungen für einen Übergangszeitraum von den derzeit geplanten Mindestlohnregelungen ausgenommen. Es wird darauf hingewiesen, dass bereits jetzt für eine Anzahl von Praktikantinnen und Praktikanten in der Landesverwaltung tarifvertragliche Regelungen bestehen, ungeachtet dessen, ob eine Mindestlohnregelung im Laufe des weiteren Gesetzgebungsverfahrens der Bundesregierung erfasst wird. Der Arbeitgeberverband der Länder, die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), dessen Mitglied auch das Land Niedersachsen ist, hat bereits 1991 mit den Gewerkschaften einen Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen und Praktikanten der Länder abgeschlossen , der auch Entgeltregelungen enthält und der zuletzt mit Wirkung vom 9. März 2013 aktualisiert wurde. Der Geltungsbereich dieses Tarifvertrags erfasst insbesondere solche Berufe, bei denen nach Abschluss der Ausbildung eine praktische Tätigkeit für die staatliche Anerkennung erforderlich ist. Dies sind nach § 1 Praktikantinnen und Praktikanten folgende Berufe: 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1357 – Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen/Sozialpädagogen, Heilpädagoginnen/ Heilpädagogen während der praktischen Tätigkeit, die nach Abschluss des Fachhochschulstudiums der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/Sozialpädagogen oder Heilpädagogin/Heilpädagogen vorauszugehen hat, – der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen/Assistenten während der praktischen Tätigkeit nach § 6 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten in der Neufassung vom 23. September 1997, – der Erzieherinnen und Erzieher und der Kinderpflegerinnen/der Kinderpfleger während der praktischen Ausbildung, die nach den geltenden Ausbildungsverordnungen der staatlichen Anerkennung als Erzieherin/Erzieher oder Kinderpflegerin/Kinderpfleger vorauszugehen hat, – der Masseurinnen und medizinischen Bademeisterinnen/der Masseure und medizinischen Bademeister während der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz) vom 25. Mai 1994, – der Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten währen der praktischen Tätigkeiten nach § 7 des Gesetzes über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten. Diese Praktikantinnen und Praktikanten erhalten nach § 8 des Tarifvertrages ein monatliches Entgelt zwischen zurzeit 1 300 Euro und 1 600 Euro, eine Jahressonderzahlung in Höhe von 95 % ihres Novemberentgelts sowie, in entsprechender Anwendung der für die Tarifbeschäftigten des Landes geltenden Regelungen, gegebenenfalls auch Zuschläge für Arbeit an Wochenenden, Überstunden oder Rufbereitschaft. Die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes haben vom Geltungsbereich dieser tariflichen Regelung ausdrücklich die Praktikantinnen und Praktikanten ausgeschlossen, deren praktische Tätigkeit in die schulische Ausbildung oder die Hochschulausbildung integriert ist. Der Tarifvertrag ist als Anlage 1∗) beigefügt. Für nicht tarifvertraglich geregelte Praktikantenverhältnisse hat sich die TdL auf eine Praktikantenrichtlinie (Stand März 2010) verständigt. In dieser wird unterschieden zwischen solchen Praktikantinnen und Praktikanten, die berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten und berufliche Erfahrungen im Sinne des § 26 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erwerben wollen - freiwillige Praktika - und jenen, deren praktische Tätigkeit Bestandteile einer Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung ist oder bei denen Praktika als Zulassungs - oder Prüfungsvoraussetzung in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgesehen sind - sogenannte Pflichtpraktika. Einen Anspruch auf angemessene Vergütung haben danach nur die Praktikanten, die unter den Geltungsbereich des § 26 BBiG fallen und deren Eingliederung in die Verwaltung oder den Betrieb erfolgt. Dies ist nur dann der Fall, wenn die Praktikantin/der Praktikant während der gesamten täglichen Arbeitszeit in der Verwaltung oder dem Betrieb praktisch tätig ist. Eine angemessene Vergütung ist jeweils im Einzelfall zu vereinbaren. Für Pflichtpraktika kann eine Vergütung bzw. eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden. So erhalten beispielsweise Studierende im Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ der Hochschule Osnabrück eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 500 Euro. Ein Anspruch auf diese Vergütung besteht nicht. Die Richtlinie der TdL ist als Anlage 2*) beigefügt. Die anlässlich der Kleinen Anfrage durchgeführte Erhebung in der Landesverwaltung belegt, dass es sich in der überwiegenden Zahl der Praktikantenverhältnisse um Pflichtpraktika für Schülerinnen und Schüler sowie für Studentinnen und Studenten handelt. Praktikantinnen und Praktikanten, die mit abgeschlossener Berufsausbildung beschäftigt werden, befinden sich in der Regel entweder in der Wiedereingliederung oder in der Umschulung. Das Prak- ∗) Aus technischen Gründen (Umfang) sind die Anlagen nicht abgedruckt, sondern nur im Internet und im Intranet einsehbar. 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1357 tikum dient somit auch in diesen Fällen dem Erwerb beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse und Erfahrungen und es erfolgt keine vollständige Eingliederung in den Betrieb. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: In der niedersächsischen Landesverwaltung waren 2013 insgesamt 6 971 Praktikantinnen und Praktikanten beschäftigt, davon 4 794 Schüler und Schülerinnen, 1 495 Studenten und Studentinnen, 66 Hochschulabsolventen und 197 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung. Die Einzelheiten sind jeweils der Anlage 3∗) zu entnehmen. Die Arbeitsstunden konnten nicht in allen Fällen ermittelt werden, weil die Praktikantinnen und Praktikanten in der Regel nicht der Zeiterfassung unterliegen. Soweit entsprechende Erhebungen möglich waren, betrug die Anzahl der Gesamtarbeitsstunden 1 027 540,68. Die Einzelheiten sind jeweils der Anlage 3 zu entnehmen. Zu 2: In 6 855 Fällen wurde ein Entgelt unter 8,50 Euro gezahlt. Die Einzelheiten sind jeweils der Anlage 3 zu entnehmen. Zu 3: Da nicht in allen Fällen die Arbeitsstunden der Praktikantinnen und Praktikanten erfasst werden konnten, war eine Gesamtkostenberechnung bei Gewährung eines Mindestlohnes von 8,50 Euro pro Stunde nicht möglich. Soweit entsprechende Berechnungen vorliegen, hätten sich zusätzliche Kosten in Höhe von 7 683 144,98 Euro ergeben. Sozialversicherungsrechtliche Abgaben sind hierbei nicht berücksichtigt . Die Einzelheiten sind jeweils der Anlage 3 zu entnehmen. Zu 4: Auszubildende und Praktikanten werden nicht zum Zweck der Arbeitsleistung, sondern zur Berufsausbildung (§ 1 Abs.1 BBiG) bzw. zum Erwerb beruflicher Fertigkeiten, Kenntnisse, Fähigkeiten oder beruflicher Erfahrungen (§ 26 BBiG) beschäftigt. Da diese Praktikantinnen und Praktikanten bei der Wahrnehmung der unentgeltlich angebotenen Praktika gerade nicht reguläre Beschäftigte ersetzen, sondern diese vielmehr in der Regel personelle Ressourcen für die Ausbildung binden, handelt es sich nicht um ein typisches Arbeitnehmerverhältnis . Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesgesetzgeber diesen Sachverhalt bewertet. Zu 5: Die Landesregierung nimmt die Befürchtungen der Unternehmen und Verbände, hier vor allem des Handwerks, hinsichtlich etwaiger Auswirkungen der nach dem Koalitionsvertrag auf Bundesebene beabsichtigten Einführung eines gesetzlichen Mindestlohnes ernst und wird sie in ihre weitere Meinungsbildung einbeziehen. ∗ Aus technischen Gründen (Umfang) sind die Anlagen nicht abgedruckt, sondern nur im Internet und im Intranet einsehbar. 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1357 Zu 6 und 7: Soweit nicht bereits tarifvertragliche Regelungen oder Richtlinien für die Vergütung von Praktikantinnen und Praktikanten bestehen, unterscheidet die Landesregierung wie bisher bei der Bezahlung von Praktikantinnen und Praktikanten nicht zwischen jenen mit einem Berufsabschluss und jenen ohne. Als Kriterium für eine Bezahlung sollte im Vordergrund stehen, ob es sich um einen Ausbildungszweck oder eine Dienstleistung handelt. Zu 8: Es ist keine Reduzierung des Angebots an Praktikaplätzen geplant. Zu 9: Die Landesregierung wird sich dafür einsetzen, dass für Praktika, bei denen nicht der Ausbildungszweck , sondern die Erbringung einer Dienstleistung im Vordergrund steht, eine angemessene Vergütung erfolgt. Peter-Jürgen Schneider 5 (Ausgegeben am 24.03.2014) Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/Praktikanten der Länder (TV Prakt-L) vom 9. Dezember 2011 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 9. März 2013 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und …… andererseits wird Folgendes vereinbart: Anlage 1 2 § 1 Geltungsbereich (1) Dieser Tarifvertrag gilt für Praktikantinnen/Praktikanten für den Beruf a) der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters, der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen und der Heilpädagogin/des Heilpädagogen während der praktischen Tätigkeit, die nach Abschluss des Fachhochschulstudiums der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter, Sozialpädagogin/ Sozialpädagoge oder Heilpädagogin/Heilpädagoge vorauszugehen hat, b) der pharmazeutisch-technischen Assistentin/des pharmazeutisch-techni- schen Assistenten während der praktischen Tätigkeit nach § 6 des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten in der Neufassung vom 23. September 1997 (BGBl. I S. 2349), c) der Erzieherin/des Erziehers und der Kinderpflegerin/des Kinderpflegers während der praktischen Tätigkeit, die nach den geltenden Ausbildungsordnungen der staatlichen Anerkennung als Erzieherin/Erzieher oder Kinderpflegerin /Kinderpfleger vorauszugehen hat, d) der Masseurin und medizinischen Bademeisterin/des Masseurs und medizi- nischen Bademeisters während der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes über die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz ) vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1084), e) der Rettungsassistentin/des Rettungsassistenten während der praktischen Tätigkeit nach § 7 des Gesetzes über den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz) vom 10. Juli 1989 (BGBl. I S. 1384), die in einem Praktikantenverhältnis zu einem Arbeitgeber stehen, dessen Beschäftigte unter den Geltungsbereich des TV-L fallen. (2) Dieser Tarifvertrag gilt nicht für Praktikantinnen/Praktikanten, deren praktische Tätigkeit in die schulische Ausbildung oder die Hochschulausbildung integriert ist. (3) Für die Praktikantinnen und Praktikanten des Landes Berlins gelten einheitlich die Regelungen dieses Tarifvertrages für das Tarifgebiet West. § 2 Praktikantenvertrag, Nebenabreden (1) Vor Beginn des Praktikantenverhältnisses ist ein schriftlicher Praktikantenver- trag zu schließen. 3 (2) 1Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. 2Sie können gesondert gekündigt werden, soweit dies einzelvertraglich vereinbart ist. § 3 Probezeit (1) Die Probezeit beträgt drei Monate. (2) Während der Probezeit kann das Praktikantenverhältnis von beiden Seiten je- derzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. § 4 Ärztliche Untersuchungen (1) 1Die Praktikantinnen/Praktikanten können bei begründeter Veranlassung ver- pflichtet werden, durch ärztliche Bescheinigung nachzuweisen, dass sie in der Lage sind, die nach § 1 Absatz 1 erforderliche praktische Tätigkeit auszuüben. 2Bei der beauftragten Ärztin/dem beauftragten Arzt kann es sich um eine Amtsärztin /einen Amtsarzt handeln, soweit sich die Betriebsparteien nicht auf eine andere Ärztin/einen anderen Arzt geeinigt haben. 3Die Kosten dieser Untersuchung trägt der Arbeitgeber. (2) Praktikantinnen/Praktikanten, die besonderen Ansteckungsgefahren ausgesetzt oder mit gesundheitsgefährdenden Tätigkeiten beschäftigt sind, sind auf ihren Antrag bei Beendigung des Praktikantenverhältnisses ärztlich zu untersuchen. § 5 Schweigepflicht, Nebentätigkeiten, Haftung, Schutzkleidung (1) Praktikantinnen/Praktikanten haben in demselben Umfang Verschwiegenheit zu wahren wie die Beschäftigten des Arbeitgebers. (2) 1Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben Praktikantinnen/Praktikanten ihrem Ar- beitgeber rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. 2Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese geeignet ist, die nach § 1 Absatz 1 erforderliche praktische Tätigkeit der Praktikantinnen/ Praktikanten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeinträchtigen. (3) 1Die Praktikantinnen/Praktikanten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen mit Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. 2Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. 3Werden ihnen derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen. (4) Für die Schadenshaftung der Praktikantinnen/Praktikanten finden die Bestim- mungen, die für die Beamten des jeweiligen Landes jeweils gelten, entsprechende Anwendung. 4 (5) Soweit das Tragen von Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben oder ange- ordnet ist, wird sie unentgeltlich zur Verfügung gestellt und bleibt Eigentum des Arbeitgebers. § 6 Personalakten 1Die Praktikantinnen/Praktikanten haben ein Recht auf Einsicht in ihre vollständigen Personalakten. 2Sie können das Recht auf Einsicht durch eine/n hierzu schriftlich Bevollmächtigte/n ausüben lassen. 3Sie können Auszüge oder Kopien aus ihren Personalakten erhalten. 4Die Praktikantinnen/Praktikanten müssen über Beschwerden und Behauptungen tatsächlicher Art, die für sie ungünstig sind oder ihnen nachteilig werden können, vor Aufnahme in die Personalakten gehört werden. 5Ihre Äußerung ist zu den Personalakten zu nehmen. § 7 Wöchentliche und tägliche Arbeitszeit Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit und die tägliche Arbeitszeit der Praktikantinnen/Praktikanten richten sich nach den Bestimmungen, die für die Arbeitszeit der bei dem Arbeitgeber in dem künftigen Beruf der Praktikantinnen /Praktikanten Beschäftigten gelten. § 8 Entgelt (1) Das monatliche Entgelt beträgt für Praktikantinnen/Praktikanten für den Beruf - der Sozialarbeiterin/des Sozialarbeiters, der Sozialpädagogin/des Sozialpädagogen, der Heilpädagogin/des Heilpädagogen vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 ab 1. Januar 2014 1.577,02 Euro, 1.623,54 Euro, - der pharmazeutisch-technischen Assistentin/des pharmazeutisch-technischen Assistenten, der Erzieherin/des Erziehers vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 ab 1. Januar 2014 1.358,19 Euro, 1.398,26 Euro, 5 - der Kinderpflegerin/des Kinderpflegers, der Masseurin und medizinischen Bademeisterin/ des Masseurs und medizinischen Bademeisters, der Rettungsassistentin/des Rettungsassistenten vom 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 ab 1. Januar 2014 1.302,88 Euro, 1.341,31 Euro. (2) Für die Berechnung und Auszahlung des Entgelts gilt § 24 TV-L entsprechend. § 9 Sonstige Entgeltregelungen (1) 1Für die praktische Tätigkeit an Samstagen, Sonntagen, Feiertagen, am 24. De- zember und am 31. Dezember, für den Bereitschaftsdienst und die Rufbereitschaft , für die Überstunden und für die Zeitzuschläge gelten die für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Regelungen sinngemäß. 2Dabei gilt als Stundenanteil des Tabellenentgelts im Sinne des § 8 Absatz 1 Satz 2 TV-L der auf eine Stunde entfallende Anteil des Entgelts (§ 8 Absatz 1).3Zur Ermittlung dieses Anteils ist das jeweilige Entgelt durch das 4,348fache der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (§ 7) zu teilen. (2) Soweit Beschäftigten im Sinne von § 38 Absatz 5 Satz 1 TV-L gemäß § 19 Ab- satz 5 Satz 2 TV-L in Verbindung mit § 33 Absatz 1 Buchstabe c und Absatz 6 BAT/BAT-O eine Zulage zusteht, erhalten Praktikantinnen/Praktikanten unter denselben Voraussetzungen die entsprechende Zulage in voller Höhe. (3) Soweit Beschäftigten, die im Heimerziehungsdienst tätig sind, eine Zulage nach der Anlage A zum TV-L zusteht, erhalten Praktikantinnen und Praktikanten unter denselben Voraussetzungen die entsprechende Zulage in voller Höhe. (4) Soweit Beschäftigten gemäß § 8 Absatz 7 bzw. 8 TV-L eine Wechselschicht- bzw. Schichtzulage zusteht, erhalten Praktikantinnen und Praktikanten unter denselben Voraussetzungen 75 v.H. des entsprechenden Zulagenbetrages. (5) 1Falls im Rahmen des Praktikantenvertrages eine Vereinbarung über die Ge- währung einer Personalunterkunft getroffen wird, ist dies in einer gesondert kündbaren Nebenabrede (§ 2 Absatz 2) festzulegen. 2Der Wert der Personalunterkunft wird im Tarifgebiet West nach dem Tarifvertrag über die Bewertung der Personalunterkünfte für Angestellte vom 16. März 1974 in der jeweils geltenden Fassung auf das Entgelt (§ 8 Absatz 1) mit der Maßgabe angerechnet, dass der nach § 3 Absatz 1 Unterabsatz 1 des genannten Tarifvertrages maßgebende Quadratmetersatz um 15 v.H. zu kürzen ist. 3Sachbezüge sind in Höhe der durch Rechtsverordnung nach § 17 Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 SGB IV bestimmten Werte anzurechnen. Kann die Praktikantin/der Praktikant während der Zeit, für die nach §§ 10, 11 und 12 Bezüge zustehen, Sachbezüge aus berechtigtem Grund nicht abnehmen, sind diese nach den Sachbezugswerten abzugelten. 6 § 10 Urlaub 1Praktikantinnen/Praktikanten erhalten Erholungsurlaub in entsprechender Anwendung der Regelungen, die für die Beschäftigten des Arbeitgebers gelten. 2Während des Erholungsurlaubs wird das Entgelt (§ 8 Absatz 1) fortgezahlt. § 11 Entgelt im Krankheitsfall (1) 1Werden Praktikantinnen/Praktikanten durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krank- heit ohne ihr Verschulden verhindert, die nach § 1 Absatz 1 erforderliche praktische Tätigkeit auszuüben, erhalten sie für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zu einer Dauer von sechs Wochen das Entgelt (§ 8 Absatz 1) in entsprechender Anwendung der für die Beschäftigten des Arbeitgebers geltenden Regelungen fortgezahlt. 2 Im Übrigen gilt das Entgeltfortzahlungsgesetz. (2) 1Bei der jeweils ersten Arbeitsunfähigkeit, die durch einen bei dem Arbeitgeber erlittenen Arbeitsunfall oder durch eine bei dem Arbeitgeber zugezogene Berufskrankheit verursacht ist, erhält die Praktikantin/der Praktikant nach Ablauf des nach Absatz 1 maßgebenden Zeitraums bis zum Ende der 26. Woche seit dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit einen Krankengeldzuschuss. 2Der Krankengeldzuschuss wird in Höhe des Unterschiedsbetrages zwischen den tatsächlichen Barleistungen des Sozialversicherungsträgers und dem sich nach Absatz 1 ergebenden Nettoentgelt gezahlt. 3Voraussetzung für die Zahlung des Krankengeldzuschusses ist, dass der zuständige Unfallversicherungsträger den Arbeitsunfall oder die Berufskrankheit anerkennt. § 12 Entgeltfortzahlung in anderen Fällen Praktikantinnen/Praktikanten haben Anspruch auf Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung ihres Entgelts (§ 8 Absatz 1) unter denselben Voraussetzungen wie die Beschäftigten des Arbeitgebers. § 13 Vermögenswirksame Leistungen Praktikantinnen/Praktikanten haben unter denselben Voraussetzungen wie die Beschäftigten des Arbeitgebers Anspruch auf eine vermögenswirksame Leistung in Höhe von 13,29 Euro monatlich. § 14 Jahressonderzahlung (1) 1Praktikantinnen/Praktikanten, die am 1. Dezember in einem Praktikantenver- hältnis stehen, haben Anspruch auf eine Jahressonderzahlung. 2Diese beträgt 7 für Praktikantinnen/Praktikanten im Tarifgebiet West 95 v.H. und für Praktikantinnen /Praktikanten im Tarifgebiet Ost 71,5 v.H. des Entgelts (§ 8 Absatz 1), das den Praktikantinnen/Praktikanten für November zusteht. 3§ 38 Absatz 1 TV-L gilt entsprechend. (2) 1Der Anspruch ermäßigt sich um ein Zwölftel für jeden Kalendermonat, in dem Praktikantinnen/Praktikanten keinen Anspruch auf Entgelt (§ 8 Absatz 1), Fortzahlung des Entgelts während des Erholungsurlaubs (§ 10) oder im Krankheitsfall (§ 11) haben. 2Die Verminderung unterbleibt für Kalendermonate, für die Praktikantinnen wegen Beschäftigungsverboten nach § 3 Absatz 2 und § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes kein Entgelt erhalten haben. 3Sie unterbleibt ferner für Kalendermonate der Inanspruchnahme der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld - und Elternzeitgesetz (BEEG) bis zum Ende des Kalenderjahres, in dem das Kind geboren ist, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Anspruch auf Entgelt oder auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bestanden hat. (3) Die Jahressonderzahlung wird mit dem für November zustehenden Entgelt aus- gezahlt. (4) 1Praktikantinnen/Praktikanten, die im unmittelbaren Anschluss an das Prakti- kantenverhältnis von ihrem Arbeitgeber in ein Arbeitsverhältnis übernommen werden und am 1. Dezember noch in diesem Arbeitsverhältnis stehen, erhalten zusammen mit der anteiligen Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis eine anteilige Jahressonderzahlung aus dem Praktikantenverhältnis. 2Erfolgt die Übernahme im Laufe eines Kalendermonats, wird für diesen Monat nur die anteilige Jahressonderzahlung aus dem Arbeitsverhältnis gezahlt. § 15 Beendigung des Praktikantenverhältnisses (1) Das Praktikantenverhältnis endet mit dem im Praktikantenvertrag vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf. (2) Nach der Probezeit (§ 3) kann das Praktikantenverhältnis unbeschadet der ge- setzlichen Kündigungsgründe nur gekündigt werden a) aus einem sonstigen wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist, b) von der Praktikantin/dem Praktikanten mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen. § 16 Zeugnis 1Der Arbeitgeber hat den Praktikantinnen/Praktikanten bei Beendigung des Praktikantenverhältnisses ein Zeugnis auszustellen. 2Das Zeugnis muss Angaben über Art, Dauer und Ziel des Praktikums sowie über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse enthalten. 3Auf Verlangen der Praktikantinnen/Praktikanten sind auch Angaben über Führung, Leistung und besondere fachliche Fähigkeiten aufzunehmen. 8 § 17 Ausschlussfrist 1Ansprüche aus dem Praktikantenverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Fälligkeit von der Praktikantin/dem Praktikanten oder vom Arbeitgeber schriftlich geltend gemacht werden. 2Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung des Anspruchs auch für später fällig werdende Leistungen aus. § 18 Inkrafttreten, Laufzeit (1) 1Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 2012 in Kraft. (2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Ka- lenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden. (3) Abweichend von Absatz 2 kann § 8 Absatz 1 mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2014, schriftlich gekündigt werden; eine Kündigung nach Absatz 2 erfasst nicht den § 8 Absatz 1. (4) Abweichend von Absatz 2 kann § 14 von jeder Tarifvertragspartei auf landesbe- zirklicher Ebene mit einer Frist von drei Monaten zum 31. Dezember eines Kalenderjahres schriftlich gekündigt werden. (5) Dieser Tarifvertrag ersetzt für den Bereich der Tarifgemeinschaft deutscher Län- der mit Wirkung vom 1. Januar 2012 die in der Anlage aufgeführten Tarifverträge . Berlin, den 9. Dezember 2011 Für die Tarifgemeinschaft deutscher Länder Der Vorsitzende des Vorstandes 9 Anlage (zu § 18 Absatz 5) 1. Tarifvertrag über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikan- tinnen/Praktikanten vom 12. Oktober 2006 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 2 vom 10. März 2011. 2. Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantinnen/ Praktikanten (TV Prakt) vom 22. März 1991. 3. Tarifvertrag über die Regelung der Arbeitsbedingungen der Praktikantin- nen/Praktikanten (TV Prakt-O) vom 5. März 1991. 4. Tarifvertrag über eine Zuwendung für Praktikantinnen (Praktikanten) vom 12. Oktober 1973. 5. Tarifvertrag über eine Zuwendung für Praktikantinnen/Praktikanten (TV Zuwen- dung Prakt-O) vom 5. März 1991. 6. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Auszubildende vom 17. Dezember 1970. 7. Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Auszubildende (TV VL Azubi-O) vom 8. Mai 1991. Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder für die Gewährung von Praktikantenvergütungen (Praktikanten-Richtlinien der TdL) vom 17. März 2010 (Beschluss der Mitgliederversammlung der TdL vom 17. März 2010) I. Geltungsbereich Diese Richtlinien gelten für Praktikantinnen und Praktikanten, deren Rechtsverhältnisse nicht durch Tarifvertrag geregelt sind. II. Praktikantenvergütung An Praktikantinnen und Praktikanten kann Vergütung nach diesen Richtlinien gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Praktikantin / der Praktikant voll in die Verwaltung oder den Betrieb eingegliedert ist. Das ist nur dann der Fall, wenn die Praktikantin / der Praktikant während der gesamten täglichen Arbeitszeit in der Verwaltung oder dem Betrieb praktisch tätig ist. Gelegentliche, die praktische Tätigkeit begleitende Unterrichtsveranstaltungen sind unschädlich. Im Folgenden wird unterschieden zwischen Praktikantinnen und Praktikanten, die unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) fallen und solchen, für die dieses Gesetz nicht eingreift. Praktikantinnen und Praktikanten, die unter den Geltungsbereich des BBiG fallen , sind nach § 26 BBiG Personen, die eingestellt werden, um berufliche Fertigkeiten , Kenntnisse, Fähigkeiten oder berufliche Erfahrungen zu erwerben, soweit kein Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes und kein Arbeitsverhältnis besteht und das Praktikum nicht Bestandteil eines den Schulgesetzen der Länder unterliegenden Schulverhältnisses ist (Praktikantinnen und Praktikanten als Schüler bzw. Studierende von Haupt-, Fach-, Berufsfach -, Fachober-, Fachhoch- und Hochschulen). Für Praktikantinnen und Praktikanten, die unter das BBiG fallen, gelten nach § 26 BBiG die Vorschriften der §§ 10 bis 23 und 25 dieses Gesetzes mit bestimmten Maßgaben. Diese Vorschriften des BBiG greifen demnach insbesondere nicht ein für Praktikantinnen und Praktikanten, die ein Praktikum ableisten, das Bestandteil einer Schul- oder Hochschulausbildung ist (vgl. auch Urteil des BAG vom 19. Juni 1974 - 4 AZR 436/73 - AP Nr. 3 zu § 3 BAT). Dazu gehören z.B. Praktika von Studierenden der Fachhochschulen während der Praxissemester, Praktika von Fachoberschülerinnen und Fachoberschülern, Praktika, die Schülerinnen und Schüler von Hauptschulen, von Fachschulen oder von Berufsfachschulen (Erzieherinnen /Erzieher, Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger usw.) abzuleisten haben , sowie Zwischen- oder Blockpraktika von Studierenden der Fachhochschulen und der Hochschulen, die in Studien- oder Prüfungsordnungen vorgeschrieben sind. Dies gilt auch für die praktische Ausbildung der Studierenden der Me- Anlage 2 2 dizin in Krankenhäusern (vgl. Urteil des BAG vom 25. März 1981 - 5 AZR 353/79 - AP Nr. 1 zu § 19 BBiG). A. Praktikantinnen und Praktikanten, die unter den Geltungsbereich des Berufsbildungsgesetzes fallen Die unter das Berufsbildungsgesetz fallenden Praktikantinnen und Praktikanten haben nach § 17 dieses Gesetzes Anspruch auf eine angemessene Vergütung, die jeweils besonders im Einzelnen zu vereinbaren ist. Bei den nachfolgend aufgeführten Praktikantinnen und Praktikanten wird eine Vergütung bis zu der angegebenen Höhe als angemessen angesehen . Bei sonstigen unter das Berufsbildungsgesetz fallenden Praktikantinnen und Praktikanten ist die Vergütung in Anlehnung hieran festzulegen. 1. Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten sind Personen, die ein Praktikum ableisten, das in Ausbildungs-, Studien- und Prüfungsordnungen oder ähnlichen Vorschriften als Zulassungsvoraussetzung für den Beginn einer Schul-, Fachhochschul- oder Hochschulausbildung gefordert wird, oder das, ohne dass diese Voraussetzungen vorliegen, auf Veranlassung der jeweiligen Ausbildungsstätte als Zulassungsvoraussetzung abgeleistet werden muss. Sie fallen nach § 26 BBiG nur dann unter den Geltungsbereich dieses Gesetzes, wenn kein Arbeitsverhältnis vereinbart ist (vgl. auch Abschnitt II Unterabs. 3). Ein Arbeitsverhältnis liegt nicht vor, wenn die Vermittlung beruflicher Kenntnisse, Fertigkeiten oder Erfahrungen für die spätere Ausbildung im Mittelpunkt des Rechtsverhältnisses steht. Vorpraktikantinnen und Vorpraktikanten können folgende Vergütung erhalten: a) Vor vollendetem 18. Lebensjahr aa) höchstens 300 Euro monatlich, bb) die jeweilige Ausbildungsvergütung für das erste bzw. zwei- te Ausbildungsjahr nach § 8 Abs. 1 des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG), wenn das Vorpraktikum länger als ein Jahr dauert, b) nach vollendetem 18. Lebensjahr aa) höchstens 370 Euro monatlich, bb) die jeweilige Ausbildungsvergütung für das erste bzw. zwei- te Ausbildungsjahr nach § 8 Abs. 1 des Tarifvertrages für Auszubildende der Länder in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG), wenn das Vorpraktikum länger als ein Jahr dauert. 3 2. Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten a) Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten für den Beruf der Haus- und Familienpflegerin / des Haus- und Familienpflegers, der Wirtschafterin / des Wirtschafters und der hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin / des hauswirtschaftlichen Betriebsleiters Praktikantinnen und Praktikanten, die nach Abschluss der schulischen Ausbildung aa) für den Beruf der Haus- und Familienpflegerin / des Haus- und Familienpflegers, bb) für den Beruf der Wirtschafterin / des Wirtschafters ein Berufspraktikum ableisten, kann eine Vergütung wie an Praktikantinnen und Praktikanten für den Beruf der Kinderpflegerin / des Kinderpflegers, cc) für den Beruf der hauswirtschaftlichen Betriebsleiterin / des hauswirtschaftlichen Betriebsleiters ein Berufspraktikum ableisten, kann eine Vergütung wie an Praktikantinnen und Praktikanten für den Beruf der Erzieherin / des Erziehers nach § 2 des Tarifvertrages über die vorläufige Weitergeltung der Regelungen für die Praktikantinnen/Praktikanten vom 12. Oktober 2006 in der jeweils geltenden Fassung gewährt werden. b) Berufspraktikantinnen und Berufspraktikanten der Pharmazie und der Lebensmittelchemie Praktikantinnen und Praktikanten, die nach Abschluss des Studiums der Pharmazie oder der Lebensmittelchemie ein Berufspraktikum ableisten, können aa) in den ersten sechs Monaten der Praktikantenzeit eine Ver- gütung von bis zu 790 Euro monatlich, bb) ab dem siebten Monat der Praktikantenzeit eine Vergütung von bis zu 1.050 Euro monatlich erhalten. 4 B. Praktikantinnen und Praktikanten, die nicht unter den Geltungsbe- reich des Berufsbildungsgesetzes fallen Eine gesetzliche Verpflichtung zur Gewährung einer Vergütung an diese Praktikantinnen und Praktikanten besteht nicht. Von der Zahlung einer Vergütung sollte ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn kein besonderes Interesse an ihrer Beschäftigung besteht. Mit Rücksicht auf die Arbeitsleistung, die von den nachstehend genannten Praktikantinnen und Praktikanten vor Abschluss der Schulausbildung in der Fach- bzw. Berufsfachschule teilweise erbracht wird, bestehen keine Bedenken , wenn während des Praktikums eine Vergütung wie folgt gezahlt wird: a) Erzieherin / Erzieher höchstens 570 Euro monatlich, b) hauswirtschaftliche Betriebsleiterin / hauswirtschaftlicher Betriebsleiter höchstens 570 Euro monatlich, c) Haus- und Familienpflegerin / Haus- und Familienpfleger höchstens 520 Euro monatlich, d) Kinderpflegerin / Kinderpfleger höchstens 520 Euro monatlich. Ferner bestehen keine Bedenken, wenn an Studierende von Fachhochschulen , die während der Praxissemester eine berufspraktische Tätigkeit ausüben, eine Vergütung wie folgt gezahlt wird: a) Im ersten Praxissemester höchstens 500 Euro monatlich, b) im zweiten Praxissemester höchstens 650 Euro monatlich. Für Studierende von Fachhochschulen und Hochschulen, die während ihres Studiums ein kurzfristiges Praktikum ableisten, das in Studien- oder Prüfungsordnungen als Prüfungsvoraussetzung gefordert und nicht Teil des Studiums ist, gilt Unterabschnitt A Nr. 1 Unterabs. 2 Buchst. b Doppelbuchst . aa entsprechend. III. Gewährung sonstiger Leistungen Neben der Vergütung nach Abschnitt II sind andere Leistungen (z.B. Jahressonderzahlungen oder vermögenswirksame Leistungen) nicht zu zahlen. Werden den Praktikantinnen und Praktikanten Sachleistungen (z.B. freie Unterkunft oder Verpflegung) gewährt, sind diese Leistungen in Höhe der in der Sozialversicherungsentgeltverordnung festgesetzten Sachbezugswerte anzurechnen ; soweit nach § 26 i.V. mit § 17 Abs. 1 BBiG ein Anspruch auf Vergütung besteht, ist § 17 Abs. 2 2. Halbsatz dieses Gesetzes zu beachten. 5 IV. Praktikantenvergütung bei nichtvollbeschäftigten Praktikantinnen und Praktikanten Praktikantinnen und Praktikanten, mit denen eine Beschäftigung vereinbart ist, die in ihrem Umfange hinter der üblichen wöchentlichen Arbeitszeit in der Verwaltung oder dem Betrieb zurückbleibt, erhalten die Vergütung unter entsprechender Anwendung von § 24 Abs. 2 TV-L. V. Praktikantenvergütung für Teile des Monats Ist die Vergütung nicht für den ganzen Monat zu zahlen, wird bei der Berechnung der Vergütung für einzelne Tage der Monat zu 30 Tagen gerechnet (§ 18 Abs. 1 Satz 2 BBiG). VI. Fortzahlung der Praktikantenvergütung 1. Vergütung während einer unverschuldeten Arbeitsunfähigkeit a) Praktikantinnen und Praktikanten, für die das Berufsbildungsgesetz gilt (vgl. Abschnitt II Unterabschn. A), haben nach § 26 i.V. mit § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie infolge unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit (dazu gehört auch der unverschuldete Unfall) nicht an der Praktikantenausbildung teilnehmen können. b) Praktikantinnen und Praktikanten, die nicht unter das Berufsbildungs- gesetz fallen (vgl. Abschnitt II Unterabschn. B), haben keinen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung nach § 26 i.V. mit § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b BBiG. Soweit an sie jedoch nach Abschnitt II Unterabschn . B eine Vergütung gezahlt wird, bestehen keine Bedenken, wenn diese unter den in Buchstabe a genannten Voraussetzungen bis zur Dauer von sechs Wochen weitergezahlt wird. 2. Vergütung während eines Erholungsurlaubs a) Praktikantinnen und Praktikanten, für die das Berufsbildungsgesetz gilt (vgl. Abschnitt II Unterabschn. A), fallen nach § 26 i.V. mit § 10 Abs. 2 dieses Gesetzes auch unter den Geltungsbereich des Bundesurlaubsgesetzes . Gegebenenfalls werden sie nach § 1 Abs. 1 Nr. 4 des Jugendarbeitsschutzgesetzes auch vom Geltungsbereich dieses Gesetzes erfasst. Diese Praktikantinnen und Praktikanten haben daher Anspruch auf Gewährung von Urlaub unter Fortzahlung der Vergütung nach den Vorschriften des Bundesurlaubsgesetzes bzw. gegebenenfalls nach den Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes . 6 b) Praktikantinnen und Praktikanten, die ein Praktikum ableisten, das Bestandteil einer Schul-, Fachhochschul- oder Hochschulausbildung ist und für die daher das Berufsbildungsgesetz nicht gilt (vgl. Abschnitt II Unterabschn. B), haben keinen Anspruch auf Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz. Es bestehen jedoch keine Bedenken, den in Abschnitt II Unterabschn. B genannten Praktikantinnen und Praktikanten Erholungsurlaub unter Fortzahlung der Vergütung nach Maßgabe des Bundesurlaubsgesetzes bzw. gegebenenfalls des Jugendarbeitsschutzgesetzes zu gewähren . 3. Vergütung in sonstigen Fällen a) Praktikantinnen und Praktikanten, für die das Berufsbildungsgesetz gilt (vgl. Abschnitt II Unterabschn. A), haben in den in § 19 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a und b dieses Gesetzes genannten Fällen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung bis zur Dauer von sechs Wochen, wenn sie sich für die Praktikantenausbildung bereithalten, diese aber ausfällt bzw. sie aus einem sonstigen, in ihrer Person liegenden Grund unverschuldet verhindert sind, ihre Pflichten aus dem Praktikantenverhältnis zu erfüllen. b) Praktikantinnen und Praktikanten, die nicht unter das Berufsbildungs- gesetz fallen (vgl. Abschnitt II Unterabschn. B), haben keinen Anspruch auf Fortzahlung der Vergütung in diesen Fällen. Soweit an sie jedoch nach Abschnitt II Unterabschn. B eine Vergütung gezahlt wird, bestehen keine Bedenken, wenn diese unter den in Buchstabe a genannten Voraussetzungen bis zur Dauer von sechs Wochen weitergezahlt wird. VII. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am 1. April 2010 in Kraft. Im gleichen Zeitpunkt treten die von der 6./90 Mitgliederversammlung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder am 19. November 1990 beschlossenen Richtlinien für die Gewährung von Praktikantenvergütungen in der am 31. März 2010 geltenden Fassung außer Kraft. Ressort: StK Anlage 3.1. Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen StK Schüler/innen 3 Presse- und Informationsstelle 270 3 2.295,00 € Studentinnen/Studenten 18 Diverse Referate, Presse- und Informationsstelle 2.756 18 23.426,00 € Studenten im Masterstudium mit Bachelorabschluss 9 Diverse Referate, Presse- und Informationsstelle 1.656 9 14.076,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 STK Seite 1 von 2 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits- stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Archiverwaltung Schüler/innen 28 Archivdienst 3.014 28 25.619,00 € Studentinnen/Studenten 25 Archivdienst 3.882 25 32.997,00 € Studenten im Masterstudium mit Bachelorabschluss 0 0 0 0 Hochschulabsolventen 2 Archivdienst 355 2 3.018,00 € Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 2 Restaurierung, Bestandserhaltung 4.139 2 27.382,00 € Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 8 Archivdienst 1.104 8 9.384,00 € Summe: 95 17.176 95 138.197,00 € STK Seite 2 von 2 Ressort: MI Anlage 3.2. Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen MI Schüler/innen 6 2.880 6 24.480,00 € Studentinnen/Studenten 17 5.880 17 49.980,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Praktika im Rahmen der Ausbildung (Pflichtpraktika) 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien Lebensmittelchemikerinn en/Lebensmittelchemiker 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MI Seite 1 von 5 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits- stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen LSKN Schüler/innen 9 1.130 9 9.605,00 € Studentinnen/Studenten 16 3.631,20 16 30.865,20 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MI Seite 2 von 5 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Landesaufnahmebehörde Niedersachsen Schüler/innen 3 160 3 1.360,00 € Studentinnen/Studenten 7 1.512 7 12.852,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 3 312 3 2.652,00 € Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 2 896 0 0 Diese Praktikanten erhalten ein tarifvertragliches Entgelt von mehr als 8,50 € pro Stunde Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MI Seite 3 von 5 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits- stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen LGLN Schüler/innen 120 10.440 120 88.740,00 € Studentinnen/Studenten 20 5.883 20 50.005,50 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 3 190 3 1.615,00 € Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MI Seite 4 von 5 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Polizei Schüler/innen 2.163 286.978 2.163 2.439.313,00 € Studentinnen/Studenten 161 40.439 161 343.731,50 € Hochschulabsolventen 45 8.480 45 72.080,00 € Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 52 6.037 52 51.314,50 € Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 Summe: 2.627 374.848,20 2.625 3.178.593,20 € Nachrichtlich: Studierende im Bachelor-Studiengang „Öffentliche Verwaltung“ der Hochschule Osnabrück für alle Ressorts 88 Ressortbereich MI, LRH, MF, MK, ML, MS, MU, MW, MWK 42.000 254.600,00 € Diese Studierenden erhalten eine Aufwands- entschädigung von 500 € pro Monat MI Seite 5 von 5 Ressort: MF Anlage 3.3. Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen MF Schüler/innen 3 Pressestelle, Liegenschaften, Hausmeister 312 3 2.652,00 € Studentinnen/Studenten 3 Bundesrats- und Bundestagsange- legenheiten, Staatl. Baumanagement 472 3 4.102,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MF Seite 1 von 4 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits- stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen OfD-Z/St Schüler/innen 328 Alle Abteilungen der Finanzämter 27.119,45 328 230.515,33 € Studentinnen/Studenten 16 Verschiedene Bereiche der Finanzämter, IuK 2.245 16 19.082,50 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 47 Verschiedene Bereiche der Finanzämter 4.261 47 36.218,50 € Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MF Seite 2 von 4 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen OfD-BL Schüler/innen 25 OfD-BL, alle Bauämter 3.689 25 31.356,50 € Studentinnen/Studenten 6 OfD-BL, alle Bauämter 1.266 6 10.761,00 € Hochschulabsolventen 1 OfD-BL, alle Bauämter 199 1 1.691,50 € Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MF Seite 3 von 4 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits- stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen OfD-LBV Schüler/innen 0 0 0 0 Studentinnen/Studenten 0 0 0 0 Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 Summe 429 36.536,45 429 336.289,33 € MF Seite 4 von 4 Ressort: MS Anlage 3.4. Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen MS Schüler/innen 2 Pressestelle, Soziales Nicht zu ermitteln 2 Nicht zu ermitteln Studentinnen/Studenten 16 Pressestelle, Zentrale Dienste Soziales, Frauen und Gleichstellung, Integration, Gesundheit, Bauen und Wohnen Nicht zu ermitteln 16 Nicht zu ermitteln Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MS Seite 1 von 4 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen MRVZN Schüler/innen Betriebspraktika und Berufsfindung 8 Küche, Verwaltung, Gärtnerei, Sozialdienst, Ergotherapie 1.864,80 8 15.850,80 € Studentinnen/Studenten 9 Ergotherapie, Sozialdienst, Psychologie, Kunsttherapie, Pflegedienst 1.841,20 9 15.650,20 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 5 Küche, Sozialdienst 531,30 5 4.516,05 € Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 1 Sozialdienst 2.008,80 0 0 Diese Praktikanten erhalten ein tarifvertragliches Entgelt von mehr als 8,50 € pro Stunde Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MS Seite 2 von 4 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits- stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen NLGA Schüler/innen 9 Zentrale Aufgaben, Mikrobiologie, Infektionsschutz, Krankenhaushygiene und Infektionsepidemiologie , Umweltmedizin 916 9 7.786,00 € Studentinnen/Studenten 4 Zentrale Aufgaben, Mikrobiologie, Infektionsschutz, Krankenhaushygiene und Infektionsepidemiologie , Umweltmedizin 916 4 7.786,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MS Seite 3 von 4 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen LS Schüler/innen 4 Schwerbehinderten- recht, Feststellungsver- fahren 280 4 2.380,00 € Studentinnen/Studenten 19 Zentrale Aufgaben, Sozialhilfe, Schwerbehindertenrecht , Kinder, Jugend Familie, Integrationsamt, Landesversorgungsamt 9.416 19 80.036,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 Summe 77 17.774,10 76 134.005,05 € MS Seite 4 von 4 MWK Seite 1 von 33 Ressort: MWK Anlage 3.5. Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen MWK Schülerinnen/Schüler 0 0 0 0 Studentinnen/Studenten z.B. Rechtswissenschaften 11 Pressestelle, Rechtsangelegenheiten in verschiedenen Bereichen 4.368 11 33.628,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätiger mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 2 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen HBK Braunschweig Schülerinnen/Schüler 7 Werkstätten 835,80 7 7.104,30 € Studentinnen/Studenten 1 Fachbereich Design 296 1 2.516,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 1 Verwaltung 572 1 4.862,00 € Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 3 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Universität Oldenburg Schülerinnen/Schüler 0 0 0 0 Studentinnen/Studenten 0 0 0 0 Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien Schülerinnen und Schüler 30 Naturwissenschaftliche und technische Einrichtungen 2.100 30 17.850,00 € Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 4 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Universität Osnabrück Schülerinnen/Schüler 8 Fachbereiche und wissenschaftliche Organisationseinheiten 560 8 4.760,00 € Studentinnen/Studenten 8 Stabsstelle Kommunikation 1.760 8 14.960,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 00 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 3 Zentrale Studienberatung 4.183,36 0 0 Diese Praktikanten erhalten ein tarifvertragliches Entgelt von mehr als 8,50 € pro Stunde Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 5 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Hochschule Osnabrück Schülerinnen/Schüler 10 Labore 1.863,63 10 13.090,09 € Studentinnen/Studenten 1 IT, Labore 840 1 6.000,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien Schülerinnen und Schüler Studentinnen Studenten 1 3 Labor IT 186,36 2.520 1 3 1.309,09 € 18.000,00 € Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 6 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbei tsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen MHH Schülerinnen/Schüler 247 Medizinische Einrichtungen 14.820 247 125.970,00 € Studentinnen/Studenten 312 Medizinische Einrichtungen, Forschungseinrichtungen 48.048 312 408.408,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 59 Pflegerischer Bereich 7.950 59 67.575,00 € Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration Ausbildungspraktika 77 Labore, technische Bereiche 64.448 77 547.808,00 € MWK Seite 7 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Hochschule Hannover Schülerinnen/Schüler 16 Überwiegend in naturwissenschaftlichen Fakultäten, IT 1.380 16 11.730,00 € Studentinnen/Studenten 5 Bibliothek 2.680 5 22.780,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 1 380 1 3.230,00 € Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration Ausbildungspraktika 0 0 0 0 MWK Seite 8 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Niedersächsisches Landesmuseum Schülerinnen/Schüler 3 Museumspädagogik, Werkstatt, Verwaltung 517 3 4.394,50 € Studentinnen/Studenten 21 In allen Bereichen 6.766 21 57.511,00 € Hochschulabsolventen 2 Museumspädagogik, Landesgalerie 597 2 5.074,50 € Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration Ausbildungspraktika 0 0 0 0 MWK Seite 9 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Herzog-AugustBibliothek Schülerinnen/Schüler 4 Bibliothek 480 4 4.080,00 € Studentinnen/Studenten 5 Forschung 800 5 6.800,00 € Hochschulabsolventen 2 Bibliothek 160 2 1.360,00 € Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 2 Bibliothek 120 2 1.020,00 € Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration Ausbildungspraktika 0 0 0 0 MWK Seite 10 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Hochschule BraunschweigWolfenbüttel Schülerinnen/Schüler 0 0 0 0 Studentinnen/Studenten 0 0 0 0 Hochschulabsolventen 0 0 2 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien Schülerinnen und Schüler Studentinnen Studenten Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 27 2 2 Fakultäten und zentrale Einrichtungen Fakultäten und zentrale Einrichtungen Fakultäten und zentrale Einrichtungen 10.355 280 601 27 2 2 88.017,50 € 2.380,00 € 5.108,50 € Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration Ausbildungspraktika 0 0 0 0 MWK Seite 11 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Universitätsmedizin Göttingen Schülerinnen/Schüler 316 Alle Stationen und Einrichtungen 23.480.78 316 199.586,63 € Studentinnen/Studenten 63 Alle Stationen und Einrichtungen 23.284,22 63 179.492,37 € Hochschulabsolventen 7 3.270 7 27.795,00 € Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien Schülerinnen und Schüler Studentinnen Studenten 1 6 Alle Stationen und Einrichtungen Nicht zu ermitteln 1 6 Nicht zu ermitteln Praktikanten nach TVPrakt . 6 Alle Stationen und Einrichtungen Nicht zu ermitteln 0 Nicht zu ermitteln Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 4 Verwaltung 1.180 4 10.030,50 € MWK Seite 12 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Universität Göttingen Schülerinnen/Schüler 79 Überwiegend naturwissenschaftliche Fakultäten 8.676,69 79 73.751,87 € Studentinnen/Studenten 21 Überwiegend naturwissenschaftliche Fakultäten und zentrale Einrichtungen 11.153,43 21 88.683,60 € Hochschulabsolventen 2 Biologie, Philosophie, Verwaltung 955,80 2 7.224,30 € Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien Hochschulabsolvent Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 1 2 Verwaltung 969,15 1 2 2.799,37 € Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 13 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Klosterkammer Schülerinnen/Schüler 1 Rechnungswesen 1.680 1 14.280,00 € Studentinnen/Studenten 0 0 0 0 Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien Hochschulabsolvent 1 Verwaltung 1.920 1 12.000,00 € Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 14 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Universität Vechta Schülerinnen/Schüler 10 Verwaltung, Bibliothek 3.200 10 27.200,00 € Studentinnen/Studenten 4 Wissenschaftliche Einrichtungen 2.216 4 18.836,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 1 Studentenbetreuung 696 0 0 Diese Praktikanten erhalten ein tarifvertragliches Entgelt von mehr als 8,50 € pro Stunde Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 15 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege Schülerinnen/Schüler 11 Archäologische Abteilung 660 11 5.610,00 € Studentinnen/Studenten 12 Archäologische Abteilung, Zentrale, Dienste und Fachdienste 2.576 12 21.896,00 € Hochschulabsolventen 2 Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege, Fachdienste 736 2 6.256,00 € Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 16 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Jade Hochschule Schülerinnen/Schüler 0 0 0 0 Studentinnen/Studenten 0 0 0 0 Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien Schülerinnen und Schüler Studentinnen und Studenten 10 2 Überwiegend im technischen Bereich Überwiegend im technischen Bereich 2.357,86 957,60 10 2 19.841,81 € 8.139,60 € Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 17 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Tierärztliche Hochschule Schülerinnen/Schüler 29 Tiermedizinische Einrichtungen, Labore 5.634,04 29 47.889,34 € Studentinnen/Studenten 19 Tiermedizinische Einrichtungen, Labore 3.612 19 30.702,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung (Umschulung) 4 Verwaltung 2.908 4 24.718,00 € Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 18 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Universität Hannover Schülerinnen/Schüler 100 Wissenschaftliche Einrichtungen 8.000 100 68.000,00 € Studentinnen/Studenten 28 Wissenschaftliche Einrichtungen, Verwaltung 7.956,80 28 67.632,80 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung (Umschulung) 5 Verwaltung 6.000 5 51.000,00 € Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 19 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Technische Universität Clausthal Schülerinnen/Schüler 30 Institute 3.000 30 25.500,00 € Studentinnen/Studenten 0 0 0 0 Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung (Umschulung) 3 Institute 608,72 3 3.695,80 € Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien Studentinnen/Studenten Berufstätiger mit abgeschlossener Ausbildung 2 1 Verwaltung Institute 695,68 2 1 4.713,28 € Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 20 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Institut für historische Küstenforschung Schülerinnen/Schüler 0 0 0 0 Studentinnen/Studenten 0 0 0 0 Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 1 Archäologie 158 1 1.343,00 € Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien Studentinnen/Studenten Hochschulabsolventen 29 1 Archäologie, Küstengeologie Küstengeologie 3.464 32 29 1 29.444,00 € 272,00 € Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 21 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Staatstheater Oldenburg Schülerinnen/Schüler 73 Überwiegend künstlerische und technische Bereiche 11.240 73 95.540,00 € Studentinnen/Studenten 11 Künstlerische Bereiche 3.112 11 26.452,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 3 Technischer Bereich, Verwaltung 496 3 4.216,00 € Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 22 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Landesmuseum Braunschweig Schülerinnen/Schüler 20 Kustodenbereich 2.100 20 17.850,00 € Studentinnen/Studenten 17 Restaurierung 8.010 17 68.085,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 23 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Technische Universität Braunschweig Schülerinnen/Schüler 91 Institute und sonstige Einrichtungen 8.758,75 91 74.449,38 € Studentinnen/Studenten 16 Alle Bereiche 6.160 16 52.360,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 22 Institute 20.328 22 172.788,00 € MWK Seite 24 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Institut für Vogelforschung Schülerinnen/Schüler 0 0 0 0 Studentinnen/Studenten 0 0 0 0 Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien Studentinnen und Studenten 6 Wissenschaftlicher Bereich 986 6 8.381,00 € Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 25 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Staatstheater Braunschweig Schülerinnen/Schüler 8 Kostümabteilung 924 8 7.854,00 € Studentinnen/Studenten 3 Bühnen- und Kostümbild 480 3 4.080,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 26 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Landesbibliothek Oldenburg Schülerinnen/Schüler 0 0 0 0 Studentinnen/Studenten 2 Bibliothekarischer Bereich 1.180 2 10.030,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien Studentinnen und Studenten 1 Bibliothekarischer Bereich 0 1 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 27 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Landesbibliothek Hannover Schülerinnen/Schüler 2 Verwaltung, Fotostelle 310 2 2.635,00 € Studentinnen/Studenten 2 Akademie für Leseförderung 840 2 7.140,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien Studentinnen und Studenten 1 Fotostelle, Verwaltung 0 1 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 28 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Universität Hildesheim Schülerinnen/Schüler 4 Institut für Sportwissenschaften, Institut für Informatik 1.233 4 10.480,50 € Studentinnen/Studenten 0 0 0 0 Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 3 Bibliothek, Institut für Übersetzungswissen- schaft, Verwaltung 429 3 3.646,50 € Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 29 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Landesmuseum Oldenburg Schülerinnen/Schüler 9 Restaurierung 736 9 6.256,00 € Studentinnen/Studenten 8 Verwaltung 1.784 8 15.164,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 3 Verwaltung und Museumspädagogik 464 3 3.944,00 € Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 30 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Hochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen Schülerinnen/Schüler 10 400 10 3.400,00 € Studentinnen/Studenten 0 0 0 0 Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 31 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Hochschule für Musik, Theater und Medien Schülerinnen/Schüler 1 Verwaltung 79,60 1 676,00 € Studentinnen/Studenten 0 0 0 0 Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 32 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Hochschule Emden Leer Schülerinnen/Schüler 12 Verwaltung, IT 720 12 6.120,00 € Studentinnen/Studenten 0 0 0 0 Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MWK Seite 33 von 33 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Leuphana Universität Lüneburg Schülerinnen/Schüler 12 IT 1.910 12 16.235,00 € Studentinnen/Studenten 1 Psychologie 940 1 6.240,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige zur Berufsfindung und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 Gesamtsumme 2.026 386.126,27 2.022 3.189.682,04 € Ressort: MK Anlage 3.6. Art des Praktikums Frage 1 Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen MK Schüler/innen 2 Alle Bereiche 100 2 850,00 € Studentinnen/Studenten 15 Alle Bereiche Nicht ermittelbar 15 Nicht ermittelbar Hochschulabsolventen 0 Alle Bereiche 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen 77 71.731 0 0 Diese Praktikanten erhalten ein tarifvertragliches Entgelt von mehr als 8,50 € pro Stunde Praktikum im Rahmen von beruflichen Qualifizierungsmaßnahmen 1 144 1 1.224,00 € Summe: 95 71.975 18 2.074,00 € MK Seite 1 von 1 Ressort: MW Anlage 3.7. Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen MW Schüler/innen 1 80 1 680,00 € Studentinnen/Studenten 8 640 8 5.440,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 1 80 1 680,00 € MW Seite 1 von 5 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits- stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Landesbetrieb Messund Eichwesen Nds. Schüler/innen 1 80 1 680,00 € Studentinnen/Studenten 0 0 0 0 Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MW Seite 2 von 5 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Materialprüfanstalt für das Bauwesen in Hannover Schüler/innen 3 240 3 2.040,00 € Studentinnen/Studenten 3 240 3 2.040,00 € Hochschulabsolventen 1 80 1 680,00 € Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MW Seite 3 von 5 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits- stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Schüler/innen 0 0 0 0 Studentinnen/Studenten 15 1.200 15 10.200,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MW Seite 4 von 5 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits- stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr Schüler/innen 49 3.920 49 33.320,00 € Studentinnen/Studenten 8 640 8 5.440,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 Summe 90 7.200 90 61.200,00 € MW Seite 5 von 5 Ressort: ML Anlage 3.8. Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen ML Schüler/innen 75 Gesamter Geschäftsbereich überwiegend LAVES 4.901 75 41.658,50 € Studentinnen/Studenten 40 Gesamter Geschäftsbereich überwiegend LAVES 10.340 8 88.520,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Praktika im Rahmen der Ausbildung (Pflichtpraktika) 4 Gesamter Geschäftsbereich überwiegend LAVES 320 4 2.720,00 € Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien Lebensmittelchemikerinnen /Lebensmittelchemiker 20 LAVES 40.320 20 121.920,00 € Diese Praktikanten erhalten ein Entgelt von monatlich zunächst 790 €, ab dem 7. Monat 1.050 € Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 6 Gesamter Geschäftsbereich 1.360 6 11.560,00 € Summe 145 57.241 145 266.378,50 € ML Seite 1 von 2 Ressort: MJ Anlage 3.9. Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen MJ Schüler/innen 0 0 0 0 Studentinnen/Studenten 4 Nicht ermittelbar 4 Nicht ermittelbar (Pflichtpraktikum vier Wochen) Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration (Umschulung oder Wiedereingliederung) 2 Nicht ermittelbar 2 Nicht ermittelbar Kostenträger ist die BA, die Rentenver- sicherung Bund oder die Bundeswehr MJ Seite 1 von 11 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen OLG Celle Schüler/innen 420 Nicht ermittelbar 420 Nicht ermittelbar (Betriebspraktika von 10 bis 15 Schultagen oder Berufsschüler mit einer Praktikumsdauer von 960 Stunden) Studentinnen/Studenten 272 Nicht ermittelbar 272 Nicht ermittelbar (Pflichtpraktikum 4 Wochen) Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration (Umschulung oder Wiedereingliederung) 11 Nicht ermittelbar 11 Nicht ermittelbar Kostenträger ist die BA, die Rentenver- sicherung Bund oder die Bundeswehr MJ Seite 2 von 11 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen OLG Oldenburg Schüler/innen 230 Nicht ermittelbar 230 Nicht ermittelbar (Betriebspraktika von 10 bis 15 Schultagen oder Berufsschüler mit einer Praktikumsdauer von 960 Stunden) Studentinnen/Studenten 54 Nicht ermittelbar 54 Nicht ermittelbar (Pflichtpraktikum vier Wochen) Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration (Umschulung oder Wiedereingliederung) 2 Nicht ermittelbar 2 Nicht ermittelbar Kostenträger ist die BA, die Rentenver- sicherung Bund oder die Bundeswehr MJ Seite 3 von 11 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Generalstaatsanwaltschaft Braunschweig Schüler/innen 9 Nicht ermittelbar 9 Nicht ermittelbar (Betriebspraktika von 10 bis 15 Schultagen oder Berufsschüler mit einer Praktikumsdauer von 960 Stunden) Studentinnen/Studenten 1 Nicht ermittelbar 1 Nicht ermittelbar (Pflichtpraktikum vier Wochen) Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration (Umschulung oder Wiedereingliederung) 0 0 0 0 MJ Seite 4 von 11 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Generalstaatsanwaltschaft Celle Schüler/innen 69 Nicht ermittelbar 69 Nicht ermittelbar (Betriebspraktika von 10 bis 15 Schultagen oder Berufsschüler mit einer Praktikumsdauer von 960 Stunden) Studentinnen/Studenten 6 Nicht ermittelbar 6 Nicht ermittelbar (Pflichtpraktikum vier Wochen) Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration (Umschulung oder Wiedereingliederung) 0 0 0 0 MJ Seite 5 von 11 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Generalstaatsanwaltschaft Oldenburg Schüler/innen 14 Nicht ermittelbar 14 Nicht ermittelbar (Betriebspraktika von 10 bis 15 Schultagen oder Berufsschüler mit einer Praktikumsdauer von 960 Stunden) Studentinnen/Studenten 9 Nicht ermittelbar 9 Nicht ermittelbar (Pflichtpraktikum vier Wochen) Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration (Umschulung oder Wiedereingliederung) 1 Nicht ermittelbar 1 Nicht ermittelbar Kostenträger ist die BA, die Rentenver- sicherung Bund oder die Bundeswehr MJ Seite 6 von 11 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht Schüler/innen 23 Nicht ermittelbar 23 Nicht ermittelbar (Betriebspraktika von 10 bis 15 Schultagen oder Berufsschüler mit einer Praktikumsdauer von 960 Stunden) Studentinnen/Studenten 5 Nicht ermittelbar 5 Nicht ermittelbar (Pflichtpraktikum vier Wochen) Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration (Umschulung oder Wiedereingliederung) 2 Nicht ermittelbar 2 Nicht ermittelbar Kostenträger ist die BA, die Rentenversicherung Bund oder die Bundeswehr MJ Seite 7 von 11 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Landessozialgericht Schüler/innen 16 Nicht ermittelbar 16 Nicht ermittelbar (Betriebspraktika von 10 bis 15 Schultagen oder Berufsschüler mit einer Praktikumsdauer von 960 Stunden) Studentinnen/Studenten 1 Nicht ermittelbar 1 Nicht ermittelbar (Pflichtpraktikum vier Wochen) Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration (Umschulung oder Wiedereingliederung) 4 Nicht ermittelbar 4 Nicht ermittelbar Kostenträger ist die BA, die Rentenver- sicherung Bund oder die Bundeswehr MJ Seite 8 von 11 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Niedersächsisches Finanzgericht Schüler/innen 0 0 0 0 (Betriebspraktika von 10 bis 15 Schultagen oder Berufsschüler mit einer Praktikumsdauer von 960 Stunden) Studentinnen/Studenten 1 Nicht ermittelbar 1 Nicht ermittelbar (Pflichtpraktikum vier Wochen) Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration (Umschulung oder Wiedereingliederung) 0 0 0 0 MJ Seite 9 von 11 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits- stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Justizvollzug Schüler/innen 0 0 0 0 (Betriebspraktika von 10 bis 15 Schultagen oder Berufsschüler mit einer Praktikumsdauer von 960 Stunden) Studentinnen/Studenten 0 0 0 0 (Pflichtpraktikum vier Wochen) Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 3 Nicht ermittelbar 0 0 Diese Praktikanten erhalten ein tarifvertragliches Entgelt von mehr als 8,50 € pro Stunde Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration (Umschulung oder Wiedereingliederung) 0 0 0 0 0 MJ Seite 10 von 11 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen Schüler/innen (Betriebspraktika von 10 bis 15 Schultagen oder Berufsschüler mit einer Praktikumsdauer von 960 Stunden) 0 0 0 0 Studentinnen/Studenten (Pflichtpraktikum vier Wochen) 0 0 0 0 Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 23 Nicht ermittelbar 0 Nicht ermittelbar Sozialarbeiter Sozialarbeiter- innen und Sozialpädagogen /innen erhalten ein Entgelt, das über 8,50 € pro Stunde liegt Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration (Umschulung oder Wiedereingliederung) 0 0 0 0 0 Gesamtsumme: 1.182 Nicht ermittelbar 1.159 Nicht ermittelbar MJ Seite 11 von 11 Ressort: MU Anlage 3.10 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen MU Schüler/innen 1 Alle Bereiche 90 1 765,00 € Studentinnen/Studenten 8 Alle Bereiche 2.000 8 17.000,00 € Hochschulabsolventen 1 Alle Bereiche 160 1 1.360,00 € Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MU Seite 1 von 6 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Nationalpark Harz Schüler/innen 0 0 0 0 Studentinnen/Studenten 2 480 2 4.080,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MU Seite 2 von 6 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Biosphärenreservatsverwaltung Schüler/innen 1 60 1 510,00 € Studentinnen/Studenten 1 640 1 5.440,00€ Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MU Seite 3 von 6 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits- stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen NLWKN Schüler/innen 50 Nicht zu ermitteln 50 Nicht zu ermitteln Studentinnen/Studenten 17 1. Praxissemester 5.431,44 17 41.067,24 € Diese Praktikanten erhalten monatlich 200 € Studentinnen/Studenten 13 2. Praxissemester 5.869,22 13 36.888,37 € Diese Praktikanten erhalten monatlich 400 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MU Seite 4 von 6 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Gewerbeaufsichtsverwaltung Schüler/innen 4 312,50 4 2.656,25 € Studentinnen/Studenten 3 680 3 4.500,00 € Diese Praktikanten haben ein Entgelt von insgesamt 1.250,00 € erhalten Hochschulabsolventen 1 240 1 2.040,00 € Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 3 160 3 1.360,00 € Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 MU Seite 5 von 6 Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeits- stunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz Schüler/innen 1 Nicht ermittelbar 1 Nicht ermittelbar Studentinnen/Studenten 3 114 3 969,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 1 Nicht ermittelbar 1 Nicht ermittelbar Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 Summe: 115 16.236,66 115 118.635,86 € MU Seite 6 von 6 Ressort: LRH Anlage 3.11. Art des Praktikums Anzahl Einsatzbereich Gesamtarbeitsstunden Frage 1 Anzahl der Fälle mit Entgelt unter 8,50 € Frage 2 Zusätzliche Kosten bei Zahlung von 8,50 € pro Stunde Frage 3 Anmerkungen Schüler/innen 1 Alle Bereiche 160 1 1.360,00 € Studentinnen/Studenten 1 Alle Bereiche 240 1 2.040,00 € Hochschulabsolventen 0 0 0 0 Berufstätige mit abgeschlossener Ausbildung 0 0 0 0 Sonstige nach den Praktikantenrichtlinien 0 0 0 0 Praktikanten nach TVPrakt . 0 0 0 0 Berufstätige und Maßnahmen zur Berufsintegration 0 0 0 0 Summe 2 400 2 3.400,00 € Drucksache 17/1357 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode, Gabriela König und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 14.01.2014 Mindestlohn für Praktikanten im niedersächsischen Landesdienst? Antwort der Landesregierung 17-1357_Anlagen.pdf Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3.1. Anlage 3.2. Anlage 3.3. Anlage 3.4. Anlage 3.5. Anlage 3.6. Anlage 3.7. Anlage 3.8. Anlage 3.9. Anlage 3.10 Anlage 3.11.