Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1358 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 13.02.2014 Fortführung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung sozialpädagogischer Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung sozialpädagogischer Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung regelt die Durchführung sozialpädagogischer Maßnahmen und ihre Zuwendungen. Der Richtlinie zufolge werden die Zuwendungen von den Schulen für sozialpädagogische Angebote im Bereich der Berufsorientierung und Berufsbildung verwendet. Zum 31. Dezember 2014 läuft die Richtlinie aus. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Planungen verfolgt die Landesregierung für die Fortführung dieser Richtlinie? 2. Wann kann mit einem Beschluss zur Weiterführung gerechnet werden? 3. Verfolgt die Landesregierung eine inhaltlich Änderung dieser Richtlinie mit neuen Schwerpunkten oder Ähnlichem und, wenn ja, wie setzen sich diese zusammen? 4. Wenn die Landesregierung diese Richtlinie nicht weiterführen möchte, welches Konzept verfolgt sie zur Stärkung und Förderung der Berufsorientierung und Berufsbildung? (An die Staatskanzlei übersandt am 18.02.2014 - II/725 - 612) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 17.03.2014 - 01-0 420/5-612 - Bereits im Koalitionsvertrag ist festgelegt worden, dass die schulische Sozialarbeit ausgebaut wird, um den aktuellen Herausforderungen zu begegnen und um die Bedingungen für das schulische Lernen insgesamt zu verbessern. Es ist das Ziel der Landesregierung, die Sozialarbeit an allgemeinbildenden und an berufsbildenden Schulen in Niedersachsen als eine Säule eines leistungsfähigen Beratungs- und Unterstützungssystems der Schule zu installieren. Auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme der derzeitigen Situation, mit der die Identifizierung der vorhandenen Einsatzbereiche und eine Strukturanalyse der inner- und außerschulischen Unterstützungsinstanzen verbunden sind, wird derzeit ein Konzept zur Weiterentwicklung der Sozialarbeit in niedersächsischen Schulen erarbeitet, das auch den finanziellen Möglichkeiten des Landes Rechnung trägt. Die hierfür notwendigen Regelungen, die gegebenenfalls mit einer Änderung des NSchG verbunden sein können, können aufgrund der umfangreichen Vorarbeiten voraussichtlich frühestens zum 01.08.2015 wirksam werden. Vor diesem Hintergrund ist eine Verlängerung der bestehenden Zuwendungsrichtlinie - längstens für zwei Jahre - beabsichtigt, um den Schulen und den beschäftigten 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1358 sozialpädagogischen Fachkräften Planungssicherheit zu geben. Die Kontinuität der Beschäftigung der sozialpädagogischen Fachkräfte ist für die betroffenen Schulen von großer Bedeutung und im Hinblick auf die beabsichtigte Weiterentwicklung der schulischen Sozialarbeit im Landesinteresse. Das entsprechende Anhörungs- und Beteiligungsverfahren wird zeitnah eingeleitet. Zu 1 bis 4: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann 2 (Ausgegeben am 25.03.2014) Drucksache 17/1358 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 13.02.2014 Fortführung der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für die Durchführung so-zialpädagogischer Maßnahmen zur Berufsorientierung und Berufsbildung Antwort der Landesregierung