Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1360 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 12.02.2014 Die Zukunft des Amtsgerichts Bad Gandersheim Laut dem Gandersheimer Kreisblatt vom 11. Februar 2014 sollen nach den Plänen der niedersächsischen Justizverwaltung die Amtsgerichte Bad Gandersheim und Seesen fusionieren. Dabei soll das Amtsgericht Bad Gandersheim seinen Hauptsitz an das Amtsgericht Seesen verlieren und nur eine Nebenstelle werden. Im Sommer 2013 hat die Landesregierung auf die Kleine schriftliche Anfrage (Drs. 17/534) des Abgeordneten Christian Grascha (FDP) geantwortet, dass sie sich ausdrücklich zu dem in die Koalitionsvereinbarung aufgenommenen Ziel einer dauerhaften Verankerung der Justiz in der Fläche bekennt. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wann wurde die Fusion der oben erwähnten Amtsgerichte beschlossen? 2. Welche Auswirkungen hat die Zusammenlegung für das Amtsgericht Bad Gandersheim? 3. Wurden die Richterinnen und Richter sowie die anderen Bediensteten bei der Entscheidung beteiligt? Falls ja, wann fanden die Gespräche statt? 4. Kommt es zu Entlassungen von Tarifbeschäftigten beim Amtsgericht Bad Gandersheim? 5. Wohin werden die bislang beim Amtsgericht Bad Gandersheim tätigen Richterinnen und Richter versetzt? 6. Wie wirkt sich die Zusammenlegung der obigen Amtsgerichte haushaltsrechtlich aus? 7. Wie wird der bisherige Sitz des Amtsgerichts Bad Gandersheim weitergenutzt? (An die Staatskanzlei übersandt am 17.02.2014 - II/725 - 609) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 18.03.2014 - 3200 – 102. 262 - Die in der Anfrage zitierte Kleine Anfrage (Drs. 17/534) hat die Landesregierung am 4. September 2013 u. a. wie folgt beantwortet: „Die Landesregierung hat auch keinen Zeitplan, wann über Kriterien und Schließungen von Amtsgerichten entschieden werden soll. Das innerhalb der Landesregierung zuständige Justizministerium achtet vielmehr stets darauf, dass an allen Amtsgerichtsstandorten der nach PEBB§Y errechnete Personalbedarf vernünftig abgebildet werden kann und dadurch auch eine gleichbleibend hohe Qualität der Rechtspflege gewährleistet ist. Dabei behält es die sich ändernden Rahmenbedingungen , insbesondere den demografischen Wandel, die kommunalen Gebietsreformen sowie die zunehmende Spezialisierung der Rechtsprechung und der Fachverfahren im Blick und prüft - in enger Abstimmung mit den Beteiligten vor Ort - fortlaufend, welche Schlüsse daraus für die Justizlandschaft zu ziehen sind. Diese Prüfung ergibt derzeit für keines der 80 Amtsgerichte in Niedersachsen einen Handlungsbedarf für strukturelle Veränderungen. Dem Amtsgericht Bad Gandersheim 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1360 kommt allerdings als mit Abstand kleinstem Amtsgericht in Niedersachsen eine Sonderrolle zu. Die weitere Entwicklung wird hier deshalb in besonderer Weise zu beobachten sein.“ Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Es gibt bislang keine Entscheidung über eine Fusion der Amtsgerichte Bad Gandersheim und Seesen . Das Justizministerium hat lediglich mit Erlass vom 9. Januar 2014 das Oberlandesgericht Braunschweig als zuständige Mittelbehörde gebeten, die weitere Entwicklung beim Amtsgericht Bad Gandersheim, insbesondere die Auswirkungen der Verkleinerung des Gerichtsbezirks, in besonderer Weise zu beobachten und für den Fall, dass sich Zweifel daran ergeben, ob die oben genannten Kriterien noch erfüllt sind, dies zu berichten sowie Lösungsvorschläge dafür zu unterbreiten . In seinem daraufhin erstatteten Bericht vom 12. März 2014 hat sich das Oberlandesgericht Braunschweig dafür ausgesprochen, den Justizstandort Bad Gandersheim zum jetzigen Zeitpunkt nicht aufzugeben. In dem Gebäude „Burg Sehusa“, in dem das Amtsgericht Seesen untergebracht ist, stehen dringend erforderliche Sanierungsmaßnahmen an. Das Oberlandesgericht Braunschweig beabsichtigt, für die Dauer dieser Sanierungsmaßnahmen Organisationseinheiten des Amtsgerichts Seesen in freie Räumlichkeiten des Amtsgerichts Bad Gandersheim zu verlagern. Der Einzug der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Seesen in die Räumlichkeiten des Amtsgerichts Bad Gandersheim ist für die erste Maiwoche 2014 vorgesehen. Das Oberlandesgericht Braunschweig geht davon aus, dass über die Sanierungsphase hinaus eine dauerhafte Gesamtlösung zur Standortsicherung von Seesen und Bad Gandersheim vorstellbar sei. Die Bauphase könne insoweit als „Probephase“ angesehen werden. Zu 2: Siehe die Antwort zu 1. Zu 3: Siehe die Antwort zu 1. Sowohl beim Amtsgericht Bad Gandersheim als auch beim Amtsgericht Seesen haben am 29. Januar 2014 Personalversammlungen stattgefunden, in denen das Oberlandesgericht Braunschweig die unter Nummer 1 dargestellten Überlegungen der Justizverwaltung vorgestellt und mit den Bediensteten diskutiert hat. Zu 4: Nein. Zu 5: Siehe die Antwort zu 1. Zu 6: Siehe die Antwort zu 1. Zu 7: Siehe die Antwort zu 1. Antje Niewisch-Lennartz 2 (Ausgegeben am 25.03.2014) Drucksache 17/1360 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha und Dr. Marco Genthe (FDP), eingegangen am 12.02.2014 Die Zukunft des Amtsgerichts Bad Gandersheim Antwort der Landesregierung