Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1363 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 04.02.2014 War das Einvernehmen des Landes Niedersachsen zur Elbvertiefung notwendig? Nach einem Bericht in der Nordsee-Zeitung vom 13. Januar 2014 hat sich die Kreisgruppe Cuxhaven des BUND mit einem offenen Brief an Umweltminister Wenzel gewandt und ihn aufgefordert, die Haltung der rot-grünen Landesregierung zur Elbvertiefung klarzustellen. So habe Minister Wenzel in einem Gespräch mit Vertretern der Stadt Cuxhaven noch im April 2013 der Vorgängerregierung vorgeworfen, sich ohne eigene Prüfung auf die Unterlagen der Träger des Vorhabens verlassen zu haben. Auch habe er eine juristische Prüfung gefordert, ob das Land nicht sogar verpflichtet sei, das Einvernehmen nicht zu erteilen. Nunmehr habe Minister Wenzel nach Aussage des BUND festgestellt, dass „die Vorgängerregierung ihre Einvernehmensentscheidung zur Elbvertiefung getroffen habe und man nun wohl mit dieser Tatsache leben müsse“. Die Kreisgruppe des BUND möchte laut Zeitungsbericht nun wissen, warum Herr Minister Wenzel seinen damaligen Ankündigungen keine Taten folgen lasse. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung von Herrn Minister Wenzel, dass die Vorgängerregierung ihrer Einvernehmenserteilung keine eigene Prüfung zugrunde gelegt habe? 2. Gibt es Anhaltspunkte dafür, dass die Landesregierung verpflichtet gewesen sei, das Einvernehmen zu verweigern? 3. Mit welcher Begründung hätte die Einvernehmenserteilung rechtssicher verweigert werden können? 4. Wie steht die Landesregierung zur Elbvertiefung? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.02.2014 - II/725 - 589) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 18.03.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/02-0041 - Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung des Abgeordneten Dr. Hocker (FDP) - Drs. 17/475 - dargelegt, berührte das Vorhaben der Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe sowohl Belange der Wasserwirtschaft als auch Belange der Landeskultur. Die Feststellung des Plans bedurfte daher gemäß § 14 Abs. 3 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) des Einvernehmens u. a. des Landes Niedersachsen. Die Einvernehmensbehörde, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), unterzog den Planfeststellungsentwurf einer intensiven Prüfung hinsichtlich aller einvernehmensrelevanten Belange. Bei dem im Schreiben der Kreisgruppe des BUND genannten Gespräch, handelt es sich offenbar um einen Termin, den Herr Wenzel im April 2012 in seiner Funktion als Abgeordneter des Landtags wahrgenommen hatte. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1363 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Es ist nicht nachvollziehbar, auf welche Quelle sich der Fragesteller stützt. Eigene Prüfungen hat Herr Minister Wenzel nicht in Abrede gestellt. Zu 2: Eingereichte Klagen verweisen auf strittige rechtliche Einschätzungen zu dem Vorhaben. Insofern kann diese Frage erst beantwortet werden, wenn eine abschließende Gerichtsentscheidung vorliegt . Zu 3: Die im Konjunktiv formulierte Frage kann erst nach Vorliegen eines letztinstanzlichen Urteils beantwortet werden. Zu 4: Wie in den Vorbemerkungen dargelegt, ist das Einvernehmen gemäß § 14 Abs. 3 WaStrG von der ehemaligen Landesregierung erteilt worden. Hieran ist die amtierende Landesregierung gebunden. Die Haltung der Landesregierung zur Fahrrinnenanpassung der Elbe, wie auch der Weser, ist ebenfalls in der Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung des Abgeordneten Dr. Hocker (FDP) - Drs. 17/475 - dargelegt. So sieht die Landesregierung in einer gut funktionierenden Hafeninfrastruktur in den Häfen der norddeutschen Bucht einen zentralen Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung Niedersachsens und der norddeutschen Bundesländer. Die Landesregierung ist zudem verpflichtet, die Vorgaben der Wasserrahmenrichtlinie und aller einschlägigen Fachgesetze zu beachten. Um die Stärken der Häfen der Nordländer zu stärken, hat die Landesregierung großes Interesse an einer guten Kooperation zwischen den Häfen Bremens, Hamburgs und Niedersachsens. Um allen künftig zu erwartenden technischen Entwicklungen im Containerverkehr gerecht zu werden und alle künftig zu erwartenden Schiffsgrößen in der Deutschen Bucht abfertigen zu können, hat die Landesregierung den Bau des JadeWeserPorts realisiert. Stefan Wenzel 2 (Ausgegeben am 25.03.2014) Drucksache 17/1363 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 04.02.2014 War das Einvernehmen des Landes Niedersachsen zur Elbvertiefung notwendig? Antwort der Landesregierung