Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1364 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 26.02.2014 Die Freiheit der Schüler- und Jugendpresse in Niedersachsen In der Pressemitteilung des Bundesverbandes junger Medienmacher heißt es: „Einschränkungen in ihrer Freiheit und Behinderungen der freien Berichterstattung erleben nicht nur erwachsene hauptberufliche Journalisten, sondern auch junge Medienmacher und Schülerzeitungsredakteure. Für uns ist hier leider ein erschreckender Trend zu erkennen, denn immer mehr junge Medienmacher und Schülerzeitungsredakteure werden in ihrer Arbeit beeinträchtigt.“ Der Pressemitteilung zufolge haben sich die Fälle in den letzten Jahren deutlich erhöht. Zum einen verweist der Verband auf Fälle, in den Schulleitungen und Lehrer auf Schülerzeitungen versuchen einzuwirken, und zum anderen führt er Fälle an, in denen rechtextreme Gruppierungen und Verantwortungsträger aus diesem Umfeld versuchen, Schülerzeitungen zu bedrohen. Pressefreiheit ist auch in bei jungen Medienmachern und Schülerzeitungen ein bedeutendes und notwendiges Gut, um Demokratie gelingen lassen zu können und damit die Schülerinnen und Schüler zu Demokraten heranwachsen können. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in den die Pressefreiheit bei jungen Medienmachern und Schülerzeitungen in Niedersachsen gefährdet wurde, und, wenn ja, welche sind das? 2. Gab es in Niedersachsen Fälle, an denen politische Gruppierungen beteiligt waren, und, wenn ja, welche waren beteiligt? 3. Wie will die Landesregierung künftig garantieren, dass die niedersächsischen Schülerzeitungen Pressefreiheit genießen und nicht von außen beeinflusst werden? 4. Wie will die Landesregierung den jungen Medienmachern und Schülerzeitungen in Niedersachsen künftig ihre Unterstützung zukommen lassen und sie vor Eingriffen von außen schützen ? (An die Staatskanzlei übersandt am 03.03.2014 - II/725 - 640) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 19.03.2014 - 01-0 420/5-640 - Durch das 4. Änderungsgesetz zum Niedersächsischen Schulgesetz (NSchG) vom 23.06.1993 (Nds. GVBl. S. 178) sind die Bestimmungen über die Schülerzeitungen grundlegend geändert worden . Die Verbreitung von Schülerzeitungen auf dem Schulgrundstück unterliegt seither keinen schulrechtlichen Beschränkungen. Deshalb besteht für die Schulleiterin oder den Schulleiter weder ein Recht noch eine Verpflichtung, die Inhalte einer Schülerzeitung zu kontrollieren oder sogar deren Verbreitung zu unterbinden. Es besteht weder eine Vorlagepflicht noch darf ein Vertriebsverbot ausgesprochen werden. Gemäß § 87 Abs. 1 NSchG dürfen Schülerzeitungen auf dem Schulgrundstück verbreitet werden. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1364 Gemäß § 87 Abs. 2 NSchG haben die verantwortlichen Redakteurinnen und Redakteure von Schülerzeitungen zwar die Möglichkeit, nicht aber die Verpflichtung, sich von der Schule beraten zu lassen . Die Schule ist verpflichtet, die Arbeit an Schülerzeitungen zu unterstützen, wenn dies von den Schülerinnen und Schülern gewünscht wird, trägt jedoch keine Verantwortung für deren Inhalt, Tendenz und Stil. Die Verantwortung für eine Schülerzeitung wie auch für Presseerzeugnisse außerschulischer junger Medienschaffender - mit allen möglichen Folgen strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Art - tragen allein die jeweiligen Redakteurinnen und Redakteure. Sämtliche Presseerzeugnisse junger Medienschaffender unterliegen dem Presserecht (z. B. Niedersächsisches Pressegesetz) und den übrigen gesetzlichen Bestimmungen (z. B. Bestimmungen über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften und des Strafgesetzbuchs). Dies gilt nach § 87 Abs. 3 NSchG ausdrücklich auch für Schülerzeitungen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Derartige Fälle sind nicht bekannt. Zu 2: Derartige Fälle sind nicht bekannt. Zu 3: Durch die Vorschriften des NSchG (siehe Vorbemerkung) wird in Niedersachsen die Pressefreiheit für Schülerzeitungen garantiert. Zu 4: Da bisher weder Beschränkungen noch Einschränkungen der Arbeit der in Niedersachsen tätigen jungen Medienschaffenden bekannt sind, sieht die Landesregierung derzeit keinen konkreten Handlungsbedarf. Eine Unterstützung der Schülerzeitungsredakteurinnen und Schülerzeitungsredakteure durch die Schule wird grundsätzlich gemäß § 87 Abs. 2 NSchG ermöglicht (siehe Vorbemerkung). Unterstützung und Schutz vor Angriffen von außen für junge außerschulische Medienschaffende und Schülerzeitungsredakteurinnen und Schülerzeitungsredakteure geschehen z. B. durch vielfältige Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen, die die Landesregierung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus im Rahmen ihrer politischen Bildungsarbeit an Schulen, aber auch in der Erwachsenenbildung anbietet. Diese Maßnahmen werden von den verschiedenen Ressorts und ihren Behörden auf Landesebene sowie auf regionaler und lokaler Ebene durchgeführt. Derzeit wird von einem Interministeriellen Arbeitskreis das „Landesprogramm gegen Rechtsextremismus“ vorbereitet und erstellt, das die verschiedenen existierenden Maßnahmen erheben, bündeln, verzahnen und ergänzen soll. In das Programm fließen auch die Erfahrungen externer Fachstellen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus ein; ebenso ist eine Abstimmung mit ähnlichen Programmen der Länder und des Bundes vorgesehen. Das Landesprogramm soll entscheidend dazu beitragen, den Kampf gegen rechtsextremes Gedankengut und Verhalten in der Gesellschaft möglichst breit und tief zu verankern und so einen dauerhaften Bewusstseinswandel im Sinne demokratischer und rechtsstaatlicher Werte zu erzielen. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann 2 (Ausgegeben am 25.03.2014) Drucksache 17/1364 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 26.02.2014 Die Freiheit der Schüler- und Jugendpresse in Niedersachsen Antwort der Landesregierung