Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1375 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dirk Toepffer und Karl-Heinz Bley (CDU), eingegangen am 18.02.2014 Gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz auch für die Landesregierung? Am 30. Oktober 2013 haben die Regierungsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen im Landtag eine Novellierung des Landesvergabegesetzes beschlossen. Demnach müssen Firmen ab dem 1. Januar 2014 ihren Angestellten mindestens 8,50 Euro pro Stunde zahlen, wenn sie sich um einen öffentlichen Auftrag ab einem Eingangsschwellenwert von 10 000 Euro bewerben. Wirtschaftsminister Olaf Lies führte im Rahmen der 19. Sitzung des Landtags hierzu aus: „Die öffentliche Hand nimmt eine Vorbildfunktion ein.“ Daher müssten gerade die öffentlichen Auftraggeber nicht nur wirtschaftlich denken. Weiter führte Olaf Lies aus: „Anständiger Lohn für anständige Arbeit muss die Grundlage öffentlicher Vergabe sein.“ Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie gewährleistet die Landesregierung die Umsetzung der Ziele des Tariftreue- und Vergabegesetzes hinsichtlich der Vergabe von Verträgen für Sicherheitsdienste und Reinigungspersonal in den Fachministerien und weiteren Liegenschaften des Landes, z. B. im Gästehaus der Landesregierung in Hannover oder den Landesvertretungen des Landes in Berlin und Brüssel? 2. Welchen Stundenlohn haben Sicherheitsdienste, Reinigungskräfte und weitere externe Dienstleister in allen niedersächsischen Fachministerien, im Gästehaus der Landesregierung in Hannover und den Landesvertretungen des Landes in Berlin und Brüssel zum Stichtag 1. Januar 2014 erhalten? 3. Welche Konzessionsverträge bestehen zwischen der Landesregierung und externen Dienstleistern (bitte auflisten)? (An die Staatskanzlei übersandt am 20.02.2014 - II/725 - 616) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, den 18.03.2014 - 22 2 (B)-01424-2 - Mit dem Niedersächsischen Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz) hat der Landtag am 30.10.2013 u. a. auch ein Mindestentgelt für öffentliche Aufträge über Bau- und Dienstleistungen von 8,50 Euro (brutto) pro Stunde beschlossen. Zum Zeitpunkt der Beschlussfassung im Oktober 2013 war Niedersachsen eines der wenigen Bundesländer , in denen es noch keinen Mindestlohn für öffentliche Aufträge gab. Der Landtag ist mit diesem längst überfälligen Beschluss der Notwendigkeit eines Mindeststandards im Entgeltbereich nachgekommen. Diese Notwendigkeit hat auch die Große Koalition in Berlin erkannt, die in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung eines Mindestlohns von 8,50 Euro zum 01.01.2015 vereinbart hat. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1375 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt: Zu 1: Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) gilt für alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens 10 000 Euro, die ab dem 01.01.2014 eingeleitet werden. Auf bestehende Verträge findet das Gesetz keine Anwendung. Für alle ab 01.01.2014 anstehenden Ausschreibungen der Landesregierung i. S. d. NTVergG ist dieses Gesetz anzuwenden. Das gilt auch für Ausschreibungen, die von den Landesvertretungen in Berlin und Brüssel durchgeführt werden. Zu 2 und 3: Dem Tenor der Kleinen Anfrage folgend, bezieht sich die Beantwortung der Fragen auf die gebäudenahen Dienstleistungsbereiche in denen Stundenlöhne unter 8,50 Euro (brutto) vermutet werden könnten. Dies sind in erster Linie Sicherheitsdienstleistungen, Winterdienste/Fußwegreinigung, Unterhaltsreinigung , Glasreinigung und Sommerdienste/Grünflächenpflege. Keine Berücksichtigung finden hier Wartungsverträge, da in diesem Bereich überwiegend hochqualifiziertes Personal mit Stundenlöhnen deutlich über 8,50 Euro tätig ist. Weiter bleiben außer Betracht Lieferverträge für Gas, Wasser, Strom und Fernwärme, da hier seitens des Landes keine stundenlohnbezogenen Leistungen beschafft werden. Im Einzelnen sind die Antworten der beigefügten Tabelle zu entnehmen; angegeben ist der jeweilige Stundenlohn der untersten Lohngruppe. Daraus ergibt sich ein vertraglicher Stundenlohn von unter 8,50 Euro nur bei laufenden Verträgen im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen. Dabei handelt es sich ausschließlich um Altverträge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des NTVergG zum 01.01.2014 bereits abgeschlossen waren. Die Vergabe dieser öffentlichen Aufträge fiel daher noch nicht unter die Anwendung des NTVergG. Peter-Jürgen Schneider 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1375 Anlage 3 (Ausgegeben am 26.03.2014) Drucksache 17/1375 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dirk Toepffer und Karl-Heinz Bley (CDU), eingegangen am 18.02.2014 Gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz auch für die Landesregierung? Antwort der Landesregierung Anlage