Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1391 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Silke Lesemann, Dr. Gabriele Andretta, Frank Henning, Bernd Lynack, Matthias Möhle, Dr. Christos Pantazis, Ulf Prange und Dr. Thela Wernstedt (SPD), eingegangen am 13.02.2014 Nutzt die Leuphana Universität Lüneburg Mittel für Lehre und Forschung zur Finanzierung der Mehrkosten des „Libeskind-Baus“? Die Leuphana Universität Lüneburg hat angekündigt, Kostensteigerungen beim Bau eines neuen Zentralgebäudes („Libeskind-Bau“) aus eigenen Mitteln erwirtschaften zu können. Lehre und Forschung sollten keinesfalls in Mitleidenschaft gezogen werden. Vielmehr seien durch Vermietungen, Verkäufe oder Einsparungen bei der Umsatzsteuer die Mehrausgaben zu decken. In einem öffentlichen Gremienprotokoll (Leuphana, Fakultät Bildung, vorläufiges öffentliches Protokoll zur 1. außerordentlichen Sitzung des Fakultätrats im Wintersemester 2013/2014 vom 29.01.2014) der Leuphana Universität heißt es: „In den von Überlast im BA besonders betroffenen Fächern (Deutsch, Mathematik, Professionalisierungsbereich) ist das Lehrangebot im Sommersemester 2014 für den BA nicht studierbar.“ Es könnte der Eindruck entstehen, dass Professuren nicht besetzt worden sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Professuren der Leuphana Universität Lüneburg sind derzeit nicht besetzt und seit wie langer Zeit? 2. Wie hoch ist der Betrag, der durch die ausstehenden Besetzungen anfällt, und wo verbleibt dieser Betrag? 3. Wie ist das Studienangebot im BA Mathematik und Deutsch im Wintersemester 2013/2014, im Sommersemester 2014 und im Wintersemester 2014/2015 zu bewerten? 4. Zieht die Leuphana Universität aus dem Gremienprotokoll den Schluss, keine neuen Immatrikulationen in diesen Fächern vorzunehmen? 5. Welche weiteren Nachteile ergeben sich für BA-Studierende (Studienverzögerung, BAföG etc.)? 6. Gibt es in anderen Fächern der Leuphana Universität vergleichbare Zustände? 7. Welche Maßnahmen werden eingeleitet, um diese Zustände kurzfristig abzustellen? 8. Wie wirkt sich die kritische Situation in der Lehre auf das laufende Akkreditierungsverfahren aus? (An die Staatskanzlei übersandt am 18.02.2014 - II/725 - 614) 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1391 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 20.03.2014 für Wissenschaft und Kultur - M - 01 420-5/614 - Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wurde die Leuphana Universität Lüneburg um Stellungnahme gebeten. Die Leuphana Universität Lüneburg bestätigt, dass keine Mittel für Forschung und Lehre zur Finanzierung der Mehrkosten des Neubaus eines Zentralgebäudes herangezogen werden . Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: Zu 1: An der Leuphana Universität Lüneburg waren zum Stichtag 01.01.2014 insgesamt 15 Professuren, darunter drei Juniorprofessuren vakant. Diese verteilen sich wie folgt auf die Fakultäten: Fakultät Bildung: 4, Fakultät Kultur: 5, Fakultät Nachhaltigkeit: 3, Fakultät Wirtschaft: 3. Für zehn der vakanten Professuren laufen zurzeit Berufungsverfahren, fünf weitere werden in Kürze ausgeschrieben. Rund zwei Drittel der Professuren sind seit 2012/2013 vakant, nachdem die Stelleninhaberin/der Stelleninhaber einen Ruf an eine andere Hochschule angenommen hat oder in den Ruhestand versetzt wurde. In den Fällen, in denen bereits eine mehrjährige Vakanz besteht, ist dies darauf zurückzuführen, dass Berufungsverfahren nicht erfolgreich abgeschlossen werden konnten, sodass erneute Ausschreibungen erforderlich wurden. Zu 2: Ausgehend von den durch das Land vorgegebenen Durchschnittssätzen für Professuren (W1: 47 320 Euro, W2: 67 912 Euro, W3: 87 365 Euro) fallen bei 15 unbesetzten Professuren (drei W1, sieben W2, fünf W3) z. B. im Monat Januar 2014 Mittel in Höhe von rund 88 000 Euro an. Die Mittel stehen uneingeschränkt den Fakultäten zur Verfügung, denen die Professuren zugeordnet sind. Sie werden dort in der Regel dazu eingesetzt, Verwaltungsaufträge oder andere personelle Maßnahmen zu finanzieren, um den durch die Vakanz in Forschung und Lehre entstehenden Bedarf zu decken. Entsprechend werden sieben der o. g. 15 Professuren zurzeit gemäß § 26 Abs. 7 Satz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) verwaltet, in den anderen Fällen werden die Mittel zur Finanzierung von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und Lehraufträgen genutzt. Zu 3: Die Situation in den Teilstudiengängen Mathematik und Deutsch im 2-Fach-Bachelor (mit Lehramtsoption ) Lehren und Lernen (GHR) ist darauf zurückzuführen, dass es zum WS 2013/2014 in diesen Fächern sowie im Teilstudiengang Sachunterricht unbeabsichtigt zu einer erheblichen Mehraufnahme von Studierenden gekommen ist. Im Lehrangebot ist darauf mit zusätzlichen Veranstaltungen in den genannten Fächern sowie im Professionalisierungsbereich reagiert worden. Hierzu wurden und werden Lehraufträge erteilt. Zudem wird zusätzliches wissenschaftliches Personal eingestellt . Die Hochschulleitung stellt den betroffenen Fakultäten dazu zusätzliche Sach- und Personalmittel zur Verfügung. Zum Zeitpunkt der zitierten Beschlussfassung des Fakultätsrats war die diesbezügliche Abstimmung zwischen Hochschulleitung und Fakultät noch nicht abgeschlossen. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1391 Zu 4: Immatrikulationen in diesen Fächern erfolgen auch zukünftig im Rahmen des üblichen Zulassungsverfahrens . Dies geschieht auf Basis der jeweils gültigen Zulassungszahlenverordnung, da alle drei Fächer mit einem Orts-NC belegt sind. Zu 5: Das Präsidium geht davon aus, dass sich aufgrund der getroffenen und noch zu treffenden Maßnahmen keine Nachteile für die Studierenden ergeben werden. Zu 6: Von der Überlast sind ausschließlich die drei genannten Fächer betroffen. Zu 7: Hier wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 8: Auswirkungen auf das Akkreditierungsverfahren sind nicht zu erwarten. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić 3 (Ausgegeben am 01.04.2014) Drucksache 17/1391 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Silke Lesemann, Dr. Gabriele Andretta, Frank Henning, Bernd Lynack, Matthias Möhle, Dr. Christos Pantazis, Ulf Prange und Dr. Thela Wernstedt (SPD), eingegangen am 13.02.2014 Nutzt die Leuphana Universität Lüneburg Mittel für Lehre und Forschung zur Finanzierung der Mehrkosten des „Libeskind-Baus“? Antwort der Landesregierung