Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1395 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 20.02.2014 Sanierung der L 168 OD Stuckenborstel Im Zuge des Ausbaus der A 1 zwischen dem Bremer Kreuz und dem Buchholzer Dreieck hat es viele Ausweichverkehre gegeben, die die Zubringerstrecken zu den Anschlussstellen in Mitleidenschaft gezogen haben. Dies ist auch in der Gemeinde Sottrum der Fall. Mittlerweile wurde die B 75 zwischen AS Stuckenborstel und Rotenburg jedoch wieder instand gesetzt. Auf der anderen Seite der Autobahn sind an der L 168 in der Ortsdurchfahrt Stuckenborstel bisher keine Bauarbeiten vorgenommen worden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Zustand der L 168 in der Ortsdurchfahrt Stuckenborstel ? 2. Wann plant die Landesregierung die Sanierung der L 168 in der Ortsdurchfahrt Stuckenborstel ? 3. Ist geplant, die bauliche Gestaltung der L 168 in der Ortsdurchfahrt Stuckenborstel zu verändern bzw. hierzu einen Dialog mit der Gemeinde Sottrum zu führen? (An die Staatskanzlei übersandt am 26.02.2014 - II/725 - 634) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 24.03.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/634/L 168 - Die Landesstraße 168 verläuft parallel zur BAB 1 zwischen Bremen und dem Ortsteil Stuckenborstel der Gemeinde Sottrum und schließt dort an die BAB 1 an. Aufgrund dieser Lage wird die L 168 von Verkehrsteilnehmern häufig als Ausweichstrecke zur BAB 1 genutzt. Insbesondere im Zuge des Ausbaus der BAB 1 war ein erhöhtes Verkehrsaufkommen auch auf der L 168 zwischen Bremen und der AS Stuckenborstel zu verzeichnen. Grundsätzlich erfolgt die Entscheidung über die Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen auf Basis der messtechnischen Zustandserfassung, des aktuellen Zustands der Fahrbahn und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Dabei werden Straßen mit hoher Verkehrsbelastung bevorzug bedient. Auf dieser Grundlage werden die erforderlichen Baumaßnahmen priorisiert und in das Bauprogramm für Landesstraßen aufgenommen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Ortsdurchfahrt Stuckenborstel und der vorhandene Radweg sind im Vergleich zu anderen Landesstraßen in einem eher guten Zustand. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1395 Zu 2: Aufgrund des aktuellen Fahrbahnzustands und der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel sind für die OD Stuckenborstel kurz- bis mittelfristig keine umfangreichen Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen . Bei einer Verschlechterung des aktuellen Zustands werden entsprechende Maßnahmen in das Bauprogramm aufgenommen. Zu 3: Bezogen auf die bauliche Gestaltung der Ortsdurchfahrt Stuckenborstel sind dem regionalen Geschäftsbereich Verden der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr keine Mängel an der Fahrbahn bzw. den Geh- und/oder Radwegen bekannt, welche planerisch behoben werden müssten. Es liegt in diesem Bereich auch keine Unfallhäufungsstelle vor. Es ist daher nicht geplant, die bauliche Gestaltung der Ortsdurchfahrt Stuckenborstel zu verändern und hierzu in Dialog mit der Gemeinde Sottrum zu treten. Olaf Lies 2 (Ausgegeben am 01.04.2014) Drucksache 17/1395 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 20.02.2014 Sanierung der L 168 OD Stuckenborstel Antwort der Landesregierung