Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1402 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Gerd-Ludwig Will (SPD) und Susanne Menge (GRÜNE), eingegangen am 21.01.2014 Bahnhöfe in Niedersachsen - eine Bestandsaufnahme Die Situation der Bahnhöfe in Niedersachsen hat sich in der Folge der Bahnreform heterogen und unübersichtlich entwickelt, was die Fragen des Eigentums, der Nutzung und der Zuständigkeit betrifft . Die Gebäude befinden sich im Besitz der DB, von Kommunen, Initiativen und Genossenschaften , von Privatpersonen oder aber auch Unternehmen. Ein Teil der Gebäude wird aktiv genutzt, andere Bahnhöfe stehen seit vielen Jahren leer und verfallen. Besonders die vernachlässigten Bahnhofsgebäude machen den Kommunen Probleme: Die Häuser sind nicht selten baufällig und damit sicherheitsgefährdend, ein Umgang mit dem heruntergekommenen Gebäude kostet Geld, das die Kommunen oftmals nicht haben. Immer wieder bemühen sich Kommunen oft zusammen mit Bürgerinitiativen, die Gebäude zum Wohl der Gemeinschaft zu sanieren, zu unterhalten und zu betreiben. Allein schaffen sie dies aus finanziellen Gründen meist nicht. In vielen Regionen des Landes treffen wir auf bürgerschaftliches Engagement mit dem Ziel, stillgelegte Haltepunkte zu reaktivieren . Eine Bestandsaufnahme der Bahnhofsgebäude in Niedersachsen kann helfen, Verantwortlichen eine Grundlage für sinnvolle und konstruktiv zu gestaltende Strukturen und Mittel innerhalb unserer Bahnhofslandschaft anzubieten. Wie andere Bundesländer mit den Folgen der Bahnreform auf die Bahnhofsgebäude umgegangen sind, zeigt sich am Beispiel Sachsen-Anhalt, wo mithilfe des EU-Forschungsvorhabens REVITA, eines Interreg-IIIb-Projekts, nachhaltig Strukturen zur Revitalisierung von Bahnhofsgebäuden geschaffen wurden. In der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA GmbH) sind auch nach Abschluss des EU-Projektes in 2008 Programme erhalten geblieben, die eine Nutzung der Empfangsgebäude fördern. Folgende Fragen zu drei Schwerpunkten ergeben sich für unsere Arbeit: I. a) Situation der Bahnhöfe in Betrieb für Schienenpersonen- und Güterverkehr 1. Wie viele Bahnhöfe in Betrieb gibt es zurzeit in Niedersachsen insgesamt? 2. Wie viele bedienen Güter- und wie viel bedienen Personenverkehre? 3. Wie viele der Bahnhöfe in Betrieb betreibt bzw. betreiben a) die DB, b) Kommunen, c) Genossenschaften/Bürgerinitiativen und d) Sonstige? 4. Welche Bahnhöfe wurden über das Programm „Niedersachsen ist am Zug! 1“ (NiaZ 1) gefördert ? 5. Wie hoch waren die jeweiligen Investitionssummen und Förderbeträge durch a) das Land und b) die DB? 6. Welche Bahnhöfe wurden über das Programm „NiaZ 2“ gefördert? 7. Welche Investitionen wurden gefördert? 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1402 8. Wie viele der Personenbahnhöfe sind in Niedersachsen inzwischen a) barrierefrei und b) teilweise barrierefrei ausgebaut? 9. Wie hoch waren die jeweiligen Investitionssummen und die jeweiligen Förderbeträge für den barrierefreien Ausbau? 10. Wird ein weiteres Programm zur Bahnhofsertüchtigung geplant und, wenn ja, in welchem Zeitraum ? 11. Wie werden die vom Bund zusätzlich zur Sanierung von Bahnhöfen zur Verfügung gestellten Mittel von ca. 250 Mio. Euro von der DB in Niedersachsen eingesetzt? 12. Welche Mindestausstattungen bestehen für die Funktion eines Bahnhofs für den Personenverkehr ? 13. Gibt es in Niedersachsen Bahnhöfe, die nur für den Fernverkehr genutzt werden, und, wenn ja, welche? I. b) Bahnhofsgebäude in Betrieb durch Kommunen und/oder Bürgerinnen und Bürger 14. Wie viele Initiativen von Kommunen und/oder Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen sind der Landesregierung bekannt, die ein Bahnhofsgebäude revitalisieren bzw. betreiben wollen? 15. Welche Kenntnisse besitzt die Landesregierung über Schwierigkeiten und Probleme von Kommunen und/oder Bürgerinnen und Bürgern, die ein Bahnhofsgebäude für Folgenutzungen beplanen bzw. betreiben wollen? 16. Welche strukturelle und finanzielle Unterstützung erfahren Kommunen und Bürgerinitiativen (vom Land, vom Bund, von der DB etc.), die ein Bahnhofsgebäude sanieren und betreiben wollen? 17. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung, innerhalb der LNVG analog zur NASA in Sachsen-Anhalt strukturelle und finanzielle Unterstützung für die Revitalisierung bzw. für den Erhalt und Betrieb von Bahnhofsgebäuden zu schaffen? II. Reaktivierung von Bahnhöfen/Haltepunkten für den Schienenverkehr 18. Wie viele stillgelegte Bahnhöfe sind aktuell zur Reaktivierung angemeldet, und wie viele sollen reaktiviert werden? 19. Wie und anhand welcher Kriterien wird die Überprüfung der zur Reaktivierung vorgeschlagenen Bahnhöfe erfolgen? 20. Wann beginnt die Überprüfung der gemeldeten Bahnhöfe? 21. In welchem Zeitraum erwartet die Landesregierung diese Überprüfung? 22. Gibt es Erfahrungswerte für die Kosten bereits reaktivierter Bahnhöfe? III. Stillgelegte Bahnhöfe/Haltepunkte 23. Wie viele stillgelegte Bahnhöfe/Bahnhofsgebäude gibt es in Niedersachsen? 24. Wie viele der jetzt stillgelegten Bahnhöfe/Bahnhofsgebäude hat die DB in der Vergangenheit verkauft? 25. Welche davon befinden sich im Besitz von a) Kommunen, b) Genossenschaften/Bürgerinitiativen, c) Investmentfirmen, d) anderen Unternehmen, 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1402 e) Privatpersonen und f) Sonstigen? 26. Wie viele Bahnhöfe wurden welcher Folgenutzung zugeführt? 27. Welche Bahnhöfe/Bahnhofsgebäude wurden bereits abgerissen? 28. In welcher Form hat sich die DB finanziell an den Kosten beteiligt, die eine Folgenutzung bzw. einen Betrieb der stillgelegten Bahnhöfe möglich gemacht hat? 29. Welche Beispiele aus anderen Bundesländern für städtebauliche Programme für stillgelegte Bahnhöfe sind der Landesregierung bekannt? (An die Staatskanzlei übersandt am 27.02.2014 - II/725 - 580) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 24.03.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/580/Bahnhöfe - Moderne Bahnhöfe sind auch Visitenkarten für die niedersächsischen Städte und Gemeinden. Insofern hat die Landesregierung ein Interesse daran, dass Bahnhöfe und Stationen für die Fahrgäste attraktiv gestaltet werden. Allerdings ist die Einflussnahme der Landesregierung begrenzt, weil die niedersächsischen Bahnhöfe nicht im Eigentum des Landes stehen. Gleichwohl hat sich die Landesregierung in den vergangenen Jahren mit der Initiierung und der Durchführung der Bahnhofsprogramme „Niedersachsen ist am Zug! I+II“ mit erheblichen finanziellen Mitteln an der Modernisierung von Bahnstationen beteiligt. Gemeinsam mit der Deutschen Bahn AG und dem Bund wurden bislang über 60 % der niedersächsischen Bahnhöfe und Haltestationen erneuert (Barrierefreiheit, Aufzüge, Sanierung von Bahnsteigen und weitere bauliche Maßnahmen). Diese Maßnahmen umfassen aber nicht die Bahnhofsgebäude, für deren Instandhaltung und Modernisierung allein der jeweilige Eigentümer verantwortlich ist. Aufgrund dessen gilt es zu unterscheiden zwischen einerseits den Bahnhöfen und Haltepunkten (Stationen) aus verkehrlicher/infrastruktureller Sicht, die sich allein aus ihrer Zugangsfunktion zum System Schiene definieren (unabhängig davon, ob dort Bahnhofsgebäude vorgehalten und gegebenenfalls verkehrsaffine Dienstleistungen angeboten werden) sowie andererseits dem umgangssprachlichen Gebrauch eines „Bahnhofs“ als Zugangsmöglichkeit für Reisende zur Eisenbahn und im Besonderen zum Bahnhofsgebäude. Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage wird im Regelfall die fachspezifische Definition eines Bahnhofs (verkehrliche/infrastrukturelle Sicht) zugrunde gelegt, es sei denn, die Fragen an die Landesregierung beziehen sich ausdrücklich auf Bahnhofsgebäude (zuzüglich einer Konkretisierung zur Beantwortung von Frage 3). Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: I. a) Situation der Bahnhöfe in Betrieb für Schienenpersonen- und Güterverkehr: Zu 1: Bereich DB1: 351 Verkehrsstationen im Zuständigkeitsbereich der DB Station&Service AG (sämtlich im Regionalbereich Nord gelegen). Bereich NE2: 309 Verkehrsstationen. 1 DB = bundeseigene Eisenbahn/Deutsche Bahn AG 2 NE = nichtbundeseigenen Eisenbahnen 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1402 Zu 2: Bereich DB: Alle Verkehrsstationen werden von Personenzügen angefahren. Bereich NE: SPNV3: 20 Verkehrsstationen. SGV4: 279 Güterverkehrsstellen . Zu 3: Bereich DB: Die 351 Verkehrsstationen werden sämtlich von der DB Station&Service AG (DB St&S) betrieben. Für die an diesen Stationen befindlichen Bahnhofsgebäude gilt: a) Die DB St&S betreibt zurzeit 43 Bahnhofsgebäude, b) seit 1997 wurden 21 Gebäude an die Kommunen verkauft, eventuelle Weiterverkäufe sind nicht berücksichtigt, c) der Kulturverein Cloppenburg e. V. betreibt das Bahnhofsgebäude in Cloppenburg , d) seit 1997 wurden 71 Bahnhofsgebäude aus dem Bestand der DB St&S an Dritte verkauft. Die Nutzungen der Bahnhofsgebäude sind sehr unterschiedlich, wie z. B. ausschließliche Wohnnutzung, Wohn- und Gewerbenutzung mit bahnbetrieblicher Restnutzung, nur gewerbliche Nutzung ohne Bahnbetrieb usw. Bereich NE: In Niedersachsen betreiben drei nichtbundeseigene Eisenbahnen (NE) jeweils ein Bahnhofsgebäude für den Personenverkehr. Zu 4 und 5: Die jeweiligen Investitionskosten und die Förderbeträge für die im Rahmen des Bahnhofsmodernisierungsprogramms „Niedersachsen ist am Zug!“ geförderten Stationen ergeben sich aus der nachstehenden Tabelle. Die Förderbeträge des Landes umfassen auch die Förderanteile, die das Land in seiner Eigenschaft als SPNV-Aufgabenträger bei den im Verantwortungsbereich der Landesnahverkehrsgesellschaft gelegenen Stationen geleistet hat. Ort Gesamtkosten in Euro Anteil Land in Euro Anteil DB in Euro Achim 3 500 000 3 500 000 0 Alfeld 3 100 000 600 000 2 500 000 Bad Bevensen 1 650 000 500 000 1 150 000 Bad Lauterberg-Barbis 1 500 000 1 500 000 0 Bad Pyrmont 1 600 000 1 600 000 0 Bienenbüttel 2 400 000 2 400 000 0 Buchholz i. d. N. 3 800 000 3 800 000 0 Eldagsen-Völksen 2 450 000 2 250 000 0 Friedland 1 500 000 1 500 000 0 Goslar 3 500 000 1 600 000 1 900 000 Hämelerwald 1 800 000 350 000 1 450 000 Hameln 4 000 000 4 000 000 0 Haren (Ems) 1 500 000 1 500 000 0 Helmstedt 4 300 000 600 000 3 700 000 Hemmoor 1 200 000 1 200 000 0 Königslutter 2 600 000 2 400 000 0 Lauenbrück 2 400 000 2 400 000 0 Lenglern 530 000 530 000 0 3 Es wurden nur Haltestellen des planmäßigen SPNV berücksichtigt. Die Haltestellen der Museumsbahnen sind in diesen Angaben nicht enthalten 4 Schienengüterverkehr 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1402 Ort Gesamtkosten in Euro Anteil Land in Anteil Euro DB in Euro Nienburg 3 880 000 880 000 3 000 000 Norden 3 150 000 1 400 000 1 750 000 Nordstemmen 7 700 000 3 850 000 3 850 000 Osterode Mitte 450 000 450 000 0 Osterode-Leege 600 000 600 000 0 Rotenburg 3 600 000 1 100 000 2 500 000 Schandelah 1 800 000 600 000 1 000 000 Scheeßel 2 200 000 2 200 000 0 Tostedt 2 300 000 2 300 000 0 Uelzen 5 450 000 1 150 000 4 300 000 Vechelde 1 250 000 1 150 000 0 Verden 5 500 000 2 100 000 3 400 000 Vöhrum 1 450 000 1 300 000 0 Wüsting 1 300 000 1 300 000 0 Zu 6: Im Rahmen des zurzeit in der Umsetzung befindlichen Programms „Niedersachsen ist am Zug! II“ werden der Ausbau der Stationen Banteln, Barnstorf, Bassum, Brake, Celle, Cuxhaven, Dörpen, Dorum, Einbeck-Salzderhelden, Elze, Emden, Eschede, Freden, Hammah, Hechthausen, Herzberg , Himmelpforten, Hude, Kirchweyhe, Kreiensen, Leer, Leschede, Meppen, Nordenham, Northeim , Ottersberg, Osnabrück-Hasetor, Osterholz-Scharmbeck, Osterwald, Papenburg, SalzgitterRingelheim , Seesen, Sottrum, Syke, Twistringen, Vienenburg und Wingst gefördert. Zu 7: Gefördert werden Erneuerungen der Bahnsteige sowie der entsprechenden Bahnsteigausstattung wie Wetterschutzeinrichtungen, Beleuchtungsanlagen, Informationssysteme, Blindenleitsysteme, Sitzbänke, Infovitrinen, Uhren und Abfallbehälter. Soweit Bahnsteigüber- oder -unterführungen vorhanden sind, wird auch deren Erneuerung oder Ergänzung gefördert. Zu 8: Bereich DB: Die Barrierefreiheit an Bahnstationen umfasst eine Vielzahl von Aspekten, von Information und Service bis hin zur baulichen Gestaltung. Das übergeordnete Ziel besteht darin, alle Barrieren abzubauen, die Reisende an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Nutzung des Bahnsystems hindern. Nach Auskunft der DB sind 277 Stationen barrierefrei und 55 teilweise barrierefrei. Bereich NE: Die NE betreiben 19 Stationen mit regelmäßigem Personenverkehr, die barrierefrei ausgestattet sind. Wegen zu geringer Bahnsteighöhe ist derzeit davon eine Station lediglich eingeschränkt barrierefrei. Die Erhöhung der Bahnsteige - und damit der vollständige barrierefreie Ausbau - an dieser Station ist jedoch bereits in Planung. Zu 9: Wie aus den Antworten zu den Fragen 4, 5, 6 und 7 ersichtlich, handelt es sich bei den Vereinbarungen zum Ausbau von Stationen um Maßnahmebündel mit jeweils stationsspezifischen Finanzierungsregelungen . Eine Darstellung der Kosten und Förderbeträge, die für den barrierefreien Ausbau jeder einzelnen Station geplant bzw. abgerechnet wurden, ist mit angemessenem Aufwand im Rahmen dieser Anfrage nicht darstellbar. Zu 10: Die Landesregierung und die Deutsche Bahn AG haben sich im Februar 2014 auf ein weiteres Bahnhofsmodernisierungsprogramm geeinigt. Derzeit werden Gespräche zwischen den Beteiligten geführt, um dessen Inhalte und die Eckpunkte der Finanzierung abschließend festzulegen. 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1402 Zu 11: Der Bund hat der DB AG zusätzlich 250 Mio. Euro zur Sanierung von Stationen im gesamten Bundesgebiet zur Verfügung gestellt. Der davon auf Niedersachsen entfallende Anteil wird nach Auskunft der DB wie folgt eingesetzt: Bahnsteigaufhöhungen und Bau von Aufzügen in den Stationen Kirchweyhe, Syke, Elze, Seesen, Herzberg, Kreiensen, Leer und Meppen. Diese Stationen sind zwar bereits im Programm „Niedersachsen ist am Zug! II“ enthalten, die zusätzlichen Mittel dienen aber zum Auffangen von Kostensteigerungen . Ohne diese zusätzlichen Mittel hätte das Programm laut DB AG nicht vollständig umgesetzt werden können. Außerdem wird darüber hinaus die Station Loxstedt mit einem behindertengerechten Zugang ausgestattet. Zu 12: Um Stationen bedarfsgerecht weiterentwickeln zu können, wurden sie ab 2011 in sieben Kategorien eingeteilt. So werden Kundenbedürfnisse und Wirtschaftlichkeit in Einklang gebracht und Entwicklungsziele für jede einzelne Verkehrsstation aufgezeigt. Die Kategorie mit der Mindestausstattung (Kategorie 7) umfasst folgende definierte Ausstattungsmerkmale : Bahnsteig, Bahnhofsnamensschild, Fahrplanaushang, Flächen für Fahrkartenautomaten und Entwerter, Wegeleitsystem, regelmäßige Reinigung, Abfallbehälter, Bereitstellung von Infoflächen für Eisenbahnverkehrsunternehmen. Zu 13: Nein. I. b) Bahnhofsgebäude in Betrieb durch Kommunen und/oder Bürgerinnen und Bürger: Zu 14 und 15: Der Landesregierung sind aktuell keine Initiativen von Kommunen und/oder Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen, die ein Bahnhofsgebäude revitalisieren bzw. betreiben, bekannt, sodass sie auch keine Kenntnisse über mögliche Schwierigkeiten und Probleme in diesem Bereich hat. Zu 16: Grundsätzlich besteht in Niedersachsen wie in allen Bundesländern die Möglichkeit, Städtebauförderungsmittel des Bundes und des Landes zur Wieder- und Zwischennutzung von ehemaligen Flächen der Deutschen Bahn und die Erhaltung (z. B. Instandsetzung und Modernisierung) von Bahnhofsgebäuden und deren Umnutzung schwerpunktmäßig in den Programmen zur Förderung des Stadtumbaus (Stadtumbau West und Stadtumbau Ost) einzusetzen. Alternativ besteht auch die Möglichkeit, den Rückbau leer stehender, dauerhaft nicht mehr benötigter Bahnhofsgebäude zu fördern, soweit es sich nicht um denkmalgeschützte Gebäude handelt. Voraussetzung für eine Förderung im Rahmen der Städtebauförderung ist u. a., dass sich die ehemalige Bahnfläche bzw. das Bahnhofsgebäude in einem in das Städtebauförderungsprogramm des jeweiligen Landes aufgenommenen Fördergebiet befindet und die geförderte Einzelmaßnahme zur Realisierung der Ziele einer städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme als Gesamtmaßnahme erforderlich ist. Zu 17: Das EU-Forschungsprojekt Revita, das in Sachsen-Anhalt die Revitalisierung von Bahnhofsgebäuden initiierte, ist seit mehreren Jahren ausgelaufen. Die Revitalisierung von Bahnhofsgebäuden wird jetzt von der Nahverkehrsservice Sachsen-Anhalt GmbH (NASA) unter Zuhilfenahme von ÖPNV- und Fremdmitteln fortgesetzt. In Niedersachsen ist aufgrund der finanziellen Unterstützung des Landes bereits eine zweistellige Zahl von Bahnhofsgebäuden saniert worden; strukturelle und finanzielle Unterstützung ist somit bereits gegeben. Die damit betraute LNVG hat hierfür bislang Regionalisierungsmittel eingesetzt. Diese bedingen eine engere Bemessung des Förderumfangs als in Sachsen-Anhalt. Dabei hat sich in der Vergangenheit die Einhaltung der Zweckbindung und 6 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1402 der sonstigen zuwendungsrechtlichen Vorgaben als problematisch erwiesen. Allerdings will die Landesregierung auch weiterhin die Revitalisierung von Bahnhofsgebäuden fördern, dafür werden zurzeit neue Fördergrundlagen entwickelt. II. Reaktivierung von Bahnhöfen/Haltepunkten für den Schienenverkehr: Zu 18: In Umsetzung der Koalitionsvereinbarung hat die Landesregierung ein Verfahren zur Untersuchung der Reaktivierung von Schienenstrecken, aber auch von Stationen und Haltepunkten initiiert. Um diese Untersuchung mit größtmöglicher Transparenz durchzuführen, wird das gesamte Verfahren durch einen Lenkungskreis begleitet, in dem u. a. auch die verkehrspolitischen Sprecher aller Landtagsfraktionen vertreten sind. Zurzeit liegen 39 Vorschläge zur Reaktivierung von Stationen vor. Entsprechend den Abstimmungen im Lenkungskreis ist weder ein Ausschlusstermin für die Meldung weiterer Reaktivierungsvorschläge bestimmt worden, noch ist ein gebündeltes Untersuchungsverfahren mit einem abschließenden Untersuchungsergebnis vorgesehen; alle Vorschläge sollen vielmehr einzelfallbezogen und ergebnisoffen untersucht werden. Zu 19: Nach erfolgter Anmeldung der Stationen gliedert sich die Untersuchung in zwei Verfahrensschritte: In einem ersten Schritt werden die SPNV-Aufgabenträger in eigener Verantwortung prüfen, ob ein zusätzlicher Halt betrieblich umsetzbar ist oder dadurch Anschlüsse in den nächstgelegenen Knotenbahnhöfen gefährdet werden. Bei positivem Ergebnis obliegt es den Kommunen, die eine Stationsreaktivierung anstreben, diesen Prozess voranzutreiben. So ist, um die vom Land in Aussicht gestellte Investitionsförderung zu erlangen, ein Förderantrag durch den Infrastrukturbetreiber, in der Regel der DB Station&Service AG, zu stellen. Dieser Antrag muss u. a. die Entwurfsplanung, den Nachweis der volkswirtschaftlichen Rentabilität sowie den Entwurf einer Finanzierungsvereinbarung zwischen der Kommune und dem Infrastrukturbetreiber umfassen. Auch dieses Vorgehen ist mit dem Lenkungskreis abgestimmt. Zu 20: Die Landesnahverkehrsgesellschaft wird für ihren Bereich die fahrplantechnische Prüfung (erster Verfahrensschritt) im Sommer dieses Jahres abgeschlossen haben. Zu 21: Es wird auf die Antworten zu den Fragen 19 und 20 verwiesen. Zu 22: Die Kosten sind im Wesentlichen abhängig von den örtlichen Gegebenheiten und dem Ausbauzustand der Strecke (Ein-/Mehrgleisigkeit der Strecke), an der eine Station errichtet werden soll. Aufgrund dieser individuellen Gegebenheiten können die Kosten nicht valide geschätzt werden. Zu III. Stillgelegte Bahnhöfe/Haltepunkte: Zu 23: Bereich DB: Im Anlagenbestand der DB St&S gibt es lediglich zwei ungenutzte, leerstehende Gebäude, die sich aber an aktiven Verkehrsstationen befinden. Hier handelt es sich um Nordstemmen und ein Gebäude in Lauenförde, welches kein klassisches Bahnhofsgebäude darstellt, sich aber im Sachanlagenbestand der DB St&S befindet . Ob sich unter den verkauften Gebäuden ungenutzte bzw. leerstehende Gebäude befinden, ist nicht bekannt. Bereich NE: In der Vergangenheit wurden 73 Stationen stillgelegt. 7 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1402 Zu 24: Bereich DB: Das Bahnhofsgebäude am inaktiven Haltepunkt in Estorf (Weser) wurde im Jahr 2011 verkauft. Außerdem befindet sich das Bahnhofsgebäude in Eickeloh (inaktive Verkehrsstation) nicht mehr im Eigentum der DB. Bereich NE: Die NE haben fast alle den Personenverkehr eingestellt. Lediglich auf der Infrastruktur von derzeit vier NE wird noch SPNV abgewickelt. Allerdings halten auch diese NE nur noch wenige Bahnhofsgebäude vor. Angaben zur Anzahl der von den NE veräußerten und zu den gegebenenfalls leerstehenden oder abgebrochenen ehemaligen Bahnhofsgebäuden der NE liegen nicht vor. Zu 25 a) bis d) und f): Keine Angaben. Zu 25 e): Zwei. Zu 26: Bereich DB: Beide unter Frage 24 genannten Bahnhofsgebäude werden überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. In Estorf hat zusätzlich weiterhin der Fahrdienstleiter seinen Sitz im Gebäude. Bereich NE: Siehe Antwort zu Frage 24. Zu 27: Bereich DB: In Langenhagen-Kaltenweide wurde die Station im Zuge der Baumaßnahmen für die S-Bahn an anderer Stelle neu gebaut. Das am alten Standort vorhandene Gebäude wurde abgerissen. Genauso wurde in Hude verfahren. Bereich NE: Siehe Antwort zu Frage 24. Zu 28: Bereich DB: Ziel des Verkaufs von Immobilien ist die möglichst optimale Veräußerung im Sinne des DB Konzerns. Gleichzeitig muss der Kaufvertrag jedoch auch für den Käufer akzeptabel sein, damit ein Verkauf überhaupt zustande kommen kann. Insofern ist die Ausgestaltung der Verträge stets ein Abbild von gegenseitigen Zugeständnissen und Forderungen beider Vertragsparteien. Diese können auch z. B. Beteiligungen der DB an Rückbaukosten, Unterstützung bei der Schaffung von Baurecht, Verlagerung von Bahn-Technik etc. sein. „Anschubfinanzierungen “ mit Barmitteln gibt es laut DB nicht. Sofern nach der Veräußerung weiterhin Räume für die Betriebsabwicklung benötigt werden, können die von der DB AG dafür gezahlten Mieten für den neuen Eigentümer einen Beitrag zum wirtschaftlichen Betrieb des ehemaligen Bahnhofsgebäudes leisten. Bereich NE: Siehe Antwort zu Frage 24. Zu 29: Ob und gegebenenfalls inwieweit andere Bundesländer neben Sachsen-Anhalt zusätzlich zu den Fördermöglichkeiten der Städtebauförderung spezielle städtebauliche Programme für stillgelegte Bahnhöfe aufgelegt haben, ist der Landesregierung nicht bekannt. Olaf Lies 8 (Ausgegeben am 01.04.2014) Drucksache 17/1402 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Gerd-Ludwig Will (SPD) und Susanne Menge (GRÜNE), eingegangen am 21.01.2014 Bahnhöfe in Niedersachsen - eine Bestandsaufnahme Antwort der Landesregierung