Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1408 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Heiner Schönecke (CDU), eingegangen am 19.02.2014 Wie steht die Landesregierung zur Elbvertiefung? In der Nordseezeitung vom 13.01.2014 wurde in einem Bericht aus einem offenen Brief des BUND zitiert. Der Umweltschutzbund BUND, Kreisgruppe Cuxhaven, fordert darin den niedersächsischen Umweltminister Wenzel auf, die Einstellung der Landesregierung zur Elbvertiefung klarzustellen. Minister Wenzel habe kürzlich die Feststellung getroffen, dass die Vorgängerregierung ihre Einvernehmensentscheidung zur Elbvertiefung getroffen habe, und dass man nun wohl mit den Entscheidungen leben müsse. Nach Meinung des BUND habe Minister Wenzel aber im April 2013 im Gespräch mit Vertretern der Stadt Cuxhaven eine andere Meinung vertreten. Damals äußerte er seine Überraschung über die Entscheidung der CDU-Landesregierung, denn die habe sich auf die Unterlagen des Vorhabenträgers verlassen, und die ergäben kein objektives Bild von den wirklichen Folgen der Elbvertiefung. Laut BUND wird Wenzel mit den Worten zitiert: „Das Land wollte offenbar keine Prüfung!“ Im Brief heißt es weiter: „Sie regten eine juristische Prüfung an, ob das Land nicht verpflichtet sei, das Einvernehmen zu verweigern, und wiesen auf das Verschlechterungsverbot gemäß Europäischer Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hin, da die Fakten im Hinblick auf die Baggerfolgen eindeutig dem ,Reinheitsgebot’ der WRRL mit entsprechender Verschlechterung widersprechen. Sie stellten weiterhin fest: ,Das Land hätte mit harten Fakten aufwarten und es auf eine Klage Hamburgs ankommen lassen können.’“ Mit dem damaligen Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Klein aus Steinau sei Wenzel der Meinung gewesen, dass die Elbvertiefungsgegner eindeutig die besseren und fachlich fundierteren Argumente hätten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie erklärt die Landesregierung die unterschiedlichen Aussagen des Ministers? 2. Auf welcher Grundlage wurden die damaligen Äußerungen getätigt? 3. Liegen der Landesregierung neue Erkenntnisse zu den Auswirkungen der Elbvertiefung vor? 4. Plant die Landesregierung eine erneute Prüfung der Unterlagen? 5. Plant die Landesregierung, die getroffene Envernehmensentscheidung rückgängig zu machen ? 6. Wie positioniert sich die Landesregierung heute zur Elbvertiefung? 7. Wann wurden die letzten Gespräche mit Hamburg zu diesem Thema geführt? 8. Zu welchen Ergebnissen führten diese Gespräche? (An die Staatskanzlei übersandt am 25.02.2014 - II/725 - 629) 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1408 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 26.03.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/02-0043 - Wie bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Hocker (FDP) (Drs. 17/475) sowie der Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Birkner und Dr. Hocker (FDP) (Drs. 17/1363) - dargelegt, berührte das Vorhaben der Fahrrinnenanpassung von Unterund Außenelbe sowohl Belange der Wasserwirtschaft als auch Belange der Landeskultur. Die Feststellung des Plans bedurfte daher gemäß § 14 Abs. 3 Bundeswasserstraßengesetz des Einvernehmens u. a. des Landes Niedersachsen. Die Einvernehmensbehörde, der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, unterzog den Planfeststellungsentwurf einer intensiven Prüfung hinsichtlich aller einvernehmensrelevanten Belange. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Wie bereits in der o. g. Antwort auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Birkner und Dr. Hocker (FDP) (Drs. 17/1363) - dargelegt, ist unklar, auf welche Quelle sich die Anfrage stützt. Bei dem im Schreiben der Kreisgruppe des BUND genannten Gespräch handelt es sich offenbar um einen Termin, den Herr Wenzel im April 2012 in seiner Funktion als Abgeordneter des Landtags wahrgenommen hatte. Insofern ist dieser Sachverhalt in dem Schreiben des BUND nicht korrekt dargestellt . Zu 2: Siehe Vorbemerkungen sowie Antwort zu Frage 1. Zu 3: Nein. Zu 4: Nein. Zu 5: Nein. Zu 6: Die Haltung der Landesregierung zur Fahrrinnenanpassung der Elbe wie auch der Weser, ist ebenfalls in den Antworten auf die v. g. Kleinen Anfragen (Drs. 17/475 und 17/1363) dargestellt worden. So sieht die Landesregierung in einer gut funktionierenden Hafeninfrastruktur in den Häfen der norddeutschen Bucht einen zentralen Faktor für die wirtschaftliche Entwicklung Niedersachsens und der norddeutschen Bundesländer. Um die Stärken der Häfen der Nordländer zu stärken, hat die Landesregierung großes Interesse an einer guten Kooperation zwischen den Häfen Bremens, Hamburgs und Niedersachsens. Um allen künftig zu erwartenden technischen Entwicklungen im Containerverkehr gerecht zu werden und alle künftig zu erwartenden Schiffsgrößen in der Deutschen Bucht abfertigen zu können, hat die Landesregierung zudem den Bau des JadeWeserPorts realisiert. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1408 Zu 7: Gegen den Planfeststellungsbeschluss wird seit April 2012 vor dem Bundesverwaltungsgericht geklagt . Das Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember 2013 den Termin zur mündlichen Verhandlung für den 15. Juli 2014 sowie mindestens weitere fünf Verhandlungstage in der 29. und 30. Kalenderwoche anberaumt. Vor diesem Hintergrund hat diese Landesregierung keine Veranlassung gesehen, Gespräche zu diesem Thema mit Hamburg zu führen. Zu 8: Siehe Antwort zu Frage 7. Stefan Wenzel 3 (Ausgegeben am 02.04.2014) Drucksache 17/1408 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Heiner Schönecke (CDU), eingegangen am 19.02.2014 Wie steht die Landesregierung zur Elbvertiefung? Antwort der Landesregierung