Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1413 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Hermann Grupe (FDP), eingegangen am 30.01.2014 Wie viele Landwirte erwirtschaften einen Mindestlohn? Nach Erhebungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) erwirtschaften mehr als 1 Million Selbstständige in Deutschland einen Stundenlohn unterhalb des für 2015 geplanten Mindestlohns von 8,50 Euro. Viele Selbstständige sind in Niedersachsen im landwirtschaftlichen Sektor tätig. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Landwirte in Niedersachsen haben eine Arbeitsentlohnung unter 8,50 Euro (bitte in Prozent sowie in absoluten Zahlen seit 2003 aufschlüsseln)? 2. In welcher Spanne schwankt die durchschnittliche Arbeitsentlohnung der Landwirte in Niedersachsen (bitte die Zahlen seit 2003 nennen und nach Einkommensstufen, Betriebsgrößen und Betriebszweigen aufschlüsseln)? 3. In welcher Spanne schwankt die durchschnittliche Arbeitsentlohnung mithelfender Familienangehöriger pro Stunde (bitte die Zahlen seit 2003 nennen und nach Einkommensstufen, Betriebsgrößen und Betriebszweigen aufschlüsseln)? 4. In welcher Spanne schwankt die durchschnittliche Arbeitsentlohnung von Beschäftigten landwirtschaftlicher Betriebe in Niedersachsen pro Stunde (bitte die Zahlen seit 2003 nennen und nach Einkommensstufen, Betriebsgrößen und Betriebszweigen aufschlüsseln)? 5. Wie viele Stunden täglich arbeiten Landwirte, deren mithelfende Familienangehörige und Beschäftigte landwirtschaftlicher Betriebe durchschnittlich (bitte aufschlüsseln)? 6. Wie viel Geld müsste ein Landwirt in Niedersachsen erwirtschaften, um sich und zwei im Betrieb mithelfenden Familienangehörigen eine Arbeitsentlohnung von 8,50 Euro auszahlen zu können? 7. Inwieweit ist die Landesregierung der Auffassung, dass es sich alle rund 42 000 landwirtschaftlichen Betriebe wirtschaftlich leisten können, allen im Betrieb mitarbeitenden Personen eine Arbeitsentlohnung von 8,50 Euro pro Stunde zu zahlen? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.02.2014 - II/725 - 596) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 29.03.2014 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 101-01425-237 - Landwirte sind als Selbstständige tätig und erzielen daher für ihre Arbeitsleistung keinen Lohn, sondern je nach Erfolg Gewinne oder Verluste aus einer risikobehafteten unternehmerischen Tätigkeit . Der Gewinn aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit dient dazu, das eingesetzte Eigenkapital und die nicht entlohnte Arbeit der Familienarbeitskräfte und des Betriebsleiters zu entlohnen. Aus dem landwirtschaftlichen Gewinn müssen anders als bei Lohnempfängern auch Investitionen und Altenteilsleistungen bestritten werden. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1413 Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 bis 3: Die Fragen 1 bis 3 können nicht konkret beantwortet werden, da hierzu keine Erhebungen vorliegen . Für eine näherungsweise Beantwortung werden Daten aus dem Testbetriebsnetz herangezogen , welche auf den Buchführungsergebnissen einer repräsentativen Stichprobe landwirtschaftlicher Betriebe basieren. Die folgenden Tabellen sind Ergebnis einer Sonderauswertung des BMEL der niedersächsischen Testbetriebe. Die „Entlohnung“ der nicht entlohnten Arbeitskräfte wird als Residualgröße ermittelt, die sich aus dem Gewinn abzüglich einer kalkulatorischen Entlohnung des eigenen Kapitals in Höhe von 3 % und abzüglich eines Pachtansatzes für die Entlohnung des eigenen Bodens ergibt. Die Entlohnung pro Stunde basiert auf einer Stundenleistung von 1 800 Stunden pro Jahr. Bei der Berechnung kann nicht zwischen Betriebsleitern und nicht entlohnten Familienarbeitskräften unterschieden werden. Die gewünschte Aufschlüsselung nach Einkommensstufen ist nicht möglich, nach Betriebsgröße und Betriebsausrichtung kann hingegen differenziert werden. Die Betriebsgröße wird in der Testbetriebsstatistik als Standard-Output (SO) gemessen. Dies ist als Bruttomarktleistung definiert und entspricht einem kalkulatorisch mit der vorhandenen Faktorausstattung erzielbaren Umsatz. Betriebsgrößenklassen werden dementsprechend als Klassen von Standardoutputeinheiten angegeben . Zur besseren Veranschaulichung der Betriebsgröße wird in nachstehenden Tabellen die durchschnittliche landwirtschaftlich genutzte Fläche der Testbetriebe in den jeweiligen Klassen mit angegeben. Betriebe mit weniger als 50 000 Euro Standardoutput werden im Testbetriebsnetz als Klein- und Nebenerwerbsbetriebe klassifiziert. Milchviehbetriebe, Veredelungsbetriebe sowie Gartenbau -/Obstbaubetriebe weisen in der Regel ein Umsatzvolumen von weit über 50 000 Euro auf. In der nachfolgenden Darstellung werden nur diejenigen Betriebsformen und Größenklassen ausgewertet , bei denen die Zahl der Betriebe in der Stichprobe mindestens 15 beträgt, um die Repräsentativität nicht zu gefährden. In der Spalte „Insgesamt“ sind aber alle Betriebe enthalten. Da der in der Anfrage betrachtete Zeitraum sehr lang ist, muss die Inflation bei den Berechnungen berücksichtigt werden. Der Mindestlohn von 8,50 Euro wird 2015 eingeführt. Für die Berechnungen wird dieser Wert mit 2 % jährlich deflationiert, wobei z. B. für das Wirtschaftsjahr 2012/2013 der Wert von 2013 angesetzt wird (8,50 Euro x 0,982 = 8,16 Euro). Die berechneten Stundenlöhne der Testbetriebe sind fett gedruckt, wenn sie den jeweiligen deflationierten Mindestlohn erreichen oder überschreiten. Kalkulatorische Stundenlöhne der nicht entlohnten Arbeitskräfte in der Landwirtschaft 1000 € SO unter 50 50 - 100 100 - 250 > 250 Insgesamt LF (ha) 32,3 58,7 106,3 204,3 101,6 WJ Mindestlohn defl. (€/h) 2012/2013 8,16 5,18 16,97 38,27 72,77 37,64 2011/2012 8,00 6,11 7,92 26,15 39,91 22,82 2010/2011 7,84 -1,28 7,08 13,48 42,18 18,45 2009/2010 7,68 -4,15 0,96 9,88 18,16 8,28 2008/2009 7,53 -3,19 3,05 14,23 30,02 13,84 2007/2008 7,38 -1,71 7,63 20,42 34,54 18,68 2006/2007 7,23 -1,29 2,85 15,84 43,01 18,40 2005/2006 7,09 -3,81 1,37 7,55 23,98 9,26 2004/2005 6,95 -5,95 4,77 12,25 12,56 8,57 2003/2004 6,80 -1,83 7,28 14,92 21,90 13,05 2002/2003 6,67 -1,79 2,43 4,13 6,10 3,45 rechnerische Entlohnung der nicht entlohnten AK Ackerbau 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1413 1000 € SO 100 - 250 > 250 Insgesamt LF (ha) 5,6 6,3 4,3 WJ Mindestlohn defl. (€/h) 2012/2013 8,16 19,40 33,17 22,31 2011/2012 8,00 21,82 33,82 25,31 2010/2011 7,84 27,68 18,21 16,97 2009/2010 7,68 27,96 20,49 18,96 2008/2009 7,53 23,15 10,40 15,22 2007/2008 7,38 17,00 14,40 13,97 2006/2007 7,23 21,34 23,56 21,27 2005/2006 7,09 15,09 14,92 14,65 2004/2005 6,95 11,25 11,67 12,78 2003/2004 6,80 15,09 26,98 20,03 2002/2003 6,67 14,53 27,32 19,08 rechnerische Entlohnung der nicht entlohnten AK Gartenbau 1000 € SO 100 - 250 > 250 Insgesamt LF (ha) 16,9 33,0 21,1 WJ Mindestlohn defl. (€/h) 2012/2013 8,16 38,85 65,29 47,19 2011/2012 8,00 12,22 22,34 12,59 2010/2011 7,84 26,59 43,32 27,90 2009/2010 7,68 15,59 30,17 20,01 2008/2009 7,53 14,97 19,20 12,74 2007/2008 7,38 39,72 75,69 46,53 2006/2007 7,23 22,97 40,09 27,12 2005/2006 7,09 19,92 31,46 21,05 2004/2005 6,95 7,53 12,01 7,46 2003/2004 6,80 16,49 19,11 14,44 2002/2003 6,67 11,75 17,33 10,92 rechnerische Entlohnung der nicht entlohnten AK Obstbau 1000 € SO 50 - 100 100 - 250 > 250 Insgesamt LF (ha) 29,6 60,9 111,1 73,6 WJ Mindestlohn defl. (€/h) 2012/2013 8,16 7,07 13,33 22,40 16,79 2011/2012 8,00 5,51 14,91 28,23 20,03 2010/2011 7,84 5,81 17,10 30,23 22,17 2009/2010 7,68 2,65 10,87 16,34 12,39 2008/2009 7,53 3,66 6,98 11,80 9,08 2007/2008 7,38 11,61 22,35 36,40 26,87 2006/2007 7,23 5,72 12,49 20,64 15,54 2005/2006 7,09 3,36 11,48 19,41 13,96 2004/2005 6,95 3,45 8,81 15,31 11,01 2003/2004 6,80 1,23 6,08 9,37 6,83 2002/2003 6,67 2,32 5,70 7,57 5,99 rechnerische Entlohnung der nicht entlohnten AK Milch 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1413 1000 € SO unter 50 50 - 100 100 - 250 > 250 Insgesamt LF (ha) 26,9 42,9 67,9 115,8 56,4 WJ Mindestlohn defl. (€/h) 2012/2013 8,16 -0,28 8,91 16,18 14,39 10,50 2011/2012 8,00 -1,49 3,74 12,07 16,43 7,83 2010/2011 7,84 -3,33 8,77 7,91 19,67 7,76 2009/2010 7,68 -4,97 4,55 6,06 10,50 4,20 2008/2009 7,53 -9,36 0,43 7,94 7,98 2,43 2007/2008 7,38 -3,86 2,61 12,36 22,63 9,11 2006/2007 7,23 -0,51 4,23 8,52 9,45 5,92 2005/2006 7,09 -4,20 4,38 7,70 13,67 5,64 2004/2005 6,95 -2,66 0,35 6,45 12,54 4,60 2003/2004 6,80 -0,20 -0,58 2,65 5,72 2,03 2002/2003 6,67 -1,17 -1,92 4,06 8,75 2,75 sonstiger Futterbau rechnerische Entlohnung der nicht entlohnten AK Veredlung 1 000 Euro SO 100 bis 250 > 250 Insgesamt LF (ha) 36,4 79,0 60,1 WJ Mindestlohn defl. (Euro/h) rechnerische Entlohnung der nicht ent- lohnten AK 2012/2013 8,16 14,05 28,25 22,97 2011/2012 8,00 10,33 24,57 19,16 2010/2011 7,84 1,96 12,83 9,38 2009/2010 7,68 5,39 17,29 12,87 2008/2009 7,53 9,22 18,38 14,57 2007/2008 7,38 0,03 7,12 4,40 2006/2007 7,23 5,58 18,11 13,39 2005/2006 7,09 8,10 16,96 13,68 2004/2005 6,95 10,26 21,55 17,27 2003/2004 6,80 -0,15 5,32 3,45 2002/2003 6,67 2,42 9,43 6,87 Quelle: Testbetriebsnetz des BMEL, Sonderauswertung. In nahezu allen dargestellten Klassen von Testbetrieben konnten in der jüngsten vorliegenden Erhebung (Wirtschaftsjahr 2012/2013) Stundenlöhne von mehr als 8,16 Euro für die nicht entlohnten Arbeitskräfte, also Betriebsleitung und mithelfende Familienarbeitskräfte, erzielt werden. Lediglich in der Klasse der kleinsten Betriebe war dies nicht in allen Betriebsformen möglich. In den vorangegangenen Jahren wurde auch in größeren Betrieben nicht immer ein rechnerischer Stundenlohn für die nichtentlohnten Familienarbeitskräfte erreicht, der dem deflationierten Mindestlohn entspricht . Dies liegt insbesondere an wechselnden Preisniveaus für landwirtschaftliche Produkte und schwankenden Naturalerträgen. Bei der Betrachtung der Einkommenssituation von Landwirten ist zu berücksichtigen, dass nicht allein der errechnete Stundenlohn zur Lebenshaltung herangezogen wird, sondern auch die Ansätze für eigenen Boden und Eigenkapital. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass viele Landwirte neben den hier berücksichtigten landwirtschaftlichen Einkünften auch erhebliche nicht-landwirtschaftliche Einkünfte haben, z. B. aus gewerblichen Tätigkeiten (Tierhaltung, Biogas, Direktvermarktung ) oder Vermietung und Verpachtung, im Fall der Nebenerwerbsbetriebe oft auch aus außerlandwirtschaftlichen Arbeitnehmertätigkeiten. Zu 4: Die Verdienste von ganzjährig vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern werden alle vier Jahre durch die Verdiensterhebung in der Landwirtschaft ermittelt. Es werden keine Länderergebnisse veröffentlicht . Für das frühere Bundesgebiet liegen Daten vor, die den folgenden Tabellen zu entnehmen sind. Sie sind differenziert nach Qualifizierung der Beschäftigten, Geschlecht und Wirtschaftszweig; 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1413 andere Aufschlüsselungen sind nicht möglich. Bei den Unterrubriken der Landwirtschaft ist auf die Differenzierung nach Männern und Frauen verzichtet worden, da eine hinreichende statistische Signifikanz der Daten hier nicht in allen Fällen gegeben ist. Durchschnittliche Bruttoverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im früheren Bundesgebiet nach Beschäftigungsgruppen und Wirtschaftszweigen im September 2010 in Euro/Stunde Landwirtschaft Arbeitnehmer insgesamt Männer Frauen Qualifizierte Beschäftigte 16,02 16,43 14,00 Landarbeiter 11,79 12,12 10,72 Nichtqualifizierte Beschäftigte 9,43 9,59 8,86 Insgesamt 11,53 11,85 10,35 Anbau einjähriger Pflanzen Arbeitnehmer insgesamt Qualifizierte Beschäftigte 15,65 Landarbeiter 12,28 Nichtqualifizierte Beschäftigte 9,42 Insgesamt 11,89 Anbau mehrjähriger Pflanzen Arbeitnehmer insgesamt Qualifizierte Beschäftigte 18,48 Landarbeiter 13,16 Nichtqualifizierte Beschäftigte 9,70 Insgesamt 12,51 Betrieb von Baumschulen sowie Anbau von Pflanzen Arbeitnehmer insgesamt Qualifizierte Beschäftigte 16,26 Landarbeiter 11,60 Nichtqualifizierte Beschäftigte 9,48 Insgesamt 11,51 Tierhaltung Arbeitnehmer insgesamt Qualifizierte Beschäftigte (14,19) Landarbeiter 10,87 Nichtqualifizierte Beschäftigte 8,97 Insgesamt 10,48 Gemischte Landwirtschaft Arbeitnehmer insgesamt Qualifizierte Beschäftigte (15,08) Landarbeiter 10,95 Nichtqualifizierte Beschäftigte 9,60 Insgesamt 10,89 Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 1, Verdienste in der Landwirtschaft. () Aussagewert eingeschränkt, da Zahlenwert statistisch relativ unsicher ist. Der „Landarbeiter“ steht für Arbeitnehmer mit schwierigen Tätigkeiten, für deren Ausübung in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung, zum Teil verbunden mit Berufserfahrung erforderlich ist. Alle hier untersuchten Gruppen von vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern erreichten bereits im September 2010 Bruttoarbeitslöhne von mehr als 8,50 Euro pro Stunde. Da die im Vergleich zu Vollzeitbeschäftigten niedriger bezahlten Saisonarbeitskräfte und Teilzeitkräfte hier nicht erfasst sind, muss man davon ausgehen, dass die durchschnittliche Entlohnung aller Beschäftigten in der Landwirtschaft tendenziell geringer ausfällt als in den Tabellen ausgewiesen. 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1413 Zu 5: Die Erfassung der Arbeitszeiten in landwirtschaftlichen Betrieben ist mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Die Ergebnisse einer Sonderauswertung des LSN der Daten der Landwirtschaftszählung 2010 sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Untersucht wurde die Arbeitsleistung von Familienarbeitskräften in Einzelunternehmen, also in 90 % der niedersächsischen Betriebe. Dabei wurde die Wochenarbeitszeit erhoben, nicht die tägliche Arbeitszeit. Leistung der Familienarbeitskräfte in niedersächsischen Einzelunternehmen in Stunden/ Woche für den landwirtschaftlichen Betrieb (landwirtschaftliche Arbeiten und Einkommenskombinationen ) alle Fam. AK davon Betriebsinhaber Ehegatte weitere Fam. AK Haupterwerbsbetriebe alle Personen 39,1 51,4 28,4 27,1 davon vollbeschäftigt 54,0 55,6 48,9 50,4 davon teilbeschäftigt 18,7 21,6 19,4 16,8 Nebenerwerbsbetriebe alle Personen 18,5 20,9 15,3 15,3 davon vollbeschäftigt 48,5 49,2 46,3 46,6 davon teilbeschäftigt 14,0 15,3 12,1 12,7 Sozialökonomische Betriebstypen Stunden/Woche Quelle: LSN, LZ 2010. Die Arbeitsleistung von familienfremden Arbeitskräften wird über die Verdiensterhebung in der Landwirtschaft erhoben. Es werden keine Länderergebnisse veröffentlicht. Für das frühere Bundesgebiet liegen Daten vor, die der folgenden Tabelle zu entnehmen sind. Bezahlte Wochenarbeitszeit der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer im Früheren Bundesgebiet nach Beschäftigungsgruppen im September 2010 bezahlte Wochenarbeitszeit Beschäftigungsgruppe Früheres Bundesgebiet Qualifizierte Beschäftigte 40,5 Landarbeiter 40,5 Nichtqualifizierte Beschäftigte 40,0 Insgesamt 40,3 Quelle: Statistischen Bundesamt, Fachserie 16, Reihe 1, Verdienste in der Landwirtschaft. Hinweis: Der „Landarbeiter“ steht für Arbeitnehmer mit schwierigen Tätigkeiten, für deren Ausübung in der Regel eine abgeschlossene Berufsausbildung, zum Teil verbunden mit Berufserfahrung erforderlich ist. Zu 6: In den landwirtschaftlichen Betrieben Niedersachsens sind üblicherweise deutlich weniger als drei Familienarbeitskräfte vollbeschäftigt tätig. Laut Agrarstrukturerhebung 2010 arbeiteten in landwirtschaftlichen Einzelunternehmen pro Betrieb umgerechnet 1,3 Familien-Arbeitskraft-Einheiten (FamAK-E), in Haupterwerbsbetrieben durchschnittlich 1,6 FamAK-E, in Nebenerwerbsbetrieben 0,75 FamAK-E. In nachstehender Tabelle sind einige Strukturmerkmale der niedersächsischen Testbetriebe aus dem WJ 2012/2013 dargestellt. Diese sind Grundlage für die Beantwortung der Frage. Je nach Betriebsform variiert die Ausstattung mit FamAK-E zwischen 1,0 und 1,5. Im Durchschnitt aller Testbetriebe der jeweiligen Betriebsform wären 2012/2013 die in den beiden Zeilen 11 und 12 dargestellten Gewinne erforderlich gewesen, um für diese nicht entlohnten Familienarbeitskräfte auf einen Stundenlohn von 8,50 Euro bzw. 8,16 Euro zu kommen. Der tatsächliche Gewinn der Testbetriebe der jeweiligen Betriebsform ist in Zeile 6 ausgewiesen. 6 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1413 Erforderliche Gewinne zur Erzielung von Stundenlöhnen von 8,50 Euro (bzw. 8,16 Euro) in den niedersächsischen Testbetrieben Ackerbau Gartenbau Obstbau 1 Betriebe der Stichprobe (Anzahl) 369 43 62 2 Standardoutput (in 1000 Euro) 195,7 371,6 234,4 3 Ldw. genutzte Fläche (ha) 101,6 4,3 21,1 4 Arbeitskräfte gesamt (AK-E) 1,5 4,9 4,4 5 Nicht entlohnte AK (FamAK-E) 1,1 1,0 1,3 6 Gewinn/Verlust (Euro) 98 639 45 486 122 148 7 Zinsansatz Eigenkapital o. Boden (Euro) 13 851 2 060 8 808 8 Pachtwert (Euro) 11 865 1 460 4 931 9 Gewinn/Verlust abzügl. (7) und (8) (Euro) 72 923 41 966 108 409 10 Stundenlohn FamAK (Euro/h) 37,64 22,31 47,19 11 erforderlicher Gewinn für 8,50 Euro/h 42 200 19 600 33 300 12 erforderlicher Gewinn für 8,16 Euro/h 41 600 18 900 32 500 Quelle: Testbetriebsnetz des BMEL, eigene Berechnungen. Werte gerundet. Milch sonstiger Futterbau Veredlung 1 Betriebe der Stichprobe (Anzahl) 370 153 288 2 Standardoutput (in 1000 Euro) 237,8 141,3 356,1 3 Ldw. genutzte Fläche (ha) 73,6 56,4 60,1 4 Arbeitskräfte gesamt (AK-E) 1,8 1,4 1,8 5 Nicht entlohnte AK (FamAK-E) 1,5 1,2 1,4 6 Gewinn/Verlust (Euro) 57 249 34 857 69 412 7 Zinsansatz Eigenkapital o. Boden (Euro) 7 416 6 582 5 082 8 Pachtwert (Euro) 5 426 4 899 4 488 9 Gewinn/Verlust abzügl. (7) und (8) (Euro) 44 408 23 376 59 841 10 Stundenlohn FamAK (Euro/h) 16,79 10,50 22,97 11 erforderlicher Gewinn für 8,50 Euro/h 35 400 30 500 31 800 12 erforderlicher Gewinn für 8,16 Euro/h 34 500 29 700 30 900 Quelle: Testbetriebsnetz des BMEL, eigene Berechnungen. Werte gerundet. Zu 7: Aufgrund der außergewöhnlich guten wirtschaftlichen Lage der landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen hätte im letzten untersuchten Wirtschaftsjahr 2012/2013 die meisten Betriebe eine Entlohnung von 8,50 Euro/Stunde für alle mitarbeitenden Personen leisten können. Für frühere Wirtschaftsjahre ist dies nicht immer der Fall. Christian Meyer 7 (Ausgegeben am 07.04.2014) Drucksache 17/1413 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Hermann Grupe (FDP), eingegangen am 30.01.2014 Wie viele Landwirte erwirtschaften einen Mindestlohn? Antwort der Landesregierung