Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1414 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU), eingegangen am 19.02.2014 Plant die Landesregierung eine Familienpolitik für Arme? Die Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen äußert in einem offenen Brief die Befürchtung, dass das Sozialministerium die bisherige Familienpolitik zu einer Sozialpolitik für Familien entwickeln will. Begründet wird diese Befürchtung im Wesentlichen damit, dass die Familienverbände offenbar nur noch für solche Familienfreizeiten eine Förderung des Landes erhalten sollen , deren Teilnehmende ihr geringes Einkommen individuell nachgewiesen haben. Damit würde die Landesregierung ihre Förderung nicht mehr nach den fachlichen und inhaltlichen Kriterien der Veranstaltung ausrichten, sondern stattdessen auf die Zusammensetzung des Teilnehmerkreises direkten politischen Einfluss nehmen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung eine Änderung der Förderkriterien für Familienfreizeiten in der Weise, dass die Familienverbände nur noch für solche Familienfreizeiten eine Förderung des Landes erhalten sollen, deren Teilnehmende ihr geringes Einkommen individuell nachgewiesen haben? 2. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass Familienpolitik in erster Linie Familienbildungspolitik sein sollte, die die Kompetenzen der Familien stärkt ? 3. Möchte die Landesregierung künftig nur die Kompetenzen der finanziell schlechter gestellten Familien stärken und, falls ja, weshalb? 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es dem veranstaltenden Verband überlassen bleiben sollte, ob und wie für finanziell schlechter gestellte Familien ermäßigte Teilnahmebeiträge angeboten werden? 5. Weshalb bietet die Landesregierung für finanziell schlechter gestellte Familien keine Zuschüsse für Familienfreizeiten mehr an, wie es über den Sonderfonds „DabeiSein!“ bisher möglich war? (An die Staatskanzlei übersandt am 25.02.2014 - II/725 - 627) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 01.04.2014 für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung - 304 - 43182-46/01 - Nach der Richtlinie über die Förderung von Familienerholungsurlauben, Familienfreizeiten und Freizeiten für junge Familien (RL Familienerholung) vom 01.02.2011 fördert das Land Freizeit- und Erholungsmaßnahmen für Eltern bzw. Elternteile. Die Förderung von Familienerholungsurlauben bietet auch einkommensschwächeren Familien die Möglichkeit, einen gemeinsamen Urlaub in geeigneten, familiengerechten Einrichtungen zu verbringen, wo sie Abstand von den Anforderungen und Belastungen des Alltags finden können. Der Familienerholungsurlaub soll zur Stärkung des familiären Zusammenhalts beitragen. Besondere Berücksichtigung genießen Familien mit behinderten Kindern sowie Alleinerziehende bzw. Einelternfamilien . Die Förderung ist einkommensabhängig. Sie wird zuerkannt, solange das Familieneinkommen die nach § 85 Abs. 1 SGB XII festgelegte Höchstgrenze nicht überschreitet. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1414 Familienfreizeiten beinhalten pädagogische Angebote zu Ehe-, Familien- und Erziehungsfragen sowie Fragen der gesundheitlichen Vorsorge: Eltern haben die Möglichkeit, mit ihren Kindern eine intensive Zeit zu verbringen. Daneben bekommen sie Gelegenheit, sich über ihre Erziehungs- und Lebenssituation auszutauschen und erhalten Anregungen, um die alltäglichen Herausforderungen des Familienlebens besser bewältigen zu können. Die Förderung ist einkommensunabhängig. Freizeiten für junge Familien sind spezielle Angebote, die sich an junge Eltern richten. Sie setzen sich aus den Elementen der Familienerholungsurlaube und der Familienfreizeiten zusammen. Ergänzt werden sie durch vor- und nachbereitende Veranstaltungen. Zudem besteht hier die Möglichkeit einer längerfristigen Begleitung. Die Förderung ist einkommensunabhängig. Ziel der geplanten Veränderung der RL Familienerholung ist die dauerhafte Förderung von Familienerholungsurlauben und Familienfreizeiten für bedürftige Familien. So sollen die Fördersätze für Familienerholungsurlaube angehoben werden. Durch die Einführung einer einkommensabhängigen Förderung der Familienfreizeiten sollen Familien mit geringerem Einkommen eine erhöhte Förderung gegenüber den finanziell besser gestellten Familien erhalten. Mit den zur Verfügung stehenden Mitteln hätten mehr bedürftige Familien die Möglichkeit, an den Familienerholungsurlauben sowie den Freizeiten für junge Familien teilzunehmen. Unverändertes Element der geplanten Überarbeitung der Förderkriterien zu den Familienfreizeiten bleibt aber die grundsätzliche Förderung aller Familien. Entsprechendes gilt für Freizeiten für junge Familien, sodass die Zuschüsse für Familienfreizeiten und die Freizeiten für junge Familien weiterhin allen Familien zugute kommen werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die der Arbeitsgemeinschaft der Familienverbände in Niedersachsen und der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen e. V. angeschlossenen Verbände bleiben unverändert antragsberechtigt und erhalten weiterhin Zuwendungen für alle Familienfreizeiten, die die inhaltlichen Voraussetzungen nach der RL Familienförderung erfüllen. Zu 2: Familienpolitik ist Querschnittspolitik. Die Verbesserung der Situation sozial benachteiligter Familien und Kinder ist dabei ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Neben einer angemessenen finanziellen Ausstattung der Familien kommt der Vernetzung und Weiterentwicklung bestehender Angebote große Bedeutung zu. Hierzu gehört auch Familienbildung. Zu 3: Nein. Die Stärkung der Kompetenzen aller Familien ist ein Anliegen der Landesregierung. Zu 4: Nein. Es ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit und Solidarität, dass Familien mit einem geringeren Einkommen von vornherein eine erhöhte Förderung erhalten. Nur so kann gewährleistet werden , dass alle Familien unabhängig von Bildung, Herkunft und Einkommen gleiche Chancen für eine Teilnahme an Familienfreizeiten haben. Zu 5: Der Sonderfonds DabeiSein! ist zum 31.12.2013 ausgelaufen. Durch den Sonderfonds DabeiSein! konnten Bildungs- und Freizeitmaßnahmen unterstützt werden, für die kein Anspruch auf Förderung durch das Bildungs- und Teilhabepaket bestand. Beispielsweise konnten Zuschüsse für Kinder - und Jugendfreizeiten oder Klassen- und Kita-Fahrten beantragt werden. Für Kosten von Familienfreizeiten konnten Mittel des Sonderfonds DabeiSein! nicht in Anspruch genommen werden. Cornelia Rundt 2 (Ausgegeben am 07.04.2014) Drucksache 17/1414 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU), eingegangen am 19.02.2014 Plant die Landesregierung eine Familienpolitik für Arme? Antwort der Landesregierung