Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1422 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 26.02.2014 BAföG-Regelungen in der Erzieherausbildung Schülerinnen und Schüler, die in Niedersachsen die Fachschule für Sozialpädagogik besuchen, können mit dem sogenannten Meister-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt werden; das AFBG ist ein Bundesgesetz. In Niedersachsen ist das möglich, weil die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher als echte Fachschule ausgestaltet und durchgeführt wird. In einigen anderen Bundesländern ist das nicht möglich. Für die Ausführung des AFBG ist in Niedersachsen die NBank zuständig. Sie muss sich an die Vorgaben des Bundes halten. Festgelegt ist, dass nach dem AFBG nur Unterrichtsstunden förderfähig sind und Praxiszeiten dagegen nicht. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Schülerinnen und Schüler stecken aktuell in der Erzieherausbildung, und sind der Landesregierung Gebiete in Niedersachsen bekannt, in denen bereits ein Mangel an Erzieherinnen und Erziehern herrscht, und, wenn ja, wo befinden sich diese? 2. Kann sich die Landesregierung anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten vorstellen, um die Schülerinnen und Schüler in den Praxiszeiten zu unterstützen, und, wenn ja, wie und in welcher Form? 3. Plant die Landesregierung, auf die Regelungen zum Meister-BAföG einzuwirken, und, wenn ja, wie? (An die Staatskanzlei übersandt am 03.03.2014 - II/725 - 641) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 04.04.2014 - 01-0 420/5-641 - In Niedersachsen können Schülerinnen und Schüler der Fachschule - Sozialpädagogik - nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG, sogenanntes Meister-BAföG) finanziell unterstützt werden. Dies ist nicht in allen Bundesländern der Fall. In Niedersachsen und in einigen anderen Bundesländern ist das nur möglich, weil die Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher als „echte“ Fachschule konzipiert ist. Das AFBG ist ein Bundesgesetz, das in Niedersachsen von der NBank ausgeführt wird. Die Bundesländer sind an die Vorgaben des Bundes gebunden. Die Landesregierung kann deshalb keine eigenen Regeln zum Meister-BAföG aufstellen. Nach dem AFBG sind nur Unterrichtsstunden, aber grundsätzlich keine Praxiszeiten förderfähig. Auf einer gemeinsamen Sitzung der Obersten Bundes- und Landesbehörden für die Durchführung des AFBG am 29./30. September 2011 hat der Bund den ausführenden Ländern konkrete Vorgaben zur Ausführung der AFBG gemacht. Nach diesen Vorgaben wird eine Förderung nach dem AFBG nicht für die Kalendermonate gewährt, die ausschließlich durch Zeiten praktischer Ausbildung belegt sind, es sei denn, in diese Monate fallen reguläre Ferienzeiten. Hierüber hat die NBank die Fachschulen - Sozialpädagogik - im Juni 2012 informiert. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1422 Um die an den Schulen vereinzelt entstandenen Unsicherheiten auszuräumen, wurden in Abstimmungsgesprächen zwischen der NBank und dem Kultusministerium Möglichkeiten gefunden, durch die ein Ausfall der Förderung während der Praxiszeiten vermieden werden kann. Das Kultusministerium hat die berufsbildenden Schulen am 16. August 2012 gebeten, die Praxiszeiten der Fachschule - Sozialpädagogik - möglichst so zu organisieren, dass in den davon betroffenen Monaten auch Unterrichts- oder Ferienzeiten liegen und nicht nur einzelne Unterrichtstage die Praxiszeiten unterbrechen. Soweit bekannt, ist es aufgrund von Missverständnissen im laufenden Schuljahr lediglich vereinzelt zu einem Förderausfall in einzelnen Monaten gekommen. Damit es künftig auch in Einzelfällen nicht zu einem Förderausfall kommt, wurden Fragen zur AFBG-Förderung am 18. März 2014 auf der Mitgliederversammlung der Landesarbeitsgemeinschaft der Fachschulen - Sozialpädagogik - in Niedersachsen mit Vertretern der NBank und des Kultusministeriums ausführlich erörtert. Nach dieser Beratung gingen die Fachschulen - Sozialpädagogik - davon aus, dass sie künftig durch organisatorische Maßnahmen einen Förderausfall auch in einzelnen Monaten vermeiden können. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: In Niedersachsen haben die Schulen auf die steigende Nachfrage nach Fachkräften durch die Ausweitung der Ausbildungskapazitäten reagiert. Derzeit werden 7 500 Sozialassistentinnen und Sozialassistenten an den Berufsfachschulen und 5 116 angehende Erzieherinnen und Erzieher an den Fachschulen Sozialpädagogik landesweit ausgebildet. Insgesamt sind demnach 12 616 Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zu ihrem Ausbildungsziel Erzieherin oder Erzieher. Gegenwärtig schließen jedes Jahr mehr als 2 100 Personen die Ausbildung an Fachschulen erfolgreich ab. Auch in diesem Schuljahr ist eine weitere Steigerung der Schulplätze realisierbar. Erkenntnisse darüber, ob und gegebenenfalls in welchen Regionen es in Kindertagesstätten - dem wohl größten Arbeitgeber dieser pädagogischen Fachkräfte - einen Fachkräftemangel gibt, liegen dem Kultusministerium nicht vor. Die Träger der Kindertagesstätten entscheiden über das Personal in eigener Zuständigkeit. Statistische Erhebungen zur Personalentwicklung führt das Kultusministerium nicht durch. Engpässe sind dem Ministerium nicht zur Kenntnis gegeben worden. Nach einer Statistik der Agentur für Arbeit stehen im Landesdurchschnitt zwei arbeitslose Fachkräfte für Kinderbetreuung und Kindererziehung einer offenen Stelle gegenüber. Gravierende Unterschiede gibt es in den einzelnen Regionen nicht. Lediglich in der Stadt Wolfsburg sowie in den Landkreisen Peine , Schaumburg und Ammerland gibt es mehr offene Stellen als Arbeitslose, allerdings nur im einstelligen Bereich. Zu 2: Für anderweitige Finanzierungsmöglichkeiten besteht kein Bedarf. Das Kultusministerium geht davon aus, dass die organisatorischen Maßnahmen der Schulen ausreichen werden, um eine Finanzierungslücke bei einer Förderung nach dem AFBG zu vermeiden. Zu 3: Die Landesregierung plant nicht, auf die Regelungen zum Meister-BAföG einzuwirken. Dieses Gesetz hat vorrangig die Förderung von anderen Fortbildungen zum Ziel. Das Vermeiden von Förderungslücken muss deshalb landesintern erreicht werden (siehe Antwort zu 2). Da von der überwiegenden Zahl der Bundesländer die Voraussetzungen für eine Förderung der Schülerinnen und Schüler der Fachschule Sozialpädagogik nach dem AFBG nicht erfüllt werden, ist von diesen eine Unterstützung für eine Feinsteuerung kaum zu erwarten. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann 2 (Ausgegeben am 09.04.2014) Drucksache 17/1422 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 26.02.2014 BAföG-Regelungen in der Erzieherausbildung Antwort der Landesregierung