Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1425 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz und Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 03.12.2013 Strukturen und kriminelle Aktivitäten von Rockerbanden in Niedersachsen In Deutschland sind Motorrad- und Rockerbanden wie die „Hells Angels“ und deren Supporter schon seit Jahrzehnten aktiv. Diesen Motorrad- und Rockerbanden, denen Verbrechen wie Menschen - und Drogenhandel sowie schwere körperliche Gewalt zugerechnet werden, bezeichnet man in den USA als „Outlaw Motorcycle Gangs“. Charakteristisch für diese Gruppen ist, dass sie ihre eigenen Regeln über die Gesetze des Staates stellen und durch Organisierte Kriminalität die Finanzierung ihres Clubs sicherstellen. Auch in Niedersachsen haben seit den 90er-Jahren verschiedene Rockerbanden ihren Einflussbereich vergrößert. Die bekanntesten und größten Banden sind die „Bandidos“ und die „Hells Angels“. Diese betreiben mehrere Clubhäuser, Bars und Bordelle in Niedersachsen. Rockerbanden werden von sogenannten Supporter-Clubs unterstützt, die nicht Mitglieder der Hauptclubs sind, aber die Ziele der Hauptclubs teilen. Supporter-Clubs orientieren sich bei der Wahl des Namens und der Symbole oft an ihren Hauptclubs. Zu den unbekannteren „Outlaw Motorcycle Gangs“ in Niedersachsen zählen beispielsweise „Gremium MC“, „Mongols MC“ oder auch „Satudarah“ aus den Niederlanden. Fünf der zehn meistgesuchten Männer in den Niederlanden gehören der „Saturdarah“ an. Aufgrund der Aktivitäten von „Outlaw Motorcycle Gangs“ in der Organisierten Kriminalität auch mit Gewaltbezug werden sämtliche Gruppierungen und ihre Protagonisten von der Polizei in Niedersachsen genau beobachtet. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Rockerbanden sind der Landesregierung in Niedersachsen bekannt, die mit Organisierter Kriminalität oder anderen schweren Verbrechen in Verbindung gebracht werden? 2. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Struktur, Netzwerke und Mitgliederentwicklung der verschiedenen niedersächsischen Rockergruppierungen vor (bitte einzeln nach Gruppen aufschlüsseln)? 3. Wie viele und welche Supporter-Clubs sind in Niedersachsen aktiv? 4. Werden Supporter-Clubs auch als potenzielle Gefahrenquellen gesehen, obwohl sie nicht Teil der Bandenstruktur sind, und wie werden die von den Supportern begangenen Verbrechen statistisch, gegebenenfalls unter Rockerkriminalität, erfasst? 5. Welche Entwicklungen beobachtet die Landesregierung seit dem „offiziellen“ Rückzug der „Hells Angels“ aus dem Steintor in Hannover von anderen Rockergruppen oder sonstigen Gruppierungen im Steintorviertel in Hannover? 6. Hat der angekündigte Rückzug der „Hells Angels“ aus dem Steintor zu einer erhöhten Aktivität der „Hells Angels“ in anderen Regionen Niedersachsens geführt? Wenn ja, in welchen Regionen ? 7. Wie bewertet die Landesregierung die Ankündigung der „Black Jackets“, am Steintor in Hannover aktiv zu werden, und den darauf kürzlich erfolgten Rückzug? Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Hintergründe? 8. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über Auseinandersetzungen zwischen „Outlaw Motorcyle Gangs“ in Niedersachsen vor? 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1425 9. Welche und wie viele Diskotheken, Lokale, Restaurants und Bordelle etc. werden von den jeweiligen „Outlaw Motorcycle Gangs“ geführt bzw. betrieben? 10. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über die Finanzierungs- und Einnahmequellen von „Outlaw Motorcycle Gangs“? 11. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über Produkte, die von „Outlaw Motorcycle Gangs“ produziert, vertrieben oder verkauft werden? 12. In den bundesweiten Medien wurde in der Vergangenheit in Einzelfällen über eine Nähe zwischen Polizeibeamten und den „Outlaw Motorcycle Gangs“ berichtet. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über entsprechende Verbindungen auch für Niedersachsen vor? Wie müssten Vorgesetzte bei entsprechendem Bekanntwerden oder dem Verdacht darauf reagieren ? Gibt es dazu Dienstvorschriften? 13. Welche Kenntnisse liegen der Landesregierung darüber vor, wie Menschen in „Outlaw Motorcycle Gangs“ gelangen? 14. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für sinnvoll, um den Zulauf zu „Outlaw Motorcycle Gangs“ zu minimieren? 15. Gibt es unter den in Niedersachsen bekannten „Outlaw Motorcycle Gangs“ Gruppen mit politischen Zielen? Wenn ja, welche und wie werden diese Ziele verfolgt? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.12.2013 - II/725 - 538) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 09.04.2014 für Inneres und Sport - 23.24 a -01425/2 - Die Rockergruppierungen, die als „Outlaw Motorcyle Gangs“ (kurz: OMCG’s) bezeichnet werden, verfolgen das Ziel, durch Expansionen die Vorherrschaft in einzelnen Regionen für sich zu beanspruchen , um insbesondere wirtschaftliche Interessen, wie beispielsweise im Rotlichtmilieu (u. a. Türsteherdienste, Wirtschaftertätigkeiten pp.) durchzusetzen. Hierbei kommt es immer wieder zur Anwendung von Gewalt und anderer zur Einschüchterung geeigneter Mittel. Die von den Mitgliedern dieser Rockergruppierungen begangenen Straftaten sind sehr oft den typischen Deliktsfeldern der Organisierten Kriminalität zuzuordnen; ihre Mitglieder bewegen sich in Strukturen, denen ein hohes OK-Potenzial zuzurechnen ist. Die Hauptaktivitäten der polizeilich relevanten Gruppierungen beziehen sich auf die Bereiche Rauschgift-, Waffen- und Menschenhandel , Gewaltdelikte und alle weiteren straftatrelevanten Handlungen, durch die vornehmlich Gewinne erzielt werden können. Die Landesregierung geht mit einem strukturierten ganzheitlichen Ansatz intensiv und entschieden gegen kriminelle „Outlaw Motorcycle Gangs“ vor. Da sich der Phänomenbereich in Bezug auf die Anzahl der Mitglieder und Ortsvereine in einem ständigen Wandel befindet, beschränken sich die nachfolgenden Antworten auf die Erkenntnisse zu den klassischen OMCG’s und deren Unterstützer und sind nur für den aktuellen Zeitpunkt (Stand: 20.01.2014) gültig. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage auf Grundlage der Berichterstattung des Landeskriminalamts Niedersachsen namens der Landesregierung wie folgt: 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1425 Zu 1: In Niedersachsen sind sechs OMCG’s, die mit Organisierter Kriminalität oder anderen schweren Verbrechen in Verbindung gebracht werden, und ihre jeweiligen Unterstützerclubs bekannt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um den Bandidos MC, Gremium MC, Hells Angels MC, Mongols MC, Outlaws MC und den Satudarah MC. Darüber hinaus haben im Bundesgebiet, aber auch in Niedersachsen, die sogenannten rockerähnlichen Gruppierungen eine polizeiliche Relevanz. In Niedersachsen zählen hierzu aktuell die Black Jackets, die Brigade 81, die Fight Crew, die Garingas 13 Brotherhood, die O. G. Bruderschaft und die Street Crew. Zu 2: Alle polizeirelevanten Gruppierungen haben eine weitgehend gleiche Struktur innerhalb der Clubhierarchie . Einem Anführer und dessen Stellvertreter („President“ und „Vice-President“) sind folgende Funktionsträger untergeordnet: – der Waffenwart („Sergeant at Arms“), zuständig für die Verteidigung des Clubs nach außen sowie der Sanktionierung der eigenen Mitglieder bei Fehlverhalten, – der Reisebeauftragte („Road Captain“), zuständig für die Planung gemeinsamer Clubausfahrten , – der Kassenwart („Treasurer“), zuständig für die Clubkasse und sämtliche Finanzangelegenheiten des Clubs, – der Sekretär („Secretary“), zuständig für administrative Aufgaben. Darunter sind die Mitglieder („Member“) angeschlossen. Unterhalb dieser Ebene sind die Anwärter auf Mitgliedschaft („Prospects“) und die Anwärter auf Anwartschaft („Hangarounds“) zu finden. Daneben gibt es einzelne Personen, Motorradclubs und rockerähnliche Gruppierungen, welche die OMCG’s unterstützen („Supporter“). Durch sie werden beispielsweise bei Veranstaltungen Ordner-, Kurier- und auch sonstige Servicedienste (z. B. als Thekenkräfte) übernommen. Zu den einzelnen Rockergruppierungen - eine namentliche Auflistung der Supporter-Clubs erfolgt in der Beantwortung zu Frage 3 - liegen folgende Erkenntnisse vor: Bandidos MC: Derzeit existieren in Niedersachsen drei Chapter des Bandidos MC: – Bandidos MC Osnabrück - gegründet im Oktober/November 2001, – Bandidos MC Oldenburg - gegründet im November 2007, – Bandidos MC Aurich - gegründet im Juni 2011. Die Mitgliederzahlen der niedersächsischen Bandidos Chapter und ihrer Unterstützergruppierungen liegen bei jeweils ca. 40 Personen, also insgesamt bei ca. 80 Personen. Gremium MC: Der Gremium MC verfügt in Niedersachsen über elf Chapter: – Gremium MC Cuxhaven - gegründet im August 2001, – Gremium MC Diepholz - gegründet im August 2004, – Gremium MC Aurich - gegründet im Oktober 2004, – Gremium MC Black Port in Wilhelmshaven - gegründet im April 2006, – Gremium MC Brake North District - gegründet im September 2006, – Gremium MC Stade - gegründet im März 2010, – Gremium MC Jever - gegründet im Oktober 2010, 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1425 – Gremium MC Nomads North-West in Schüttorf - gegründet im April 2011, – Gremium MC Oldenburg - gegründet im Oktober 2011, – Gremium MC Osnabrück - gegründet im Januar 2012, – Gremium MC Vechta - neu gegründet im Oktober 2013. Auf die Chapter des Gremium MC verteilen sich ca. 210 Angehörige. Den Unterstützergruppierungen werden ca. 50 Personen zugerechnet, sodass insgesamt von einer Anzahl von ca. 260 Personen im Lager des Gremium MC ausgegangen wird. Hells Angels MC: Insgesamt sind zehn niedersächsische Charter bekannt. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um folgende: – HAMC West County in Nordhorn - gegründet im August 2011, – HAMC Göttingen - gegründet im Oktober 2012, – HAMC Jade Bay in Wilhelmshaven - gegründet im Dezember 2012, – HAMC Badland im Raum Hannover/Region Hannover – gegründet im Januar 2013, – HAMC Wolfsburg - gegründet im Januar 2013, – HAMC South Heath - gegründet im Januar 2013, – HAMC West Side im Bereich Delmenhorst - gegründet Januar 2013, – HAMC North Region im Bereich Walsrode - gegründet im März 2013, – HAMC North County in Bassum - gegründet im Juli 2013, – HAMC North Gate im Raum Hannover/Hildesheim - gegründet im Oktober 2013. Zwei weitere Charter sind im Raum Bremen angesiedelt. Diesen Chartern sollen größtenteils Personen angehören, die zuvor dem verbotenen Charter Bremen zuzuordnen waren. Eine konkrete örtliche Anbindung im Bremer bzw. niedersächsischen Umland ist derzeit jedoch nicht bekannt. Die Charter werden deshalb in Absprache zwischen den Landeskriminalämtern Bremen und Niedersachsen zu Bremen gezählt. Hierbei handelt es sich um die Charter – HAMC North Line und – HAMC Downtown, beide gegründet im Juli bzw. August 2013. In Niedersachsen werden den Unterstützergruppierungen des Hells Angels MC ca. 230 Personen zugerechnet. Mit den ca. 120 Personen, die den verschiedenen Chartern des Hells Angels MC angehören , summiert sich die Gesamtzahl somit auf ca. 350 Personen. Mongols MC: Aktuell existieren in Niedersachsen drei Chapter des Mongols MC: – Mongols MC Dark District in Celle - gegründet im März 2011, – Mongols MC Stade - gegründet im Juli 2011, – Mongols MC North Coast in Cuxhaven - gegründet im November 2013. Dem Lager des Mongols MC werden inklusive Unterstützergruppierung ca. 60 Personen zugerechnet . Im Dezember 2013 ist das bis dato im Raum Leer-Emden bestehende Mongols Chapter Westside mit einem Teil seiner Angehörigen zum Satudarah MC übergetreten, wodurch das Satudarah Chapter Westend entstand. Outlaws MC: In Niedersachsen existiert seit Juli 2001 ein Chapter in Moringen im Landkreis Northeim. Diesem Chapter werden ca. 20 Personen zugerechnet. 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1425 Satudarah MC: Neben dem bereits erwähnten Satudarah Chapter Westend existiert ein weiteres Chapter in Cuxhaven . Letzteres ist im Oktober 2013 entstanden. Beide Chapter verfügen zusammen über ca. 20 Angehörige. Eine Darstellung der Mitgliederentwicklung der einzelnen niedersächsischen Rockergruppierungen ist nicht möglich. Eine vergleichbare gruppenspezifische Differenzierung wird erst seit 2012 vorgenommen . Die tabellarische Übersicht im Folgenden zeigt daher nur die Entwicklung der polizeirelevanten Motorradclubs in Niedersachsen für den Zeitraum 2005 bis 2013. Jahr Anzahl der Clubs Personenpotenzial 2005 26 keine Angaben 2006 29 540 2007 31 660 2008 37 660 2009 33 506 2010 38 621 2011 49 797 2012 53 807 2013 70 790 Die Angaben im Personenpotenzial umfassen sowohl die direkten Mitglieder der OMCG’s als auch die Personen, welche sich im Umfeld der Clubs als Supporter (Unterstützer) bewegen. Die rückläufigen Zahlen im Vergleich von 2008 auf 2009 lassen sich durch eine veränderte polizeiliche Wahrnehmung des Phänomenbereichs erklären. Im Jahr 2009 wurde der Betrachtungsschwerpunkt ausschließlich auf vollwertige Mitglieder der OMCG’s gelegt. Ab dem Jahr 2010 wurden die Personen unterhalb der Vollmitgliedschaft („Hangarounds “ als Anwärter auf Anwartschaft und Unterstützer) wieder in die Betrachtung mit einbezogen. Die Zunahme an Clubs im Vergleich von 2012 auf 2013 erklärt sich u. a. damit, dass nach Auflösung des Hells Angels MC in Hannover die zu Frage 6 aufgeführten neuen Ortsgruppierungen entstanden sind. Die polizeiliche Feststellung der Angehörigen der jeweiligen Ortsgruppierungen gestaltet sich schwierig, da sich die Angehörigen zum Teil kaum wahrnehmbar in der Öffentlichkeit zeigen. Zu 3: In Niedersachsen sind insgesamt 19 „Supporter-“(Unterstützer-)Gruppierungen aktiv, die sich wie folgt verteilen: „Supporter-“(Unterstützer-)Gruppierungen des Bandidos MC in Niedersachsen: – X-Team Oldenburg, – Contras MC Germany Roughland, – Chicanos MC Osnabrück, – Contras MC Aurich. „Supporter-“(Unterstützer-)Gruppierungen des Gremium MC in Niedersachsen: – Bad Seven MC Ammerland, – Bad Seven MC Vechta, – Bad Seven MC Aurich, – Bad Seven MC Schüttorf, – Explosion 7 Crew Schüttorf. 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1425 „Supporter-“(Unterstützer-)Gruppierungen des Hells Angels MC in Niedersachsen: – Red Devils MC Hannover, – Red Devils MC Nienburg, – Red Devils MC Stadthagen, – Red Devils MC Helmstedt, – Red Devils MC Iron City, – Red Devils MC Wolfenbüttel, – Red Devils MC Braunschweig, – Red Devils MC Celle, – Red Devils MC Walsrode, – Red Devils MC Uelzen, – Red Devils MC Ammerland, – Red Devils MC Oldenburg, – Red Devils MC West Gate (ehemals Vechta), – Red Devils MC Wilhelmshaven, – Spiders MC Hameln, – Spiders MC Alfeld, – Spiders MC Osterode, – Kartell MC Braunschweig, – Oldiers Nomads Germany, – Fight Crew Old Land, – Gypsy Crew, – Street Crew Wilhelmshaven, – Street Crew Varel, – Street Crew Portside, – Brigade 81 Wilhelmshaven, – Byting Bulldogs, – Berliner Härte Cloppenburg, – Division 81 Germany, – Alte Werte MC, – Skull Fighter Oldenburg MC. Der Red Devils MC nimmt eine besondere Bedeutung in den Unterstützergruppierungen des Hells Angels MC ein. In den Jahren 2009 bis 2012 kam es zu einer starken Expansion, wobei dies keine niedersächsische Besonderheit, sondern ein bundeslandübergreifendes Phänomen war. Zur Veranschaulichung der Entwicklung werden im Folgenden die Anzahl der Charter und der Mitglieder des Red Devils MC für den Zeitraum 2006 bis 2013 grafisch dargestellt. Red Devils MC Jahr Anzahl Charter Mitglieder 2006 4 27 2007 4 68 2008 6 >65 2009 16 183 2010 20 212 2011 21 260 2012 21 299 2013 14 230 Im Jahr 2008 wurden in Wolfsburg und Uelzen zwei neue Charter des Red Devils MC gegründet. Zum Zeitpunkt der Erfassung der Mitglieder lagen zu den personellen Strukturen der neuen Charter 6 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1425 keine gesicherten Informationen vor. Die für das Jahr 2008 dargestellten Zahlen beziehen sich mithin nur auf die vier Charter, welche auch 2007 bereits bekannt waren. Da Chartergründungen jedoch nur sinnvoll erscheinen, wenn diese mit Personen hinterlegt sind, wird von einer Erhöhung des Gesamtpersonenpotenzials im Vergleich von 2007 auf 2008 ausgegangen. Zum Rückgang der Charteranzahl im Jahr 2013 beim Red Devils MC muss erwähnt werden, dass eine Zunahme an sonstigen anderen Gruppierungen erfolgte, die dem Lager des Hells Angels MC als Unterstützergruppierungen zugerechnet werden müssen. So gründeten sich u. a. „Street- und Fightcrews“, die als Unterstützer des Hells Angels MC gelten. „Supporter-“(Unterstützer-)Gruppierungen des Mongols MC in Niedersachsen: – Garingas 13 Brotherhood Cuxtown. Der Outlaws MC und der Satudarah MC verfügen über keine bekannten Unterstützerclubs/-gruppierungen in Niedersachsen. Zu 4: Auch Supporter-Clubs werden als potenzielle Gefahrenquelle gesehen, da sie die OMCG’s bei der Durchsetzung ihrer Gebietsansprüche unterstützen. Dies haben u. a. die Auseinandersetzungen vom Sommer 2012 bis Frühjahr 2013 im Bereich Cuxhaven bestätigt. Dort sind Angehörige der Red Devils Cuxhaven mit denen des Mongols MC Northcoast (Sitz in Cuxhaven) in wechselseitiger Beteiligung mehrfach aufeinander getroffen. Körperliche Auseinandersetzungen waren dabei die Folge. Die niedersächsische Polizei gewährleistet eine ständige Analyse und Bewertung von polizeilich relevanten Sachverhalten, bei denen Supportergruppierungen oder OMCG’s beteiligt sind. Strafrechtlich relevante Sachverhalte, die Supportergruppierungen oder OMCG’s betreffen, werden in der polizeilichen Kriminalstatistik nicht separat erfasst. Zu 5: Seit dem offiziellen Rückzug der Hells Angels (HAMC) - diese hatten sich im Juni 2012 aufgelöst - sind aus dem Bereich des hannoverschen Steintors keine Aktivitäten sonstiger polizeilich relevanter Gruppierungen im Sinne der Anfrage festgestellt worden. Im Übrigen siehe Beantwortung zu Frage 7. Zu 6: Im zeitlichen Nachgang zur Ankündigung des Rückzugs der Hells Angels aus dem Steintor in Hannover hat sich der Hells Angels MC East Gate mit dem ehemaligen Sitz in Helmstedt in den Hells Angels MC Wolfsburg und den Hells Angels MC Magdeburg aufgespalten. Insbesondere das Charter in Wolfsburg hat sich anschließend um zehn Mitglieder verstärkt. Im Dezember 2012 gründete der Hells Angels MC das Charter Jade Bay in Wilhelmshaven. Ehemalige Mitglieder des HAMC Ortsvereins Hannover haben im Januar 2013 den Ortsverein Badland gegründet. Eine Eröffnung eines Clubhauses wurde nicht bekannt. Ende Januar 2013 hatte sich das Charter South Heather (nunmehr South Heath) in Celle gegründet . Ebenfalls im Januar 2013 gründete sich der HAMC West Side in Delmenhorst. Ein regelmäßiger Treffpunkt/Clubhaus ist nicht bekannt. Im März 2013 gründete der Hells Angels MC das Charter North Region in Walsrode. Im Juli 2013 gründete sich der HAMC North County in Bassum. Ferner wurde im August 2013 der Ortsverein North Gate ebenfalls durch Angehörige des ehemaligen Ortsvereins Hannover gegründet. Eine konkrete örtliche Anbindung ist nicht bekannt. Hinweise auf ein Clubhaus liegen nicht vor. 7 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1425 Darüber hinausgehend konnten keine erhöhten Aktivitäten im Sinne der Fragestellung festgestellt werden. Zu 7: Bei den „Black Jackets“ (BJ) handelt es sich um eine rockerähnliche Gruppe, die 1985 in Heidenheim gegründet wurde und hierarchisch wie eine Rockergruppierung aufgebaut ist. Die BJ verfügen über mehr als 30 Ortsgruppen in Deutschland mit Schwerpunkt in Baden-Württemberg; dort sind ca. 24 Chapter bekannt (Stand: Oktober 2013). In Niedersachsen gründeten die BJ im November 2011 das Chapter „North End“ in Delmenhorst und im Juli 2013 das Chapter „Contra“ in Hannover. Die Mitgliederstärke beider Ortsgruppen betrug jeweils ca. 15 bis 20 Personen. Das Chapter in Delmenhorst hatte sich Anfang 2013 aufgelöst, wurde jedoch im Sommer 2013 wieder neu gegründet. Die Mitglieder stammen im überwiegenden Teil aus Einwandererfamilien. Polizeilich sind die Angehörigen der BJ Gruppe aus Hannover insbesondere wegen Körperverletzungsdelikten , Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Waffenhandels in Erscheinung getreten. Es liegen bisher keine Erkenntnisse dahin gehend vor, dass sie diese Delikte aus ihrer Gruppenzugehörigkeit zu den BJ heraus begangen haben. Eine Ankündigung der „Black Jackets Contra“, am hannoverschen Steintor aktiv zu werden, war bis zu den im Oktober 2013 erschienenen Presseartikeln nicht bekannt. Der Ortsverein „Black Jackets Contra“ hat sich im Oktober 2013 aufgelöst, nachdem in den Medien kritisch über sie berichtet worden war. Nähere Kenntnisse über die Hintergründe liegen nicht vor. Auseinandersetzungen mit anderen Gruppen wurden im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover nicht bekannt. Die ehemaligen Mitglieder der Black Jackets werden weiterhin im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Hannover angetroffen und gehen ihren bekannten Tätigkeiten, insbesondere im Türstehergewerbe , nach. Zu 8: Im Februar 2013 kam es zu einer gefährlichen Körperverletzung zum Nachteil von ehemaligen Angehörigen des Red Devils MC durch Angehörige des Mongols MC West Side im Bereich LeerEmden . Gemeinsam mit den beiden Opfern gehörte einer der Täter dem Red Devils Charter Ostfriesland bis Februar 2012 an. Im Mai 2013 wurde der Anführer des zwischenzeitlich nicht mehr aktiven Red Devils MC Cuxhaven von mehreren Angehörigen des Mongols MC Cuxhaven angegriffen und verletzt. Von einem unbeteiligten Tatzeugen konnte keine offizielle Aussage erlangt werden. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Osnabrück wurde bekannt, dass es im Juli 2013 zu einer Auseinandersetzung zwischen einem Angehörigen des Chicanos MC und einem Führungsverantwortlichen des Gremium MC gekommen ist. Der Vorfall ereignete sich außerhalb von Niedersachsen . Beide Angehörigen der genannten Osnabrücker Gruppierungen stießen im Bereich einer Gaststätte aufeinander. Der angegriffene Angehörige des Gremium MC wehrte sich gegen den Angriff derart, dass auch der angreifende Chicanos-Angehörige verletzt wurde. Im Juli 2013 kam es zu einem Übergriff von mehreren Angehörigen des Bandidos und Chicanos MC Osnabrück zum Nachteil eines Unterstützers des Hells Angels MC Duisburg. Letzterer trainierte in einem Osnabrücker Fitnessstudio und wurde beim Verlassen der Örtlichkeit angegriffen und verletzt. Zwei Tage nach diesem Übergriff wurde einem männlichen Opfer in Osnabrück eine Jacke geraubt, die mit der Aufschrift „Support 81“ versehen war und damit eine Aussage in Richtung des Lagers des Hells Angels MC darstellte. Beim ermittelten Beschuldigten handelt es sich um einen Unterstützer des Chicanos MC Osnabrück. Im August 2013 kam es auf einer privaten Geburtstagsfeier zu einer Machtdemonstration von Angehörigen des Gremium MC gegenüber Angehörigen der - aus polizeilicher Sicht unrelevanten Ro- 8 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1425 ckergruppierung - namens Iron Heads MC Brake. Dabei wurde ein Angehöriger des Iron Heads MC verletzt. Ende August 2013 wurde bekannt, dass sich im Stadtbereich Cuxhavens eine Gruppierung namens „Öz-Clan“ gebildet hat. Diese Gruppe setzt sich zu großen Teilen aus Personen mit Migrationshintergrund zusammen. Es kam mehrfach zu körperlichen Auseinandersetzungen mit Mitgliedern des Mongols MC Cuxhaven. Aus einem Großteil der „Öz-Clan“-Gruppierung rekrutierte sich der in Cuxhaven ansässige Satudarah MC. Am 8. September 2013 ereignete sich eine Auseinandersetzung zwischen Angehörigen des Hells Angels MC Nomads Turkey und Hells Angels MC Seaport (ansässig im Bereich Hamburg) an einer Diskothek in der Innenstadt von Hannover. Es liegen keine Erkenntnisse dafür vor, dass die Streitparteien die Örtlichkeit bewusst ausgewählt haben. Am 29. September 2013 wurde eine Motorradparty in Freiburg/Elbe veranstaltet. An dieser nahmen neben polizeilich nicht relevanten Gruppierungen auch Vertreter des Gremium MC Stade teil. Diese wurden von einer Gruppe maskierter Personen u. a. mittels Baseballschlägern attackiert und erheblich verletzt. Bei einem der Opfer bestand zeitweilig Lebensgefahr. Außerdem wurde infolge des Übergriffs auch eine unbeteiligte Person schwer verletzt. Bei den Tätern handelte es sich um eine Gruppe von 20 bis 30 Personen. Alle bislang bekannt gewordenen Beschuldigten sind dem Mongols MC Cuxhaven bzw. dem ehemaligen Mongols MC Bremen zuzuordnen. Die Darstellung der Sachverhalte ist auf Auszüge aus dem Jahr 2013 beschränkt und zeigt, dass sich Brennpunkte im Bereich Cuxhaven, Stade und dem Raum Osnabrück gebildet haben. In den drei genannten Städten bzw. Regionen kam es zu Auseinandersetzungen zwischen konkurrierenden Gruppierungen bzw. einzelnen Angehörigen dieser Gruppen, die der polizeirelevanten Motorradclubszene zuzurechnen sind. Zu 9: Nach Erkenntnissen der Landesregierung werden Betriebe im Sinne der Fragestellung nicht von den jeweiligen OMCG’s geführt bzw. betrieben, aber von einigen Personen, von denen bekannt ist, dass sie OMCG’s angehören. Zu 10: Die Gruppierungen finanzieren sich u. a. durch die Einnahme von Mitgliedsbeiträgen. Auch der Verkauf von Speisen und Getränken bei öffentlichen Veranstaltungen der Vereine (Weihnachtspartys , Eröffnungs- bzw. Abschlussfeiern der Motorradsaison, Halloweenveranstaltungen oder Jubiläen zu runden Geburtstagen des Clubs) dient deren Finanzierung. Als weitere wichtige Einnahmequelle zur Finanzierung der Clubkassen wird der Verkauf von Werbeartikeln aus eigenen Produktlinien betrachtet. Nähere Ausführungen hierzu erfolgen in der Beantwortung zu Frage 11. Darüber hinaus stehen die berufliche Betätigung von Clubangehörigen und ihre Mitgliedschaft zu einer Rockergruppierung oft eng miteinander in Verbindung. So dürften beispielsweise von Einnahmen aus geschäftlichen Aktivitäten im Bereich von Prostitutionsstätten auch die OMCG’s profitieren . Die enge Verzahnung legaler und illegaler wirtschaftlicher Betätigungen einzelner OMCG-Angehöriger aber auch ganzer Gruppierungen steht im ständigen Fokus der polizeilichen Ermittlungsarbeit . Zu 11: Die Original 81 Vertriebsgesellschaft mbH, die erstmalig am 22. September 2005 im Handelsregister des Amtsgerichts Hannover eingetragen worden ist, vertreibt u. a. im Internet eine Vielzahl verschiedenster Artikel wie z. B. Schlüsselanhänger, Feuerzeuge und Kaffeebecher, Alkoholika (u. a. Bier), Couchtische und Hells Angels MC Kalender. Außerdem werden diese Artikel auf Verkaufsständen bei Clubpartys zum Kauf angeboten. 9 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1425 Zu dem Geschäftsführer ist bekannt, dass dieser dem Hells Angels MC in Hannover bis zur Auflösung dieses Charters angehört hat. Ähnliche Artikel werden über das Internet aber auch durch die anderen Motorradclubs zum Kauf angeboten. In Einzelfällen wurden die Produkte aber auch in Kiosken, Tankstellen oder anderen Verkaufsstellen angeboten sowie in Gaststätten und Diskotheken ausgeschenkt. Zu 12: In Niedersachsen wurden in den vergangenen drei Jahren folgende drei Einzelfälle bekannt: Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Oldenburg wurde im Jahr 2011 gegen einen Mitarbeiter ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Verletzung von Dienstgeheimnissen mit einem möglichen Rockerbezug geführt (Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO), welches letztlich mit einem Bußgeldbescheid wegen eines Datenschutzverstoßes abgeschlossen worden ist. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Osnabrück wurde im Jahr 2012 ein Ermittlungsverfahren gegen einen Polizeibeamten wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen geführt. Das Verfahren wurde mit Verfügung der Staatsanwaltschaft Aurich vom 15. Oktober 2012 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Disziplinarrechtliche Verstöße wurden nicht festgestellt. Im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Lüneburg gab es im Jahr 2013 im Zusammenhang mit straf- und dienstrechtlichen Ermittlungen gegen einen Polizeibeamten wegen Verdachts der Verletzung eines Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht gemäß § 353 b StGB einen Hinweis auf mögliche Verbindungen/Kontakte des Beamten in das Rockermilieu, die sich jedoch nicht bestätigten. Das Strafverfahren ist zwischenzeitlich gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden. Ganz generell, hier aber insbesondere auch wegen der unbestrittenen Bedeutung und besonderen Sensibilität des Themas gilt, dass Vorgesetzte dem Verhalten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ständig ein besonderes Augenmerk zu widmen haben, um frühzeitig Besonderheiten oder Abweichungen feststellen zu können und gegebenenfalls unverzüglich einzugreifen. Abhängig von den Feststellungen im Einzelfall sowie deren Ausprägung stehen dazu neben den einschlägigen strafbzw . ordnungswidrigkeitsrechtlichen Regelungen entsprechende Instrumente, die von Mitarbeitergesprächen durch Vorgesetzte bis hin zu Sanktionierungsmöglichkeiten auf Basis der Regelungen des Beamtenstatusgesetzes, des Niedersächsischen Beamtengesetzes sowie der entsprechenden disziplinarrechtlichen Vorschriften reichen, zur Verfügung. Zu 13: Häufig stammen Angehörige der OMCG’s aus den gleichen sozialen Milieus und kennen sich bereits seit vielen Jahren. Bestehende Gruppenstrukturen werden teilweise in OMCG-Vereine überführt . Grundsätzlich kann man nicht selber in einen OMCG eintreten. Man muss sein Interesse einem Mitglied gegenüber bekunden oder wird von einem Mitglied angesprochen. Jeder Bewerber muss sich über einen längeren Zeitraum den anderen Mitgliedern gegenüber bewähren . Diese Bewährungszeit von Hilfsdiensten im Umfeld des OMCG’s („Hangaround“) über eine Anwärterzeit („Prospect“) zum Mitglied („Member“) kann mehrere Jahre dauern. In dieser Zeit hat sich der Bewerber bereits den strengen Regeln des Clubs zu unterwerfen. Im Allgemeinen ist eine Mitgliedschaft in einem OMCG auf Lebenszeit ausgerichtet und manifestiert sich nach außen neben der uniformen Kleidung auch in den clubtypischen Bekenntnissen wie z. B. Angels Forever Forever Angels (AFFA) oder Bandidos Forever Forever Bandidos (BFFB). Zu 14: Die Landesregierung geht mit einem strukturierten ganzheitlichen Ansatz intensiv und entschieden gegen kriminelle „Outlaw Motorcycle Gangs“ vor. 10 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1425 Mit der durch eine Bund-Länder-Projektgruppe entwickelten Rahmenkonzeption „Bekämpfungsstrategie Rockerkriminalität“, die mit Erlass des Innenministeriums vom 2. März 2011 für die niedersächsische Polizei für verbindlich erklärt worden ist, werden präventive und repressive Einsätze grundsätzlich mit niedriger Einschreitschwelle und unter Ausschöpfung aller rechtlich zulässigen Möglichkeiten durchgeführt. Darüber hinaus wird bei allen Maßnahmen der Landespolizei entscheidender Wert auf eine Entmythologisierung sowie Entheroisierung dieser Gruppierungen gelegt. Der elitären Selbstverherrlichung wird durch Aufzeigen der tatsächlichen Ziele und Absichten der Gruppierungen entgegen getreten . Durch intensive Öffentlichkeitsarbeit wird wiederkehrend deutlich gemacht, dass es einen klaren Unterschied zwischen den Gruppen gibt, die das Motorradfahren als Fassade für illegale Geschäfte nutzen und denen, die sich aus Enthusiasmus mit diesem Hobby auseinander setzen. Zu 15: Zwischen den beim LKA Niedersachsen eingerichteten Zentralstellen für Organisierte Kriminalität und Politisch Motivierte Kriminalität findet ein regelmäßiger Austausch zu vorhandenen Personenerkenntnissen statt, um Verbindungen der OMCG’s mit politisch motivierten Personen oder Gruppen festzustellen. Bislang ergaben derartige Überprüfungen, dass keine Gruppierungen innerhalb der sechs benannten OMCG’s bekannt wurden, die politische Ziele verfolgen. Hinweise auf eine gezielte Unterwanderung und/oder Politisierung der Rockerszene durch Extremisten existieren derzeit nicht. Obgleich es einzelfallbezogene personelle Kontakte zwischen Rockergruppierungen und Rechtsextremisten gibt, sind diese Beziehungen nach bisherigen Erkenntnissen unpolitischer Natur und auf persönliche Bekanntschaften zurückzuführen. Beim Gremium MC in Stade sind ehemalige Mitglieder aus der rechten Szene Angehörige dieser Rockergruppierung geworden. Hierzu ist aber auch festzustellen, dass diese nach polizeilichen Erkenntnissen ihre bisherigen politischen Ziele in der neuen Umgebung nicht weiter verfolgen. Dennoch bleibt dieser Aspekt auch zukünftig auswerterelevant und wird weiterhin einer intensiven Betrachtung unterzogen. Boris Pistorius 11 (Ausgegeben am 23.04.2014) Drucksache 17/1425 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz und Belit Onay (GRÜNE), eingegangen am 03.12.2013 Strukturen und kriminelle Aktivitäten von Rockerbanden in Niedersachsen Antwort der Landesregierung