Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1427 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU), eingegangen am 13.03.2014 Wie ist die zukünftige Leitungs- und Weisungsstruktur der Landesämter für regionale Landesentwicklung und der ihnen zugeordneten Ämter? In der Pressemitteilung 204 der Staatskanzlei vom 10. Dezember 2013 teilt die Landesregierung ihren Beschluss vom gleichen Tag mit, zum 1. Januar 2014 vier Ämter für regionale Landesentwicklung zu gründen und zugleich vier Landesbeauftragte für regionale Landesentwicklung einzusetzen. Diese Struktur soll auch für den Bereich des ehemaligen Regierungsbezirks Weser-Ems entstehen. Zugleich teilt die Landesregierung in dieser Pressemitteilung mit, die bisherigen Aufgaben der Regierungsvertretungen sowie der Ämter für Landentwicklung, der Domänenämter und der Moorverwaltung des Landesamtes für Geoinformation und Landesentwicklung Niedersachsen (LGLN) in die neuen Ämter zu übertragen. Bis mindestens zum 31. Dezember 2014 soll auch die Vermessungsund Katasterverwaltung der Regionaldirektionen des LGLN zu den Ämtern für regionale Landesentwicklung gehören. Die Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung sollen laut dieser Mitteilung den neuen Bündelungsbehörden vorstehen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche fachlichen Weisungsbefugnisse haben die zukünftigen Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung gegenüber den Leitungen und den Mitarbeitern der auf die Ämter für regionale Landesentwicklung übertragenen Ämter? 2. Welche personalrechtlichen Weisungsbefugnisse haben die zukünftigen Landesbeauftragten gegenüber den Leitungen und Mitarbeitern der auf die Ämter für regionale Landesentwicklung übertragenen Ämter? 3. Wer sind zukünftig die fachlichen Ansprechpartner der Bürger sowie der Kommunen und Institutionen in den ostfriesischen Landkreisen und der kreisfreien Stadt Emden bei Themen, die bisher der Regionaldirektion Aurich des LGLN zugeordnet waren? 4. Welche Position und Aufgaben werden der bisherigen Leiterin der Regionaldirektion Aurich des LGLN übertragen? (An die Staatskanzlei übersandt am 18.03.2014 - II/725 - 659) Antwort der Landesregierung Niedersächsische Staatskanzlei Hannover, den 14.04.2014 - 401 – 06025/4.4 - Mit Beschluss der Landesregierung vom 10. Dezember 2013 sind die ehemaligen Regierungsvertretungen mit Wirkung zum 1. Januar 2014 in den Ämtern für regionale Landesentwicklung Braunschweig , Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems (ÄrL) aufgegangen. Zum 1. Juli 2014 werden zudem die Dezernate 3.1 und 3.2 (Ämter für Landentwicklung) sowie 7 (Domänenverwaltung) und 8 (Moorverwaltung) der Regionaldirektionen des LGLN in die ÄrL verlagert. Diese Teile der Regionaldirektionen bilden in den ÄrL die neuen Dezernate 3 (Strukturförderung und ländlicher Raum), 4 (Flurbereinigung und Landmanagement), 5 (Domänenverwaltung) und 6 (Moorverwaltung). Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltung werden den ÄrL nicht übertragen. Die Zentral- 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1427 standorte dieser neuen Bündelungsbehörden sind Braunschweig, Hildesheim, Lüneburg und Oldenburg . Sie verfügen über Geschäftsstellen in Aurich, Bremerhaven, Göttingen, Meppen, Osnabrück , Sulingen und Verden. Die Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung sind die Leitungen dieser Behörden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 2: Die Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung sind Dienst- und Fachvorgesetzte der in den ÄrL tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Rahmen ihrer Leitungsfunktion können sie allen in ihrer Behörde tätigen Bediensteten Weisungen erteilen, um eine sachgerechte sowie eine fachlich und rechtlich richtige Erfüllung der den ÄrL übertragenen Aufgaben sicherzustellen. Sie haben in diesem Zusammenhang auch die entsprechende Ressourcenverantwortung, d. h., sie entscheiden u. a. über die Personalangelegenheiten und den Sachmitteleinsatz in ihrer Behörde. Die entsprechenden Entscheidungsbefugnisse in Bezug auf das Personal werden den ÄrL durch eine Delegation der sogenannten dienstrechtlichen Befugnisse übertragen. Das betrifft grundsätzlich Ämter der Besoldungsgruppe A 15 BBesO abwärts sowie Arbeitsplätze und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der entsprechenden Entgeltgruppen, soweit es keine Leitungsämter sind. Die Entscheidung hierüber erfordert die Zustimmung der personalwirtschaftlich zuständigen obersten Landesbehörde. Zu 3: Für die Bürgerinnen und Bürger, Institutionen und Kommunen der ostfriesischen Landkreise sowie der kreisfreien Stadt Emden wird in Angelegenheiten der Landentwicklung ab dem 1. Juli 2014 das Amt für regionale Landesentwicklung Weser-Ems zuständig sein. Die bisherigen Dezernate 3.1 und 3.2 der Regionaldirektion Aurich werden dann in die Geschäftsstelle des Amtes für regionale Landesentwicklung Weser-Ems in Aurich überführt und bleiben der Region als Ansprechpartner vor Ort erhalten. Zu 4: Nach derzeitigem Planungsstand wird die bisherige Leiterin der Regionaldirektion Aurich ab dem 1. Juli 2014 die Leitung des Dezernates 4 (Flurbereinigung und Landmanagement) des ArL WeserEms übernehmen. Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei 2 (Ausgegeben am 23.04.2014)