Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1438 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU), eingegangen am 20.03.2014 Hat die Landesregierung nur halbherzig zur Herkunft des Vermerks zum LGLN recherchiert, weil sie kein echtes Interesse an einer Aufklärung hat? In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Unerwünschten Diskussionen und hartnäckigem Widerstand mit Repressalien und Drohungen begegnen - Stammt der Vermerk zum LGLN und zu den Landesbeauftragten aus der Staatskanzlei?“ in der Drs. 17/1239 führt der Chef der Staatskanzlei Folgendes aus: „Es handelt sich vielmehr um einen anonymen Vermerk mit nicht wahrheitsgemäßen Unterstellungen .“ Sowie: „Unabhängig davon distanziert sich die Landesregierung von dessen Inhalt und Form und hat ein erhebliches Eigeninteresse, Herkunft und Urheberschaft aufzuklären.“ Die Maßnahmen zur Aufklärung der Herkunft des Vermerks werden wie folgt dargestellt: „Hierzu wurden die Mitglieder des Aufbaustabes, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Arbeit des Aufbaustabes in den beteiligten Ressorts StK, MI, MF, ML, MS und MW mitgewirkt haben , der Vorstand des LGLN sowie die Leitungen der Regionaldirektionen und ihre Vertretungen befragt mit dem Ergebnis, dass alle Befragten dargelegt haben, den anonymen Vermerk nicht erstellt zu haben und auch nicht zu wissen, von wem und für wen oder wann er erstellt worden ist.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. In welcher Form erfolgte die Befragung der betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? 2. Durch wen wurde die Befragung durchgeführt? 3. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden befragt? 4. Wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Abgabe von dienstlichen Erklärungen aufgefordert ? 5. Wenn nein, ist eine Auforderung zur Abgabe von dienstlichen Erklärungen durch die befragten Mitarbeiter geplant, um den Sachverhalt gründlich aufzuklären? 6. Wurden alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den politischen Abteilungen und den Ministersowie Staatssekretärsbüros sowie die Staatssekretärinnen und Staatssekretäre der aufgeführten Ressorts befragt? 7. Wenn nein, warum nicht, und wann wird die Landesregierung diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenfalls zur Herkunft des Vermerks befragen? 8. Wird die Landesregierung mit Blick auf die Entscheidung des Staatsgerichtshofs vom 22.10.2012 Aktenzeichen StGH 1/12 von den infrage kommenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den politischen Abteilungen und den Minister- sowie Staatssekretärsbüros der aufgeführten Ressorts die Abgabe von dienstlichen Erklärungen zur Herkunft des Vermerks verlangen ? (An die Staatskanzlei übersandt am 25.03.2014 - II/725 - 664) 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1438 Antwort der Landesregierung Niedersächsische Staatskanzlei Hannover, den 17.04.2014 - 401 – 06025/4.4 - Wie bereits in der Antwort der Landesregierung vom 18.02.2014 auf die Kleine Anfrage des Fragestellers „Unerwünschten Diskussionen und hartnäckigem Widerstand mit Repressalien und Drohungen begegnen - Stammt der Vermerk zum LGLN und zu den Landesbeauftragten aus der Staatskanzlei?“ (Drs. 17/1239) ausgeführt, handelt es sich um einen anonymen Vermerk, von dessen Inhalt und Form sich die Landesregierung klar distanziert und schon deshalb ein erhebliches Eigeninteresse hat, Herkunft und Urheberschaft aufzuklären. Die anonyme Herkunft hat naturgemäß die Aufklärung erschwert. Trotz dieser Ausgangssituation hat die Landesregierung alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen, um den Sachverhalt aufzuklären. Dennoch konnte im Ergebnis weder die Herkunft noch die Urheberschaft des Vermerks geklärt werden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Mitglieder des Aufbaustabs für die Ämter für regionale Landesentwicklung (ÄrL), die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die an der Arbeit des Aufbaustabs für die ÄrL in den beteiligten Ressorts StK, MI, MF, ML, MS und MW mitgewirkt haben, der Vorstand des LGLN sowie die Leitungen der Regionaldirektionen und ihre Vertretungen haben schriftliche dienstliche Erklärungen zur Herkunft und Urheberschaft des anonymen Vermerks abgegeben. Zu 2: Die dienstlichen Erklärungen von dem in der Antwort zu 1 genannten Personenkreis wurden von den jeweiligen Ressorts, der Staatskanzlei und dem LGLN jeweils für ihren Geschäftsbereich eingeholt und ausgewertet. Die Ergebnisse wurden in der Staatskanzlei zusammengeführt. Zu 3 und 4: Ja, insgesamt wurden 133 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befragt, die entsprechende dienstliche Erklärungen abgegeben haben. Zu 5: Die Beantwortung entfällt aufgrund der Antwort zu Frage 4. Zu 6: Nein. Befragt wurde der in der Antwort zu Frage 1 benannte Personenkreis. Zu 7 und 8: Politische Abteilungen existieren in der niedersächsischen Landesverwaltung nicht. Insofern können diese auch nicht befragt werden. Minister- und Staatssekretärsbüros wurden bereits im Rahmen der Beantwortung der Kleinen Anfrage in der Drs. 17/1239 von den betroffenen Ressorts einbezogen , soweit sie zum damaligen Zeitpunkt mit der Arbeit des Aufbaustabes befasst waren (siehe Antwort zu Frage 1). Eine Befragung der übrigen Minister- und Staatssekretärsbüros war und ist deshalb nicht zielführend. Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei 2 (Ausgegeben am 29.04.2014) Drucksache 17/1438 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Frank Oesterhelweg (CDU), eingegangen am 20.03.2014 Hat die Landesregierung nur halbherzig zur Herkunft des Vermerks zum LGLN recherchiert, weil sie kein echtes Interesse an einer Aufklärung hat? Antwort der Landesregierung