Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1442 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Christian Grascha (FDP), eingegangen am 04.03.2014 Minister Meyer: „Wir melden uns dann mal.“ Die Hessische/Niedersächsische Allgemeine (HNA) berichtete in ihrer Ausgabe vom 14. Januar von einer Diskussionsveranstaltung der Universität Göttingen zur Landwirtschaftspolitik von Landwirtschaftsminister Meyer. Im Rahmen dieser Diskussion führte Minister Meyer aus, dass Blühpflanzenmischungen Maispflanzen gegenüber ebenbürtig seien und er daher nicht verstehen können , warum Landwirte diese Blühpflanzenmischungen nicht anbauen würden, um diese in Biogasanlagen zur Strom- und Wärmeerzeugung zu vergären. Vor dem Hintergrund dieser Äußerung von Minister Meyer bot das Göttinger Landvolk an, 10 ha Fläche als Demonstrations- oder Forschungsfläche zur Verfügung zu stellen. Der mögliche wirtschaftliche Vorteil verbliebe beim Land. Sollten die Landwirte wider Erwarten wirtschaftliche Nachteile erleiden, müsste jedoch im Gegenzug ein Ausgleich erfolgen. Landwirtschaftsminister Meyer entgegnete laut HNA auf das Angebot des Landvolks: „Wir melden uns dann mal.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage von Herrn Minister Meyer, dass Blühpflanzenmischungen im Hinblick auf die Verwertungsmöglichkeiten im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung durch Biogasanlagen Maispflanzen gegenüber ebenbürtig seien? 2. Auf welchen Erkenntnissen gründet sich die Aussage von Herrn Minister Meyer, dass Blühpflanzenmischungen im Hinblick auf die Verwertungsmöglichkeiten im Bereich der Strom- und Wärmeerzeugung durch Biogasanlagen Maispflanzen gegenüber ebenbürtig seien? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage von Herrn Minister Meyer, dass er Landwirte nicht verstehen könne, die keine Blühpflanzenmischungen zur Vergärung in Biogasanlagen anbauen würden? 4. Wieso hat die Landesregierung ausweislich eines Schreibens des Landvolks Göttingen vom 3. März bis zu diesem Datum nicht auf das Angebot des Landvolks Göttingen reagiert, obwohl doch Minister Meyer dem Landvolk öffentlich zugesagt hatte, sich hinsichtlich des o. g. Angebots wieder beim Landvolk zu „melden“? 5. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung im Nachgang der Diskussionsveranstaltung in Göttingen in die Wege geleitet, um das Angebot des Landvolks Göttingen zu prüfen? 6. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung als Reaktion auf die verschiedenen Schreiben des Landvolks Göttingen in die Wege geleitet, um das oben genannte Angebot des Landvolks Göttingen und eine mögliche Umsetzung desselben zu prüfen? 7. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag des Landvolks Göttingen, auf einer 10 ha großen Fläche unter wissenschaftlicher Begleitung der Universität Göttingen einen Feldversuch zur Untersuchung der energetischen Verwertungsmöglichkeiten von Blühpflanzenmischungen zu unternehmen? 8. Welche alternativen Energiepflanzen mit einer ähnlich hohen oder höheren Energiebilanz als Mais sind der Landesregierung bekannt? 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1442 9. Werden diese alternativen Energiepflanzen in Niedersachsen angebaut? Falls ja, in welchem Umfang und wo (bitte nach Landkreisen und Jahren seit 2003 aufschlüsseln)? (An die Staatskanzlei übersandt am 07.03.2014 - II/725 - 643) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 15.04.2014 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 105.1-01425 - Die Landesregierung kann die in der Vorbemerkung gemachten Ausführungen nicht teilen. Sie geben auch nicht die in der HNA vom 14. Januar 2014 direkt und indirekt gemachten Aussagen des Ministers wieder. Der Artikel unter der Überschrift: „Landwirtschaft: Minister Meyer will Öko-Schub für die Höfe“ lautet laut Onlineseite der HNA wie folgt: Göttingen. Die Landwirtschaft soll ökologischer und für junge Leute attraktiver werden. Diese Ziele gab Minister Christian Meyer an der Universität Göttingen aus. Meyer (GRÜNE) war auf Einladung der Fakultät für Agrarwissenschaften ins Zentrale Hörsaalgebäude gekommen. Wegen des riesigen Andrangs musste die Veranstaltung in den größten Hörsaal verlegt werden. Der Minister - passend mit grünem Pullover gekleidet - machte von Beginn an deutlich, was seine Regierung antreibt. Er will keine industrielle Massentierhaltung mehr. Deshalb wurden die Förderprogramme in den vergangenen Monaten entsprechend angepasst. Tenor: Bei einem etwa gleich großen Topf bekommen Riesen-Betriebe weniger. Der übrig gebliebene Betrag wird auf kleinere und mittlere Betriebe umverteilt. „Wir wollen nicht den Abbau von Landwirtschaft. Wir wollen sanfte Landwirtschaft.“ Förderung durch die Europäische Union muss sich aus Sicht Meyers zukünftig an Leistungen für die Umwelt, den Tierschutz beziehungsweise das Landschaftsbild orientieren. Nach Darstellung von Meyer bekamen früher 20 % der Betriebe etwa 80 % der Subventionen. Das soll sich zugunsten der kleinen und mittleren Betriebe ändern. „87 % der Betriebe in Niedersachsen werden von dieser Regelung profitieren“, versprach der Landwirtschaftsminister. Und: Landwirtschaftliche Betriebe in den neuen Bundesländern verlieren, denn dort gibt es viel mehr Agrarindustrie als in den alten Bundesländern. Außerdem führte Meyer spezielle Förderprogramme für Nachwuchs-Landwirte ein. Damit sind Bauern unter 40 gemeint, die neu in den Beruf einsteigen, einen Betrieb übernehmen oder sich daran beteiligen. Unterstützung gibt es maximal für fünf Jahre. Achim Hübner vom Göttinger Bauernverband bot dem Minister einen Test an. Er will eine Fläche von zehn Hektar zur Verfügung stellen. Dort könne eine von Meyer erwähnte neuartige Pflanzenmischung angebaut werden, die als Mais-Ersatz dienen soll. Anschließend könne dieser Pflanzen-Mix im Biogas-Werk bei Rosdorf ausprobiert werden. Meyers Reaktion: „Wir melden uns dann mal“. (bsc) Seit der Einführung des NaWaRo-Bonus (Vergütung für nachwachsende Rohstoffe) im EEG 2004 hat sich der Energiepflanzenanbau für die Biogasproduktion in Deutschland kontinuierlich ausgeweitet . Erste Wahl unter den Energiepflanzen ist bislang der Mais. Der Maisanbau in Niedersachsen hat von 2004 bis 2013 um rund 270 000 ha zugenommen und erreichte damit eine Gesamtfläche von 607 000 ha. Davon sind etwa 205 000 ha dem Energiemais zuzuordnen. Am Zuwachs an der Maisanbaufläche ist der Energiemais für die Biogaserzeugung mit einem Anteil von 66 % maßgeblich beteiligt. Durch eine Veränderung der politischen Rahmenbedingungen, welche die Landesregierung fordert, bestünde im Bioenergiebereich die Chance, Alternativen einzusetzen. Bislang standen vor allem Förderbedingungen wie der NaWaRo-Bonus und geringere Ertragsleistungen einem Ersatz von Mais entgegen. Neben Mais sind aber auch andere Pflanzenarten in der Lage, die Energie der Photosynthese effektiv zu speichern. Bereits seit einiger Zeit wird daher auch auf die Nutzung von Getreidesilagen, 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1442 vornehmlich Roggen, für die Biogaserzeugung gesetzt. Derzeit erfreut sich der Anbau von Zuckerrüben für Biogas großer Beliebtheit und wird dank verbesserter Verfahrensketten eine deutliche Ausdehnung erleben. Die Flächeneffizienz ist hier gegenüber Mais auf einigen Standorten spürbar erhöht und führt so zu Flächenersparnissen. Heute runden das Bild des Energiepflanzenanbaus vornehmlich die Bemühungen zur Etablierung von Zuckerrübe für Biogas, Sorghum-Hirse, durchwachsener Silphie, Sonnenblumen, Gräsern und Wildpflanzenmischungen ab. Zusammen mit der Landesjägerschaft werden vom 3N Versuche zu Wildpflanzenmischungen an verschiedenen Standorten durchgeführt. In umfangreichen Forschungsstudien wird derzeit deren Effizienz und ökologische Vorteilhaftigkeit weiter optimiert. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass insbesondere auf Greening-Flächen ökologische Wildpflanzenmischungen mit anschließender Nutzung z. B. in Biogasanlagen möglich werden. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung sieht in dem zitierten Presseartikel keine Fundstelle für diese Äußerung. Klar ist: Für die energetische Nutzung von Energiepflanzen wird intensiv nach Alternativen gesucht. Ein wertvoller Beitrag zur Erhöhung der Vielfalt in der Agrarlandschaft könnte durch die Verwendung gezielt angesäter Wildpflanzenmischungen zur Biogasproduktion geleistet werden. Ob Wildpflanzen als Energielieferanten geeignet sind, wird seit 2009 im Projekt „Energie aus Wildpflanzen“ der Bayerischen Landesanstalt für Wein- und Gartenbau (LWG) geprüft. In dem Projekt wird ein Anbausystem entwickelt, bei dem wildartenreiche Saatgutmischungen mit hohem wiederkehrendem Biomassezuwachs auf Ackerflächen ausgesät werden. Mittlerweile gibt es in diesem Projekt über 70 Praxisversuche in 12 Bundesländern. In Niedersachsen und Bayern gibt es dazu noch zusätzlich Parzellenversuche mit exakten ertragskundlichen Untersuchungen des zuständigen landwirtschaftlichen Versuchswesens. Ein weiteres Projekt „Energie aus Wildpflanzen“, das vom Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz gefördert wird, soll Erkenntnisse und Praxiserfahrungen zum integrativen Naturschutz durch Wildpflanzenkulturen in Biogasfruchtfolgen sammeln und durch begleitende wildbiologische und botanische Untersuchungen Daten zur ökologischen Bewertung der Maßnahme ermitteln. Der 3N Kompetenzzentrum Niedersachsen Netzwerk Nachwachsende Rohstoffe e. V. begleitet das Projekt bei der Bestimmung der Ertragsleistung und der Methanerträge. Diese Studien machen deutlich, dass Blühpflanzenmischungen nicht nur im Hinblick auf den Energieertrag untersucht werden, sondern dass insbesondere auch die ökologische Wertigkeit derartiger „Biogaskulturen“ betrachtet wird. Die Studien zeigen, dass unter bestimmten Standortbedingungen einige Wildpflanzen-Mischungsvarianten gute Erträge erreichen konnten, die teilweise mit den Erträgen aus Mais von Vergleichsparzellen am selben Standort ebenbürtig waren. Nimmt man die ökologische Vorteilhaftigkeit, die Einsparung von Pflanzenschutz- und Düngemitteln sowie Fördermöglichkeiten wie das Greening in Betracht kann der Anbau von Wildpflanzenmischungen in Teilbereichen schon heute attraktiv sein. Zu 2: Vgl. Antwort zu Frage 1. Zu 3: Auch diese Aussage kann die Landesregierung nicht in dem vom Fragesteller genannten Presseartikel finden. Zu 4 bis 7: Im Nachgang zur Diskussionsveranstaltung in Göttingen wurde gemeinsam mit dem 3N Kompetenzzentrum geprüft, ob und wie ein Projekt zum Blühpflanzenanbau für die Biogaserzeugung in Südniedersachsen eine Ergänzung zu den zahlreichen Projekten und Studien sein kann. Diese Prüfung hält die Landesregierung auch im Sinne einer sparsamen Haushaltsführung für geboten. Es soll vor allem festgestellt werden, ob eine Integration der Göttinger Flächen in das Projekt „Energie aus Wildpflanzen“, das von der Landesjägerschaft als Antragsteller getragen wird, zweck- 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1442 mäßig und zielführend ist. Dazu waren vorbereitende Gespräche mit den beteiligten Institutionen zu führen. In diesem Projekt, das bis 2015 läuft, werden folgende Maßnahmen durchgeführt: – Beobachtung und Bonitur der Bestandsentwicklung, dabei Erfassung der Vegetation und Erfassung der wildbiologischen Kennwerte, – Monitoring Niederwild und Feldvögel, – Datenauswertung und Dokumentation, – Öffentlichkeitsarbeit, – Ernte, Ertragsermittlung und Biogaspotenzial. Auf Grundlage der Gespräche mit den Projektbeteiligten konnte dem Landvolk Göttingen mit Schreiben vom 4. März 2014 mitgeteilt werden, dass die Integration der Göttinger Flächen in ein bereits vom Land gefördertes Projekt zum Thema Wildpflanzen in Erwägung gezogen werden könne , zumal der Raum Südniedersachsen im laufenden Projekt nicht repräsentiert sei. Es ist beabsichtigt , neben den ökologischen Aspekten die naturalen und ökonomischen Ertragsbedingungen auf einem repräsentativen Standort Südniedersachsens zu erfassen und zu bewerten. Zu 8: In der folgenden Tabelle ist die Maisäquivalentfläche für eine Energiepflanzenauswahl angegeben. Zu beachten ist, dass es sich um Durchschnittswerte handelt, die je nach Standort stark variieren können. Die Landesregierung geht davon aus, dass insbesondere die Zuckerrübe und die durchwachsene Silphie die Möglichkeiten besitzen, einen Teil der Maissubstrate zu ersetzen. Möglicherweise hat die Zuckerrübe sogar das Potenzial, zu einer weiteren Reduzierung der Energiemaisfläche beizutragen. Auf einigen Vorzugsstandorten sind Ertragsvorteile gegenüber Mais bereits heute erkennbar. Zu den Potenzialen von Wildpflanzenmischungen siehe Antwort 1. Tabelle Maisflächenäquivalent verschiedener Energiepflanzen und Grünland Kultur mn3/tFM FM/ha (t) kwh/tFM kwh/ha Maisäquivalent (ha) Mais* 216 50 1120 56 000 1,00 Zuckerrübe* 145 73 753 54 969 1,02 Durchwachsene Silphie** 125 65 725 47 125 1,19 Roggen-GPS* 206 30 1093 32 790 1,71 Grassilage (Grünland)* 190 27 1040 28 080 1,99 * Erträge nach LSKN Erntestatistik 2012 (Durchschnitt 2011/2012) ** Durchschnittswerte nach KTBL Datensammlung, 2. Auflage 2012 *** Gaserträge nach KTBL Standardbiogaserträge Zu 9: In Niedersachsen werden derzeit auf annähernd 260 000 ha Energiepflanzen für Biogas angebaut. Durch Effizienzsteigerungen wie z. B. durch die deutliche Verbesserungen des Motorwirkungsgrades , Optimierungen bei Technik, Fütterung und der Pflanzenzüchtung konnte der Flächenbedarf bei der Biogaserzeugung pro kWel in den zurückliegenden Jahren erheblich gesenkt werden. Lag dieser 2006 noch bei etwa 0,5 ha/kW installierter elektrischer Leistung (kWel) ist dieser aktuell auf durchschnittlich etwa 0,35 ha/kWel gesunken. Die Effizienzsteigerung des Systems Biogas verbunden mit dem stark gebremsten Bau neuer Anlagen und der vermehrte Anbau alternativer Kulturen wie Zuckerrüben haben in 2013 zu einem signifikanten Rückgang der Silomaisfläche für Biogas von fast 5 % von 215 000 ha auf 205 000 ha geführt. Aus einer repräsentativen Stichprobe niedersächsischer Biogasanlagen des Deutschen Biomasseforschungszentrums (DBFZ) ergeben sich für das Jahr 2012 folgende Flächenanteile der verschiedenen Energiepflanzen: 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1442 Tabelle: Energiepflanzen für die Biogaserzeugung in Niedersachsen Energiepflanze für Biogas 2012 Flächenanteil Massenanteil Energieanteil Mais 76,6 % 82,7 % 84,2 % Rübe 1,4 % 2,3 % 1,6 % Ganzpflanzensilage 3,5 % 2,3 % 1,6 % Zwischenfrüchte 1,3 % 0,7 % 0,5 % Landschaftspflegematerial 5,4 % 5,9 % 5,6 % Getreide 1,5 % 0,3 % 0,8 % Gras 10,2 % 5,9 % 5,7 % Tabelle: Entwicklung des Energiepflanzenanbaus für Biogas in Niedersachsen, 1998 bis 2013 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013Anbaufläche Energiepflanzen Tsd. ha Biogas*** 0,2 1,3 2,0 4,6 24,7 72,5 116,5 132,5 180,0 220,0 250,0 260,0 260,0 davon Mais 0,2 1,3 2,0 4,6 24,5 70,0 115,0 122,5 153,0 180,0 205,0 215,0 205,0 davon alternative Energiepflanzen 2,5 1,5 10,0 27,0 40,0 45,0 50,0 55,0 Grünland für Biogas 0,3 0,3 0,5 1,5 2,0 10,0 20,0 20,0 20,0 25,0 Summe Energiepflanzen 0,2 1,3 2,0 4,9 25,0 73,0 118,0 134,7 190,2 240,7 271,0 281,0 286,0 Biodiesel* Raps Bioethanol** Getreide, Zuckerrübe Biogas*** Mais, Zuckerrübe, Ganzpflanzensilage (GPS), Hirse, Sonnenblume, Gras unter anderem Quelle: Agrarstatistik - bis und Abschätzung Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung, 2013 bis 2007 ermittelt aus den GAP Daten für Energiepflanzen und Stilllegung, nach 2007 Abschätzungen u. a. auf der Grundlage der installierten Biogasleistung ) Da für den Energiepflanzenanbau seit 2008 keine Angaben mehr aus den InVeKoS-Daten (Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem) zu entnehmen sind, lässt sich die Flächeninanspruchnahme für den Biogas-Energiepflanzenanbau nur noch über die installierte elektrische Leistung und über Stichproben ermitteln. Angaben für Landkreise können dementsprechend in einer Zeitreihe seit 2003 nicht gemacht werden. Christian Meyer 5 (Ausgegeben am ) Drucksache 17/1442 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Hermann Grupe und Christian Grascha (FDP), eingegangen am 04.03.2014 Minister Meyer: „Wir melden uns dann mal.“ Antwort der Landesregierung