Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1447 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Björn Thümler (CDU), eingegangen am 27.03.2014 Ist die Bewertung des Verfahrens zum teilprivaten Ausbau der A 7 durch den Landtagsabgeordneten Schminke (SPD) fachlich korrekt? Nach einem Pressebericht des Göttinger Tageblatts vom 18. März 2014 bezeichnet der SPD-Landtagsabgeordnete Ronald Schminke den durch das Bundesverkehrsministerium angewiesenen teilprivaten Ausbau der A 7 als „Fall für den Staatsanwalt, weil wissentlich Millionen Steuergelder vernichtet werden.“ Die Hessisch-Niedersächsische Allgemeine (HNA) zitiert Schminke am 17. März 2014 mit der Aussage: „Nach meiner Ansicht vollzieht sich hier ein krimineller Akt“. Ausgangspunkt für die Aussagen des Abgeordneten Schminke war die wiederholte Anweisung von Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt (CSU), nach der die Niedersächsische Landesregierung im Zuge der Auftragsverwaltung für den Bund den Ausbau der A 7 als ÖPP-Projekt im südlichen Niedersachsen ausschreiben muss. Die erneute Anweisung des Bundes war notwendig geworden , da die Niedersächsische Landesregierung sich weigerte, eine frühere Weisung des Bundes umzusetzen. Ein für 15 000 Euro im August 2013 von der Niedersächsischen Landesregierung in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten hatte verfassungsrechtliche Bedenken an der Weisungsbefugnis des Bundes klar widerlegt. Eine Ausschreibung des Projektes als ÖPP-Vorhaben war auch danach unterblieben. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Bewertung des Landtagsabgeordneten Ronald Schminke, dass der teilprivate Ausbau der A 7 sowie die Weisung des Bundes einen kriminellen Akt und damit qua Definition des Duden eine strafbare, verbrecherische Handlung darstellten? 2. Befürwortet die Landesregierung vor dem Hintergrund der Verfahrensabläufe zur Ausschreibung des teilprivaten Ausbaus der A 7 die Aufnahme staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen? Wenn nein, warum nicht? 3. Wann wird der Ausbau der A 7 zwischen dem Autobahndreieck Salzgitter und der Anschlussstelle Göttingen ausgeschrieben? 4. Teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass der Ausbau der A 1 zwischen Hamburg und Bremen als ÖPP-Projekt innerhalb von vier Jahren in einer deutlich geringeren Zeitspanne im Vergleich zum konventionellen Ausbau realisiert werden konnte und hierdurch Kosten eingespart wurden? 5. Ist der Landesregierung bekannt, ob und, wenn ja, wie viele Mitarbeiter der Straßenbauverwaltung nach dem Ausbau der A 1 zwischen Hamburg und Bremen nicht mehr wohnortnah eingesetzt werden konnten oder gekündigt wurden? 6. Sind der Landesregierung fachliche Einschätzungen des Bundesverkehrsministeriums zum ebenfalls von Herrn Schminke in der HNA am 17. März 2014 angebrachten Vorwurf bekannt, beim ÖPP-Projekt zwischen Salzgitter und Göttingen seien Daten manipuliert worden? Wenn ja, von wem und mit welchem Inhalt? 7. Sind der Landesregierung hinsichtlich der Aufrechterhaltung des Betriebsdienstes und der Situation der Mitarbeiter der Straßenmeisterei in Seesen Aussagen des Bundesverkehrsministeriums bekannt, welche Einsatzmöglichkeiten für die Bediensteten der Straßenbahnenmeisterei bestehen und ob betriebsbedingte Kündigungen zu erwarten sind? Wenn ja, von wem und mit welchem Inhalt? (An die Staatskanzlei übersandt am 01.04.2014 - II/725 - 676) 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1447 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 15.04.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/676/Ausbau A 7 - Die Landesregierung steht ÖPP-Projekten im Infrastrukturbereich als einer weiteren Beschaffungsvariante kritisch, gleichwohl ergebnisoffen gegenüber. Nur wenn im Einzelfall eindeutig und öffentlich transparent überprüfbar die Wirtschaftlichkeit eines ÖPP-Vorhabens nachgewiesen wird, kann dessen Umsetzung eine Option zur herkömmlichen Finanzierung sein. Ungeachtet dessen hatte der seinerzeit amtierende Bundesverkehrsminister im August 2013 das Land gemäß Artikel 85 Abs. 3 und 90 GG angewiesen, das in Rede stehende Vorhaben umzusetzen . Das aufgrund von Zweifeln an der Verfassungskonformität der Weisung des Bundes beauftragte Rechtsgutachten „Inhalt und Grenzen der Weisungsbefugnis des Bundes nach Artikel 85 Abs. 3 GG“ empfiehlt im Ergebnis, die Weisung des Bundes auszuführen. Dem ist das Land inzwischen nachgekommen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1und 2: Persönliche Äußerungen sind Abgeordneten unbenommen und werden nicht öffentlich von der Landesregierung kommentiert. Zu 3: Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) wurde im März d. J. beauftragt, den Start des Vergabeverfahrens einzuleiten. Die Auftragsbekanntmachung für das ÖPP-Projekt wurde von der NLStBV am 08.04.2014 an das EU-Amtsblatt übersandt. Zu 4: Die Beschaffungsalternativen ÖPP und konventioneller Ausbau haben ganz spezifische Stärken und Schwächen. Eine kurze Bauzeit zählt zu den Stärken eines ÖPP-Vorhabens. Das in Rede stehende ÖPP-Projekt beinhaltet jedoch nicht nur den Ausbau, sondern auch die Erhaltung und den Betrieb der Vertragsstrecke mit einer 30-jährigen Laufzeit. Ob die erwarteten wirtschaftlichen Vorteile am Ende der Vertragslaufzeit tatsächlich so wie prognostiziert eingetroffen sind, bleibt vor dem Hintergrund bisher fehlender Langzeiterfahrungen für die nächsten Jahrzehnte unbeantwortet. Zu 5: Keinem Mitarbeiter des Betriebsdienstes der Straßenbauverwaltung wurde gekündigt. Die Straßenmeisterei Achim wurde mit der Autobahnmeisterei Oyten zur neuen Straßen- und Autobahnmeisterei Oyten zusammengelegt. Die beiden Meistereien liegen ca. 3 km auseinander. Die Mitarbeiter haben in den anliegenden Straßenmeistereien gleiche oder vergleichbare Aufgaben erhalten oder sind aus Altersgründen in den Ruhestand gegangen. Zwei Straßenwärter sind zum Konzessionsnehmer gewechselt. Zu 6: Eine fachliche Einschätzung des Bundesverkehrsministeriums zum Inhalt des genannten Zeitungsartikels liegt der Landesregierung nicht vor. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1447 Zu 7: Ja. Herr Bundesverkehrsminister Dobrindt hat versichert, die Mitarbeiter der Autobahnmeisterei verlieren die Arbeit nicht, sondern es werden individuelle Lösungen unter Berücksichtigung familiärer Belange gefunden, sodass weiterhin die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit wie bisher ausgeübt wird. In Vertretung Daniela Behrens 3 (Ausgegeben am 05.05.2014)