Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1497 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Grascha und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 03.04.2014 Abschaffung der Schulnoten auch an Niedersachsens Grundschulen? In einem ZEIT-Artikel erklärte die parteilose schleswig-holsteinische Kultusministerin Waltraud Wende, die Ziffernnoten in der Grundschule abzuschaffen. Ihrer Meinung nach seien Noten oft eine Glückssache, und die Freude am Lernen förderten sie auch nicht. Der bayrische Kultusminister Ludwig Spaenle von der CSU will an den Noten in der Grundschule hingegen festhalten. Er sieht in den Noten ein gutes Instrument, um Lehrer, Eltern und die Kinder über ihren Leistungsstand zu informieren. Sie machen den Leistungsstand vergleichbar. Ihm zufolge seien Noten ein wichtiger Anreiz, die Leistungen zu verbessern. Im Koalitionsvertrag von SPD und Grüne heißt es darüber hinaus: „Die rot-grüne Koalition wird es ermöglichen, das Benotungssystem durch Lernentwicklungsberichte zu ersetzen.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die niedersächsische Landesregierung die Planungen und Vorstellungen der schleswig-holsteinischen Kultusministerin Waltraud Wende und die des bayrischen Kultusministers Ludwig Spaenle? 2. Welche Planungen verfolgt die Landesregierung für die ca. 1 600 Grundschulen in Niedersachsen , und zieht sie es in Erwägung, auch hier die Ziffernnoten abzuschaffen und, wenn ja, wann? 3. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass vor dem Hintergrund des Inhalts des Koalitionsvertrags die Lehrerinnen und Lehrer durch Lernentwicklungsberichte nicht noch stärker belastet werden? 4. Wie will die Landesregierung Lehrerinnen und Lehrer sowohl an den Grundschulen als auch an allen weiterführenden Schulen bei der Benotung und Beurteilung ihrer Schülerinnen und Schüler künftig entlasten? (An die Staatskanzlei übersandt am 07.04.2014 - II/725 - 683) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 29.04.2014 - 01-0 420/5-683 - Die Landesregierung wird ihre Bildungs- und Schulpolitik - wie vor der Wahl angekündigt - im Dialog mit den Menschen vor Ort erörtern, um mit ihnen gemeinsam passende Lösungen und damit Akzeptanz zu finden. Ziel der Landesregierung ist es, Schülerinnen und Schüler entsprechend ihren Leistungsvoraussetzungen und ihrem Leistungsvermögen zu fördern, sie zu möglichst großen Lernfortschritten zu führen und in ihrer Persönlichkeitsentwicklung zu stärken. Eine Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels kann u. a. sein, den Grundschulen zu ermöglichen, das Benotungssystem durch Lernentwicklungsberichte zu ersetzen, wobei die Grundlage dieser Lernentwicklungsberichte die Dokumentation der individuellen Lernentwicklung sein wird. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1497 Leistungsfeststellungen und Leistungsbewertungen geben den Schülerinnen und Schülern Rückmeldungen über den erreichten Kompetenzstand. Den Lehrkräften geben sie Orientierung für die weitere Planung des Unterrichts sowie für notwendige Maßnahmen zur individuellen Förderung. Diese Ziele können in einem kompetenzorientierten Unterricht auch ohne eine Notengebung erreicht werden. Niedersachsen kann dabei bereits auf langjährige Erfahrungen zurückgreifen. Gemäß RdErl. d. MK vom 05.12.2011, zuletzt geändert durch RdErl. vom 09.04.2013, über Zeugnisse in den allgemeinbildenden Schulen gibt es in Niedersachsen bereits keine Notenzeugnisse mehr bis zum Ende des zweiten Schuljahrgangs der Grundschule. Am Ende des ersten Schuljahrgangs und im zweiten Schuljahrgang erhalten die Schülerinnen und Schüler Berichtszeugnisse. An Integrierten Gesamtschulen beschließt die Gesamtkonferenz für die fünften bis achten Schuljahrgänge , ob Noten- oder Berichtszeugnisse erteilt werden sollen. In den neunten und zehnten Schuljahrgängen sind Notenzeugnisse auszustellen. An den anderen weiterführenden Schulen werden Notenzeugnisse erteilt. Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Die Zuständigkeit für das Bildungswesen liegt in der Kulturhoheit des jeweiligen Landes. Die Landesregierung bewertet grundsätzlich nicht die Vorhaben anderer Bundesländer. Zu 2: Die Koalitionsvereinbarung 2013 bis 2018 sieht vor, dass die Landesregierung den Grundschulen ermöglichen will, das Benotungssystem durch Lernentwicklungsberichte zu ersetzen. Weitergehende zeitliche Konkretisierungen sind diesbezüglich noch nicht erfolgt. Zu 3: Lernentwicklungsberichte basieren auf der Dokumentation der individuellen Lernentwicklung, die in allen Schulformen verpflichtend zu erstellen sind. Deshalb sind keine Mehrbelastungen zu erwarten . Zu 4: Die Einschätzung, Beurteilung und Bewertung der Leistungsfähigkeit und der Leistungen von Schülerinnen und Schülern gehören zu den wiederkehrenden Aufgaben jeder Lehrkraft. Sie sind Voraussetzungen , um Unterricht verantwortungsvoll planen und durchführen, aber auch, um den Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten eine Rückmeldung über die Leistungsentwicklung sowie Potenziale und Schwächen geben zu können. Diese Aufgabe besteht unabhängig von der Art und Weise der Rückmeldung und fällt sowohl in einem Benotungssystem als auch beim Erstellen von Lernentwicklungsberichten an. Mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler, deretwegen Unterricht durchgeführt wird, geht es nicht um die Be- oder Entlastung von Lehrkräften, sondern um die Frage, welche Form für die Entwicklung der Schülerinnen und Schüler förderlich ist. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann 2 (Ausgegeben am 09.05.2014) Drucksache 17/1497 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Christian Grascha und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 03.04.2014 Abschaffung der Schulnoten auch an Niedersachsens Grundschulen? Antwort der Landesregierung