Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1517 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 06.03.2014 Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Niedersachsen Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Niedersachsen ist im ersten Halbjahr 2013 deutlich angestiegen . Von Januar bis Juli 2013 wurden 8 695 Einbrüche im gesamten Land gemeldet; das sind 650 mehr als im gleichen Zeitraum 2012. Bereits in den Vorjahren war die Zahl der Wohnungseinbrüche bundesweit angestiegen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Wohnungseinbrüche wurden in den Jahren 2010 bis 2013 in Niedersachsen registriert (bitte einzeln nach Jahren und nach kreisfreien Städten sowie Landkreisen auflisten)? 2. Wie hoch lag die Aufklärungsquote bei Wohnungseinbrüchen in den Jahren 2010 bis 2013 in Niedersachsen (bitte einzeln nach Jahren und nach kreisfreien Städten sowie Landkreisen auflisten)? 3. Wie viele Strafverfahren wegen Wohnungseinbrüche gab es in den Jahren 2010 bis 2013 in Niedersachsen, die dann im Lauf des Verfahrens eingestellt wurden (bitte einzeln nach Jahren und nach kreisfreien Städten sowie Landkreisen auflisten) (An die Staatskanzlei übersandt am 13.03.2014 - II/725 - 654) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 05.05.2014 für Inneres und Sport - 23.12-01425/2 - Ausweislich der Polizeilichen Kriminalstatistik ist die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle in Niedersachsen in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen, wenngleich die Dynamik in 2013 durch die ergriffenen Maßnahmen leicht genommen werden konnte. Wurden 2011 insgesamt 11 811 Wohnungseinbruchdiebstähle registriert, waren es 2012 bereits 14 598 Fälle und im vergangenen Jahr 15 743 Fälle. In Niedersachsen zeichnet sich damit eine Entwicklung ab, die auch bundesweit zu beobachten ist. Angesichts erheblicher wirtschaftlicher Schäden und insbesondere auch aufgrund der möglichen psychischen Folgen für die Opfer tritt die Landesregierung dieser Entwicklung durch die Umsetzung sowohl präventiver als auch repressiver Strategien entschieden entgegen. Vor diesem Hintergrund hat die Polizei erhebliche Anstrengungen unternommen, um die kriminalistische Arbeit speziell in diesem Deliktsfeld zu verbessern. Dazu gehört die kontinuierliche Verbesserung der Tatortarbeit ebenso wie Fahndungs- und Kontrollmaßnahmen, zum Teil auch über die Grenzen Niedersachsens hinaus. Tagesaktuell werden Lagebilder ausgewertet, um zu erkennen, in welchen Regionen sich Brennpunkte entwickeln. Der Niedersächsischen Konzeption zur Prävention des Wohnungseinbruchdiebstahls entsprechend werden bewährte Maßnahmen wie Individualberatungen zu Technik und Verhalten sowie die Erhöhung der nachbarschaftlichen Aufmerksamkeit und die präventive Öffentlichkeitsarbeit weitergeführt und ausgebaut. Diese präventiven Maßnahmen dürften auch dazu beigetragen haben, dass 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1517 der Versuchsanteil an den Gesamtfallzahlen Wohnungseinbruchsdiebstahl im Jahr 2013 von 35,59 % auf 36,38 % angestiegen ist. Wohnungsbauunternehmen werden daher animiert, einbruchhemmende Faktoren von vornherein bei Neubauten oder bei Umbau- und Sanierungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Ferner tritt die Polizei pro-aktiv an kommunale Verantwortungsträger heran, um rechtzeitig polizeibekannte und kriminalitätsreduzierende Aspekte in die Stadtplanung einzubringen. Die Strategien wirken, dem weiteren Anstieg der Fallzahlen konnte im vergangenen Jahr bereits etwas Dynamik genommen werden. Die Landesregierung wird den Weg aus abgestimmter Prävention und Repression daher konsequent fortsetzen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage auf Grundlage der Berichterstattung des Landeskriminalamts Niedersachsen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 2: Die Fallzahlen der Wohnungseinbrüche der Jahre 2010 bis 2013 sowie die entsprechenden Aufklärungsquoten , geordnet nach den jeweiligen kreisfreien Städten und Landkreisen, sind der beigefügten Anlage zu entnehmen. Zu 3: In der justiziellen Strafverfolgungsstatistik wird die Anzahl der Strafverfahren nicht erhoben. Die Strafverfolgungsstatistik gibt nur Auskunft über die Anzahl der Abgeurteilten. Abgeurteilte sind Angeklagte , gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren nach der Eröffnung des Hauptverfahrens durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Ihre Zahl setzt sich zusammen aus den Verurteilten und aus Personen, gegen die andere Entscheidungen (z. B. Einstellung, Freispruch) getroffen wurden. Bei der Aburteilung von Angeklagten, die in Tateinheit (§ 52 StGB) oder Tatmehrheit (§ 53 StGB) mehrere Strafvorschriften verletzt haben , ist nur der Straftatbestand statistisch erfasst, der nach dem Gesetz mit der schwersten Strafe bedroht ist. Werden mehrere Straftaten der gleichen Person in mehreren Verfahren abgeurteilt, so wird der Angeklagte für jedes Strafverfahren gesondert gezählt. Eine statistische Erfassung der Abgeurteilten im Sinne einer Regionalisierung auf Ebene der kreisfreien Städte und der Landkreise findet nicht statt. Die Anzahl der Abgeurteilten in Niedersachsen für die Jahre 2010 bis 2012 ist aus der unten stehenden Tabelle ersichtlich. Für das Jahr 2013 liegen noch keine Daten vor. Die Einstellung des Verfahrens umfasst sämtliche endgültigen Einstellungen durch ein Gericht nach den Vorschriften der Strafprozessordnung sowie nach den Bestimmungen des § 47 Jugendgerichtsgesetzes , auch die aufgrund einer Amnestie. Abgeurteilte insgesamt sowie nach Einstellung des Verfahrens 2010 bis 2012 in Niedersachsen; § 244 Abs. 1 Nr. 3 StGB (Wohnungseinbruchdiebstahl) Einstellung des Verfahrens ohne Maßregeln Berichtsjahr Abgeurteilte insgesamt nach allg. Strafrecht nach Jugendstrafrecht 2010 371 23 15 2011 370 28 22 2012 404 27 16 Boris Pistorius 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1517 Anlage 3 (Ausgegeben am 19.05.2014) Drucksache 17/1517 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 06.03.2014 Die Zahl der Wohnungseinbrüche in Niedersachsen Antwort der Landesregierung