Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1518 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU), eingegangen am 01.04.2014 Vertragsnaturschutz - Kündigung von mehrjährigen Agrarumweltmaßnahmen Ein Instrument zur Umsetzung der naturschutzfachlichen Ziele auf landwirtschaftlich genutzten Flächen ist der Vertragsnaturschutz. Er stellt eine wichtige Komponente der niedersächsischen Naturschutzpolitik dar. Im Rahmen des Kooperationsprogramms Naturschutz, welches für landwirtschaftlich genutzte Flächen in Niedersachsen ausgearbeitet wurde, werden unter finanzieller Beteiligung der EU freiwillige Maßnahmen zur naturschutzgerechten Flächenbewirtschaftung gefördert. Das Kooperationsprogramm enthält vier Teilbereiche mit unterschiedlichen Angeboten zur naturschutzgerechten Bewirtschaftung von Dauergrünland, Ackerflächen und Ackerrandstreifen, von besonders gefährdeten Biotoptypen wie Magerrasen, montanen Wiesen, Moor- und Sandheiden sowie von Rast- und Nahrungsflächen für nordische Gastvögel. Es leistet damit einen erheblichen Beitrag zu einer naturschutzgerechten sowie nachhaltigen Landwirtschaft. Das Land Niedersachsen vergütet im Rahmen des Vertragsnaturschutzes Landwirte für die mit der Einschränkung der Bewirtschaftung einhergehenden Einkommensverluste und den zusätzlichen Aufwand. In der vergangenen Woche haben zahlreiche Landwirte in den Landkreisen Leer und Aurich Kündigungen ihrer Verträge mit meist mehrjähriger Laufzeit zum 31.12.2014 erhalten. Der Vertragsnaturschutz ist dort seit vielen Jahren erfolgreich und ein von allen Seiten akzeptiertes Instrument, um die Ziele des Vogelschutzes auf den dortigen landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erreichen. Die Vertragskonditionen wurden im Rahmen intensiver Gespräche unter Einbindung der landwirtschaftlichen Zweigvereine, des Landwirtschaftlichen Hauptvereines (LHV) - Kreisverband Leer -, des Landkreises und der Kommunen erarbeitet. Die Kündigung erfolgte nun ohne vorherige Ankündigung und Information. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann hat die Landesregierung entschieden, die Verträge mit den betroffenen Landwirten zu kündigen? 2. Erfolgten seitens der Landesregierung eine Vorankündigung und Information über die Kündigungen an die betroffenen Landwirte, den Landkreis, die Kommunen oder den LHV? 3. Wie viele Verträge bestehen insgesamt im Rahmen des Vertragsnaturschutzes mit Landwirten , Verbänden etc., und wie viele wurden bzw. werden gekündigt? 4. Welche Ziele verfolgt die Landesregierung mit der Kündigung der Verträge? 5. Welche fachliche Expertise liegt der veränderten Zielformulierung der Landesregierung zugrunde? 6. Kann die Landesregierung Sanktionen oder Rückforderungen der Zuschüsse, die sich aus den einseitigen Vertragsänderungen ergeben können, für die betroffenen Landwirte ausschließen ? (An die Staatskanzlei übersandt am 07.04.2014 - II/725 - 678) 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1518 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 08.05.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/01-0034 - Die Förderung einer naturschutzgerechten Landbewirtschaftung in bestimmten Gebieten, in denen der Arten- und Biotopschutz eine besondere Bedeutung hat, sowie zum Erhalt und der Wiederherstellung der Biodiversität auf freiwilliger Grundlage ist auch weiterhin ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der Naturschutzziele des Landes. Auch in der neuen EU-Förderperiode ab 2014 soll auf der Basis der gesammelten Erfahrungen im Kern an dieser Förderstruktur festgehalten werden. Das naturschutzspezifische Förderangebot umfasst weiterhin die vier genannten Teilbereiche. Die strategische Zusammenarbeit zwischen Naturschutz, Wasserwirtschaft und Landwirtschaft soll jedoch wesentlich verstärkt werden. Dies unterstützt die zahlreichen Bemühungen, den Aufwand bei der Antragstellung gegenüber früher möglichst zu verringern. Alle Verträge im Rahmen des Kooperationsprogramms Naturschutz sowie sämtliche Bewilligungen im Rahmen der übrigen niedersächsischen Agrarumweltmaßnahmen enthalten eine von der EU-Kommission vorgegebene Revisionsklausel gemäß VO (EG) Nr. 1974/2006 i. d. F. der VO (EG) Nr. 679/2011. Danach kann eine umgehende Anpassung der Verpflichtungen verlangt werden, wenn durch die EU-Kommission Änderungen am Rechtsrahmen der Förderung für den ab 2014 beginnenden Programmplanungszeitraum vorgenommen werden. Die Anpassung bezieht sich dabei nicht nur auf die jeweiligen Bewirtschaftungsbedingungen, sondern kann auch in der Abänderung des Verpflichtungszeitraums als Teil der getroffenen Verpflichtungsinhalte bestehen. Die bisherige Laufzeit der Verpflichtungen spielt dabei keine Rolle. Ziel dieser EU-Regelung ist es, die parallele Anwendung unterschiedlicher Bedingungen für eine Fördermaßnahme möglichst zu vermeiden und die finanziellen Vorbelastungen für die neue EU-Förderperiode möglichst gering zu halten. Zur Erfüllung dieses Ziels ist von der EU-Kommission auch die Einhaltung der an sich verpflichtenden fünfjährigen Mindestdauer von Agrarumweltmaßnahmen aufgegeben worden. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Nach Konkretisierung der von der EU-Kommission vorgesehenen Änderungen am Rechtsrahmen der zukünftigen Förderung ab 2014 ist im Dezember letzten Jahres entschieden worden, die Verträge zu kündigen. Zu 2: Der Niedersächsische Landvolkverband und die externen Beratungsringe sind in mehreren Informationsterminen zu den zukünftigen Agrarumweltmaßnahmen sowohl allgemein als auch im Detail über das Kündigungsszenario und die Hintergründe unterrichtet worden. Die erste Unterrichtung zu diesem Thema fand am 18.12.2013 statt, an der sowohl der LHV als auch die Landkreise Aurich und Leer teilgenommen haben. Außerdem sind seitens der Landwirtschaftskammer alle 252 Antragsteller, deren Förderung am 01.01.2014 begonnen hat, bereits vor Vertragsabschluss auf die Möglichkeit einer kurzfristigen Kündigung am Ende des Jahres 2014 hingewiesen worden. Zu 3: Im Rahmen des Kooperationsprogramms Naturschutz bestehen derzeit insgesamt 1 820 Verträge. Am 31.12.2014 laufen nach Ende des vereinbarten Verpflichtungszeitraumes 1 092 Verträge aus. Zum gleichen Zeitpunkt sind 728 Verträge gekündigt worden. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1518 Zu 4: Als Synergieeffekt wird neben der Erfüllung der vorgegebenen Revisionsklausel seitens der EU der sogenannte Neustart der Förderung zu einer grundsätzlichen Umstellung der Fördersystematik von Vertrag auf Bescheid und somit zu einer Vereinheitlichung des Antrags- und Bewilligungsverfahrens für sämtliche Agrarumweltmaßnahmen genutzt. Zu 5: Wie den Vorbemerkungen zu entnehmen ist, liegt eine Veränderung der naturschutzfachlichen Zielformulierung nicht vor. Zu 6: Aus den vorgenommenen Vertragsänderungen ergeben sich für die betroffenen Vertragsinhaber keine Sanktionen oder Rückforderungen. In Vertretung Almut Kottwitz 3 (Ausgegeben am 19.05.2014) Drucksache 17/1518 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Ulf Thiele (CDU), eingegangen am 01.04.2014 Vertragsnaturschutz - Kündigung von mehrjährigen Agrarumweltmaßnahmen Antwort der Landesregierung