Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1542 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 28.03.2014 Rot-Grün und „die neue Kultur direkter Bürgerbeteiligung“ Die rot-grüne Landesregierung plant, die Abwahl von Rathaus-Chefs zu erleichtern (HAZ vom 06.03.2014). Demnach sollen die Wählerinnen und Wähler per Bürgerentscheid verlangen können, dass sie über die Abwahl des Bürgermeisters abstimmen können. Nach bisherigem Recht kommt es erst zu einer Abstimmung der Bürgerschaft, nachdem der Rat ein Abwahlverfahren mit einer Dreiviertelmehrheit gebilligt hat. Unabhängig davon will die rot-grüne Landesregierung generell die Quoren für kommunale Bürgerentscheide „sehr deutlich senken“, so die Formulierung im Koalitionsvertrag. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wann plant die Landesregierung die Vorlage einer Novelle des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes , um die oben erwähnte Änderung des Abwahlverfahrens der Rathaus -Chefs umzusetzen? 2. Wie oft wurde in den niedersächsischen Kommunen von dem bisherigen Abwahlverfahren durch eine entsprechende Dreiviertelmehrheit des Rates und eine anschließende Bürgerabstimmung in den letzten fünf Jahren Gebrauch gemacht und mit welchem Ergebnis? 3. Welche Änderungen plant die Landesregierung bei der Überarbeitung der Möglichkeiten der direkten Demokratie im Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (§§ 31 bis 33)? (An die Staatskanzlei übersandt am 07.04.2014 - II/725 - 682) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 12.05.2014 für Inneres und Sport - 31.1-1000-36 - Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und Bündnis 90/Die Grünen für die Jahre 2013 bis 2018 sieht eine Modernisierung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts vor. Die zeitlich vordringlichen Themen, wie die Wiedereinführung der Stichwahl oder die Synchronisierung der Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten mit der Wahlperiode der Vertretungen, sind bereits umgesetzt. Die übrigen im Koalitionsvertrag genannten kommunalverfassungsrechtlichen Änderungen werden zurzeit vorbereitet. Dabei soll auch mehr Beteiligung für die Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden, z. B. durch eine Absenkung des Quorums für Bürgerbegehren, das bisher auf 10 % der Wahlberechtigten in der Kommune festgelegt ist. Außerdem wird geprüft, ob künftig nicht nur die Vertretung, sondern auch die Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit erhalten sollen, die Initiative zur Abwahl von Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten zu ergreifen. Derzeit kann die Abwahl von Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten vor Beendigung der Amtszeit nur auf Antrag von mindestens drei Vierteln der Mitglieder der Vertretung und einer anschließenden Beschlussfassung der Vertretung mit gleicher Mehrheit eingeleitet werden . Die eigentliche Abwahl erfolgt anschließend durch die Wahlberechtigten, es sei denn, die 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5142 Hauptverwaltungsbeamtin oder der -beamte verzichtet nach dem Abwahlbeschluss durch die Vertretung auf das Abwahlverfahren durch die Bürgerinnen und Bürger. In diesem Fall gilt sie oder er als abgewählt und scheidet sofort aus dem Amt aus. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Nach derzeitiger Planung wird die Landesregierung im vierten Quartal 2014 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes in den Landtag einbringen. Zu 2: Da keine Berichtspflicht besteht, wurde zur Beantwortung der Frage eine Umfrage bei den Landkreisen , kreisfreien Städten und den großen selbstständigen Städten durchgeführt. Seit dem Jahr 2009 sind sechs Abwahlverfahren eingeleitet geworden. In drei Fällen stimmte die Mehrheit der Wahlberechtigten für die Abwahl, in einem Fall dagegen und in zwei Verfahren verzichtete die Hauptverwaltungsbeamtin oder der -beamte auf die Durchführung des Abwahlverfahrens durch die Bürgerinnen und Bürger und schied sofort aus dem Amt aus. Zu 3: Ein Referentenentwurf liegt noch nicht vor. Zurzeit finden noch Abstimmungen innerhalb der Landesregierung statt. Einzelheiten zur zukünftigen Ausgestaltung der direkten Bürgerbeteiligung nach dem niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht stehen daher noch nicht fest. Boris Pistorius 2 (Ausgegeben am 22.05.2014) Drucksache 17/1542 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 28.03.2014 Rot-Grün und „die neue Kultur direkter Bürgerbeteiligung“ Antwort der Landesregierung