Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1546 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 04.02.2014 Wie sehr belasten Gabriels Energiepläne die Industrie? Am 22. Januar 2014 beschloss das Bundeskabinett das Eckpunktepapier für die Reform des EEG. In diesem Papier steht zum Thema Eigenverbrauch: „Zukünftig wird im Grundsatz die gesamte Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage beteiligt. Nicht erfasst wird der sogenannte Kraftwerkseigenverbrauch . Alle neuen Eigenstromerzeuger tragen mit einer Mindestumlage zur Grundfinanzierung des EEG bei, wobei das neue EEG die Wirtschaftlichkeit von Erneuerbare-Energien-Anlagen, KWK-Anlagen und Kuppelgas-Nutzungen wahren wird. Für kleine Anlagen wird eine Bagatellgrenze eingeführt. Der Vertrauensschutz für bestehende Anlagen wird gewährleistet.“ Presseberichten zufolge befürchten Wirtschaftsverbände hohe Belastungen für die Industrie durch die Beteiligung der Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage. Nach Auffassung des Präsidenten des Deutschen Industrie- und Handelskammertages, Eric Schweitzer, ist diese Entscheidung „schlecht für die Versorgungssicherheit und den Klimaschutz“. Der Verband der Industriellen Energie- und Kraftstoffwirtschaft (VIK) fordert Presseberichten zufolge , dass „Bestandsschutz und Wirtschaftlichkeit von Anlagen weiter gelten müssen“. Weiterhin wird berichtet, dass die Vergütung für Betreiber von Offshorewindparks durch das EEG für diese überraschend ab dem Jahr 2017 gesenkt werden soll. Dazu steht in Gabriels Papier: „Für die Windenergie auf See wird das Stauchungsmodell, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen, um zwei Jahre bis zum 31.Dezember 2019 verlängert. Entsprechend der Technologieentwicklung und den damit verbundenen Kostensenkungen wird in den Jahren 2018 und 2019 die Vergütung um jeweils 1 Cent/kWh abgesenkt.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Folgen für die Zukunft der Kraft-Wärme-Kopplung erwartet die Landesregierung durch das EEG-Eckpunktepapier von Sigmar Gabriel? 2. In welchem Umfang kann die Versorgungssicherheit durch erneuerbare Energien momentan garantiert werden? 3. Inwieweit sind nach Auffassung der Landesregierung Bestandsschutz und Wirtschaftlichkeit der Anlagen gefährdet? 4. Ist es nach Auffassung der Landesregierung gerecht, dass sich auch Betreiber von Anlagen zum Eigenverbrauch an der Finanzierung der Energiewende verstärkt beteiligen? 5. Welche Position vertritt die Landesregierung im Bereich Eigenstromerzeugung? 6. Wie bewertet die Landesregierung die Senkung der EEG-Förderung für Offshorewindparks? 7. Inwieweit hält die Landesregierung die Einführung eines Zielkorridors für Offshorewindenergie in Anbetracht der Netzausbauproblematik für gerechtfertigt? 8. Welche Auswirkungen hat die Senkung der EEG-Förderung für Offshorewindparks für das Land Niedersachsen? 9. Inwieweit erwartet die Landesregierung, dass ausschließlich das Stauchungsmodell die Zukunft von Offshore sichert? 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1546 10. Wie ist der aktuelle Stand des Netzausbaus in Niedersachsen, und wie sieht der weitere Fahrplan aus? 11. Wie ist der aktuelle Stand der Netzanschlüsse von Offshorewindparks, und wie sieht der weitere Fahrplan aus? 12. Welche konkreten Ausbauziele im Offshorebereich befürwortet die Landesregierung? 13. Inwieweit ist die Landesregierung der Ansicht, dass ein Netzausbau für diese Ausbauziele kurzfristig realisierbar wäre? 14. Welches Potenzial sieht die Landesregierung konkret bei der Offshorewindenergie? 15. Welche Vorstellungen und Positionen hat die Landesregierung im Hinblick auf Kapazitätsmärkte ? (An die Staatskanzlei übersandt am 11.02.2014 - II/725 - 585) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 19.05.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/11-0019 - Die Beantwortung der Kleinen Anfrage stellt auf den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 04.03.2014 ab. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist für die Landesregierung ein zentrales Element der Klimaschutz - und Energiepolitik. Dieser Ausbau bildet zudem die Grundlage für eine leistungsstarke neue Industrie mit entsprechender Wertschöpfung vor Ort und Arbeitsplätzen. Mit dem Koalitionsvertrag 2012 haben sich die Regierungsparteien in Niedersachsen das Ziel gesetzt, langfristig eine Energieversorgung aus 100 % erneuerbaren Energien zu erreichen. Die Landesregierung arbeitet an der Umsetzung dieser Zielsetzung und setzt sich dafür ein, dass die bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen zur Zielerreichung beitragen. Die Fortentwicklung des Erneuerbare-EnergienGesetzes (EEG) ist dabei von zentraler Bedeutung. Als Effizienztechnologie und als dargebotsunabhängige Möglichkeit der Elektrizitätserzeugung kommt der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eine wichtige Rolle im Rahmen der Energiewende zu. Mit zunehmender energetischer Sanierung wird ihre Bedeutung im Gebäudesektor abnehmen, während KWK und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK) in der Industrie weiterhin Potenzial haben. Dem langfristigen Ziel einer Energieversorgung aus rein erneuerbaren Quellen wird allerdings nur KWK gerecht, die mit Energieträgern aus erneuerbaren Quellen arbeitet. Die Landesregierung setzt sich dafür ein, dass KWK wirtschaftlich bleibt und erwartet, dass die Bundesregierung die diesbezüglichen Zusagen im Eckpunktepapier einhält. Ausdrücklich begrüßt wird für die Offshorewindenergie in diesem Zusammenhang die im Referentenentwurf vorgesehene Verlängerung der Gültigkeit des Stauchungsmodells. Damit erfolgt die gewünschte Anpassung an die durch die Netzanschlusskrise herbeigeführten und seitens der Offshorewindbranche nicht beeinflussbaren Verzögerungen beim Ausbau der Offshorewindenergie. Unterbleiben sollte jedoch nach Ansicht der Landesregierung die im Referentenentwurf ebenfalls beabsichtigte Kürzung der Vergütung für 2018 und 2019 um jeweils 1 Ct/kWh. Investoren haben die positiven Signale des Koalitionsvertrages zum Anlass genommen, die Planungen für ihre Projekte wieder aufzunehmen. Mit dem Kürzungsvorschlag sind erneut unnötige Unsicherheiten bezüglich der künftigen Rahmenbedingungen entstanden. Hier wird sich das Land Niedersachsen dafür einsetzen, dass diese Kürzung nicht erfolgt. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1546 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die zeitgleiche Erzeugung von Elektrizität und Wärme/Kälte ist energetisch sinnvoll. Deswegen tritt die Landesregierung für eine Nutzung der Potenziale zur KWK beziehungsweise KWKK ein, handelt es sich bei den Techniken doch um Effizienztechniken. Eine Steigerung der Energieeffizienz ist ein wichtiger Baustein der Energiewende. Zugleich erwartet die Landesregierung durch einen zurückgehenden Wärmebedarf im Wohnsektor und in Gebieten mit zurückgehender Bevölkerung Schwierigkeiten, leitungsgebundene Infrastrukturen künftig wirtschaftlich zu betreiben. Beides wird den KWK-Ausbau für Hausheizungen erschweren. Potenziale bestehen hingegen weiterhin in Industrie und Gewerbe. Langfristiges Ziel der Landesregierung ist eine Energieversorgung aus 100 % erneuerbaren Energiequellen . Entsprechend befürwortet die Landesregierung insbesondere den Einsatz von regenerativen Energieträgern wie nachhaltig erzeugter Biomasse in KWK-Anlagen. Die Landesregierung begrüßt, dass im EEG-Eckpunktepapier unter dem Thema Eigenverbrauch Vertrauensschutz für bestehende KWK-Anlagen explizit angesprochen wird. Bestandsanlagen müssen nach Auffassung der Landesregierung allerdings wie bisher vollständig von der EEG-Umlage ausgenommen bleiben. Darüber hinaus erwartet die Landesregierung insoweit keine gravierenden negativen Auswirkungen auf den KWK-Ausbau als die Zusage im EEG-Eckpunktepapier eingehalten wird, dass das neue EEG mit den Regelungen für neue Eigenstromverbraucher die Wirtschaftlichkeit der KWK-Anlagen erhalten wird. Zu 2: Der Strom aus erneuerbaren Energien wird überwiegend in ländlichen lastschwachen Räumen erzeugt und mit Einspeisebevorrechtigung nach dem EEG in die Verteilnetze eingespeist. Über die Übertragungsnetze wird dieser Strom dann in die Lastschwerpunkte weiter geleitet. Erneuerbare Energien aus der volatilen Solar- und die Windkraftstromerzeugung haben die Eigenschaft der ungleichmäßigen Stromerzeugung. Solarstrom fällt nachts vollständig aus und wird an Schlechtwettertagen reduziert erzeugt. Bei hoher Sonneneinstrahlung erreichen die Anlagen dagegen Maximalleistung . Windstrom hingegen kann ganztägig erzeugt werden, jedoch an windarmen oder windstillen Tagen erfolgt eine reduzierte oder gar keine Einspeisung. Im täglichen Betrieb pendelt die Einspeisung im zeitlichen Verlauf zwischen den erwähnten Extrema. Um Versorgungssicherheit und Netzstabilität bei zunehmender fluktuierender Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen zu gewährleisten, sind Netzeingriffe durch den Netzbetreiber und ein erheblicher Ausgleichs- und Regelenergiebedarf notwendig. Die Netzbetreiber müssen zur Kompensation zeitweise auf recht unterschiedliche lokal weit auseinander liegende und teilweise außerhalb Deutschlands gelegene Erzeugungskapazitäten zurückgreifen, die temporär zur Verfügung stehen. Flexible umweltfreundliche konventionelle Kraftwerke sind somit weiterhin notwendig um die erforderlichen Ausgleichsfunktionen zu leisten und um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu begleiten. Zudem sind der Ausbau der Verteil- und Höchstspannungsnetze und die Last- oder Verbrauchssteuerung durch den Einsatz von Smart Grids („intelligente Netze“), begleitende Maßnahmen. In einem weiteren Ausbauschritt der erneuerbaren Energien werden verstärkt Speichertechnologien benötigt, um schrittweise die Funktionen der konventionellen Kraftwerke insbesondere zur Bereitstellung von Systemdienstleistungen zu übernehmen. Zu 3: Sowohl das vom Kabinett der Bundesregierung beschlossene Eckpunktepapier als auch der Referentenentwurf für ein novelliertes EEG sehen vor, dass das novellierte EEG zum 01.08.2014 in Kraft treten soll. Aus Gründen des Vertrauensschutzes soll das EEG 2012 für genehmigungsbedürftige Anlagen gelten, die bis 31. Dezember in Betrieb genommen werden, sofern sie vor dem 22.01.2014 genehmigt worden sind. Diese Frist ist nach Auffassung der Landesregierung zu kurz bemessen. Insbesondere Projekte zur Errichtung von Wind- und Bioenergieanlagen werden langfristig geplant und benötigen häufig mindestens ein Jahr in der Realisierungsphase, was dazu führen wird, dass viele bereits in einem fortschrittlichen Planungsstadium befindliche Projekte vermutlich nicht weiter verfolgt werden. Unter- 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1546 nehmen haben ihre Planungen im Vertrauen auf eine Novelle des EEG zum 01.01.2015 ausgerichtet . Die Landesregierung setzt sich daher dafür ein, auf den Stichtag 22.01.2014 zu verzichten. Hilfsweise sollte bei dem Datum auf den Zeitpunkt der Genehmigungsantragstellung abgestellt werden. Die im Referentenentwurf vorgesehene Anpassung des Referenzertragsmodells für Wind onshore beinhaltet für Neuanlagen im Ergebnis eine unverhältnismäßige Vergütungsabsenkung an mittleren Standorten, die eine wirtschaftliche Nutzung der Windenergieanlagen an diesen Standorten gefährden könnte. Zu 4: Die Energiewende ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Unter Wahrung der Wirtschaftlichkeit der Anlagen sowie des notwendigen Vertrauensschutzes für bereits getätigte Investitionen (bestehende Anlagen) hält die Landesregierung deshalb bei neuen Anlagen im Grundsatz auch eine Beteiligung der Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage für überlegenswert. Dabei ist zu berücksichtigen , dass Eigenstromerzeuger ganz oder teilweise von der potenziellen Leistungsbereitstellung aus dem Netz profitieren. Zu 5: Auf die Ausführungen zu Frage 4 wird verwiesen. Zu 6: Der Referentenentwurf zur Novellierung des EEG sieht vor, die Gültigkeit des Stauchungsmodells um zwei Jahre bis Ende 2019 zu verlängern, wobei die Vergütung in 2018 und 2019 um je einen Ct/kWh abgesenkt werden soll. Die jährliche Degression im Basismodell soll 0,5 Ct/kWh ab 2018 betragen (bisher 7 %). Die Verlängerung der Gültigkeit des Stauchungsmodells ist zu begrüßen. Damit erfolgt die gewünschte Anpassung an die durch die Netzanschlusskrise herbeigeführten und seitens der Offshorewindbranche nicht beeinflussbaren Verzögerungen beim Ausbau der Offshorewindenergie. Einschränkungen in Form der Degression in 2018 und 2019 sind im Koalitionsvertrag auf Bundesebene nicht vorgesehen. Investoren haben die positiven Signale des Koalitionsvertrages zum Anlass genommen, Projektplanungen wieder aufzunehmen. Mit dem Vorschlag sind erneut unnötige Unsicherheiten bezüglich der künftigen Rahmenbedingungen entstanden. Das gerade aufkeimende Vertrauen in die Investitionsbedingungen in Deutschland wird mit der angekündigten Vergütungsabsenkung wieder unterhöhlt . Vor diesem Hintergrund sollte die beabsichtigte Senkung der Förderung für 2018 und 2019 um jeweils 1 Ct/kWh unterbleiben. Zu 7: Der EEG-Referentenentwurf sieht im Gegensatz zur Onshorewindenergie oder zur Photovoltaik keinen Zielkorridor mit flexiblen Mengenregelungen wie den atmenden Deckel vor, sondern eine starre Mengensteuerung, die die zuweisbare Anbindungskapazität auf 6,5 Gigawatt bis 2020 und danach jährlich maximal 800 Megawatt begrenzt. Eine derart starre Regelung ist im Hinblick auf den Netzausbau nicht erforderlich und nicht geeignet, die angestrebte Erzeugungsleistung bei der Offshorewindenergie tatsächlich zu erreichen. Zu 8: Die Landesregierung geht fest davon aus, dass die von der von der früheren Bundesregierung ausgelöste Investitionsunsicherheit im Offshorebereich mit der Novellierung des EEG beendet wird. Der erhebliche Vertrauensverlust der Offshoreinvestoren hat an den niedersächsischen Fertigungsstandorten erheblichen Schaden angerichtet. Durch ausbleibende Folgeaufträge sind in Cuxhaven und Emden rund 1 200 Arbeitsplätze in der Offshoreindustrie verloren gegangen. Es ist davon auszugehen, dass die Offshorewindparkprojekte, die von der erwarteten Verlängerung des Stauchungsmodells profitieren können, auch tatsächlich bis Ende 2019 realisiert werden. Um 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1546 dieses Ziel erreichen zu können, werden die Projektbetreiber die erforderlichen Fertigungsaufträge innerhalb der nächsten Monate auslösen müssen. Dies würde dazu führen, dass diese Aufträge zum Beginn des kommenden Jahres „an der Werkbank“ ankommen. Eine Aussage, ob und wie schnell wieder neue Arbeitsplätze geschaffen werden können, kann derzeit nicht getroffen werden. Dies setzt Neuansiedlungen voraus, die die Fertigungsstätten z. B. der Cuxhaven Steel Construction nutzen bzw. eigene Betriebsstätten errichten. Aus Gesprächen mit Ansiedlungsinteressenten ist bekannt, dass die Standortbedingungen insbesondere in Cuxhaven aber auch in Emden als sehr attraktiv eingeschätzt werden. Langfristig dürften sich das Investitionsvolumen sowie die ursprünglich erwarteten Beschäftigungszahlen und Steuereinnahmen (Einkommensteuer, Gewerbesteuer) voraussichtlich parallel zur Anpassung der Ausbauziele entwickeln. Zu 9: Die Gültigkeit des optionalen Stauchungsmodells und damit die Möglichkeit der Inanspruchnahme des Modells wurden als zeitlich befristete Regelung zum 01.01.2012 im EEG eingeführt. Das Stauchungsmodell ist gemäß § 31 Abs. 3 EEG bis Ende 2017 befristet und soll gemäß EEG-Referentenentwurf entsprechend der Verzögerungen bei den Netzanbindungen bis Ende 2019 verlängert werden. Der weitergehende Ausbau der Offshorewindenergie hängt von den Investitionsentscheidungen der Projektanten/Eigner ab. Zentrale Voraussetzung für positive Investitionsentscheidungen sind in der Gesamtheit geeignete und verlässliche Rahmen- und Förderbedingungen für eine kontinuierliche Entwicklung im Offshorewindsektor und weniger einzelne Modalitäten wie das befristete Stauchungsmodell. Zu 10: Zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende ist der Ausbau der Stromnetze in Deutschland unverzichtbar . Im Vordergrund steht dabei die Verstärkung und Erweiterung des bestehenden Verbundnetzes durch den Ausbau der 380-KV-Höchstspannungsleitungen, ergänzt durch punktuelle Nord-Süd-Gleichstromleitungen, sowie die Errichtung der erforderlichen Anbindungsleitungen von Offshorewindparks. In Niedersachsen sind im Onshorenetzausbau insgesamt 14 Vorhaben im Rahmen der Energiewende von besonderer Bedeutung. Dies sind zum einen sechs Vorhaben aus dem Energieleitungsausbaugesetz, welche in elf Bauabschnitte mit einzelnen Genehmigungsverfahren unterteilt sind und zum anderen acht Vorhaben aus dem Bundesbedarfsplangesetz von denen fünf Vorhaben Ländergrenzen überschreitend sind. Für diese Leitungsvorhaben fallen die Bundesfachplanung (d. h. die raumordnerische Prüfung und die Umweltverträglichkeitsprüfung) sowie die anschließende Planfeststellung in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur. Das Land hat in diesem Verfahren keine Genehmigungsfunktionen. Die Inbetriebnahmetermine der jeweiligen Leitungsprojekte werden wesentlich von dem Antragstellungszeitpunkt der Übertragungsnetzbetreiber bestimmt. Das Land Niedersachsen stellt sicher, dass bei Vorlage vollständiger Antragsunterlagen die Genehmigungsverfahren in Landeszuständigkeit zügig durchgeführt werden, um eine zeitnahe bauliche Umsetzung der Vorhaben durch den Übertragungsnetzbetreiber zu ermöglichen. Bei den Vorhaben aus dem Energieleitungsausbaugesetz sowie den Vorhaben des Bundesbedarfsplangesetzes, die ausschließlich in Niedersachsen verlaufen, wird in der Regel zur Prüfung der Raumverträglichkeit vor dem Beginn des Genehmigungsverfahrens ein Raumordnungsverfahren durchgeführt. Weiterhin setzt sich die Landesregierung dafür ein, dass die Planungs- und Verfahrensprozesse so gestaltet werden, dass eine größtmögliche Transparenz hergestellt und die Möglichkeiten der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Konfliktlösung ausgeschöpft werden. Der Sachstand zu den einzelnen Vorhaben ist in der als Anlage beigefügten Liste tabellarisch zusammen gefasst. Zu 11: Der Anschluss der Windparks auf See ist im Offshorenetzentwicklungsplan geregelt. Er gibt insbesondere vor, in welcher zeitlichen Abfolge die Netzanbindungssysteme zwischen den Offshorewindparks beziehungsweise Clustern und dem Stromnetz an Land errichtet werden sollen. Kriterien 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1546 hierfür können u. a. die räumliche Nähe zur Küste, der Zeitpunkt der Inbetriebnahme des Netzanknüpfungspunktes oder die Lage des Windparks in einem besonderen Eignungsgebiet sein. Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie hat insgesamt 33 Offshorewindprojekte in der Ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) in der Nordsee genehmigt, wovon wiederum 22 über Niedersachsen an das Stromnetz angebunden werden sollen. Errichtet und ans Netz angeschlossen sind bisher rund 568 MW Offshorewindleistung in der Nordsee (Alpha Ventus, BARD Offshore 1, Riffgat). Für das Jahr 2014 ist die weitere Inbetriebnahme bzw. Netzanbindung von einem Projekt geplant (DolWin1). Darüber hinaus sind zwei weitere Netzanbindungen (BorWin2 und DolWin2) im Bau mit voraussichtlicher Inbetriebnahme 2015. Drei Netzanbindungen befinden sich im Planfeststellungsverfahren und stehen vor dem Abschluss des Verfahrens (DolWin3, BorWin3, BorWin4), davon sind zwei Netzanbindungen in der Ausschreibung durch den zuständigen Übertragungsnetzbetreiber (BorWin3 und BorWin4). Eine Netzanbindung ist nach erfolgter Klage im Änderungsverfahren (Nordergründe). Niedersachsen setzt sich für die zügige Bereitstellung der notwendigen Netzanschlüsse ein. Das Land Niedersachsen hat mit der raumordnerischen Festlegung einer Sammelkabeltrasse für acht Windparkprojekte mit einer elektrischen Leistung von rund 2 900 MW über die Insel Norderney schon einen entscheidenden Beitrag zu Realisierung der ersten Offshorewindparks geleistet. Neben der bestehenden Norderney-Trasse wurde im Oktober 2012 eine zweite Bündelungstrasse am Rande des Emsfahrwassers raumordnerisch festgestellt. Darüber hinaus plant die TenneT Offshore GmbH für die Anbindung von zukünftigen Offshorewindparks neue Trassenkorridore für die Verlegung von Kabelsystemen im Küstenmeer (Norderney sowie Bereich Wangerooge/Langeoog/Baltrum ) an Land bis zu den Netzverknüpfungspunkten Wilhelmshaven Nord, Halbemond, Elsfleth /Moorriem und Cloppenburg Ost. Von Landesseite wird dies raumordnerisch begleitet. Das Raumordnungsverfahren für den Trassenkorridor vor der Zwölf-Seemeilen-Zone über Norderney zum Netzverknüpfungspunkt Halbemond (Norderney II Korridor) wurde am 25.03.2014 eingeleitet. Es ist beabsichtigt, eine dritte Kabeltrasse für die Netzanbindung im Rahmen der anstehenden Änderung des Landes-Raumordnungsprogramms als Vorranggebiet festzulegen. Ingesamt hängt der Fortschritt des weiteren Ausbaus der Offshorewindenergie von den Regelungen der geplanten Novellierung des EEG sowie von den Investitionsentscheidungen der Projektanten /Eigner ab. Zentrale Voraussetzung für entsprechende positive Investitionsentscheidungen sind geeignete und verlässliche Rahmen- und Förderbedingungen. Zu 12: Die Offshorewindenergienutzung bietet große und relativ konfliktarme Ausbaupotenziale für die regenerative Stromerzeugung und verspricht eine vergleichsweise hohe und stetige Stromproduktion. Der Offshorewindenergie kommt damit eine wichtige Rolle bei der zunehmenden Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energie und für das Gelingen der Energiewende zu. Den Ausführungen des Eckpunktepapiers und dem Inhalt des Referentenentwurfs für ein novelliertes EEG sollen bis 2020 6,5 Gigawatt Leistung und bis 2030 15 Gigawatt installiert werden. Diese Ziele sollten nach Auffassung der Landesregierung Mindestziele darstellen, um einen kontinuierlichen Ausbau und eine stetige Lernkurve sicherzustellen und um insbesondere die Kostensenkungspotenziale zu heben. Die Landesregierung begrüßt deshalb das Bekenntnis des Bundes zum weiteren Ausbau der Offshorewindenergie. Sie macht sich dafür stark, dass die Potenziale der Offshorewindenergie für eine erfolgreiche Energiewende sowie die damit einhergehenden wirtschaftlichen Chancen für Niedersachsen umfassend und kontinuierlich erschlossen werden. Zu 13: Auf die Ausführungen zu Frage 11 wird verwiesen. Zu 14: Der „Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Nordsee 2012“ identifiziert für den Planungshorizont 2030 insgesamt rund 21 Gigawatt potenzieller Offshorewindleistung in der AWZ der Nordsee, die in räumlichem Zusammenhang stehen, für Sammelanbindungen geeignet sind und die Belange der Raumordnung berücksichtigen. Besonders küstenferne 6 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1546 Cluster blieben dabei ausgespart. Hinzu kommen rund 4 Gigawatt in der AWZ der Ostsee gemäß überarbeitetem Entwurf des „Bundesfachplan Offshore für die deutsche ausschließliche Wirtschaftszone der Ostsee 2013“. Inwiefern dieses flächenmäßig und technisch darstellbare Potenzial von Investoren unter Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten erschlossen werden kann, hängt von den Rahmen- und Förderbedingungen für den weiteren Ausbau der Offshorewindenergie ab. Zu 15: Die Landesregierung sieht derzeit keine Notwendigkeit für einen umfassenden Kapazitätsmarkt. Wie bereits in der Antwort auf die mündliche Anfrage Nr. 34 vom 04.12.2013 dargelegt, stehen nach derzeitiger Kenntnis in der Summe ausreichend Stromerzeugungskapazitäten zur Verfügung, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Die für eine stabile Stromversorgung notwendige Frequenz- und Spannungshaltung wird über die Systemdienstleistungsmärkte gewährleistet. Um regionale Engpässe insbesondere in Süddeutschland infolge des notwendigen Strukturwandels im Erzeugungsbereich bis zur Bereitstellung zusätzlicher Übertragungsnetzkapazitäten zu vermeiden, werden darüber hinaus auf Basis der Reservekraftwerksverordnung Kraftwerkskapazitäten von den Übertragungsnetzbetreibern in den betroffenen Regionen kontrahiert und stehen somit im Bedarfsfall zur Verfügung. Ein umfassender Kapazitätsmarkt würde dagegen zu unnötigen Zusatzbelastungen für die Stromverbraucher führen. Es liegen keine hinreichenden Belege vor, dass der Energy -only-Markt in Verbindung mit den Systemdienstleistungsmärkten bei einer adäquaten Ausgestaltung nicht grundsätzlich in der Lage ist, effiziente Investitionssignale für die im Rahmen des Strukturwandels im Erzeugungsbereich benötigten Flexibilitäten generieren zu können. Um die Versorgungssicherheit auch mittel- bis langfristig zu gewährleisten und gleichzeitig eine bestmögliche Allokation der hierfür notwendigen Investitionen vor dem Hintergrund der klimapolitischen Ziele zu erreichen , ist aus Sicht der Landesregierung daher eine zeitnahe Optimierung des derzeitigen Strommarktdesigns und eine Reform des CO2-Zertifikatehandels notwendig. Stefan Wenzel 7 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1546 Anlage Bl.1/2 Stand der Vorhaben nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) in Niedersachsen 6 Vorhaben, 11 Bauabschnitte Vorhaben/Bauabschnitt Status Dollern–Hamburg (Hasseldorf Elbkreuzung), (2 Bauabschnitte, 1 Bauabschnitt in Niedersachsen), Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) TenneT Bisher keinen Antrag zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens vorgelegt. (Antragstellung voraussichtlich Ende 2Q 2014) Ganderkesee–Wehrendorf (2 Bauabschnitte), ÜNB TenneT 1 Bauabschnitt: Ganderkesee–St. Hülfe Raumordnungsverfahren abgeschlossen Im Planfeststellungsverfahren. (Planfeststellungsbeschluss 2014 angestrebt) 2 Bauabschnitt: St. Hülfe - Wehrendorf Im Planfeststellungsverfahren. (Planfeststellungsbeschluss 2014 angestrebt) Dörpen West–Niederrhein (2 Bauabschnitte), ÜNB TenneT/Amprion 1 Bauabschnitt: Dörpen/West–Pkt. Meppen (ÜNB TenneT) Raumordnungsverfahren abgeschlossen Bisher keinen Antrag zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens vorgelegt. (Antragstellung voraussichtlich Ende 2Q 2014) 2 Bauabschnitt: Pkt. Meppen–Pkt. Haddorfer See (ÜNB Amprion) Raumordnungsverfahren abgeschlossen Bisher keinen Antrag zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens vorgelegt. (Antragstellung in 2014) Wahle–Mecklar (3 Bauabschnitte), ÜNB TenneT 1 Bauabschnitt: Wahle–Lamspringe Raumordnungsverfahren abgeschlossen Im Planfeststellungsverfahren 2 Bauabschnitt: Lamspringe–Hardegsen Raumordnungsverfahren abgeschlossen Bisher keinen Antrag zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens vorgelegt. (Antragstellung voraussichtlich Ende 2Q 2014) 3 Bauabschnitt: Hardegsen–Landesgrenze NRW Raumordnungsverfahren abgeschlossen Bisher keinen Antrag zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens vorgelegt. Wehrendorf–Gütersloh (2 Bauabschnitte); ÜNB Amprion 1 Bauabschnitt: Wehrendorf–Gütersloh Bisher keinen Antrag zur Einleitung des Raumordnungsverfahren (ROV) vorgelegt. Die Antragsunterlagen sind derzeit in Vorbereitung . 2 Bauabschnitt: Lüstringen–Landesgrenze Bisher keinen Antrag zur Einleitung des Raumordnungsverfahren (ROV) vorgelegt. Lüstringen–Westerkappeln (1 Bauabschnitt); ÜNB Amprion Bisher keinen Antrag zur Einleitung des Planfeststellungsverfahrens vorgelegt. 8 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1546 Anlage Bl.2/2 Stand der Vorhaben nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) in Niedersachsen, deren Genehmigung in die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur fällt. 5 Vorhaben Vorhaben Status Emden–Osterrath, Ländergrenzen überschreitendes Vorhaben, ÜNB TenneT/Amprion Bisher keinen Antrag zur Einleitung Bundesfachplanung vorgelegt. Brunsbüttel–Großgartach, Ländergrenzen überschreitendes Vorhaben, ÜNB TenneT Bisher keinen Antrag zur Einleitung Bundesfachplanung vorgelegt. Wilster–Grafenrheinfeld, Ländergrenzen überschreitendes Vorhaben, ÜNB TenneT Bisher keinen Antrag zur Einleitung Bundesfachplanung vorgelegt. Conneforde–Westerkappeln, Ländergrenzen überschreitendes Vorhaben, ÜNB TenneT Bisher keinen Antrag zur Einleitung Bundesfachplanung vorgelegt. Wolmirstedt–Wahle, Ländergrenzen überschreitendes Vorhaben, ÜNB TenneT Bisher keinen Antrag zur Einleitung Bundesfachplanung vorgelegt. Stand der Vorhaben nach dem Bundesbedarfsplangesetz (BBPIG) in Niedersachsen, deren Genehmigung in die Zuständigkeit des Landes fällt. 3 Vorhaben Vorhaben Status Dollern–Landesbergen, ÜNB TenneT Bisher keinen Antrag zur Einleitung Raumordnungsverfahren (ROV) vorgelegt. Wilhelmshaven–Conneforde, ÜNB TenneT Die raumordnerische Prüfung erfolgte im Rahmen der Änderung des LROP 2008; ein Raumordnungsverfahren ist damit entbehrlich. Emden/Ost–Conneforde, ÜNB TenneT Raumordnungsverfahren (ROV) eingeleitet 9 (Ausgegeben am 26.05.2014) Drucksache 17/1546 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Stefan Birkner und Dr. Gero Hocker (FDP), eingegangen am 04.02.2014 Wie sehr belasten Gabriels Energiepläne die Industrie? Antwort der Landesregierung Anlage