Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1550 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU), eingegangen am 15.04.2014 Was unternimmt die Landesregierung zur Wiedereinrichtung des Bahnhaltepunktes Alfhausen im Landkreis Osnabrück? Das Bersenbrücker Kreisblatt berichtete am 14.12.2013 von der Übergabe von 2 100 Unterschriften an den Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr, Olaf Lies, MdL, für die Wiedereinrichtung des Bahnhalts Alfhausen im Landkreis Osnabrück. Danach soll sich der Minister „sehr aufgeschlossen“ gegenüber der Wiedereinrichtung des Bahnhalts gezeigt haben. Zudem hatte Minister Lies in einer Pressemitteilung vom 06.08.2013 angekündigt, das „Angebot auf der Schiene in Niedersachsen zu verbessern“. Außerdem sagte er zu, „die Reaktivierungswürdigkeit von Haltepunkten so transparent wie möglich zu machen“ (Pressemitteilung des MW vom 06.08.2013). Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie erfolgt die Einbindung der örtlichen Politik im Landkreis Osnabrück, in der Samtgemeinde Bersenbrück und in der Gemeinde Alfhausen in den Prozess zur Reaktivierung des Bahnhaltes Alfhausen? 2. Wann wird die Landesregierung den Bahnhalt Alfhausen reaktivieren? 3. Wie wird sich die Finanzierung der Reaktivierung der genannten Bahnhaltestelle gestalten, aus welchen Fördertöpfen soll dies geschehen, und wie viel Geld ist dafür vorgesehen? (An die Staatskanzlei übersandt am 23.04.2014 - II/725 - 691) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 22.05.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020691/ Bahnhaltepunkt Alfhausen - In der aktuellen Koalitionsvereinbarung ist vereinbart worden zu prüfen, welche nicht mehr für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) genutzten Strecken und Bahnstationen (Bahnhöfe und Haltepunkte ) mit wirtschaftlicher Vernunft wieder reaktiviert und für den Personenverkehr genutzt werden könnten. Die Untersuchung der Reaktivierung von Stationen an bestehenden Strecken erfolgt durch den jeweiligen Aufgabenträger jeweils im Einzelfall - es gibt im Interesse der Kommunen weder einen Ausschlusstermin oder eine „Stichtagsregelung“ noch ein gebündeltes Untersuchungsverfahren mit einem abschließenden Untersuchungsergebnis. Für die Reaktivierung von Stationen wurden Eckpunkte erarbeitet, die von einem beratenden Gremium aus Vertretern aller Landtagsfraktionen, der Verwaltung, der Verkehrswirtschaft sowie der Umwelt- und Fahrgastverbände gebilligt wurden: Die laufenden Betriebskosten sollen vollständig vom jeweiligen SPNV-Aufgabenträger übernommen und das ÖPNV-Angebot an das geplante Bedienungsangebot im SPNV angepasst werden. Das Land stellt für diese Vorhaben grundsätzlich eine Förderung in Höhe von 75 % der zuwendungsfähigen Kosten in Aussicht. Die verbleibenden Kosten wären vom Antragsteller oder von Dritten zu übernehmen. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1550 In einem ersten Schritt wird durch die Aufgabenträger derzeit nach den bisherigen Vorschlägen der Kommunen eine erste Prüfung auf betriebliche Machbarkeit und Vereinbarkeit mit den Zielen des SPNV-Konzepts durchgeführt. Sofern das Ergebnis positiv ausfällt, folgen weitere Verfahrensschritte wie Vorplanung und Finanzierung, Prüfung der Durchführung und Kostenübernahme durch Kommune, Aufnahme in das Landesförderprogramm, die Plangenehmigung/Planfeststellung und letztlich die bauliche Realisierung. Die Landesnahverkehrsgesellschaft mbH (LNVG) ist dabei Bewilligungsstelle für das gesamte Land. Die LNVG untersucht derzeit nach den von ihr aufgestellten eigenen abgestimmten Kriterien diejenigen Haltepunkte, die in ihrem Gebiet liegen - erste Ergebnisse, insbesondere ob dort jeweils z. B. ein zusätzlicher Halt betrieblich umsetzbar ist, werden bereits im Sommer 2014 erwartet. Der Haltepunkt Alfhausen ist im aktuellen Reaktivierungsverfahren bereits zur weitergehenden Untersuchung vorgeschlagen worden und ist einer der Haltepunkte, die derzeit auf die betriebliche Machbarkeit sowie die Vereinbarkeit mit den Zielen des SPNV-Konzepts untersucht werden. Sofern die Überprüfung des Bahnhaltes Alfhausen zu einem positiven Ergebnis führt, werden die betroffenen Kommunen von der LNVG über die folgenden Schritte, wie z. B. die Zusammenstellung der für eine Landesförderung notwendigen Unterlagen, entsprechend informiert, eingebunden und begleitet. Insoweit wird nach wie vor entsprechend des bisher durch das Land Niedersachsen und die LNVG offen kommunizierten und beschriebenen Verfahrens agiert. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Im Rahmen der laufenden Reaktivierungsuntersuchungen steht die LNVG im engen Kontakt mit allen Kommunen, die Bahnhalte für eine Überprüfung gemeldet haben, und arbeitet mit diesen konstruktiv zusammen. Zu 2: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Zu 3: Die Finanzierung der Reaktivierung der Bahnhaltestellen - und somit auch die geplante Wiederinbetriebnahme des Bahnhaltepunktes Alfhausen - wird aus den dem Land Niedersachsen vom Bund zugewiesenen Regionalisierungsmitteln erfolgen. Eine Bezifferung der Kosten für die Reaktivierung des Haltepunktes Alfhausen ist derzeit seriös nicht möglich, da sich das Vorhaben derzeit noch nicht einmal in der Vorplanungsphase befindet. Bezüglich der Ausgestaltung der Finanzierung wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. In Vertretung Daniela Behrens 2 (Ausgegeben am ) (Ausgegeben am 27.05.2014) Drucksache 17/1550 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Christian Calderone (CDU), eingegangen am 15.04.2014 Was unternimmt die Landesregierung zur Wiedereinrichtung des Bahnhaltepunktes Alfhausen im Landkreis Osnabrück? Antwort der Landesregierung