Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1557 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg, Otto Deppmeyer, Petra Joumaah und Martin Bäumer (CDU), eingegangen am 14.04.2014 „Verdeckte“ politische Einflussnahme auf den Trassenverlauf von „Sued.Link“? Die Hannoversche Allgemeine Zeitung (HAZ) vom 07.02.2014 berichtet in dem Artikel „Land erwägt eigenen Trassenverlauf“, dass laut dem Stromnetzreferatsleiter im Umweltministerium das Land in der letzten Phase der Trassenplanung zu der Stromtrasse „Sued.Link“ noch eine eigene Variante zum Trassenverlauf vortragen könne. Der aktuell von TenneT favorisierte Trassenverlauf Mitte-West ist umstritten, weil er nicht auf direktem Weg entlang der A 7 verläuft, sondern westlich abknickt und so einen Bogen macht, obwohl auch einer der gefundenen Grobkorridore den direkten Verlauf nach Süden ermöglichen würde (Trassenverlauf Mitte). Der Trassenverlauf Mitte wird mit folgender Begründung von TenneT abgelehnt: „Hier fällt dieser Korridor bei dem für eine spätere Trassenführung besonders maßgeblichen Kriterium (durchgängige Riegel sehr hohen Raumwiderstandes, die ggf. zusätzliche Maßnahmen wie z. B. besondere Mastkonstruktionen zur Überspannung von Waldbereichen erforderlich machen) so sehr zurück, dass er aus Sicht der Vorhabenträger als nicht mehr ernsthaft in Betracht kommend erachtet wird.“ (Quelle: http://suedlink.tennet.eu/trassenkorridore/vergleich-trassenkorridore.html) Diese Begründung ist für die betroffene Bevölkerung nicht nachvollziehbar, da entlang dieses Verlaufs bereits die Autobahn A 7 verläuft, für die die dargestellten Raumwiderstände offenbar nicht bestanden. Ein direkter Verlauf entlang der Autobahn müsste nach Einschätzung vieler Bürger möglich sein. Vor diesem Hintergrund gilt es, Vermutungen entgegenzutreten, dass abseits üblicher oder offizieller Wege politischer Einfluss auf die Planungen genommen werden soll. Gegenüber der Celleschen Zeitung vom 27.02.2014 forderte der SPD-Landtagsabgeordnete Maximilian Schmidt ebenfalls eine Alternativplanung entlang der Bundesautobahn 7. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wird die Landesregierung, wie gegenüber der HAZ angekündigt, einen eigenen Vorschlag für den Trassenverlauf vorlegen? 2. Wenn ja, wann? 3. Wenn nein, warum nicht? 4. Wie beurteilt die Landesregierung den favorisierten Trassenverlauf Mitte-West? 5. Wie beurteilt die Landesregierung den Trassenverlauf Mitte? 6. Ist der Landesregierung bekannt, wann und nach welchen Kriterien die Entscheidung für den Trassenverlauf Mitte-West und gegen den Trassenverlauf Mitte gefallen ist? 7. Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob und mit welchem Ziel sich Vertreterinnen oder Vertreter der folgenden Personengruppen in den letzten zwölf Monaten mit Fragen oder Einwänden bezüglich der Trassenplanung von „Sued.Link“ an die Landesregierung, die Bundesregierung , an nachgeordnete Landes- oder Bundesbehörden oder an TenneT direkt gewandt haben? a) Mitglieder der Landesregierung, b) Abgeordnete des Landtags der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen , 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1557 c) Abgeordnete des Deutschen Bundestags der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. 8. Wie beurteilt die Landesregierung die Forderung des Landtagsabgeordneten Maximilian Schmidt, den Trassenverlauf mit der A 7 zu bündeln? (An die Staatskanzlei übersandt am 23.04.2014 - II/725 - 699) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 23.05.2014 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 303 - 32341/13-1 - Die Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragungsleitung (HGÜ) SuedLink wird auf Grundlage des Bundesbedarfsplangesetzes im sogenannten C-Korridor als Verbindung zwischen Schleswig-Holstein und Bayern von TenneT und TransnetBW geplant. Für die Verbindung sind die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf bundesrechtlich festgestellt. Der Planungsauftrag ist gesetzlich den Netzbetreibern zugeschrieben, die Zuständigkeit für die Raum- und Umweltverträglichkeitsprüfung liegt im Rahmen der Bundesfachplanung bei der Bundesnetzagentur. Für Niedersachsen hat die SuedLink-Leitung keine Vorteile für die Stromableitung aus erneuerbaren Energien, da zwischen dem Anfangspunkt in Wilster in Schleswig-Holstein und dem Endpunkt in Grafenrheinfeld keine Ein- und Ausspeisemöglichkeit geschaffen wird. Die Landesregierung hat sich daher im Rahmen der Beratung zum Netzausbau stets für einen prioritären Ausbau einer HGÜ-Verbindung im Westen - d. h. im sogenannten A-Korridor - ausgesprochen, um den in Niedersachsen anlandenden Offshorestrom in die Lastzentren im Süden und Westen Deutschlands abzuleiten. SuedLink ist eine Planung für die zwei HGÜ-Verbindungen gemäß Bundesbedarfsplan (Nr. 3 von Brunsbüttel nach Großgartach sowie Nr. 4 von Wilster nach Grafenrheinfeld). TenneT erarbeitet derzeit den Trassenkorridorvorschlag sowie Alternativen für die Antragsunterlagen zunächst für die Leitung von Wilster nach Grafenrheinfeld. Dabei beteiligt TenneT über ihren gesetzlichen Auftrag hinausgehend bereits jetzt die betroffenen Bürger. Der Vorhabenträger nutzt den Dialogprozess zur Optimierung des Trassenkorridorvorschlags. Erst im Anschluss an diesen Prozess wird TenneT den Antrag auf Bundesfachplanung stellen. Die Bundesfachplanung wird mit einer Antragskonferenz eröffnet. Die Länder, auf deren Gebiet der Trassenkorridor voraussichtlich verlaufen wird, haben gemäß § 7 Abs. 3 des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) die Möglichkeit, im Rahmen der Festlegung des Untersuchungsrahmens für die Bundesfachplanung Vorschläge für infrage kommende Alternativen zu machen. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Im Zuge der Planungen für den SuedLink taucht häufig die Frage auf, ob das Land eine Alternative zu dem Trassenkorridorvorschlag von TenneT einreichen wird. Ob und wie weit die Landesregierung von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird, hängt von dem vom Vorhabenträger/Netzbetreiber in das förmliche Verfahren der Bundesfachplanung einzubringenden Trassenkorridorvorschlag und den geprüften Alternativen ab. Diese Antragsunterlagen liegen noch nicht vor. Ein Termin für die Antragskonferenz ist frühestens im zweiten Halbjahr 2014 zu erwarten. Das Land hat jedoch gemäß § 7 Abs. 3 des NABEG keinen eigenständigen Planungsauftrag und auch keine Möglichkeit der direkten Einflussnahme auf das Verfahren und die Verfahrensunterlagen . Denn die Bundesnetzagentur, die für das Vorhaben die Bundesfachplanung (Raum- und Umweltverträglichkeitsprüfung ) durchführt und später für die Vorhabensgenehmigung (Planfeststellung ) zuständig sein wird, ist an die Vorschläge der Länder nicht gebunden. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1557 Das Land wird immer dann, wenn Trassenkorridorvorschläge erkennbar die Ziele der Raumordnung berühren und fachrechtliche Festlegungen verletzt sein könnten, auf Alternativplanungen bestehen und darauf drängen, auch die Möglichkeiten der Konfliktlösung durch Teilverkabelung zu prüfen. Die Landesregierung hat eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe unter Leitung der obersten Landesraumordnungsbehörde eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe setzt sich aus Vertretern des MU, MW, NLWKN, ML, MWK, der Ämter für regionale Landesentwicklung sowie der Staatskanzlei zusammen . Ziel der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe ist die frühzeitige Einbringung raumordnerischer und fachlicher Belange des Landes in die Planungen des Vorhabenträgers, bevor dieser den förmlichen Antrag auf Bundesfachplanung für eine bestimmte Trasse stellt. Gleichzeitig wird so der Grundstein für eine zeitnahe Erarbeitung einer Stellungnahme des Landes zu den Antragsunterlagen gelegt. Diese kann auch Alternativvorschläge gemäß § 7 Abs. 3 NABEG beinhalten, sofern dies trotz der intensiven Bemühungen des Vorhabenträgers zur Aufstellung eines raumverträglichen Trassenkorridorvorschlags aus raumordnerischer und fachlicher Sicht erforderlich ist. Zu 2: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3: Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 4: Im Verlauf des aktuellen Trassenkorridorvorschlags (Mitte-West) sieht die ressortübergreifende Arbeitsgruppe mehrere Konflikte. Hierzu sind beispielhaft zu nennen die Querung der Elbe sowie des Alten Landes, die hohe Waldbetroffenheit in Niedersachsen und die Querung des Ith. TenneT hält derzeit an dem vorgeschlagenen Trassenkorridor fest und sieht die aufgezeigten Konflikte als lösbar an, konkrete Vorschläge dazu liegen noch nicht vor. Zu 5: Der alternative Trassenverlauf Mitte zielt abschnittsweise auf eine Bündelung mit der landesplanerisch festgestellten Trasse für die 380-kV-Leitung Wahle–Mecklar. Im abgeschlossenen Raumordnungsverfahren für diese Trasse hat sich bereits frühzeitig gezeigt, dass dieser Trassenkorridor viele Engpassstellen enthält, sodass weitere Höchstspannungsleitungen dort kaum noch unterzubringen sein dürften. Von dem Bau einer weiteren Trasse in diesem Bereich sollte deshalb aus Sicht der Landesregierung abgesehen werden. Zu 6: TenneT hat Anfang April weitgehende Informationen zum Entscheidungsprozess auf seiner Projekthomepage (http://suedlink.tennet.eu) eingestellt. Im von den Übertragungsnetzbetreibern entwickelten Musterantrag nach § 6 NABEG, Teil 1: Grob- und Trassenkorridorfindung ist das Verfahren, nach dem TenneT vorgegangen ist, detailliert beschrieben. Zunächst hat TenneT eine Raumwiderstandsanalyse durchgeführt. Dabei wurden u. a. die Siedlungs- und Erholungsflächen, Naturschutzbelange sowie die Ziele der Raumordnung berücksichtigt. TenneT hat nach eigener Auskunft öffentlich verfügbare Quellen genutzt. Die der Entscheidungsfindung zugrunde liegenden thematischen Karten sind auf der Projekthomepage des Vorhabenträgers eingestellt. In einem zweiten Schritt wurden Bündelungsmöglichkeiten mit vorhandenen Trassen sowie weiterer Infrastruktur (beispielsweise Autobahnen) analysiert. TenneT ist gesetzlich verpflichtet, das Bündelungsgebot zu beachten, um die Inanspruchnahme unzerschnittener Räume nach Möglichkeit zu vermeiden. Durch die kartographische Verschneidung der Raumwiderstandsanalyse mit den Bündelungspotenzialen wurden anschließend Grobkorridore und darin verlaufend vier Korridoralternativen ermittelt . 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1557 In einem weiteren Schritt wurden die Korridore bewertet, um den nach derzeitigem Kenntnisstand günstigsten Korridorverlauf zu identifizieren. Die Karte dazu sowie eine tabellarische Übersicht zu der Bewertung kann auf der SuedLink-Projekthomepage von TenneT eingesehen werden. Dieser Trassenkorridorvorschlag wurde von TenneT und der Bundesnetzagentur am 05.02.2014 öffentlich bekannt gegeben. Zu 7: Vereinzelte Anfragen wurden an die Landesregierung gerichtet. Das Land hat in diesen Fällen darauf hingewiesen, dass es weder Planungsträger noch verfahrensführende Behörde ist. Es ist davon auszugehen, dass die Mehrzahl der Stellungnahmen unmittelbar an den Planungsträger adressiert wird. Zu 8: Grundsätzlich ist eine Bündelung von Stromleitungen mit Autobahnen möglich. Allerdings bedeutet dies nicht zwangsläufig, dass entlang der Verkehrstrasse nur geringe Raumwiderstände auftreten. TenneT wurde im derzeitigen Dialogprozess aufgefordert, die Bündelungsoption mit der A 7 stärker in Betracht zu ziehen. Aus diesem Anlass wird geprüft werden, ob entlang der A 7 gegebenenfalls vereinzelt Raumwiderstände durch Siedlungsbarrieren mithilfe von Teilerdverkabelung überwunden werden können. Christian Meyer 4 (Ausgegeben am 06.06.2014) Drucksache 17/1557 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Frank Oesterhelweg, Otto Deppmeyer, Petra Joumaah und Martin Bäumer (CDU), eingegangen am 14.04.2014 „Verdeckte“ politische Einflussnahme auf den Trassenverlauf von „Sued.Link“? Antwort der Landesregierung