Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1563 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Horst Kortlang und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 03.04.2014 Darf ein „neutraler“ Landesbeauftragter Wahlkampf für die SPD machen? Die Landesregierung räumt in der Drucksache 17/1390 ein, dass der Landesbeauftragte für Südniedersachsen , Herr Matthias Wunderling-Weilbier (SPD), in seiner Funktion als Landesbeauftragter mehrere SPD-Parteiveranstaltungen besucht hat. In den Wochen seit Dienstbeginn hat der zur Neutralität nach Artikel 60 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung verpflichtete Landesbeauftragte mindestens sechs SPD-Veranstaltungen (Empfänge, Tagungen, sonstige Veranstaltungen) besucht und sich und sein Amt vorgestellt. Einer der letzten pressewirksamen Auftritte war der „Frühjahrsempfang“ der SPD in Dassel, Thema „Südniedersachsen - ein Plan für die Zukunft“ (Einbecker Morgenpost vom 31.01.2014). In Dassel stehen für den 25.05.2014 Bürgermeisterwahlen an. Wir fragen die Landesregierung: 1. Wie kann die Landesregierung die Neutralität der Landesbeauftragten gewährleisten, wenn sich diese immer wieder auf SPD-Veranstaltungen befinden? 2. Wie beurteilt die Landesregierung die Herausforderung für Landesbeauftragte, eine unabhängige Moderationstätigkeit in ihrem Wirkungsbereich wahrzunehmen, wenn sie sich mit Ausnahme des Landesbeauftragten für Weser-Ems zeitgleich parteipolitisch engagieren? 3. Handelte es sich bei der Veranstaltung des Landesbeauftragten für Südniedersachsen (Einbecker Morgenpost vom 31.01.2014) in Dassel um einen privaten oder dienstlichen Termin? 4. Hat Herr Wunderling-Weilbier an der SPD-Veranstaltung in Dassel und im Vorfeld der Bürgermeisterwahl als Privatperson oder in seiner Funktion als Landesbeauftragter teilgenommen ? 5. Welche Kosten (einschließlich Arbeitszeit- und Reisekosten) sind dem Steuerzahler bisher durch dienstliche Termine/Auftritte des Landesbeauftragten für Südniedersachsen, Herrn Matthias Wunderling-Weilbier (SPD), bei SPD-Veranstaltungen entstanden? 6. Welche Kosten für Auftritte des Landesbeauftragten für Südniedersachsen, Herrn Matthias Wunderling-Weilbier (SPD), bei SPD-Veranstaltungen sind privat, welche dienstlich abgerechnet worden? 7. Kann ein Landesbeauftragter während eines Termins bei der SPD zwischen Dienstzeit (Neutralitätsgebot ) und Privatperson (Meinungsäußerungsfreiheit) wechseln? Wenn ja, wie? 8. Kann ein Landesbeauftragter dienstlich zu einer Parteiveranstaltung anreisen, diese dann zum Teil oder ganz als Privatperson begleiten (Meinungsäußerungsfreiheit) und anschließend wieder dienstlich abreisen? (An die Staatskanzlei übersandt am 28.05.2014 - II/725 - 690) 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1563 Antwort der Landesregierung Niedersächsische Staatskanzlei Hannover, den 27.05.2014 - 401 - 06025/4.4 - Wie bereits in der Antwort auf die Mündliche Anfrage „Dürfen die Landesbeauftragten Wahlkampf für die SPD machen“ (Drs. 17/1390) ausgeführt, dürfen Angehörige des öffentlichen Dienstes „politische Äußerungen und Betätigungen nur so tätigen, dass nicht der Eindruck entsteht, die Amtsführung werde nicht neutral gegenüber jedermann ausgeübt. Außerhalb des Dienstes ist politische Betätigung zulässig, solange sie von der Meinungsäußerungsfreiheit gemäß Artikel 5 I Grundgesetz gedeckt ist und keine untunliche, mit dem ausgeübten Amt nicht zu vereinbarende Verhaltensweise darstellt“. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Einhaltung dieser Vorgaben stellt die Landesregierung über die Fach- und Dienstaufsicht sicher . Zu 2: Die Landesbeauftragten wirken in ihrem Zuständigkeitsbereich aufgrund der ihnen ressortseitig übertragenen Aufgaben u. a. als unabhängige Moderatoren in der Fläche. Parteipolitisches Engagement außerhalb des Dienstes steht dem nicht entgegen, solange es von der Meinungsäußerungsfreiheit gemäß Artikel 5 I des Grundgesetzes gedeckt und mit dem ausgeübten Amt vereinbar ist. Zu 3 und 4: Die von den Fragestellern angeführte Veranstaltung hat nicht im Januar 2014, sondern am 29. März 2014 stattgefunden. An dieser Veranstaltung mit dem Titel „Chancen der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 und Südniedersachen ein Plan für die Zukunft“ nahm Herr WunderlingWeilbier in seiner Funktion als Landesbeauftragter in Dassel teil. Im Rahmen der Veranstaltung referierte er zum regionalpolitischen Ansatz der Landesregierung sowie zur kommenden EU-Förderperiode von 2014 bis 2020. Zu 5: Die nachstehende Berechnung der fiktiven Reisekosten erfolgt gemäß § 5 II BRKG. Die für den Landesbeauftragten berechneten Arbeitszeitkosten beruhen auf der Dauer der dienstlich besuchten SPD-Veranstaltungen. Die für den Fahrer berechneten Arbeitszeitkosten beruhen auf den Fahrsowie Wartezeiten. Der Landesbeauftragte wird nach B6 besoldet, der Fahrer nach E4 PKW-Fahrer TV-L. 9. Januar 2014 Jahresempfang der SPD Braunschweig (Unterbezirk). Ehrengast ohne Redebeitrag Reisekosten: 13 km x 0,30 Euro = 3,90 Euro Arbeitszeitkosten: Landesbeauftragter 1 Std./B6 = 55,20 Euro Fahrer 1,25 Std./E4 = 16,70 Euro 14. Februar 2014 Klausurtagung der SPD Braunschweig (Bezirkskonferenz). Diskutant zum Thema Gebietsreform mit Herrn Minister Pistorius Reisekosten: 42 km x 0,30 Euro = 12,60 Euro Arbeitszeitkosten: Landesbeauftragter 4 Std./B6 = 220,80 Euro Fahrer 5 Std./E4 = 66,50 Euro 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1563 20. Februar 2014 Veranstaltung der SPD Goslar. Vorstellung des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig und gemeinsame Diskussion mit Frau Staatssekretärin Behrens zum Thema Wirtschaftsentwicklung im Harz Reisekosten: 105 km x 0,30 Euro = 31,50 Euro Arbeitszeitkosten: Landesbeauftragter 4 Std./B6 = 220,80 Euro Fahrer 5,25 Std./E4 = 69,83 Euro 5. März 2014 „Hallerkuchenessen“ (politischer Aschermittwoch) der SPD Schöningen. Ehrengast und Vortrag eines Grußworts. Reisekosten: 85 km x 0,30 Euro = 25,50 Euro Arbeitszeitkosten: Landesbeauftragter 3,5 Std./B6 = 193,20 Euro Fahrer 5 Std./E4 = 66,50 Euro 17. März 2014 Vorstellung des Landesbeauftragten in der SPD-Fraktion, Kreisausschuss Landkreis Northeim Reisekosten: 183 km x 0,30 Euro = 54,90 Euro Arbeitszeitkosten: Landesbeauftragter 1 Std./B6 = 55,20 Euro Fahrer 3 Std./E4 = 39,90 Euro 29. März 2014 Kommunalkongress der SPD in Hannover, Teilnahme am Forum I - „Stärkung der Regionen“ Reisekosten: 70 km x 0,30 Euro = 21,00 Euro Arbeitszeitkosten: Landesbeauftragter 3 Std./B6 = 165,60 Euro Fahrer 4 Std./E4 = 53,20 Euro 29. März 2014 Frühjahrsempfang der SPD in Dassel „Chancen der EU-Förderperiode 2014 bis 2020 und Südniedersachen ein Plan für die Zukunft“. Referent zum Thema Regionalpolitik der Landesregierung und EU-Förderung in der Förderperiode von 2014 bis 2020 Reisekosten: 230 km x 0,30 Euro = 69,00 Euro Arbeitszeitkosten: Landesbeauftragter 2 Std./B6 = 110,40 Euro Fahrer 4,5 Std./E4 = 59,85 Euro Nach der vorstehenden Berechnung belaufen sich die Kosten auf 1 612,08 Euro. Zu 6: Der Landesbeauftragte hat weder dienstlich noch privat Kosten für die Teilnahme an SPD-Veranstaltungen abgerechnet. Zu 7 und 8: Nein. Ein Termin wird entweder dienstlich oder privat wahrgenommen. Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei 3 (Ausgegeben am 06.06.2014) Drucksache 17/1563 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Horst Kortlang und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 03.04.2014 Darf ein „neutraler“ Landesbeauftragter Wahlkampf für die SPD machen? Antwort der Landesregierung