Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1579 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Gabriela König und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 30.04.2014 Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen Zahlreiche Kinder und Jugendliche in Niedersachsen zählen zu den sogenannten Hochbegabten. Ihre intellektuelle Begabung liegt dabei weit über dem Durchschnitt eines normalen Menschen. Oft ist es für die betroffenen Eltern schwierig, die richtige Beratung zu finden, um ihren Kindern die optimale Förderung zukommen zu lassen. Neben einigen öffentlichen und ehrenamtlich geführten Beratungsstellen gibt es Vereine, die den Eltern beratend zur Seite stehen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Kinder und Jugendliche zählen in Niedersachsen zur Gruppe der Hochbegabten? 2. Welche Beratungsangebote gibt es in Niedersachsen, und wie sind diese ausgestaltet und finanziert ? 3. Wie will die Landesregierung vor dem Hintergrund, dass bei einer Großzahl von Kindern ein besonderes hochbegabtes Potenzial oft unentdeckt bleibt, die Chance, diese Kinder künftig schneller und besser zu erkennen, unterstützen und fördern? 4. Welche Fördermöglichkeiten durch das Land Niedersachsen gibt es für Vereine, die sich um die Beratung der Eltern hochbegabter Kinder und Jugendlicher kümmern? 5. Gibt es erweiterte Lernangebote für Schülerinnen und Schüler mit einer Hochbegabung? (An die Staatskanzlei übersandt am 08.05.2014 - II/725 - 713) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Kultusministerium Hannover, den 04.06.2014 - 01-0 420/5-713 - Hochbegabung ist ein vielgestaltiges Phänomen. Im engeren Sinne ist damit eine intellektuellkognitive Begabung gemeint, die weit über dem Durchschnitt liegt. Überdurchschnittliche Begabungen treten aber auch in vielen anderen Bereichen auf, z. B. im musischen, künstlerischen oder sportlichen Bereich, und können in jeder Kombination als Teil eines persönlichen Begabungsprofils erscheinen. Aufgabe der Schule ist es, Bildungswege so anzubieten, dass die spezifische Leistungsfähigkeit einer Schülerin oder eines Schülers optimal zur Entfaltung gebracht werden kann. Damit wird der Zielsetzung einer begabungsgerechten individuellen Förderung entsprochen, wie sie das Niedersächsische Schulgesetz formuliert (§ 54 Abs. 1 NSchG) und wie sie in den entsprechenden Vorgaben in den Grundsatzerlassen der einzelnen Schulformen niedergelegt ist. Zusätzlich wurde in Niedersachsen seit 2002 stufenweise ein differenziertes und nahezu flächendeckendes Angebot zur schulischen Begabungsförderung aufgebaut, in dem sich Schulen zu Kooperationsverbünden „Förderung besonderer Begabungen“ zusammengeschlossen haben. Aktuell 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1579 gibt es 89 Kooperationsverbünde mit 505 Schulen. 121 Kindertageseinrichtungen haben sich ebenfalls den Kooperationsverbünden angeschlossen. Die Landesregierung unterstützt die Kooperationsverbünde mit insgesamt 2 548 zusätzlichen Lehrerstunden. Außerdem wird in jeder Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde Beratung durch ein multiprofessionelles Beratungsteam aus Fachdezernentinnen und Fachdezernenten, schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten und eigens fortgebildeten Lehrkräften vorgehalten. Engagierte Eltern haben vielerorts die Gründung von Kooperationsverbünden begleitet. Auch heute sind Elterninitiativen wichtige Gesprächspartner der Schulen in den Kooperationsverbünden. Dies kann eine wechselseitige Beratung einschließen. Zudem stehen die Beratungsteams der Niedersächsischen Landesschulbehörde auch den Erziehungsberechtigten zur Verfügung. Damit ist das schulische Feld gut abgedeckt. Darüber hinaus existiert für unterschiedliche Beratungsbedarfe ein weites Feld von Angeboten, das vom Erfahrungsaustausch bis zur professionellen Leistung reicht. Wie in anderen Feldern auch werden diese Angebote nicht gesteuert oder zentral erfasst. Eine besondere Bedeutung kommt daher Internetplattformen zu, auf denen sich Anbieter präsentieren können. Hervorzuheben sind hierbei der „Begabungslotse“ der gemeinnützigen GmbH Bildung & Begabung als Zentrum für Begabungsförderung sowie das „KARG Fachportal Hochbegabung“ der Karg-Stiftung. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Fragen im Einzelnen wie folgt: Zu 1: Es gibt keine allseits anerkannte Definition von Hochbegabung. Entsprechend kann keine genaue Erfassung erfolgen. Schätzungen bewegen sich zwischen 1 und 3 % eines Jahrgangs. Zur Feststellung einer intellektuellen Hochbegabung wären Intelligenztests erforderlich. Niedersächsische Schülerinnen und Schüler werden nicht routinemäßig einer Intelligenztestung unterzogen. Zu 2: Das Land Niedersachsen hält in jeder Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde ein Beratungsteam aus zwei Fachdezernentinnen und Fachdezernenten, zwei schulpsychologischen Dezernentinnen und Dezernenten und Lehrkräften als Fachberaterinnen und Fachberater vor. Die Anzahl der Lehrkräfte richtet sich nach der Anzahl der Schulen im Zuständigkeitsbereich der Regionalabteilung. Insgesamt stehen für die Fachberaterinnen und Fachberater 100 Anrechnungsstunden zur Verfügung. Beratungsangebote anderer Träger werden in Niedersachsen nicht systematisch zentral erfasst. Zu 3: Die Annahme, eine Großzahl von Kindern mit einem hochbegabten Potenzial bleibe unentdeckt, ist nicht belegt. Die breit angelegte schulische Förderung ist in besonderer Weise dazu geeignet, individuelle Potenziale zu entdecken und zu entwickeln. Zudem bildet die Problematik der sogenannten Minderleister , also Kinder und Jugendliche, deren wahrnehmbare Leistungen deutlich hinter ihren Potenzialen zurückbleiben, einen Schwerpunkt in der Fortbildung für Lehrkräfte. Zu 4: Im Sinne einer umfassenden Förderung und der Gestaltung erfolgreicher Bildungsbiographien arbeiten viele Kooperationsverbünde „Förderung besonderer Begabungen“ mit Elterninitiativen und Elternvereinen zusammen. Haushaltsmittel stehen hierfür nicht zur Verfügung. Zu 5: Zusätzliche Lernangebote, das sogenannte Enrichment, bilden neben der Akzeleration, also einer schnelleren Bewältigung des schulischen Lernstoffs, eine tragende Säule in der Begabungsförderung . 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1579 Für die Kooperationsverbünde „Förderung besonderer Begabungen“ stehen insgesamt 2 548 Lehrerstunden zur Verfügung, mit denen zusätzliche Lernangebote gestaltet werden können. Außerdem unterstützt das Land Niedersachsen als außerschulische Angebote die vier Deutschen JuniorAkademien , die in Niedersachsen Ferienkurse für besonders begabte Schülerinnen und Schüler durchführen. Weitere Ferienakademien werden von verschiedenen Veranstaltern angeboten. Insbesondere Schülerinnen und Schüler mit besonderen Begabungen bilden die Zielgruppe von Schülerwettbewerben mit gehobenem Anspruchsniveau. Vielerorts bieten Hochschulen und Universitäten Möglichkeiten eines Juniorstudiums für geeignete Schülerinnen und Schüler. Besondere Unterstützung erfahren auch Kinder und Jugendliche mit sportlichen Begabungen in den Partnerschulen des Leistungssports sowie im musischen Bereich durch das Institut für Frühförderung musikalisch Hochbegabter an der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover. In Vertretung des Staatssekretärs Michael Markmann 3 (Ausgegeben am 12.06.2014) Drucksache 17/1579 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Björn Försterling, Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Gabriela König und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 30.04.2014 Förderung hochbegabter Schülerinnen und Schüler in Niedersachsen Antwort der Landesregierung