Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1596 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 05.05.2014 Werden die Städte Einbeck und Dassel für die Planungskosten für Hochwasserschutzmaßnahmen entschädigt? Vor dem Hintergrund des Hochwassers im Jahr 1998 wurden die Hochwasserschutzplanungen für die Städte Einbeck und Dassel vorangetrieben. Nach jahrelanger Planung ist nun bekannt geworden , dass die Überschwemmungsgrenzen neu festgelegt wurden. Das Schadenpotenzial habe sich dadurch verschoben und teilweise verringert. Durch diese Änderung seien nach Meinung von Experten die geplanten fünf gesteuerten Talsperren nicht mehr notwendig und auch nicht mehr förderfähig seitens des Landes. Gegebenenfalls wären aus Sicht der Städte nun ungesteuerte Rückhaltemaßnahmen mit geringerem Einstauvolumen eine Alternative. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie hoch sind die entstandenen Planungskosten für Hochwasserschutzmaßnahmen auf dem Gebiet der Städte Einbeck und Dassel? 2. Welchen Anteil haben daran die Städte getragen und welchen Anteil das Land Niedersachsen ? 3. Werden die Städte Einbeck und Dassel für die entstandenen Planungskosten entschädigt, da sie die Verschiebung der Überschwemmungsgrenzen nicht zu verantworten haben? 4. Müssen die Städte Einbeck und Dassel die gewährten Zuschüsse des Landes, nachdem die Planungen nicht realisiert wurden, zurückerstatten? 5. Können weitere Maßnahmen, wie ungesteuerte Rückhaltemaßnahmen, vom Land gefördert werden und, wenn ja, in welcher Höhe? (An die Staatskanzlei übersandt am 08.05.2014 - II/725 - 716) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 06.06.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/02-0047 - Im Rahmen der Ermittlungen der Überschwemmungsgebiete der Ilme und ihrer Nebengewässer wurde festgestellt, dass die für das Bemessungshochwasser HQ100 zu sichernden Gebiete einen anderen Umfang haben werden als jene Überschwemmungsbereiche, die im Hochwasserschutzrahmenplan (Leibniz Universität Hannover, 2003) dargestellt waren. Vor diesem Hintergrund bestand im Jahr 2012 zwischen dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küstenund Naturschutz - Betriebsstelle Süd -, dem Landkreis Northeim, den Städten Dassel und Einbeck sowie dem Leineverband Einvernehmen darüber, dass die bis dato erfolgten Planungen der Ergänzung bedürfen. Das vom Leineverband als Träger der Maßnahme beauftragte Ingenieurbüro wird ein Hochwasserschutzkonzept für die Ilme und die Nebengewässer erstellen, welches ergebnisoffen ist und auf ak- 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1596 tueller Datenbasis eine Vorzugsvariante zum Hochwasserschutz im Bereich der Kommunen Dassel und Einbeck erarbeitet. Auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage durch die Landesregierung (Drs. 17/421) wird verwiesen . Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 2: Es ist nicht abschließend möglich, eine Aussage über die genauen Kosten für die Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen auf den beiden Stadtgebieten von 1994 bis 2013 zu treffen. Im Jahr 2013 sind zuletzt 38 800 Euro an Zuschuss bei 48 500 Euro Gesamtkosten an den Leineverband ausgezahlt worden. In den Vorjahren sind Zuschüsse in Höhe von circa 276 000 Euro bei Gesamtkosten von circa 394 000 Euro an den Leineverband ausgezahlt worden. Die Zuwendung des Landes betrug in der Regel 70 % der Gesamtausgaben und wurde dem Leineverband als Maßnahmenträger gewährt. Der Eigenanteil des Leineverbandes betrug bezogen auf die o. g. Maßnahmenkosten insgesamt circa 130 000 Euro. Eine unmittelbare Mitfinanzierung der Städte Einbeck und Dassel liegt nach den den Förderungen zugrundeliegenden Finanzierungsanträgen nicht vor. Zu 3: Nein. Zu 4: Nein. Zu 5: Die Förderung von Rückhaltemaßnahmen ist gemäß der geltenden Förderrichtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen des Hochwasserschutzes im Binnenland grundsätzlich möglich. Im Hinblick auf die neue EU-Förderperiode wird die vorgenannte Förderrichtlinie zurzeit überarbeitet. Inwieweit es zu Änderungen der Förderrichtlinie kommt, kann derzeit noch nicht abschließend gesagt werden. Stefan Wenzel 2 (Ausgegeben am 17.06.2014) Drucksache 17/1596 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 05.05.2014 Werden die Städte Einbeck und Dassel für die Planungskosten für Hochwasserschutzmaß-nahmen entschädigt? Antwort der Landesregierung