Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1600 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Rudolf Götz (CDU), eingegangen am 07.05.2014 Warum ist es bei dem Brückenbauwerk für die K 53 (Verbindung Bornhausen–Mechtshausen ) zu Verzögerungen gekommen? Im Zuge des Ausbaus der A 7 wurde eine Brücke für die K 53 (Verbindung Bornhausen–Mechtshausen ) errichtet. Die Brücke ist bis auf die Schlussdecke fertiggestellt. Es müssen noch die Fahrbahnanschlüsse in beide Fahrtrichtungen hergestellt werden. Nach Auskunft des Straßenbauamts Bad Gandersheim sollen die Anschlussarbeiten ausgeschrieben sein. Dem Straßenbauamt Bad Gandersheim hätte aufgrund von Erfahrungen bekannt sein müssen, wann ausgeschrieben werden muss, um die genannte Straßenverbindung wiederherzustellen. Die K 53 ist in diesem Bereich bereits seit einem längeren Zeitraum durch Baumaßnahmen gesperrt. Eine weitere Verzögerung wird für Straßennutzer, insbesondere landwirtschaftliche Verkehre, zu erheblichen Zeitverlusten und zusätzlichen Kosten führen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Warum ist es bei dem oben genannten Brückenbauwerk über die A 7 zu Zeitverzögerungen gekommen? 2. Liegt ein Versäumnis der Landesstraßenbauverwaltung vor, wenn sich durch verspätete Ausschreibungen zusätzliche Zeitverzögerungen ergeben? 3. Können die betroffenen Landwirte mit einem Schadensausgleich aufgrund der langen Sperrzeit rechnen? 4. Wann wird die K 53 in diesem Bereich wieder freigegeben werden? (An die Staatskanzlei übersandt am 14.05.2014 - II/725 - 727) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 13.06.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/727/Brückenbau K53 - Es ist zutreffend, dass an dem Bauwerk der K 53 noch die Fahrbahnanschlüsse und die Deckschicht auf dem Brückenbauwerk hergestellt werden müssen. Vorgesehen war, die Fahrbahnanschlüsse unmittelbar im Anschluss an den Brückenbau durchzuführen . Aufgrund von Verzögerungen beim Brückenbau wurden jedoch die Anschlussarbeiten mit in die Ausschreibung für die Baumaßnahme A 7 zwischen Rhüden und Seesen aufgenommen und beauftragt. Geplant war, dass zunächst die Anschlussarbeiten an dem Bauwerk abgeschlossen werden sollten, damit die Materialtransporte für den Streckenausbau der A 7 über das Bauwerk abgewickelt werden können. Vom ausführenden Unternehmer der Brückenbaumaßnahme wurden jedoch stets neue Verzögerungen generiert, sodass sich die Arbeiten verzögerten. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1600 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die mehrwöchigen Zeitverzögerungen fußen auf Problemen im Vergabeverfahren, einem schleppenden Baufortschritt durch die beauftragte Firma, Mängeln und Schäden bei der Bauausführung sowie Erarbeitung und Umsetzung eines Konzeptes zur Beseitigung der Mängel und Schäden. Zu 2: Ein Versäumnis der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr ist nicht erkennbar . Zu 3: Nein, ein Schadensausgleich kann aufgrund der Rechtslage nicht gewährt werden. Zu 4: Die K 53 kann voraussichtlich spätestens Ende Juni wieder freigegeben werden. Olaf Lies 2 (Ausgegeben am 20.06.2014) Drucksache 17/1600 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Rudolf Götz (CDU), eingegangen am 07.05.2014 Warum ist es bei dem Brückenbauwerk für die K 53 (Verbindung Bornhausen–Mechtshausen) zu Verzögerungen gekommen? Antwort der Landesregierung