Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1602 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 12.03.2014 Unbesetzte Stellen bei der niedersächsischen Polizei Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zur Bekämpfung der Kriminalität wird in Niedersachsen ein umfangreicher Personalkörper bei der Polizei vorgehalten. Für die konsequente Umsetzung der Strategien, Ermittlungen, Aufklärungen und zur Prävention braucht Niedersachsen motivierte und einsatzfähige Kolleginnen und Kollegen bei der Polizei. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Polizeibeamte gibt es aktuell in Niedersachsen? 2. Wie viele davon sind Polizeivollzugsbeamte? 3. Wie viele Krankheitstage gab es bei den Polizeivollzugsbeamten in den Jahren 2012 und 2013? 4. Wie viele Polizeivollzugsbeamte befanden sich in den Jahren 2012 und 2013 in Elternzeit? 5. Wie viele Polizeivollzugsbeamte waren in den Jahren 2012 und 2013 beurlaubt? 6. Wie viele Polizeivollzugsbeamte waren in den Jahren 2012 und 2013 wegen ihrer Tätigkeit beim Personalrat teilweise oder ganz vom Dienst freigestellt? (An die Staatskanzlei übersandt am 18.03.2014 - II/725 - 658) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 13.06.2014 für Inneres und Sport - 25.2a - Die nachstehenden Zahlen stellen die Gesamtzahl der Beschäftigten der Polizei, der Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten sowie Abwesenheiten der Letztgenannten aus unterschiedlichen Gründen in den Jahren 2012 und 2013 dar. Sie beruhen im Wesentlichen auf Auswertungen aus dem Personalmanagementverfahren (PMV). Diese Abwesenheiten stehen jedoch in keinem Zusammenhang mit Stellenbesetzungen im haushaltsrechtlichen Sinn. Die Personalbewirtschaftung und die Besetzung von Stellen erfolgt im Rahmen der durch Haushaltsplan und Haushaltsrecht festgelegten Vorgaben. Vor dem Hintergrund der von der Polizei zu bewältigenden Aufgaben besitzt die Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Beschäftigungsmöglichkeiten selbstverständlich oberste Priorität. Das durch den Haushaltsplan jährlich festgesetzte Beschäftigungsvolumen in Vollzeiteinheiten (VZE) für das Kapitel 03 20, das aktuell bei 21 212,09 VZE liegt, wird mit derzeit durchschnittlich rund 99,6 % nahezu vollständig ausgeschöpft. Bei der jährlichen Berechnung des Bedarfs an Neueinstellungen von Kommissaranwärterinnen und -anwärtern wird in einer längerfristigen Prognose die zu erwartende Entwicklung des Personalkörpers abgeschätzt. Dabei wird neben den regulären Altersabgängen auch die Entwicklung der weiteren Abgänge, z. B. aufgrund Entlassung, Krankheit, Versterben sowie Teilzeitbeschäftigung und familienbedingter Abwesenheiten, berücksichtigt. Im Ergebnis erfolgt regelmäßig ein entsprechender Aufschlag bei den Neueinstellungen. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1602 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: In den Polizeidirektionen und der Polizeiakademie Niedersachsen waren zum Stichtag 25.04.2014 in allen Beschäftigtengruppen insgesamt 22 442 Personen beschäftigt (ohne Kommissaranwärterinnen und -anwärter). Zu 2: Zum Stichtag 25.04.2014 gab es in Niedersachsen 18 114 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (ohne Kommissaranwärterinnen und -anwärter). Zu 3: Krankheitstage von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten 2012 (ohne Kuren, Wiedereingliederungs - und Rehamaßnahmen): 332 046, Krankheitstage von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten 2013 (ohne Kuren, Wiedereingliederungs - und Rehamaßnahmen): 330 111. Zu 4: Die nachstehenden Zahlen umfassen den Personenkreis, der in den genannten Jahren zu irgendeinem Zeitpunkt entweder die Elternzeit begonnen oder beendet hat und in diesem Zeitraum auch keine Teilzeitbeschäftigung ausgeübt hat. Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in Elternzeit: im Jahr 2012: 586, Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte in Elternzeit: im Jahr 2013: 679. Zu 5: Die nachstehenden Zahlen umfassen den Personenkreis, der in den genannten Jahren zu irgendeinem Zeitpunkt entweder eine Beurlaubung (ohne Erholungsurlaub) begonnen oder beendet hat. Beurlaubte Polizeivollzugsbeamtinnen 2012: 41, Beurlaubte Polizeivollzugsbeamtinnen 2013: 40. Zu 6: Für Personalratstätigkeit ganz oder teilweise freigestellte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte zum Stichtag 31.12.2012: Mit 100 % freigestellt: 47, Mit weniger als 100 % freigestellt: 17. Für Personalratstätigkeit ganz oder teilweise freigestellte Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte zum Stichtag 31.12.2013: Mit 100 % freigestellt : 44, Mit weniger als 100 % freigestellt: 20. In Vertretung Stephan Manke 2 (Ausgegeben am 20.06.2014) Drucksache 17/1602 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 12.03.2014 Unbesetzte Stellen bei der niedersächsischen Polizei Antwort der Landesregierung