Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU), eingegangen am 12.05.2014 190 offene Fragen im Fall Edathy Die Vorgänge um den ehemaligen SPD-Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy beschäftigen die bundesweite Öffentlichkeit seit Februar 2014. Die Ermittlungen gegen Sebastian Edathy werden von der Staatsanwaltschaft Hannover geführt. Die niedersächsische Justizministerin und der Justizstaatssekretär haben in dieser Sache den Rechtsausschuss des Landtags unterrichtet. Die Justizministerin , der Celler Generalstaatsanwalt Dr. Lüttig und der Leitende Oberstaatsanwalt Dr. Fröhlich wurden im März 2014 vom Innenausschuss des Deutschen Bundestags befragt. Ich frage ich die Landesregierung: 1. Mit Blick auf die Aussage des Ministerpräsidenten im Februar-Plenum, dass er am 9. Februar 2014 durch Frau Regierungssprecherin Pörksen erfahren habe, dass Sebastian Edathy sein Bundestagsmandat möglicherweise nicht nur aus gesundheitlichen Gründen niedergelegt habe: Welche anderen Gründe wurden genannt? 2. Zu welchem Zeitpunkt und von wem genau hat Frau Regierungssprecherin Pörksen diese Informationen erhalten? 3. Wie hat der Ministerpräsident darauf reagiert? 4. Waren Ministerpräsident Weil bei Abfassung seiner Dankesworte als SPD-Landesvorsitzender zum krankheitsbedingten Ausscheiden Edathys („Sebastian Edathy hat sich als Vorsitzender des Untersuchungsausschusses in der Aufklärung der NSU-Morde verdient gemacht . Für seinen weiteren Lebensweg wünsche ich ihm alles Gute“, u. a. zitiert in der HAZ vom 10. Februar 2014) diese anderen Gründe bekannt? 5. Lässt sich der Ministerpräsident seit seiner Kenntnis des Falles Edathy, worüber er laut Aussage von Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz am 10. Februar 2014 Kenntnis erlangte, fortlaufend über die Ermittlungen unterrichten? 6. Was hat der Ministerpräsident und Landesvorsitzende der SPD wann mit dem Vizekanzler und SPD-Bundesvorsitzenden Sigmar Gabriel zu dem Fall Edathy besprochen? 7. Was hat der Ministerpräsident und Landesvorsitzende der SPD wann mit dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion und Göttinger Bundestagsabgeordneten Thomas Oppermann zu dem Fall Edathy besprochen? 8. Was hat der Ministerpräsident und Landesvorsitzende der SPD wann mit dem Bundesaußenminister und SPD-Bundestagsabgeordneten Frank-Walter Steinmeier zu dem Fall Edathy besprochen? 9. Was hat der Ministerpräsident und Landesvorsitzende der SPD wann mit dem Innenminister Boris Pistorius zu dem Fall Edathy besprochen? 10. Was hat der Ministerpräsident und Landesvorsitzende der SPD wann mit der Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz zu dem Fall Edathy besprochen? 11. Mit welchen weiteren Personen hat sich der Ministerpräsident bislang über den Fall Edathy ausgetauscht? 12. Hat der Ministerpräsident im Fall Edathy irgendetwas angeordnet? 13. Wenn ja, was genau hat er wann veranlasst? 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 14. Wieso ist der Ministerpräsident nach eigener Einlassung im Februar-Plenum dankbar dafür, dass er erst am 10. Februar 2014 über den Fall Edathy unterrichtet worden sein will? 15. Wann und von wem wurde Innenminister Boris Pistorius das erste Mal darüber informiert, dass sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy möglicherweise kinderpornographische Bilder bzw. Videos bestellt hat? 16. Wie hat der Innenminister darauf reagiert? 17. Was hat der Innenminister daraufhin veranlasst? 18. Kann die Landesregierung ausschließen, dass Innenminister Boris Pistorius zeitlich noch vor Bundesminister a. D. Hans-Peter Friedrich informiert war? 19. Lässt sich Innenminister Boris Pistorius seit seiner Kenntnis des Falles Edathy fortlaufend über die Ermittlungen unterrichten? 20. Was hat der Innenminister Boris Pistorius wann mit dem Vizekanzler und Bundesvorsitzenden der SPD Sigmar Gabriel zu dem Fall Edathy besprochen? 21. Was hat der Innenminister Boris Pistorius wann mit dem Vorsitzenden der SPD-Bundestagsfraktion und Göttinger Bundestagsabgeordneten Thomas Oppermann zu dem Fall Edathy besprochen? 22. Was hat der Innenminister Boris Pistorius wann mit dem Bundesaußenminister und SPD-Bundestagsabgeordneten Frank-Walter Steinmeier zu dem Fall Edathy besprochen? 23. Was hat der Innenminister Boris Pistorius wann mit dem Ministerpräsidenten und Landesvorsitzenden der SPD Stephan Weil zu dem Fall Edathy besprochen? 24. Was hat der Innenminister Boris Pistorius wann mit der Justizministerin Antje NiewischLennartz zu dem Fall Edathy besprochen? 25. Mit welchen weiteren Personen hat sich der Innenminister Boris Pistorius bislang über den Fall Edathy ausgetauscht? 26. Kann die Landesregierung ausschließen, dass neben Innenminister Boris Pistorius auch Staatssekretär Stephan Manke schon Mitte Oktober 2013 über die Vorwürfe gegen Sebastian Edathy informiert wurde? 27. Lässt sich die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz seit ihrer Kenntnis des Falles Edathy fortlaufend über die Ermittlungen unterrichten? Wenn ja, warum? 28. Wie hat die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz auf die Information, dass gegen Sebastian Edathy der Verdacht des Besitzes von Kinderpornografie bestünde, reagiert? 29. Was hat die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz auf die Information hin veranlasst? 30. Was hat die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz wann mit dem Ministerpräsidenten und Landesvorsitzenden der SPD Stephan Weil zu dem Fall Edathy besprochen? 31. Was hat die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz wann mit dem Innenminister Boris Pistorius zu dem Fall Edathy besprochen? 32. Mit welchen weiteren Personen hat sich die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz bislang über den Fall Edathy ausgetauscht? 33. Warum wollte die Ministerin Antje Niewisch-Lennartz den Rechtsausschuss des Landtages nur dann persönlich unterrichten, wenn sie in den Ausschuss zitiert worden wäre, wie sie in der Plenarsitzung vom 27. Februar 2014 sagte? 34. Warum sagte die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz ihre Teilnahme an der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestags am 21. Februar 2014 erst kurzfristig ab? 35. Warum hat die Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz im Nachgang der Bundestagsinnenausschuss -Sitzung am 12. März 2014 davon gesprochen, es habe keine „schweren Ermittlungsfehler “ bei der Staatsanwaltschaft Hannover gegeben? 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 36. Sieht die Landesregierung irgendwelche Ermittlungsfehler im Fall Edathy? 37. Wenn die Landesregierung Ermittlungsfehler im Fall Edathy sieht, welche genau? 38. Mit Blick auf Äußerungen des ehemaligen niedersächsischen Innenministers, Heiner Bartling, gegenüber dem NDR, wonach Herr Edathy über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft informiert gewesen sein soll: Kann die Landesregierung ausschließen, dass Herr Edathy diese Informationen aus Kreisen der SPD erhalten hat? 39. Kann die Landesregierung ausschließen, dass Herr Edathy diese Informationen aus Kreisen der Ermittlungsbehörden erhalten hat? 40. Wer trägt die politische Verantwortung, wenn sich bestätigen sollte, dass Herr Edathy im Vorfeld der Durchsuchungen Informationen aus niedersächsischen Justiz- oder Polizeikreisen oder Kreisen der niedersächsischen SPD erhalten hat? 41. Mit Blick auf Informationen der Zeitung Die Harke, wonach bereits in der sechsten Kalenderwoche , also vor der Mandatsrückgabe Sebastian Edathys, Informationen in niedersächsische SPD-Kreise durchgesickert sein sollen: Kann die Landesregierung dieses ausschließen? 42. Wenn nein, was unternimmt die Landesregierung, um Klarheit in dieser Angelegenheit zu erlangen ? 43. Hat es seitens der Landesregierung Gespräche mit dem ehemaligen SPD-Innenminister Heiner Bartling zum Fall Edathy gegeben? 44. Wenn ja, mit welchem Inhalt und Ergebnis? 45. Kann die Landesregierung ausschließen, dass der ehemalige Innenminister Heiner Bartling Edathy selbst oder andere SPD-Mitglieder, die nicht der Landesregierung angehören, Informationen zu diesem Fall von der niedersächsischen Justiz oder Polizei erhalten haben? 46. Hat die Landesregierung Kenntnisse über die Einlassungen des früheren Innenministers Heiner Bartling bei seiner Vernehmung durch Mitarbeiter des LKA Niedersachsen am 3. März 2014? 47. Wenn ja, welche Kenntnisse hat die Landesregierung? 48. Welche Schutzmaßnahmen hat die Landesregierung nach den Erfahrungen im WulffErmittlungsverfahren unternommen, um das Durchsickern von Informationen aus Staatsanwaltschaft und Polizei zu unterbinden? 49. Welche Mitglieder der Landesregierung nahmen an den Koalitionsverhandlungen in Berlin im letzten Jahr teil? 50. Welche davon waren in Personalentscheidungen einbezogen? 51. Mit wem hat der Ministerpräsident und SPD-Landesvorsitzende in Begleitung der Berliner Koalitionsgespräche über die Verteilung von Ämtern gesprochen? 52. Hat der Ministerpräsident und SPD-Landesvorsitzende mit Sebastian Edathy über dessen persönliche Zukunft in der Berliner Großen Koalition gesprochen, so wie es Thomas Oppermann am 28. November 2013 laut Süddeutscher Zeitung getan hat? 53. Hat der Ministerpräsident und SPD-Landesvorsitzender Stephan Weil in den Berliner Koalitionsverhandlungen tatsächlich niemandem gegenüber Sebastian Edathy für die Besetzung eines Regierungsamtes (z. B. Bundesminister, Parlamentarischer Staatssekretär, beamteter Staatssekretär, Beauftragter o. Ä.) vorgeschlagen? 54. Wenn der Ministerpräsident und SPD-Landesvorsitzende Stephan Weil während der Berliner Koalitionsverhandlungen tatsächlich niemandem gegenüber Sebastian Edathy für die Besetzung von Posten vorgeschlagen hat, warum nicht? 55. Gehörte Sebastian Edathy nach Ansicht des Ministerpräsidenten und SPD-Landesvorsitzenden Weil nicht zu den Personen aus Niedersachsen, die eine verantwortungsvolle Position in der zu bildenden Großen Koalition bekleiden sollten? 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 56. Hat der Ministerpräsident und SPD-Landesvorsitzende Stephan Weil nach dem 22. September 2013 mit Sebastian Edathy gesprochen? 57. Wenn ja, wann genau und mit welchem Inhalt? 58. Mit Blick auf den Umstand, dass Herr Innenminister Boris Pistorius im Rahmen der Koalitionsverhandlungen mindestens zweimal auf Herrn Edathy getroffen sein soll: Hat er bei diesen Anlässen mit ihm gesprochen oder sonstigen Kontakt aufgenommen? 59. Wenn ja, was wurde inhaltlich besprochen? Wenn nein, warum nicht? 60. Hat der Göttinger SPD-Bundestagsabgeordnete Thomas Oppermann niedersächsische Dienststellen zu den Vorwürfen gegen Sebastian Edathy kontaktiert, wie er es auch mit dem Präsidenten des BKA getan hat? 61. Hat der Göttinger Polizeipräsident Robert Kruse mit dem Göttinger Bundestagsabgeordneten Thomas Oppermann über die Vorwürfe gegen Sebastian Edathy gesprochen? 62. Wann erhielten die niedersächsischen Strafverfolgungsbehörden die ersten Informationen aus der Operation „Spade“ in Kanada? 63. Wann genau hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle Informationen über Fälle erhalten, die der Kategorie 1 zuzuordnen sind? 64. Wann genau hat die Staatsanwaltschaft Hannover Informationen über Fälle erhalten, die der Kategorie 1 zuzuordnen sind? 65. Wie ist der Stand der Ermittlungen (zum Zeitpunkt der Beantwortung der Anfrage)? 66. Wann genau hat die Staatsanwaltschaft (Generalstaatsanwaltschaft Celle/Staatsanwaltschaft Hannover) Informationen über weitere Fälle erhalten, die der Kategorie 2 zuzuordnen sind? 67. Welche konkreten Schritte hat die Staatsanwaltschaft Hannover wann unternommen, um alle weiteren, ähnlich gelagerten niedersächsischen Fälle von Kinderpornografie zusammenzutragen ? 68. Haben andere Staatsanwaltschaften bereits Anklage wegen des Besitzes von Kinderpornografie erhoben, wo Material vorlag, dessen Erwerb Sebastian Edathy ebenfalls bereits nachzuweisen ist? 69. Wenn ja, in wie vielen Fällen? 70. Wie haben andere Staatsanwaltschaften über die Kategorisierung entschieden? 71. Wie sind andere Staatsanwaltschaften weiter vorgegangen? 72. Was hat die Staatsanwaltschaft Hannover nach Erhalt der Informationen über die Kategorien 1 und 2 jeweils zu welchem Zeitpunkt unternommen? 73. Wie viele Strafanzeigen gegen Sebastian Edathy wurden inzwischen in Niedersachsen gestellt ? 74. Wie viele Personen welcher niedersächsischen Dienststellen sind gegenwärtig mit den Ermittlungen gegen Sebastian Edathy befasst? 75. Welche Beamten genau sind an den Ermittlungen beteiligt? 76. Wie viele Bedienstete des Landes waren an der Erstellung des Abschlussberichts des LKA Niedersachsen zum Fall Edathy beteiligt? 77. Inwieweit waren Dienststellen und Bedienstete des Bundes, insbesondere des BKA, an der Erstellung dieses Abschlussberichts beteiligt? 78. Hat die Landesregierung, das LKA oder eine andere Dienststelle des Landes das BKA über den Abschlussbericht des LKA Niedersachsen in Kenntnis gesetzt? 79. Wenn ja, wann und, wenn nein, warum nicht? 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 80. Wie viele Bedienstete des Landes hatten/haben in welchem Zeitraum Zugang zu dem Abschlussbericht des LKA Niedersachsen, in Papierform oder digitaler Form? 81. Welchen Ministerinnen/Ministern und Staatssekretärinnen/Staatssekretären lag bzw. liegt der Abschlussbericht des LKA zum Fall Edathy in Papierform oder digitaler Form wann bzw. seit wann vor? 82. In welcher Form hatten die in den Ministerbüros und Pressestellen des MI und MJ tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu dem Abschlussbericht des LKA - in Papierform oder digitaler Form - und in welchem Zeitraum genau? 83. Welchen Dienststellen und Personen hat das LKA den Abschlussbericht wann übermittelt? 84. Wann und durch wen wurde der Abschlussbericht des LKA dem Strafverteidiger von Herrn Edathy übermittelt? 85. Hat das LKA vor Übersendung des vollständigen Abschlussberichts eine Vorabmeldung an das MI oder das MJ oder eine andere Dienststelle des Landes übermittelt? Wenn ja, wann und an wen? 86. Wann hat Ministerpräsident Stephan Weil von dem Inhalt - ganz oder teilweise - des Abschlussberichts des LKA zum Fall Edathy erfahren? 87. Was hat Ministerpräsident Stephan Weil daraufhin veranlasst? 88. Wurden von sämtlichen Landesbediensteten, die an den Ermittlungen beteiligt waren oder sonst Kenntnis von den Ermittlungen oder Zugang zu den Ermittlungsakten gehabt haben könnten, bereits dienstliche Erklärungen zur Aufklärung eines möglichen Geheimnisverrats eingeholt? 89. Wenn nein, warum nicht? 90. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 91. Sind diesbezüglich bereits Disziplinarverfahren gegen Beamtinnen/Beamte des Landes eingeleitet worden? 92. Kann die Landesregierung ausschließen, dass der Abschlussbericht des LKA zum Fall Edathy, der inzwischen offenbar dem NDR und der Süddeutschen Zeitung vorliegt, von Bediensteten , Ministerinnen/Ministern oder Staatssekretärinnen/Staatssekretären des Landes an Journalisten ganz oder in Teilen weitergegeben worden ist? 93. Wenn ja, warum, und, wenn nein, warum nicht? 94. Sind die Kabinettsmitglieder und Staatssekretärinnen/Staatssekretäre, insbesondere Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz und Innenminister Boris Pistorius, bereit, an Eides statt zu versichern, dass sie den Abschlussbericht des LKA zum Fall Edathy oder Auszüge daraus nicht an unbefugte Dritte weiter gegeben haben und auch keine Kenntnis darüber haben, wer dies getan hat? 95. Wenn nein, warum nicht? 96. Wegen welcher Tatvorwürfe wird gegenwärtig gegen Sebastian Edathy ermittelt? 97. Kann die Landesregierung ausschließen, dass bei dem Material, das Sebastian Edathy bei dem kanadischen Kinderpornoring bestellt hat, Filme oder Bilder enthalten waren, die eindeutig der sogenannten Kategorie 1, also strafbarer Kinderpornografie, zuzuordnen ist? 98. Warum hat die Staatsanwaltschaft Hannover trotz der vielen Anhaltspunkte, dass Herr Edathy von den Verdächtigungen gegen ihn wusste, das gegen ihn gerichtete Ermittlungsverfahren nicht früher eingeleitet und insbesondere nicht viel früher einen Durchsuchungsbeschluss erwirkt ? 99. Wer trägt die politische Verantwortung für diese Entscheidungen? 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 100. Mit Blick darauf, dass im Bereich der polizeilichen Ermittlungsbehörden die Informationen über den Fall Edathy sehr schnell verarbeitet wurden: Warum ist dies bei der Staatsanwaltschaft Hannover nicht passiert? 101. Mit Blick auf die Kontaktaufnahme von Rechtsanwalt Noll zur Staatsanwaltschaft Hannover am 28. November 2013 und dessen Nachfragen nach einem Verfahren gegen seinen Mandanten Edathy, welches über das Bundeskriminalamt an die Generalstaatsanwaltschaft Celle abgegeben worden sei, und den Hinweis seitens des Rechtsanwalts Noll, dass Edathy keine Kinderpornografie besitze und Fotos nicht mehr in dessen Besitz seien: Warum hat die Staatsanwaltschaft Hannover daraufhin nicht sofort entschieden, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten, um durch eine Durchsuchung Beweismaterial zu sichern? 102. Was hat die Staatsanwaltschaft Hannover veranlasst, nachdem sich Herr Rechtsanwalt Noll über Ermittlungen gegen Herrn Edathy erkundigt hat? 103. Führte der Umstand, dass sich Herr Rechtsanwalt Noll über Ermittlungen gegen Herrn Edathy erkundigt hat, zu einer Beschleunigung der Ermittlungstätigkeit? 104. Mit Blick auf Presseberichte, wonach sich Rechtsanwalt Noll wegen eines möglichen Ermittlungsverfahrens ebenso an die Staatsanwaltschaft Verden/Aller gewandt haben soll: Wann genau ist dies mit welchen Fragen erfolgt, und wie bewertet die Landesregierung diesen Umstand ? 105. Hat die Staatsanwaltschaft Verden/Aller die Generalstaatsanwaltschaft Celle oder das Justizministerium über die Kontakte mit Rechtsanwalt Noll informiert? 106. Wenn nein, warum nicht? 107. Wem hat das Landeskriminalamt berichtet, dass sich Rechtsanwalt Noll bei ihr über Ermittlungen gegen Sebastian Edathy erkundigte? 108. Was wurde in der Folge veranlasst? 109. Mit Blick darauf, dass der Leiter der Staatsanwaltschaft Hannover am 14. Februar 2014 vor der Landespressekonferenz ausgeführt hat, dass aus seiner Sicht „kein Zeitdruck, keine Eile“ bestanden haben, „weil das Verfahren aus unserer Sicht niemanden außer den Strafverfolgungsbehörden bekannt war“: Teilt die Landesregierung diese Einschätzung und, wenn ja, warum und, wenn nein, warum nicht? 110. Kann die Landesregierung ausschließen, dass es im Rahmen der Ermittlungsführung der Staatsanwaltschaft Hannover zu schuldhaften Verzögerungen kam? 111. Wenn nein, wer trägt dafür die politische Verantwortung? 112. Mit Blick auf den Umstand, dass der Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender , pornographischer oder sonst jugendgefährdender Schriften, der mit dem Fall Edathy betraute Oberstaatsanwalt Klinge, laut Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hannover vom 10. Dezember 2013 zum Ende des Jahres 2013 Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Hannover werden sollte: Kann die Landesregierung vor diesem Hintergrund ausschließen, dass dieses zusätzliche Aufgabenfeld von Herrn Klinge negativen Einfluss auf das Verfahren Edathy hatte? 113. Welche Landesbediensteten waren mit der Versendung des Briefes des Behördenleiters der Staatsanwaltschaft Hannover an den Bundestagspräsidenten befasst? 114. Warum wurde der Brief an den Bundestagspräsidenten nicht mit der Deutschen Post versendet oder per Boten überbracht? 115. Warum wurde dem Deutschen Bundestag die Übersendung des Schreibens vom 6. Februar 2014 nicht telefonisch oder per E-Mail angekündigt? 116. Kann die notwendige Mitteilung nach Anlage 6 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Mitglieder des Deutschen Bundestags auch per E-Mail oder Fax gesendet werden? 6 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 117. Ist es nach Kenntnis der Landesregierung üblich, dass ein Brief, der mit dem Postdienstleister CityPost nach Berlin versendet wird, an den Postdienstleister PinMail weitergegeben und dort erneut frankiert wird? 118. Wenn ja, war dies der Landesregierung bekannt? 119. Wurden zur Versendung des Briefes zwei verschiedene Briefumschläge benutzt? 120. Wie bewertet die Landesregierung Hinweise auf Datenschutzprobleme bei der Berliner Postfirma PinMail AG, die nach Berichten des Tagesspiegels vom Februar 2013 massenweise Adressdaten, die bei der Sortierung der Post von Behörden, Gerichten und Firmenkunden anfallen , über Jahre hinweg erfasst und gespeichert haben soll? 121. Mit Blick auf ein Interview von Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz im Focus 16/2014 Seite 47, worin sie angekündigt hat, einen Erlass zur Übersendungspraxis von Schriftstücken in Ermittlungsverfahren erarbeiten zu lassen: Liegt der Erlass oder zumindest ein Entwurf bzw. Eckpunkte bereits vor? 122. Wenn ja, mit welchem Inhalt? 123. Hat die Staatsanwaltschaft Hannover in dem Schreiben vom 6. Februar 2014 an den Bundestagspräsidenten bereits den notwendigen Antrag zur Durchsuchung gegen den damaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy gestellt? 124. Wenn nein, warum nicht? 125. Warum dauerte laut Einlassung des Leitenden Oberstaatsanwalts Dr. Fröhlich das Fertigen des Schreibens an den Bundestagspräsidenten bis zum 6. Februar 2014, also insgesamt neun Tage nach der Eröffnung des Ermittlungsverfahrens? 126. Wie bewertet die Landesregierung, dass laut dem Leitenden Oberstaatsanwalt Dr. Fröhlich die Entscheidung zur Eröffnung des Ermittlungsverfahrens am 28. Januar 2014 getroffen wurde , das Fertigen des Schreibens an den Bundestagspräsidenten aber bis zum 6. Februar 2014 - also neun Tage - gedauert hat? 127. Welche Maßnahmen hat die Staatsanwaltschaft Hannover am 10. Februar 2014 getroffen, um sicherzugehen, dass der Verzicht auf das Bundestagsmandat durch Sebastian Edathy bereits wirksam war, als sie die Durchsuchung beantragte? 128. Wie bewertet und erklärt die Landesregierung den Umstand, dass bei den Durchsuchungen am 10. Februar 2014 ein Büro von Herrn Edathy übersehen wurde, das dann erst am 12. Februar 2013 durchsucht wurde? 129. Kann die Landesregierung ausschließen, dass durch eine mögliche frühzeitige Warnung an Herrn Edathy belastendes Beweismaterial verschwand, worüber u. a. Welt online am 16. Februar 2014 berichtete? Wörtlich hieß es in dem Bericht: „Aus den Wänden der zwei durchsuchten Wohnungen hingen noch die Anschlusskabel für nicht mehr vorhandene PCs.“ 130. Was bedeutet der Fund von Computerteilen, insbesondere Teilen einer Festplatte? 131. Deutet der Fund von Computerteilen auf eine Zerstörung vorhandener Endgeräte bzw. von Festplatten und anderen Speichermedien hin? 132. Warum wurden die Versiegelung des Dienstzimmers von Herrn Edathy im Bundestag und die Sicherung der dort vorhandenen IT-Daten durch die Staatsanwaltschaft Hannover beim Bundestagspräsidenten nicht formgerecht beantragt? 133. Wann wurden im Bundestag die Büros von Sebastian Edathy versiegelt, durchsucht und die Computer beschlagnahmt? 134. Warum wurden die Büros von Sebastian Edathy im Bundestag nicht zeitgleich mit den meisten anderen Räumlichkeiten Sebastian Edathys durchsucht oder versiegelt? 135. Wann wurden die Computer im ehemaligen Bundestagsbüro von Herrn Edathy sichergestellt? 136. Warum erfolgte dies nicht früher? 7 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 137. Hätte dies früher erfolgen können? 138. Kann die Landesregierung ausschließen, dass durch die Zuweisung der Büros von Herrn Edathy durch die SPD-Fraktionsführung am 12. oder 13. Februar 2014 an die Nachrückerin für Herrn Edathy in dem Bundestagsbüro Beweismaterial vernichtet werden konnte? 139. Welche Beweismittel wurden bei den Durchsuchungen genau sichergestellt? 140. Hatten Mitarbeiter von Sebastian Edathy noch nach den ersten Durchsuchungen Zugang zu dessen Bundestagsbüros? 141. Kann die Landesregierung mit Blick darauf, dass sich Herr Edathy im Ausland aufhalten soll, ausschließen, dass der am 12. Februar 2014 von Herrn Edathy als gestohlen gemeldete Dienst-Laptop doch noch in dessen Besitz ist? 142. Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, wer ein entsprechendes Fax über den angeblichen Verlust des Dienst-Laptops wann an die Bundestagsverwaltung versandt hat? 143. Mit Blick auf einen Bericht im Spiegel Nr. 13/2014 „Drama ohne Ende“, wonach erst am 20. März 2014 ein Staatsanwalt im Bundestag erschienen sein soll, um die früheren Dienstrechner Edathys im Beisein eines SPD-Bundestagsabgeordneten und eines IT-Spezialisten der Bundestagsverwaltung zu untersuchen: Wie erklärt sich die Landesregierung diese zeitliche Verzögerung? 144. Kann die Landesregierung ausschließen, dass durch diese mögliche erneute Verzögerung Beweismittel verloren gegangen sind? 145. Welches Ergebnis hatte die Auswertung? 146. Waren alle anderen Durchsuchungen zu den weiteren Fällen der in Niedersachsen bekannt gewordenen Fällen der sogenannten Kategorie 2 erfolgreich und nur die bei Sebastian Edathy nicht, und wie viele waren insgesamt erfolgreich? 147. Mit Blick auf den Umstand, dass in einer Sitzung des Innenausschusses des Bundestags dessen Vorsitzender Wolfgang Bosbach von einem anonymen Brief berichtete, den sein Büro erhalten haben soll, wonach zwei örtliche Parteigenossinnen von Edathy diesen am Tag seines Rücktritts zu Hause aufgesucht haben sollen und wonach eine der beiden Frauen am Folgetag auf einer Müllkippe in Nienburg gesehen worden sein soll: Wie bewertet die Landesregierung diesen Umstand, und welche Rückschlüsse zieht sie daraus? 148. Hat die Staatsanwaltschaft Hannover die in dem anonymen Brief näher bezeichnete Mülldeponie durchsuchen lassen und die darin genannten Personen vernehmen lassen? 149. Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? 150. Wie bewertet die Landesregierung den Umstand, dass bei der Durchsuchung einer Wohnung von Sebastian Edathy als geheim eingestufte Unterlagen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestags gefunden wurden? 151. Wie lief der Abstimmungsprozess zwischen der Generalstaatsanwaltschaft Celle, der Staatsanwaltschaft Hannover und dem Niedersächsischen Justizministerium ab, nachdem die ersten Informationen zum Fall Edathy durch die Bundesbehörden nach Niedersachsen gelangt waren? 152. Wie lief der entsprechende Abstimmungsprozess zwischen dem Landeskriminalamt, der Generalstaatsanwaltschaft Celle, der Staatsanwaltschaft Hannover sowie dem niedersächsischen Innenministerium ab? 153. Wen hat Herr LOStA Dr. Fröhlich über die Aufnahme des Verfahrens gegen Herrn Edathy zu welchem Zeitpunkt informiert (Generalstaatsanwaltschaft, Ministerium, Polizei etc.)? 154. Was haben diese Personen/Behörden daraufhin veranlasst? 155. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um mögliche Indiskretionen aus Staatsanwaltschaft und Polizei im Fall Edathy aufzuklären? 8 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 156. Hat die Landesregierung Maßnahmen, insbesondere organisatorischer Art, getroffen, um mögliche Indiskretionen aus Staatsanwaltschaft und Polizei bei Ermittlungsverfahren generell zu unterbinden? 157. Wenn ja, welche, wenn nein, warum nicht? 158. Welche Konsequenzen haben das LKA, die Staatsanwaltschaft Hannover, die Generalstaatsanwaltschaft Celle, das MI und das MJ aus den wiederholten Indiskretionen im Ermittlungsverfahren gegen Bundespräsident Christian Wulff gezogen? 159. Welche Berichtspflichten haben die Staatsanwaltschaften in Straf- und Bußgeldsachen gegenüber dem MJ zu erfüllen? 160. Wurde diesen Berichtspflichten hier rechtzeitig nachgekommen? 161. Welche Berichtspflichten haben die Polizeibehörden gegenüber dem MI? 162. Wurde diesen Berichtspflichten hier rechtzeitig nachgekommen? 163. Beabsichtigt die Landesregierung, die bestehenden Erlasse des MI und MJ zu ändern? 164. Wenn ja, warum und, wenn nein, warum nicht? 165. Wurden das LKA und/oder die PI Schaumburg/Nienburg über die Grundsatzentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 29. Januar 2014, ein förmliches Ermittlungsverfahren einzuleiten, unterrichtet? 166. Kann die Landesregierung ausschließen, dass Verantwortliche der PI Schaumburg/Nienburg vor dem 10. Februar 2014 von den bevorstehenden Ermittlungsmaßnahmen gegen Herrn Edathy erfahren haben? 167. Mit Blick auf einen Bericht von Focus-Online von 6. April 2014 („IT-Experte fand schon 2004 Nacktbilder auf Edathys PC“), wonach ein IT-Experte schon im Jahr 2004 Nacktbilder auf dem Bundestagsrechner Edathys gefunden und dies weiter gegeben haben soll: Ist dieser Zeuge mittlerweile von Polizei oder Staatsanwaltschaft vernommen worden, und sind weitere Zeugen , z. B. der seinerzeitige Bundestagspräsident Thierse, im Zusammenhang mit diesem Vorgang vernommen worden? 168. Mit Blick auf Presseberichte, wonach BKA-Mitarbeiter bei Recherchen nach dem vermeintlichen Sprengstoffanschlag auf einen Briefkasten am Wahlkreisbüro Edathys in Stadthagen im Computersystem des BKA auf den Eintrag „Besitz/Erwerb von Kinder-/Jugendpornografie“ im Zusammenhang mit dem Namen „Sebastian Edathy“ gestoßen sein sollen: Kann die Landesregierung ausschließen, dass auch Angehörige der Polizei Niedersachsen und/oder der StA Hannover Zugriff auf diese oder vergleichbare Computereinträge gehabt haben? 169. Mit Blick auf die Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Hannover vom 14. Februar 2014, in der Herr LOStA Dr. Fröhlich zum Verfahren gegen Sebastian Edathy Stellung genommen hat: Hat Herr Dr. Fröhlich die Entscheidung, eine Pressekonferenz zu veranstalten, komplett eigenständig getroffen, oder hat es seitens des Justizministeriums oder der Generalstaatsanwaltschaft eine Einflussnahme bzw. Beteiligung auf diese Entscheidung gegeben? 170. Wenn ja, welche? 171. Sollte Herr Edathy nach Ansicht der Landesregierung beginnen, unbeschadet seiner Rechte als Verdächtiger einer Straftat, konstruktiv an der Aufklärung der Vorwürfe gegen ihn mitzuwirken ? 172. Weiß die Landesregierung, wo sich Sebastian Edathy gegenwärtig aufhält, und, wenn ja, wo? 173. Mit Blick auf einen Bericht der HAZ vom 5. Mai 2014, wonach die Staatsanwaltschaft Hannover keinen Grund für die Beantragung eines Haftbefehls gegen Sebastian Edathy sehen soll: Schließt die Landesregierung aus, Zielfahnder des LKA einzusetzen, um Sebastian Edathy im Ausland aufzuspüren? 9 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 174. Mit Blick auf die Aussage der Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz in einem Interview mit dem Magazin Focus 6/2014 Seite 47 („Herr Edathy sollte weder einen Bonus noch einen Malus erhalten“): Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung über vergleichbare Fälle in anderen Bundesländern, wo seit 2008 bei dem Verdacht von Verstößen gegen §§ 184 b und c StGB Haftbefehl seitens der Staatsanwaltschaften beantragt worden ist? 175. Haben Mitglieder der Landesregierung oder deren Mitarbeiter in ihrer amtlichen Funktion oder in ihrer parteipolitischen Funktion nach Eröffnung des Ermittlungsverfahrens versucht, Kontakt zu Sebastian Edathy aufzunehmen? 176. Wenn ja, warum und, wenn nein, warum nicht? 177. War das bisherige Verhalten Sebastian Edathys für die Aufklärung der Vorwürfe gegen ihn hilfreich? 178. Haben Polizei oder Staatsanwaltschaft Hannover Herrn Edathy bereits zur Vernehmung vorgeladen ? 179. Wenn ja, für welchen Termin und, wenn nein, warum nicht? 180. Kann auch ohne Vernehmung von Sebastian Edathy aufgeklärt werden, ob er die in Presseberichten erwähnten jugendpornographischen Publikationen vor oder nach 2008 erworben hat? 181. Wann rechnet die Staatsanwaltschaft Hannover mit dem Abschluss des Ermittlungsverfahrens gegen Sebastian Edathy? 182. Was sind die rechtlichen Voraussetzungen zur Nutzung eines Diplomatenpasses durch Bundestagsabgeordnete ? 183. Durfte Herr Edathy seinen Diplomatenpass nach dem Mandatsverzicht weiterhin benutzen? 184. Stellte die Weiterverwendung des Diplomatenpasses durch Sebastian Edathy eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit dar? Wenn ja, welche? 185. Mit Blick darauf, dass sich Sebastian Edathy weiterhin auf seiner Facebook-Seite der Öffentlichkeit mitteilt und dort weiterhin als Bundestagsabgeordneter firmiert: Ist dies strafbar, und wie bewertet die Landesregierung das? 186. Wie viele Ermittlungsverfahren, Anklagen und Verurteilungen gab es im letzten Jahr im Zusammenhang mit §§ 184 b und c StGB in Niedersachsen? 187. In wie vielen Fällen konnten Ermittlungsverfahren wegen des Verdachtes auf Kinderpornografie seit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Vorratsdatenspeicherung nicht aufgeklärt werden, weil Verbindungsdaten fehlen? 188. Wo sieht die Landesregierung gegenwärtig Strafbarkeitslücken bei Erwerb, Besitz und Herstellung von Nacktbildern und Nacktfilmen von Kindern, die geeignet sind, von einem bestimmten Personenkreis aus sexuellen Motiven betrachtet zu werden? 189. Kann jemand, der bei einem Onlineversand, wie dem fraglichen kanadischen, Nacktfotos und Nacktfilme von Kindern bestellt, überhaupt bei der Bestellung sicher sein, dass er legales Material erhält? 190. Wie steht die Landesregierung zur sexuellen Ausbeutung von Kindern durch das Herstellen, das Verbreiten und den Besitz von Nacktbildern und Filmen zur sexuellen Erregung? (An die Staatskanzlei übersandt am 15.05.2014 - II/725 - 732) 10 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 16.06.2014 - 4107 E – 402. 19/14 (SH 4) - Die Landesregierung ist stets bestrebt, dem Informationsbedürfnis des Landtages in größtmöglichem Umfang Rechnung zu tragen und nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig Auskunft zu erteilen. Soweit dieses jedoch laufende strafrechtliche Ermittlungsverfahren betrifft, setzen die Niedersächsische Verfassung und die Strafprozessordnung rechtliche Grenzen. Insbesondere dürfen laufende Ermittlungen nicht gefährdet und entgegenstehende Rechte des Beschuldigten sowie Dritter nicht in unzulässigem Maße beeinträchtigt werden. Dies vorangeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Keine. Zu 2: Frau Pörksen war vor dem 10.02.2014 nicht über andere Gründe informiert, hatte aber aus Medienkreisen gehört, dass über andere mögliche Rücktrittsgründe spekuliert werde. Zu 3: Er hat die Informationen zur Kenntnis genommen und sich in der bekannten Weise öffentlich dazu geäußert. Zu 4: Nein. Zu 5: Nein. Zu 6: Vor dem 10.02.2014 hat Ministerpräsident Weil weder mit Bundesminister Gabriel noch mit MdB Oppermann oder Bundesminister Steinmeier über den Vorgang gesprochen. Danach hat es gelegentlich Kontakte gegeben, ohne dass eine zeitliche oder inhaltliche Konkretisierung noch möglich ist. Zu 7: Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zu 8: Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. Zu 9: Ministerpräsident Weil hat mit Innenminister Pistorius am 10.02.2014 über den Vorgang gesprochen . Danach hat es gelegentliche Kontakte gegeben, ohne dass eine zeitliche oder inhaltliche Konkretisierung noch möglich ist. Zu 10: Justizministerin Niewisch-Lennartz hat Ministerpräsident Weil am 10.02.2014 durch Staatssekretär Scheibel über ein Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy in Kenntnis setzen lassen, aber nicht mit ihm persönlich gesprochen. In der Folge hat sie Ministerpräsident Weil - ebenso wie die übrigen Kabinettsmitglieder - im Rahmen der Kabinettssitzungen anlassbezogen über den Stand des Ermittlungsverfahrens informiert, soweit ihr dies möglich war, ohne das Verfahren zu gefähr- 11 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 den. Zu welchen Terminen diese Informationen erfolgten und welchen Inhalt sie konkret hatten, ist weder dem Ministerpräsidenten noch der Justizministerin mehr erinnerlich. Zu 11: In Anbetracht der Bedeutung des Vorganges hat Ministerpräsident Weil nach dem 10.02.2014 mit einer Vielzahl von Personen Gesprächskontakte in dieser Sache gehabt, ohne dass eine Aufzählung noch möglich ist. Zu 12: Nein. Zu 13: Auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen. Zu 14: Weil sich deshalb von Anfang an kein Platz für Missdeutungen ergab. Zu 15: Der Göttinger Polizeipräsident Robert Kruse hat Innenminister Pistorius in der zweiten Oktoberhälfte über ein bundesweites Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit Kinderpornografie informiert, von dem möglicherweise auch das niedersächsische Bundestagsmitglied Sebastian Edathy betroffen sein könnte. Zu 16: Er hat es zur Kenntnis genommen. Zu 17: Nichts. Zu 18: Der Landesregierung ist nicht bekannt, wann Bundesminister a. D. Hans-Peter Friedrich seinerzeit informiert worden ist. Zu 19: Nein. Zu 20: Nichts. Zu 21: Nichts. Zu 22: Nichts. Zu 23: Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichungen über die Durchsuchungen des Büros und der Wohnung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten hat der Innenminister außer mit Herrn Polizeipräsident Kruse mit niemandem über den Fall gesprochen. Auf die Antwort zu Frage 9 wird verwiesen. Zu 24: Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz hat an einem ihr nicht mehr konkret erinnerlichen Tag nach dem 10. Februar 2014 mit Herrn Innenminister Pistorius telefonisch erstmals über das Ermittlungsverfahren gesprochen. Gegenstand des Gesprächs war die unzutreffende Behauptung in einer Presseveröffentlichung, nach der nicht nur Herr Innenminister Pistorius, sondern auch Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz bereits ab Mitte Oktober 2013 von dem Ermittlungsverfahren Kenntnis gehabt habe. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 Zu 25: Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichungen über die Durchsuchungen der Büros und Wohnung des ehemaligen Bundestagsabgeordneten hat der Innenminister außer mit Herrn Polizeipräsident Kruse mit niemandem über den Fall gesprochen. In Anbetracht der Bedeutung des Vorganges hat Innenminister Pistorius nach dem 10.02.2014 mit einer Vielzahl von Personen Gesprächskontakte in dieser Sache gehabt, ohne dass eine Aufzählung noch möglich ist. Zu 26: Ja. Zu 27: Die Leitenden Oberstaatsanwälte in Hannover und Lüneburg sowie der Generalstaatsanwalt in Celle berichten dem Justizministerium wegen des besonderen Interesses der Öffentlichkeit und im politischen Raum an dem Ermittlungskomplex Edathy regelmäßig alle 14 Tage und ansonsten anlassbezogen . Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz wird auf dieser Grundlage unterrichtet, sofern sich wesentliche neue Entwicklungen ergeben. Zu 28: Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz hat die Nachricht zur Kenntnis genommen. Eine Reaktion war nicht angezeigt. Zu 29: Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz hat erstmals am 29.01.2014 von der Absicht der Staatsanwaltschaft Hannover erfahren, ein Ermittlungsverfahren gegen Herrn Edathy einzuleiten. Zu diesem Zeitpunkt war noch nichts zu veranlassen, da lediglich eine mündliche Information des Generalstaatsanwalts Dr. Lüttig erfolgt war. Als am 10.02.2014 ein schriftlicher Bericht eingegangen war, veranlasste Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz am späten Vormittag die in der Antwort zu Frage 10 genannte Information von Herrn Ministerpräsident Weil. Zu 30: Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Zu 31: Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen. Zu 32: Das Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy war nach dem 10.02.2014 Gegenstand mehrerer Kabinettssitzungen sowie von Besprechungen mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Justizministeriums aus dem Ministerbüro, der Pressestelle und der Abteilung für Strafrecht und Strafprozessrecht, soweit diese mit dem Ermittlungsverfahren befasst waren. Zu 33: In der Sitzung des Ausschusses für Rechts- und Verfassungsfragen vom 19.02.2014 unterrichtete Herr Staatssekretär Scheibel die Mitglieder des Ausschusses über Vorgänge um das Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy. Frau Ministerin Niewisch-Lennartz nahm zeitgleich an der Klausursitzung der Landesregierung teil. Die Teilnahme hätte sie unterbrochen, wenn der Ausschuss ihre Anwesenheit in der Sitzung verlangt hätte. Dies war nicht der Fall. Zu 34: Die Einladung zu der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages an Frau Ministerin Niewisch-Lennartz ging am Donnerstag, den 20.02.2014, gegen 17 Uhr im Justizministerium ein. Die Frage der Teilnahme an der Ausschusssitzung war Gegenstand einer Besprechung am 21.02.2014, die aufgrund der Terminlage erst am späten Vormittag stattfinden konnte. Die zeitlichen Abläufe bedingten den Zeitpunkt des Schreibens an den Vorsitzenden des Innenausschusses des Deutschen Bundestages. Zu 35: Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz hat im Nachgang zur Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages am 12.03.2014 gegenüber der Presse geäußert, sie könne keine schwe- 13 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 ren Ermittlungsfehler in dem Verfahren gegen Sebastian Edathy erkennen. Sie hat zugleich deutlich gemacht, dass nur schwere Ermittlungsfehler eine Weisung an die Generalstaatsanwaltschaft Celle begründen könnten, eine andere Staatsanwaltschaft mit dem Ermittlungsverfahren zu betrauen . Aus diesem Grund hat Frau Ministerin Niewisch-Lennartz ihre Bewertung auf schwere Ermittlungsfehler beschränkt und sich nicht zu anderen als schweren Ermittlungsfehlern verhalten. Zu 36: Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat die Sachbehandlung durch die Staatsanwaltschaft Hannover im Rahmen der Dienstaufsicht geprüft. Dabei ist sie zu dem Ergebnis gekommen, dass weder Dienstpflichtverletzungen noch sonstige schwerwiegende Fehler der Staatsanwaltschaft Hannover ersichtlich sind. Eine gegen den Leitenden Oberstaatsanwalt und gegen den sachbearbeitenden Dezernenten gerichtete Dienstaufsichtsbeschwerde des Rechtsanwalts Noll hat die Generalstaatsanwaltschaft am 31.03.2014 als unbegründet zurückgewiesen. Die Landesregierung sieht keine Veranlassung, dieser Bewertung entgegenzutreten, zumal eine mögliche Fehleranalyse erst nach Abschluss des Verfahrens sinnvoll erscheint. Zu 37: Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen. Zu 38: Der Landesregierung ist nicht bekannt, welchen Kenntnisstand der Beschuldigte Edathy seinerzeit hatte und aus welchen Quellen seine Informationen möglicherweise stammten. Zu 39: Der Frage nach einem möglichen Informanten von Herrn Edathy wird in einem von der Staatsanwaltschaft Hannover eingeleiteten und inzwischen durch die Generalstaatsanwaltschaft Celle der Staatsanwaltschaft Lüneburg übertragenen Ermittlungsverfahren nachgegangen. Dabei haben sich bislang noch keine Hinweise auf einen konkreten Tatverdächtigen ergeben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen. Zu 40: Nachdem der Landesregierung nicht bekannt ist, welchen Kenntnisstand der Beschuldigte Edathy vor den erfolgten Durchsuchungsmaßnahmen hatte und aus welchen Quellen möglicherweise Informationen stammten, ist ihr weder zu rechtlichen noch zu politischen Verantwortlichkeiten eine Stellungnahme möglich. Zu 41: Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob einzelne Mitglieder des SPD-Landesverbandes zu dieser Zeit Informationen über den Fall „Edathy“ hatten. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 38 und 39 verwiesen. Zu 42: Auf die Antworten zu den Fragen 38 und 39 wird verwiesen. Zu 43: Lediglich Innenminister Pistorius hatte mit Herrn Bartling telefonisch Kontakt. Dies war nach der Ausstrahlung des Interviews, welches der NDR mit Herrn Bartling zum „Fall Edathy“ geführt hatte. Zu 44: In dem Telefonat des Innenministers mit Herrn Bartling ging es um die Unterschiede in der öffentlichen Darstellung des Sachverhaltes durch Herrn Edathy und Herrn Bartling gegenüber dem NDR. Das Gespräch blieb ergebnislos. Zu 45: Auf die Antworten zu den Fragen 38 und 39 wird verwiesen. Zu 46: Landesminister a. D. Heiner Bartling ist am 03.03.2014 in dem Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt wegen Verdachts der Verletzung des Dienstgeheimnisses gemäß § 353 b StGB durch den 14 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 sachbearbeitenden Oberstaatsanwalt sowie zwei Polizeibeamte des Landeskriminalamts Niedersachsen als Zeuge vernommen worden. Über diesen Umstand hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle das Justizministerium am 07.03.2014 unterrichtet, ohne dabei über den Inhalt der Vernehmung zu informieren oder das Vernehmungsprotokoll beizufügen. Andere Ressorts haben keine Kenntnis erhalten. Auch im Landeskriminalamt ist weder die Abteilungs- noch die Behördenleitung unterrichtet worden. Zu 47: Auf die Antwort zu Frage 46 wird verwiesen. Zu 48: Beamtinnen und Beamte, aber auch Angestellte des öffentlichen Dienstes, treffen aufgrund des Dienstverhältnisses in besonderem Maße Verschwiegenheitspflichten, deren Verletzung straf- oder dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. In sensiblen Verfahren wird der Kreis der beteiligten Personen dennoch seit jeher grundsätzlich so klein wie möglich gehalten. Sofern der Verdacht einer Indiskretion aufkommt, werden konsequent Ermittlungsverfahren eingeleitet und erforderlichenfalls auch disziplinarische Maßnahmen ergriffen. Im Bedarfsfall werden dazu auch dienstliche Erklärungen eingeholt. Zu 49: Hierzu wird auf die Antwort der Landesregierung zu der Mündlichen Anfrage der Abgeordneten Jörg Bode und Christian Grascha (FDP) „Welche Mitglieder und Mitarbeiter der Landesregierung haben an den Koalitionsgesprächen in Berlin teilgenommen?“ (Drs. 17/1040, S. 91 f.) verwiesen. Zu 50: Keine. Auf die Antwort zu Frage 49 wird verwiesen. Zu 51: Mit niemandem. Im fraglichen Zeitraum befand sich der Ministerpräsident auf einer Delegationsreise in Russland. Zu 52: Nein. Zu 53: Ja. Zu 54: In Anbetracht der absehbar herausragenden Vertretung der niedersächsischen SPD innerhalb der künftigen Bundesregierung bestand hierzu kein Anlass. Zu 55: Diese Frage stellte sich nicht. Zu 56: Es hat in dem genannten Zeitraum kein Gespräch des Ministerpräsidenten mit Herrn Edathy gegeben . Zu 57: Auf die Antwort zu Frage 56 wird verwiesen. Zu 58: Innenminister Pistorius und Herr Edathy haben keinerlei Wortwechsel geführt. Bei einer oder zwei Sitzungen in einem der Ausschussräume im Deutschen Bundestag bestand über eine Entfernung von ca. 10 m Luftlinie Sichtkontakt. Zu 59: Auf die Antwort zu Frage 58 wird verwiesen. 15 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 Zu 60: MdB Oppermann hat nach Kenntnis der Landesregierung im Zusammenhang mit den Vorwürfen gegen Herrn Edathy weder Kontakt zur Staatsanwaltschaft Hannover noch zu polizeilichen Dienststellen in Niedersachsen aufgenommen. Zu 61: Nein. Zu 62: Das Bundeskriminalamt hat mit EPOST vom 16.10.2012, 15.45 Uhr, die Ansprechstellen Kinderpornografie aller Landeskriminalämter, darunter auch das Landeskriminalamt Niedersachsen, über die neu eingeleitete bundesweite Operation Selm (OP Selm), die aus den Erkenntnissen der seit 2010 andauernden Operation „Spade“ der kanadischen Behörden hervorgegangen ist, unterrichtet. Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle am 21.10.2013 per E-Mail über ein bei der dort angesiedelten Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) mit dem BKA geführtes Verfahren wegen des Verdachts des Sichverschaffens und des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften, welches sich gegen mehr als 800 deutsche Beschuldigte richtete, unterrichtet. Bei Auswertung der dort vorliegenden Informationen hatte sich auch ein Verdacht gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy ergeben. Zu 63: Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat erstmalig mit E-Mail des Bundeskriminalamtes vom 29.04.2014 eine Übersicht über weitere Verfahren der Kategorie 1 erhalten. In die Übersendung der die Kategorie 1 betreffenden Vorgänge hinsichtlich in Niedersachsen wohnhafter Beschuldigter an die Staatsanwaltschaft Hannover war sie nicht eingebunden. Zu 64: Die ersten von insgesamt 28 niedersächsischen Verfahren der Kategorie 1 aus der Operation „Spade “ sind am 15., 22. und 25.07.2013 zentral in der Posteingangsstelle der Staatsanwaltschaft Hannover erfasst worden. Zuvor gab es hierüber keine Informationen. Zu 65: Vierzehn der bei der Staatsanwaltschaft Hannover anhängigen Verfahren der Kategorie 1 sind noch nicht abgeschlossen. Von den bereits abgeschlossenen Verfahren endeten zwei mit einer Anklageerhebung , vier mit einer Einstellung nach § 154 StPO, je eines mit einer Einstellung nach § 153 a StPO bzw. § 153 StPO und fünf mit einer Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO. Ein weiteres Verfahren wurde zuständigkeitshalber an eine Staatsanwaltschaft außerhalb Niedersachsens abgegeben . Von den Verfahren der Kategorie 2 sind vier Vorgänge abgeschlossen (eine Anklageerhebung und drei Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO). Die übrigen dreizehn Ermittlungsverfahren, einschließlich desjenigen gegen Herrn Edathy, laufen noch. Zu 66: Die Existenz weiterer niedersächsischer Fälle war aufgrund der in der Antwort zu Frage 62 genannten E-Mail der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt an die Generalstaatsanwaltschaft Celle vom 21.10.2013, in der von bundesweit 800 Fällen die Rede war, erwartet worden. Informationen zu konkreten weiteren Verdachtsfällen gab es jedoch zunächst nicht. Daher erkundigte sich der mit den Ermittlungen betraute Dezernent der Staatsanwaltschaft Hannover Anfang November, also direkt nach Eingang der Akten dort, sowohl bei der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Außenstelle Gießen als auch bei dem Bundeskriminalamt nach eventuellen weiteren niedersächsischen Verfahren der Kategorie 2. Deren Existenz wurde u. a. in einem Telefonat am 12.11.2013 bestätigt. Zu 67: In der Zeit vom 05.11.2013, dem Eingang der Verfahrensakten Edathy bei der Staatsanwaltschaft Hannover, bis zum Eintreffen sämtlicher Vorgänge der Kategorie 2 dort am 20.12.2013, wurden zahlreiche weitere Informationen eingeholt. Insbesondere wurde mehrfach telefonische Rücksprache mit Vertretern des Bundeskriminalamts sowie mit Vertretern der Generalstaatsanwaltschaft 16 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 Frankfurt/Außenstelle Gießen gehalten und auf eine möglichst zeitnahe Übersendung der Vorgänge gedrungen. Letztlich gingen diese Vorgänge am 20.12.2013 bei der Staatsanwaltschaft Hannover ein. Zu 68: Dies ist der Landesregierung nicht bekannt. Eine bundesweite Auswertung des Verfahrensstandes gibt es derzeit nicht. Zu 69: Auf die Antwort zu Frage 68 wird verwiesen. Zu 70: Dies ist der Landesregierung nur teilweise bekannt. Die Staatsanwaltschaften in München, Augsburg , Dresden und Flensburg haben wie die Staatsanwaltschaft Hannover die Auffassung vertreten , dass der Erwerb von Material der Kategorie 2 einen Anfangsverdacht gegen den Erwerber in Bezug auf tatbestandliches Bildmaterial begründet. Die Staatsanwaltschaften Berlin und Arnsberg wiederum haben in vergleichbaren Konstellationen einen Anfangsverdacht verneint. Zu 71: Soweit ein Anfangsverdacht bejaht worden ist, sind Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Näheres ist der Landesregierung allerdings nicht bekannt. Zu 72: Auf die Antwort zu Frage 67 wird verwiesen. Zu 73: Bei der Staatsanwaltschaft Hannover sind gegen Herrn Edathy vier Strafanzeigen wegen des Verdachts der Unterschlagung seines Dienstlaptops bzw. Vortäuschens einer Straftat und eine Strafanzeige wegen versuchter Nötigung zum Nachteil der Staatsanwaltschaft Hannover eingegangen. Wegen dieser Vorwürfe ist jeweils ein Verfahren eingeleitet worden, mithin insgesamt zwei. Bei der Staatsanwaltschaft Bückeburg liegt eine Strafanzeige wegen Titelmissbrauchs vor. Zu 74: Die Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Besitzes von Kinderpornografie führt die Staatsanwaltschaft Hannover. Sie werden geleitet von Oberstaatsanwalt Klinge und Oberstaatsanwältin Herrmann . Beamte des Landeskriminalamts Niedersachsen sind nicht mehr mit dem Verfahren befasst, seit die polizeilichen Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Besitzes von Kinderpornografie am 25.04.2014 abgeschlossen worden sind. Dort werden lediglich noch Asservate verwahrt und verwaltet . Wegen des Vorwurfs der versuchten Nötigung zum Nachteil der Staatsanwaltschaft Hannover sind keine Ermittlungen geführt worden. Zu 75: Auf die Antwort zu Frage 74 wird verwiesen. Zu 76: Der Abschlussbericht ist durch die beiden mit den Ermittlungen federführend beauftragten Sachbearbeiter der Abteilung 3 des Landeskriminalamts erstellt worden. Zu 77: An der Erstellung des Berichts waren weder das Bundeskriminalamt noch andere Dienststellen des Bundes beteiligt. Zu 78: Das Bundeskriminalamt ist weder durch das Landeskriminalamt Niedersachsen noch durch eine andere Landesbehörde über den Abschlussbericht unterrichtet worden. 17 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 Zu 79: Es handelte sich um ein polizeilich von dem Landeskriminalamt Niedersachsen bearbeitetes Ermittlungsverfahren . Abschlussberichte aus solchen werden dem Bundeskriminalamt grundsätzlich nicht übermittelt. Deshalb ist dies auch in diesem Fall nicht geschehen. Zu 80: Bei der Staatsanwaltschaft Hannover waren drei Mitarbeiterinnen mit der Erstellung von Ablichtungen des Berichts sowie dem Einscannen des Originals und der Speicherung sowie Übersendung des so erzeugten PDF-Dokuments befasst. Unmittelbaren Zugriff auf den Berichtsinhalt hatten vom 25.04.2014 (Eingang der Akte) bis zum 02.05.2014 (Presseartikel) nur der Leitende Oberstaatsanwalt und der sachbearbeitende Dezernent. Bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle hatten ab dem 29.04.2014 (Eingang des Berichts der Staatsanwaltschaft Hannover) bis zum 02.05.2014 allein der Behördenleiter, die Stellvertretende Behördenleiterin, ein Abteilungsleiter sowie eine Geschäftsstellenmitarbeiterin Zugang zu dem elektronisch übersandten Bericht. Gespeichert wurde der Bericht erstmals am 02.05.2014 und zwar in einem mit eingeschränkten Zugriffsrechten versehenen Bereich der EDV. Im Justizministerium ist der Bericht am 29.04.2014 per E-Mail bei dem Leiter der Strafrechtsabteilung und in dessen Vorzimmer eingegangen. Der Bericht ist sodann an Staatssekretär Scheibel und an die Leiterin des Ministerbüros weitergeleitet worden. Außerdem ist er ausgedruckt und zu den als Verschlusssache geführten Vorgängen genommen worden, zu denen lediglich der Abteilungsleiter Strafrecht und, mit erheblicher zeitlicher Verzögerung, dessen Vertreterin, die Vorzimmerkraft und die Geschäftsstelle Zugang hatten. Ansonsten hatten und haben lediglich die beiden Beamten, die den Abschlussbericht in der Zeit vom 08.04. bis 25.04.2014 verfasst hatten, Zugriff auf diesen. Zu 81: Der Bericht liegt bis heute lediglich Frau Justizministerin Niewisch-Lennartz und Herrn Staatssekretär Scheibel vor. Herr Staatssekretär Scheibel hat ihn am 29.04.2014 erhalten. Frau Ministerin Niewisch -Lennartz wurde über den Inhalt des Berichts am 30.04.2014 mündlich in Kenntnis gesetzt und erhielt diesen selbst am 08.05.2014. Zu 82: Frau Dr. Killinger, Leiterin des persönlichen Büros der Justizministerin, erhielt den Bericht am 29.04.2014 und Herr Wiemerslage, Pressestelle des Justizministeriums, am 05.05.2014. Zu 83: Die Ermittlungsakten sind am 25.04.2014 durch einen der in der Antwort zu Frage 76 erwähnten Sachbearbeiter des Landeskriminalamts persönlich dem Dezernenten der Staatsanwaltschaft, Oberstaatsanwalt Klinge, in Papierform übergeben worden. Anderen Stellen ist der Abschlussbericht nicht übermittelt worden. Zu 84: Der Verteidiger des Beschuldigten Edathy hat aufgrund einer Verfügung des zuständigen Dezernenten der Staatsanwaltschaft vom 29.04.2014 Einsicht in ein Aktendoppel erhalten, bei dem sich auch der Abschlussbericht des Landeskriminalamts befand. Das Aktendoppel ist am 02.05.2014 um 12.16 Uhr per UPS bei dem Verteidiger eingetroffen. Zu 85: Nein. Zu 86: Von Inhalten aus dem Abschlussbericht hat der Ministerpräsident im Rahmen der öffentlichen Berichterstattung erfahren, ohne dass sich eine genaue zeitliche Zuordnung noch vornehmen ließe. Zu 87: Nichts. Aufgrund der gesetzlichen Zuständigkeit der Justizbehörden bestand hierzu kein Grund. 18 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 Zu 88: Bereits im Februar 2014 sind durch Ermittlungsbeamte des für interne Ermittlungen zuständigen Dezernats 37 des Landeskriminalamts zeugenschaftliche Vernehmungen der mit dem Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy befassten Polizeibeamtinnen und -beamten des Dezernats 38 des Landeskriminalamts durchgeführt worden. Darüber hinaus wurden anlassbezogen dienstliche Erklärungen von den beiden mit den Ermittlungen betrauten Sachbearbeitern, dem zuständigen Sachgebietsleiter und dem verantwortlichen Dezernatsleiter 38 abgegeben. In Abstimmung zwischen dem Dezernat 37 des Landeskriminalamts und der Staatsanwaltschaft Hannover sind Fragebögen zur Anforderung dienstlicher Erklärungen von den an den Ermittlungen beteiligten Beamtinnen und Beamten erarbeitet worden. Die Fragestellungen richten sich an die weiteren an den Ermittlungen beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Justiz, im BKA sowie bei der Polizeidirektion Göttingen. Der Abstimmungsprozess zu dem erwähnten Fragebogen dauert zurzeit noch an. Im Justizministerium, bei der Generalstaatsanwaltschaft Celle und bei der Staatsanwaltschaft Hannover sind von allen Mitarbeitern, die Zugang zu dem Abschlussbericht des Landeskriminalamts Niedersachsen hatten, diesbezüglich dienstliche Erklärung verlangt und abgegeben worden. Zu 89: Auf die Antwort zu Frage 88 wird verwiesen. Zu 90: In allen vorliegenden Erklärungen wurde deutlich zum Ausdruck gebracht, dass eine Weitergabe von Ermittlungserkenntnissen bzw. Aktenbestandteilen an unbeteiligte Dritte nicht erfolgt ist. Dies gilt insbesondere auch im Zusammenhang mit dem Abschlussbericht des Landekriminalamts Niedersachsen . Zu 91: Nein. Hierzu bestand kein Anlass. Zu 92: Der Landesregierung ist weder bekannt, über welche Informationen der NDR oder die Süddeutsche Zeitung verfügen, noch aus welchen Quellen diese stammen. Die Frage, ob der Bericht ganz oder teilweise weitergegeben worden ist, ist Gegenstand noch laufender staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen . Zu 93: Auf die Antwort zu Frage 92 wird verwiesen. Zu 94: Die Landesregierung sieht hierzu keine Veranlassung. Zu 95: Auf die Antwort zu Frage 94 wird verwiesen. Zu 96: Gegen Herrn Edathy sind derzeit noch zwei Ermittlungsverfahren anhängig. Neben dem Verfahren wegen des Verdachts des Besitzes kinder- und jugendpornographischer Schriften wird das eine Verfahren wegen des Verdachts der Unterschlagung seines Dienstlaptops und des Vortäuschens einer Straftat geführt. Alle anderen Verfahren sind bereits eingestellt worden. Zu 97: Eine abschließende Bewertung des sichergestellten Beweismaterials obliegt nicht der Landesregierung , sondern der Staatsanwaltschaft Hannover und im Falle einer Anklageerhebung den zuständigen Gerichten. 19 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 Zu 98: Es ist allein Aufgabe der Ermittlungsbehörden, den richtigen Zeitpunkt für die Vornahme von Ermittlungshandlungen zu bestimmen. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte hier u. a. auch zu prüfen, ob nach den Presseveröffentlichungen zur Operation „Spade“ und der Anfrage von Rechtsanwalt Noll überhaupt noch zu erwarten stand, dass Beweismittel gefunden werden. Sie ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass jedenfalls kein weiterer Beweismittelverlust drohte. Die Entscheidung musste zudem aus ermittlungstaktischen Gründen für alle Verfahren der Kategorie 2 einheitlich getroffen werden. Zu 99: Die politische Verantwortlichkeit folgt der rechtlichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Landesjustizverwaltung die Dienstaufsicht über die Staatsanwaltschaft nach § 147 Nr. 2 GVG über den Generalstaatsanwalt ausübt (vgl. Meyer-Goßner, 56. Aufl., § 146 GVG Rn. 1, 147 GVG Rn. 1) und ihre Weisungsbefugnis nach § 146 GVG rechtlichen Grenzen unterliegt, wie sie insbesondere das Legalitätsprinzip setzt (Meyer-Goßner a. a. O., § 146 GVG Rn. 3). Zu 100: Polizei und Staatsanwaltschaft haben im Ermittlungsverfahren unterschiedliche Aufgaben. Wegen des von der Staatsanwaltschaft Hannover Veranlassten ist auf die Antwort zu Frage 98 zu verweisen . Zu 101: Auch insoweit ist auf die Antwort zu Frage 98 zu verweisen. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass Rechtsanwalt Noll diesbezüglich nähere Angaben zur Sache nicht bereits am 28.11.2013, sondern erst am 22.01.2014 gemacht hat. Zu 102: Auf die Antworten zu den Fragen 67 und 98 wird verwiesen. Zu 103: Während der Erkundigungen von Rechtsanwalt Noll war gegen Herrn Edathy noch kein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden. Vielmehr dauerten die Vorermittlungen noch an. Ergänzend wird auch insoweit auf die Antwort zu Frage 98 verwiesen. Zu 104: Eine schriftliche Anfrage von Rechtsanwalt Noll an die Staatsanwaltschaft Verden/Aller ist nicht erfolgt . Auch eine telefonische Anfrage ist den dafür infrage kommenden Dezernenten nicht erinnerlich . Zu 105: Auf die Antwort zu Frage 104 wird verwiesen. Zu 106: Auf die Antwort zu Frage 104 wird verwiesen. Zu 107: Am 02.12.2013 hat Herr Rechtsanwalt Noll zunächst mündlich und sodann per Telefax bei dem Landeskriminalamt Niedersachsen angefragt, ob gegen seinen Mandanten Edathy durch die niedersächsische Polizei ermittelt wird. Am gleichen Tag nahm das Landeskriminalamt mit der Generalstaatsanwaltschaft Celle Kontakt wegen des Verfahrensstandes auf. Diese teilte am 03.12.2013 mit, dass der Vorgang an die Staatsanwaltschaft Hannover weitergeleitet worden sei, weshalb das Landeskriminalamt nunmehr an den Leiter der Zentralstelle zur Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder sonst jugendgefährdender Schriften bei der Staatsanwaltschaft Hannover herantrat und die Auskunft erhielt, das weitere Vorgehen in dieser Angelegenheit werde geprüft. Zu 108: Das Landeskriminalamt beantwortete die Anfrage des Rechtsanwalts Noll am 04.12.2013, ergriff aber keine weiteren Maßnahmen. 20 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 Zu 109: Das Zitat bezog sich auf den Beginn der strafrechtlichen Vorprüfung Anfang November 2013. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 98 verwiesen. Zu 110: Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen. Zu 111: Auf die Antwort zu Frage 99 wird verwiesen. Zu 112: Die Pressesprechertätigkeit des Zentralstellenleiters hatte zu keiner Zeit negative Einflüsse auf die Verfahrensbearbeitung. Dieser war auch bereits zuvor mit entsprechenden Aufgaben betraut, die er sich mit drei anderen Pressesprechern teilte. Im Übrigen haben Staatsanwältinnen und Staatsanwälte regelmäßig weitaus mehr Aufgaben, als die Bearbeitung einzelner Ermittlungsverfahren. Zu 113: Eine Vorzimmerkraft des Behördenleiters und mehrere Justizwachtmeister. Zu 114: Die Verfahrensweise der Staatsanwaltschaft Hannover entsprach den Nummern 192 und 192 a der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV). Der Dienstleister CityPost erledigt Postbeförderungsaufträge auch für das Amtsgericht und das Landgericht Hannover. Probleme bei der Versendung vertraulicher Mitteilungen waren bislang nicht aufgetreten. Die Staatsanwaltschaft ist deshalb davon ausgegangen, dass auch dieser überregionale Auftrag zuverlässig würde ausgeführt werden. Nach den konkreten Erfahrungen hat das Justizministerium jedoch mit Erlass vom 27.05.2014 - 1044 - 404. 120 - angeordnet, dass in Immunitätsangelegenheiten Schreiben an den Bundestagspräsidenten künftig per Boten überbracht werden. Darüber hinaus wird auf Bundesebene geklärt, ob auch eine Änderung der RiStBV insoweit erfolgen kann. Zu 115: Auf die Antwort zu Frage 114 wird verwiesen. Zu 116: Grundsätzlich ja. Zur Sicherstellung der Vertraulichkeit des Übertragungsweges wären jedoch technische Vorkehrungen zu treffen. Zu 117: Der Landesregierung sind die internen Abläufe des Postversands nicht bekannt. Zu 118: Auf die Antwort zu Frage 117 wird verwiesen. Zu 119: Nein. Anders als zunächst angenommen, handelte es sich tatsächlich nur um einen Umschlag, auf dem sich jedoch je eine Wertmarke der Dienstleister CityPost und PinMail befanden. Zu 120: Der Landesregierung ist darüber nichts bekannt. Zu 121: Auf die Antwort zu Frage 114 wird verwiesen. Zu 122: Auf die Antwort zu Frage 114 wird verwiesen. 21 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 Zu 123: Das Schreiben enthielt einen Hinweis auf bevorstehende Durchsuchungsmaßnahmen. Dahin gehende Anträge konnten noch nicht gestellt werden, weil noch keine Ermittlungen gegen Herrn Edathy aufgenommen waren und dementsprechend auch noch kein Gerichtsbeschluss vorlag. Nach der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages durfte dies frühestens 48 Stunden nach Zugang der Mitteilung der Staatsanwaltschaft beim Bundestagspräsidenten geschehen. Zu 124: Auf die Antwort zu Frage 123 wird verwiesen. Zu 125: Die Zeitspanne ist nicht ungewöhnlich, zumal sie ein Wochenende einschließt. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 98 verwiesen. Zu 126: Auf die Antwort zu Frage 125 wird verwiesen. Zu 127: Die Staatsanwaltschaft ist seinerzeit auf der Grundlage des von Herrn Edathy selbst am 08.02.2014 öffentlich auf seiner Internet-Homepage erklärten Mandatsverzichts und der am 10.02.2014 ihr gegenüber durch Rechtsanwalt Noll erfolgten Bestätigung davon ausgegangen, dass kein Immunitätsschutz mehr bestand. Zweifel am Wahrheitsgehalt dieser Angaben hatte sie seinerzeit nicht. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Herr Edathy auch ausweislich der amtlichen Mitteilung des Bundestagspräsidenten zu Beginn der 14. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13.02.2014 bereits mit Ablauf des 06.02.2014 auf seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verzichtet hat. Diese Aussage stimmt mit der am 26.02.2014 verkündeten Bekanntmachung des Bundeswahlleiters im Bundesanzeiger vom 13.02.2014 (Amtlicher Teil) überein, wonach Herr Edathy mit Ablauf des 06.02.2014 aus dem Deutschen Bundestag ausgeschieden ist. Auch das Landgericht Hannover ist inzwischen zu dem Ergebnis gekommen, dass „mit Ablauf des 06.02.2014 keine Immunität des Beschuldigten nach Artikel 46 Abs. 2 GG mehr bestand“, und hat die Durchsuchungsbeschlüsse des Amtsgerichts Hannover vom 10.02.2014 auch unter diesem Gesichtspunkt als rechtmäßig bestätigt (Beschluss vom 28.05.2014 - 58 Qs 19-20/14 -). Zu 128: Das Büro ist nicht „übersehen“, seine Existenz der Staatsanwaltschaft vielmehr erst nachträglich bekannt geworden. Zu 129: Auf die Antwort zu Frage 39 wird verwiesen. Zu 130: Die Bewertung der Beweisergebnisse obliegt ausschließlich der Staatsanwaltschaft und den Gerichten im Umfang ihrer jeweiligen Zuständigkeit. Zu 131: Auf die Antwort zu Frage 130 wird verwiesen. Zu 132: Zur Abstimmung von Sicherungsmaßnahmen im Vorfeld einer geplanten Durchsuchung ist kein förmlicher Antrag erforderlich. Der Staatsanwaltschaft Hannover ist zudem von Verantwortlichen des Deutschen Bundestages zugesichert worden, notwendige Maßnahmen seien bereits oder würden noch ergriffen. Zu 133: Der Präsident des Deutschen Bundestages ist mit Schreiben der Staatsanwaltschaft Hannover vom 17.02.2014 unter Beifügung des notwendigen Gerichtsbeschlusses gebeten worden, die Durchsu- 22 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 chung des ehemaligen Abgeordnetenbüros von Herrn Edathy und die Beschlagnahme dessen IT-Geräte zu genehmigen. Die Genehmigung wurde am 19.02.2014 grundsätzlich erteilt, jedoch mit Einschränkungen bei der Datenauswertung versehen. Zuvor waren die fraglichen Computer bereits aus dem Büro von Herrn Edathy entfernt und an einem anderen Ort sicher verwahrt worden. Die Prüfung und Auswertung der Beweismittel begann am 26.02.2014 Zu 134: Durchsuchungsmaßnahmen im Deutschen Bundestag bedürfen der Genehmigung des Bundestagspräsidenten . Es wird deshalb auf die Antwort zu Frage 133 verwiesen. Zu 135: Auf die Antwort zu Frage 133 wird verwiesen. Zu 136: Auch Sicherstellungen in Bundestagsbüros bedürfen der Genehmigung des Bundestagspräsidenten . Es wird deshalb auch insoweit auf die Antwort zu Frage 133 verwiesen. Zu 137: Auf die Antworten zu den Fragen 133 und 136 wird verwiesen. Zu 138: Die Ermittlungen haben keinerlei Anhaltspunkte für eine solche Vernichtung von Beweismaterial ergeben. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 133 verwiesen. Zu 139: Sichergestellt wurden u. a. diverse Datenträger (CDs, DVDs, Videokassetten, Disketten, USBSticks , SD-Cards), Kontoauszüge, Rechnungen, Notizen und sonstige Schriftstücke, Magazine, Computerausdrucke, zwei Digitalkameras, eine X-Box, ein I-Pad, ein I-Pod, zwei Router, zwei PCs, ein Desktoprechner sowie E-Mail-Accounts und Logdateien. Welche dieser Gegenstände als Beweismittel für das Verfahren von Bedeutung sein werden, wird die Staatsanwaltschaft im weiteren Verlauf des Verfahrens zu entscheiden haben. Zu 140: Davon ist weder der Landesregierung noch der Staatsanwaltschaft Hannover etwas bekannt. Zu 141: Diese Frage ist Gegenstand des noch laufenden Ermittlungsverfahrens 3714 Js 17061/14 der Staatsanwaltschaft Hannover. Zu 142: Das Fax ist am 12.02.2014 unter dem Briefkopf des Abgeordneten Edathy an den Deutschen Bundestag versandt worden. Wer dies getan hat, ist nicht bekannt. Zu 143: Auf die Antwort zu Frage 133 wird verwiesen. Mit der Auswertung ist bereits am 26.02.2014 begonnen worden. Zu 144: Auf die Antwort zu Frage 133 wird verwiesen. Zu 145: Die konkrete Bewertung des sichergestellten Datenmaterials obliegt der Staatsanwaltschaft. Zu 146: Soweit Durchsuchungsbeschlüsse in den anderen Verfahren vollstreckt worden sind, hat dies zur Sicherstellung diverser Beweismittel geführt. Die Auswertung dauert noch an, sodass abschließende Aussagen nicht getroffen werden können. 23 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 Zu 147: Die Staatsanwaltschaft Hannover ist den anonymen Hinweisen nachgegangen. Die betroffenen Personen sind zeugenschaftlich vernommen worden und haben den in der Fragestellung enthaltenen Sachverhalt in Abrede gestellt. Weiterführende Erkenntnisse haben sich nicht ergeben. Die Beweiswürdigung ist Sache der ermittelnden Staatsanwaltschaft. Zu Bewertungen und Schlussfolgerungen durch die Landesregierung gibt das Beweisergebnis keinen Anlass. Zu 148: Die Mülldeponie ist nicht durchsucht worden, weil die Staatsanwaltschaft diese Maßnahme nicht für zielführend erachtet hat, zumindest zweifelhaft war, ob tatsächlich beweisrelevante Gegenstände auf der Müllkippe entsorgt worden waren, und der vermeintliche Vorfall bereits Wochen zurück lag. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 147 verwiesen. Zu 149: Auf die Antwort zu Frage 148 wird verwiesen. Zu 150: Die Unterlagen des NSU-Untersuchungsausschusses des Bundestages fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Landesregierung. Sie hat sich daher einer Bewertung zu enthalten. Zu 151: Hierüber hat die Landesregierung bereits in ihrer Antwort vom 27.02.2014 auf die Dringliche Anfrage der Fraktion der FDP zu TOP 13 a) - „Edathygate“ zu Frage 1 (Drs. 17/2690) Auskunft erteilt. Hierauf wird verwiesen. Zu 152: Nachdem das Bundeskriminalamt am 15.10.2013 dem Landeskriminalamt Niedersachsen per EPOST Erkenntnisanfragen zu tatverdächtigen Personen, zu denen auch Sebastian Edathy gehörte , übersandt hatte, hat das Landeskriminalamt zunächst nur die örtlich zuständigen Dienststellen eingebunden. Von der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg ist u. a. das Landeskriminalamt über die Personalie Sebastian Edathy und die bestehende Verdachtslage informiert worden. Ein Abstimmungsprozess zwischen dem Landeskriminalamt und dem Ministerium für Inneres und Sport hat zu der Zeit, als die ersten Informationen zum Fall Edathy bekannt wurden, nicht stattgefunden. Nach Einleitung des Ermittlungsverfahrens am 10.02.2014 hat die Staatsanwaltschaft Hannover das Landeskriminalamt mit den Ermittlungen und den Vorbereitungen der Durchsuchungsmaßnahmen für den gleichen Tag beauftragt. Das Innenministerium wurde am selben Tage durch das Landeskriminalamt informiert. Eine Abstimmung zwischen der Staatsanwaltschaft Hannover und dem Innenministerium hat entsprechend dem Ressortprinzip nicht stattgefunden. Ergänzend wird auf den Stenografischen Bericht der 29. Plenarsitzung im Niedersächsischen Landtag vom 26.02.2014 zu den Tagesordnungspunkten 2 c) und 2 d) und auf den Stenografischen Bericht der 30. Plenarsitzung im Niedersächsischen Landtag vom 27.02.2014 zu den Tagesordnungspunkten 13 a) und 13 b) verwiesen. Zu 153: Der Leitende Oberstaatsanwalt in Hannover hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle am 10.02.2014 über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens unterrichtet. Zu 154: Die Generalstaatsanwaltschaft Celle hat diesen Bericht noch am Vormittag desselben Tages an das Justizministerium weitergeleitet. Zu 155: Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 39, 48 und 88 bis 93 verwiesen. Zu 156: Auf die Antwort zu Frage 155 wird verwiesen. 24 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 Zu 157: Auf die Antwort zu Frage 155 wird verwiesen. Zu 158: Auch insoweit wird auf die Antworten zu den Fragen 39, 48 und 88 bis 93 verwiesen. Zu 159: Nach Nummer 1 Abs. 1 Satz 1 der AV über Berichtspflichten in Straf- und Bußgeldsachen vom 08.10.2007 in der Fassung der AV vom 15.01.2008 (4107 - S 2. 27) ist dem Justizministerium in Strafsachen zu berichten, die in rechtlicher oder tatsächlicher Hinsicht von außergewöhnlicher Bedeutung sind. Dies ist nach Satz 2 insbesondere dann der Fall, wenn das Verfahren „wegen der Art oder des Gewichts der Beschuldigung“ oder „der Person oder der Stellung von Verfahrensbeteiligten im öffentlichen Leben“ von öffentlichem Interesse ist. Abgesehen von wesentlichen Verfahrensstadien wie der Einleitung des Verfahrens (Abs. 3), ist immer dann zu berichten, wenn es der Verlauf des Verfahrens erfordert (Abs. 4), in besonders eiligen oder bedeutsamen Fällen auch telefonisch oder persönlich vorab (Nr. 5 Abs. 3). Zu 160: Diesen Anforderungen hat die Generalstaatsanwaltschaft Celle mit der telefonischen Erstunterrichtung des Justizministeriums vom 29.01.2014 genügt, die spät, aber noch rechtzeitig erfolgt ist. Die in der Folge erstatteten weiteren Berichte erfolgten absprachegemäß. Zu 161: Eine Berichtspflicht der Polizeibehörden gegenüber dem MI ergibt sich aus dem RdErl. d. MI v. 01.08.2012 - LPPBK P 24-02041 - Meldung wichtiger Ereignisse und Erstattung von Verlaufsberichten - VORIS 21021 - (Nds. MBl. S. 581). Zu 162: Das MI wurde am 10.02.2014 - d. h. an dem Tag, an dem das Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft Hannover gegen Herrn Edathy eingeleitet wurde - fernmündlich in Kenntnis gesetzt . Zu 163: Nein. Zu 164: Die Erlasslage wird nur angepasst, wenn sich entsprechender Handlungsbedarf ergibt. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt besteht kein Anlass, die in den Antworten zu den Fragen 159 und 161 genannten Allgemeinverfügungen zu ändern. Zu 165: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am 28.01.2014 entschieden, ein förmliches Ermittlungsverfahren gegen Sebastian Edathy einzuleiten und das Landeskriminalamt Niedersachsen einige Tage später darüber unterrichtet. Zu der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg hatte sie in dieser Sache keinen Kontakt. Zu 166: Der Leiter des Fachkommissariats 1 der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg ist am 10.02.2014 vor Beginn der Durchsuchungsmaßnahmen in der Zeit zwischen 11:00 Uhr und 14:00 Uhr durch das Landeskriminalamt Niedersachsen über die beabsichtigten Durchsuchungsmaßnahmen unterrichtet und in deren weitere Vorbereitung sowie Durchführung einbezogen worden. Hinweise auf eine frühere Information von Verantwortlichen der Polizeiinspektion Nienburg/Schaumburg liegen der Landesregierung nicht vor. Auf die Antwort zur Frage 152 wird ergänzend verwiesen. Zu 167: Der Zeuge ist bereits am 14.02.2014 von Beamten des Landeskriminalamts Niedersachsen in Berlin vernommen worden. Weiterführende Erkenntnisse oder Ermittlungsansätze haben sich dabei nicht ergeben. 25 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 Zu 168: Auf das interne Vorgangsbearbeitungssystem des Bundeskriminalamts haben Angehörige der Polizei Niedersachsen keinen Zugriff. Soweit Einträge in bundesweit abfragbaren polizeilichen Auskunftssystemen erfolgen, sind diese bestimmungsgemäß nur durch abfrageberechtigte Personen aufrufbar. Es ist der Landesregierung nicht bekannt, ob das Bundeskriminalamt in bundesweit abfragbaren Auskunftssystemen Daten im Zusammenhang mit dem Fall Edathy eingestellt hat. Die niedersächsischen Staatsanwaltschaften haben auf interne Computerprogramme der Polizeien des Bundes und der Länder ohnehin keinen Zugriff. Die Eintragung eines Js-Prüfungsvorgangs gegen Herrn Edathy wegen „Besitzes kinderpornographischer Schriften“ im Datensystem der Staatsanwaltschaft Hannover datiert vom 04.02.2014, wobei nur wenige, gesondert dafür freigeschaltete Mitarbeiter den Vorgang überhaupt aufrufen konnten. Zu 169: Die Pressekonferenz der Staatsanwaltschaft Hannover am 14.02.2014 war organisatorisch, aber nicht inhaltlich mit dem Justizministerium abgestimmt. Eine Einflussnahme oder Beteiligung der Generalstaatsanwaltschaft gab es nicht. Zu 170: Der Pressesprecher des Justizministeriums hatte sich mit dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Hannover dahin gehend abgestimmt, dass dieser im Anschluss an die reguläre Landespressekonferenz eine eigene Pressekonferenz durchführt. Zu 171: Beschuldigte in einem Strafverfahren werden durch die Strafprozessordnung nicht zur Mitwirkung verpflichtet (Grundsatz des nemo tenetur). Zugleich streitet bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld die Unschuldsvermutung aus Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention zu ihren Gunsten. Die Landesregierung achtet diese Rechte und enthält sich daher einer Bewertung. Zu 172: Nein. Zu 173: Die Entscheidung über den Einsatz von Zielfahndern obliegt der Polizei und der Staatsanwaltschaft . Dabei hat letztere zunächst über einen Antrag auf Erlass des dazu erforderlichen Haftbefehls zu entscheiden. Der Polizei obliegt es nach dessen Vorliegen, die erforderlichen Maßnahmen zur Feststellung des Aufenthaltsortes und zur Vollstreckung des Haftbefehls zu ergreifen. Zu 174: Die Landesregierung hat keine Übersicht über die Verfahrensweise der Justiz in anderen Bundesländern in vergleichbaren Fällen. Zu 175: Diese Frage ist für die Mitglieder der Landesregierung zu verneinen. Diese haben auch keine Kenntnis, dass seitens ihrer Mitarbeiter entsprechend verfahren worden wäre. Zu 176: Hierzu bestand keine Veranlassung. Zu 177: Auf die Antwort zu Frage 171 wird verwiesen. Zu 178: Nein. Der Beschuldigte Edathy wird durch seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Noll, vertreten. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 171 verwiesen. Zu 179: Auf die Antwort zu Frage 178 wird verwiesen. 26 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 Zu 180: Der gegen Herr Edathy bestehende Verdacht bezieht sich nicht auf den Erwerb, sondern auf den Besitz kinder- und jugendgefährdender Schriften. Im Übrigen hat die Staatsanwaltschaft nach Abschluss der Ermittlungen auf der Grundlage des Beweisergebnisses die Entscheidung nach § 170 StPO zu treffen. Zu 181: Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft werden zügig geführt und abgeschlossen, sobald die Voraussetzungen des § 170 StPO vorliegen. Zu 182: Die Ausstellung amtlicher Pässe, zu denen nach § 1 Abs. 2 Nr. 4 Buchst. b) PaßG auch Diplomatenpässe gehören, fällt nach § 12 PaßG in den Zuständigkeitsbereich des Auswärtigen Amtes. Es obliegt daher nicht der Landesregierung, zu den Nutzungsvoraussetzungen für Bundestagsabgeordnete Stellung zu nehmen. Zu 183: Auf die Antwort zu Frage 182 wird verwiesen. Zu 184: Die Landesregierung hat keine Hinweise darauf, dass der Beschuldigte Edathy seinen Diplomatenpass im Ausland tatsächlich benutzt hat, sodass Maßnahmen der Strafverfolgung zu ergreifen wären . Daher wird auch insoweit von einer Stellungnahme abgesehen. Zu 185: Wegen dieses Sachverhalts war bei der Staatsanwaltschaft Bückeburg das Verfahren 304 Js 3597/14 anhängig, in dem diese bereits aus tatsächlichen Gründen keinen Anfangsverdacht für eine Straftat gesehen hat. Zu 186: Dies ist der Landesregierung nicht bekannt. Die Strafverfolgungsstatistik erfasst lediglich Straftaten im Zusammenhang mit pornografischen Schriften und Darbietungen nach §§ 184 bis 184 d StGB insgesamt, ohne dass feststellbar wäre, welchen Anteil Verbreitung, Erwerb oder Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften nach §§ 184 b und c StGB daran haben. Eine Erhebung würde daher eine manuelle Auswertung sämtlicher bei der Staatsanwaltschaft Hannover in der Zentralstelle geführter Verfahren erforderlich machen, die jedoch mit dem zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage leistbaren Aufwand nicht möglich ist. Zu 187: Die Landesregierung hat keine Kenntnis davon, dass mangelnde Verfügbarkeit von Verbindungsdaten in Verfahren, die Verbreitung, Erwerb oder Besitz kinderpornografischer Schriften zum Gegenstand hatten, von Relevanz gewesen wäre. Um eventuelle Auswirkungen auf die Ermittlungen festzustellen, wäre eine manuelle Auswertung sämtlicher bei der Staatsanwaltschaft Hannover in der Zentralstelle geführter Verfahren erforderlich, die zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage nicht geleistet werden kann. Zu 188: Die Landesregierung verurteilt jegliche Form sexueller Ausbeutung von Kindern und Jugendlichen sowie deren kommerzieller Verwertung. Sie wird deshalb alles Erforderliche tun, um mögliche Strafbarkeitslücken zu schließen. Dabei wird allerdings auch auf eine kohärente Reform des Sexualstrafrechts zu achten sein, denn vorangegangene Novellierungen haben deutlich gezeigt, dass es Probleme bereitet, Straftatbestände in diesem Bereich trennscharf und bestimmt zu fassen. Vergleichbaren Schwierigkeiten begegnet auch die Ermittlung und Bewertung von Strafbarkeitslücken im Zusammenhang mit dem Erwerb, Besitz und der Herstellung von Nacktbildern und Nacktfilmen von Kindern. Schnellschüsse zulasten von Qualität und Gründlichkeit sind hierbei gerade auch im Interesse eines effektiven Opferschutzes unbedingt zu vermeiden. Deshalb hat sich die Landesregierung entschlossen, eine entsprechende Initiative des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz abzuwarten und konstruktiv zu begleiten. 27 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1642 Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat inzwischen einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs, mit dem europäische Vorgaben zum Sexualstrafrecht umgesetzt werden sollen, sowie damit einhergehend ein Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 25.10.2007 zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch vorgelegt. Der Gesetzentwurf enthält auch Reformvorschläge hinsichtlich Erwerb, Besitz und Herstellung von Nacktbildern und Nacktfilmen von Kindern, die geeignet sind, von einem bestimmten Personenkreis aus sexuellen Motiven betrachtet zu werden. Zudem Gesetzentwurf wird derzeit die staatsanwaltschaftliche und gerichtliche Praxis angehört. Anschließend wird eine Bewertung durch das Niedersächsische Justizministerium erfolgen. Nach der in der Sitzung vom 27.03.2014 gefassten gemeinsamen Entschließung des Landtages wird dieser zudem in einer umfassenden Anhörung von Experten die strafrechtlichen Vorschriften im Bereich der Kinderpornografie auf ihren Reformbedarf überprüfen. Die Ergebnisse der Anhörung möchte die Landesregierung nach Möglichkeit im Rahmen des Reformprozesses in ihre Überlegungen einbeziehen. Zu 189: Davon kann nur ausgegangen werden, wenn das Bildmaterial vollständig bekannt und rechtlich bewertbar ist, denn die Qualifizierung von Bildmaterial als pornografisch ist konkret und auf der Grundlage des innerstaatlichen deutschen Rechts zu treffen. Dadurch ist eine rechtliche Bewertung im Einzelfall erforderlich, die erst aufgrund einer Sichtung des visuell wahrnehmbaren Materials getroffen werden kann. Rückschlüsse aus den Bewertungen der kanadischen Behörden sind dabei nur eingeschränkt möglich . Im internationalen Vergleich gibt es unterschiedliche gesetzliche Anforderungen an die Definition von Kinder- und Jugendpornografie. Der kanadische Anbieter im Fall Edathy hatte seinen Kunden allerdings keineswegs bescheinigt oder auch nur dafür geworben, in Deutschland „legale“ Produkte zu veräußern. Zu 190: Auf die Antwort zu Frage 188 wird verwiesen. Antje Niewisch-Lennartz 28 (Ausgegeben am 25.06.2014) Drucksache 17/1642 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Jens Nacke (CDU), eingegangen am 12.05.2014 190 offene Fragen im Fall Edathy Antwort der Landesregierung