Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1648 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 08.05.2014 Wie bewertet die Landesregierung den deutschen Nuklearvertrag mit Brasilien? Presseberichten zufolge will die Bundesrepublik Deutschland den Atomvertrag mit Brasilien, der in diesem Jahr zur Verlängerung ansteht, weiterlaufen lassen, obwohl die SPD vor wenigen Jahren noch eine Kündigung dieses Vertrages sowie einen generellen Ausstieg aus der internationalen Atomtechnologie gefordert hat. Auf eine Bundestagsanfrage mehrerer Abgeordneter der Grünen antwortete das von Sigmar Gabriel (SPD) geführte Wirtschaftsministerium, dass die Vereinbarung aus dem Jahr 1975 „einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit von kerntechnischen Anlagen in Brasilien“ leiste. Es liege „im deutschen Interesse, auch künftig über diesen Ansatz zu verfügen“. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung den Nuklearvertrag mit Brasilien? 2. Inwieweit war dieser Nuklearvertrag auch Bestandteil der Gespräche von Ministerpräsident Weil im Zuge seiner Reise nach Brasilien? 3. Inwieweit schließt sich die Landesregierung der Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums an? 4. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache, dass die von Bundeskanzler Gerhard Schröder geführte Bundesregierung, in der SPD und Grüne koalierten, den Vertrag mit Brasilien zweimal verlängerte? 5. Profitieren auch niedersächsische Unternehmen von dem Vertrag mit Brasilien und, wenn ja, in welcher Höhe? 6. Wie hoch sind die Export- und Importumsätze durch den Handel zwischen Niedersachsen und Brasilien insgesamt? 7. Beabsichtigt die Landesregierung, auf eine Verhinderung der Vertragsverlängerung hinzuwirken ? (An die Staatskanzlei übersandt am 14.05.2014 - II/725 - 720) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 16.06.2014 für Umwelt, Energie und Klimaschutz - Ref17-01425/17/7/08-0010 - Die Kleine Anfrage beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Landesregierung ist der Auffassung, dass für einen glaubwürdigen Ausstieg aus der Nutzung der Atomenergie eine Kohärenz der gesamten Politik unabdingbar ist. Das bedeutet nicht nur, dass der Ausstiegsbeschluss aus dem Jahr 2011 konsequent umgesetzt und das letzte deutsche Kernkraftwerk spätestens 2022 vom Netz genommen wird, sondern dass auch die staatlichen Bürg- 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1648 schaften für den Export von Nukleartechnologie eingestellt sowie die Verträge mit anderen Staaten über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Atomenergie einer kritischen Prüfung unterzogen und nach Möglichkeit gekündigt werden. Nach Artikel 32 Abs. 1 des Grundgesetzes ist die Pflege der Beziehungen zu auswärtigen Staaten Sache des Bundes. Die Landesregierung enthält sich daher einer Bewertung der weiteren Zusammenarbeit der Bundesregierung mit Brasilien auf dem Gebiet der Atomenergienutzung. Sie begrüßt jedoch die Ankündigung der Bundesregierung, zukünftig keine Exportgarantien für Technologien zur nuklearen Stromerzeugung mehr zu erteilen. Zu 2: Der Nuklearvertrag war kein Bestandteil der Gespräche von Ministerpräsident Weil im Rahmen seiner Brasilienreise. Zu 3 und 4: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 5: Hierzu liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse vor. Zu 6: Laut Außenhandelsstatistik für das Land Niedersachsen wurden im Jahr 2013 Waren im Wert von 813 091 000 Euro ausgeführt und im Wert von 1 392 344 000 Euro eingeführt. Zu 7: Nein. Stefan Wenzel 2 (Ausgegeben am 25.06.2014) Drucksache 17/1648 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dr. Gero Hocker und Dr. Stefan Birkner (FDP), eingegangen am 08.05.2014 Wie bewertet die Landesregierung den deutschen Nuklearvertrag mit Brasilien? Antwort der Landesregierung