Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1665 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Gabriela König (FDP), eingegangen am 28.03.2014 Propagiert das niedersächsische Wirtschaftsministerium Beteiligungsmöglichkeiten in Billiglohnländern ? Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (MW) hat sich in einer Presseinformation vom 28. Februar 2014 zu einer Delegationsreise des MW nach Indonesien und Vietnam geäußert (http://www.mw.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=5459&article_id=122461&_psman d=18). Demnach ergeben sich für niedersächsische Unternehmen „neue Geschäfts- und Beteiligungsmöglichkeiten “ an einem „Investitionsstandort mit vielen Stärken“, der sich durch „eine konsumfreudige Bevölkerung“ und „kostengünstige/niedrige Lohnfertigung“ auszeichnet. Auch „reiche Rohstoffvorkommen“ werden als Standortqualität durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr beworben. Indonesien und Vietnam gelten allgemein als „Billiglohnländer“. In Indonesien gibt es seit 2013 einen durchschnittlichen Mindestlohn von 113 US-Dollar (86 bis 229 US-Dollar) monatlich, in Vietnam sind es oder 79 bis 113 US-Dollar monatlich. Ich frage die Landesregierung: 1. Sind die Ausführungen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr in der zitierten Presseinformation so zu verstehen, dass niedersächsische Unternehmen in Billiglohnländern investieren sollen, weil dort „kostengünstige Lohnfertigung“ bzw. „niedrige Lohnkosten“ vorherrschen ? 2. Wirbt die Landesregierung für die Ausnutzung indonesischer Arbeitskräfte mittels Billiglöhnen ? 3. War die Lohnhöhe in Indonesien und Vietnam Gesprächsgegenstand der „hochrangigen politischen Gespräche“, wie sie in der Presseinformation erwähnt werden? 4. Wenn ja, wer war an den hochrangigen politischen Gesprächen beteiligt, und was war außer „kostengünstiger Lohnfertigung“ noch Inhalt dieser hochrangigen Gespräche? 5. Ist die „Eine-Welt-Politik“, wie sie in der Koalitionsvereinbarung beschrieben wird, auch Bestandteil der „hochrangigen politischen Gespräche“ gewesen? 6. Wenn ja, welche wirtschaftspolitischen Vereinbarungen wurden zwischen Niedersachsen und Indonesien und Vietnam getroffen? 7. Ist das Bundeswirtschaftsministerium in irgendeiner Form an den Gesprächen oder der Reisevorbereitung beteiligt worden? 8. Gab es Tipps vonseiten des Bundeswirtschaftsministers, wie man die Standortvorteile für die heimische Wirtschaft nutzen kann? 9. Ist das Auswärtige Amt in die Vor- oder Nachbereitung der Delegationsreise und insbesondere der „hochrangigen politischen Gespräche“ involviert? 10. Stimmt die Landesregierung ihre Außenhandelspolitik, wie sie in der Koalitionsvereinbarung beschrieben wird, mit der Bundesregierung ab? 11. Wenn ja, in welchen Zeitintervallen, zu welchen Inhalten und mit welcher Zielsetzung? 12. Sind die Ziele der niedersächsischen Außenhandelspolitik deckungsgleich mit den Zielen der bundespolitischen Außenhandelspolitik? 13. Wenn nicht, wo sind die Unterschiede? 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1665 14. Betreiben andere Bundesländer auch eine Außenhandelspolitik unter dem Gesichtspunkt „Eine -Welt-Politik“, und steht die Landesregierung mit diesen in einem regelmäßigen außenhandelspolitischen Dialog? 15. Was ist „gute Arbeit“ aus Sicht der Landesregierung mit Bezug auf die von der Landesregierung erwähnten Vorteile von Billiglohnländern, gemessen an der „Richtschnur für die niedersächsische Außenhandelspolitik“, wie sie in der Koalitionsvereinbarung (Seite 7) beschrieben wird? 16. Ist nach Auffassung der Landesregierung ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn, wie er von der Landesregierung für Deutschland angestrebt wird, auch für Indonesien oder Vietnam geeignet? 17. Wie beurteilt die Landesregierung, dass sich die Höhe des Mindestlohns auf dem „Beschaffungsmarkt “ bzw. „Investitionsstandort“ Indonesien auf 33 Provinzen und Städte in unterschiedlicher Höhe (86 bis 229 US-Dollar) verteilt? 18. Warum ist ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn in Deutschland besser als ein regional unterschiedlicher Mindestlohn, wie er z. B. in Indonesien oder Vietnam vorherrscht? 19. Warum gelten diese Vorteile nicht für Indonesien als „größte Volkswirtschaft Südostasiens“ oder Vietnam? 20. Was ist aus Sicht der Landesregierung ein fairer monatlicher Lohn in Indonesien und in Vietnam in US-Dollar? 21. Welche Veränderungen erwartet die Landesregierung, wenn das von ihr für gering qualifizierte Arbeitnehmer flächendeckend als gesetzlicher Mindestlohn in Indonesien oder Vietnam eingeführt werden würde? 22. Kann die Landesregierung bestätigen, dass Lohnsteigerungen in der VR China zu Ansiedlungen vor allem in der Bekleidungs- und Schuhindustrie in Indonesien geführt haben? 23. Kann die Landesregierung bestätigen, dass die Erhöhung des Mindestlohns in Indonesien im Jahr 2013 bereits jetzt zu Umorientierungen von arbeitsintensiven Branchen nach Vietnam, Kambodscha und Myanmar geführt haben? 24. Wann organisiert die Landesregierung eine Delegationsreise nach Kambodscha und Myanmar , wo bekanntlich noch „niedrigere Lohnkosten“ (Auszug PI des MW vom 28. Februar 2014 „Wirtschaftsstaatsekretärin Daniela Behrens reist mit Delegation nach Indonesien und Vietnam “) vorherrschen? 25. Gelten die ILO-Kernarbeitsnormen auch in Indonesien und Vietnam? 26. Gelten die UN-Millenniumsziele auch in Indonesien und Vietnam? 27. Werden die ILO-Kernarbeitsnormen und die UN-Millenniumsziele nach Auffassung der Landesregierung durch Indonesien und Vietnam ausreichend verfolgt bzw. eingehalten oder erkennbar erreicht? 28. Wenn nicht, wie gedenkt die Landesregierung mit ihrer „Eine-Welt-Politik“ und anhand der Richtschnur für die niedersächsische Außenhandelspolitik und der Entwicklungszusammenarbeit konkret den ASEAN-Staaten beim Erreichen dieser Ziele langfristig zu helfen? 29. Wie hoch ist das jährliche Budget der Landesregierung für Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit , und unter welchen Titeln im Landeshaushalt ist die Entwicklungszusammenarbeit aufgeführt? 30. Was versteht die Landesregierung unter „Eine-Welt-Politik“, wie sie in der Koalitionsvereinbarung wie folgt beschrieben ist: „Eine zukunftsfähige Eine-Welt-Politik muss eine ressourcenschonende , klimaverträgliche Wirtschafts- und Lebensweise im Interesse der Bekämpfung von Armut und Ungleichheit verfolgen. Konsequenterweise heißt das, dass die rot-grüne Koalition auch auf Landesebene die Verzahnung der entwicklungspolitischen und umweltpolitischen sowie der wirtschaftspolitischen und sozialen Ziele verstärken will. Dieses Millenniums- 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1665 ziel wird die rot-grüne Koalition deshalb zur Richtschnur für die niedersächsische Außenhandelspolitik machen.“, wenn sie gleichzeitig für Investitionen und Kooperationschancen in Billiglohnländern wirbt, weil es hier „kostengünstige Lohnfertigung“ bzw. „niedrige Lohnkosten“ gibt? 31. Bewegt sich das Wirtschaftsministerium mit Bezug auf die geäußerten Vorteile der „Wachstumsregion ASEAN“ noch entlang der „Richtschnur für die niedersächsische Außenhandelspolitik “, wie sie im Kapitel „Eine-Welt-Politik“ beschrieben wird? 32. Wenn ja, warum? 33. Wenn nein, wie wird das Wirtschaftsministerium wieder an die „Richtschnur für die niedersächsische Außenhandelspolitik“, wie sie im Kapitel „Eine-Welt-Politik“ beschrieben wird, herangeführt ? 34. Wird es hierzu Seminare für Abteilungs- und Referatsleiter des MW geben? 35 Wenn ja, werden diese Seminare,unter Einholung von Angeboten beim Studieninstitut des Landes Niedersachsen (SiN) an die Firma opus vergeben? 36. Hat die Landesregierung bereits eine entwicklungspolitische Leitlinie erarbeitet? 37. Wenn ja, welche Relevanz hat diese im täglichen Handeln und für Delegationsreisen des Wirtschaftsministeriums ? 38. Ist die Delegationsreise geeignet, das von der EU-Kommission gerügte Außenhandelsdefizit, also die Exportüberschüsse Deutschlands, mittelfristig zu steigern oder abzubauen? 39. Ist die Delegationsreise geeignet, die Investitionen in Niedersachsen zu steigern? Wenn ja, wodurch? 40. Ist die Delegationsreise geeignet, Arbeitsplätze, vorrangig die der „guten Arbeit“, zu sichern oder sogar zu mehren? Wenn ja, wodurch? 41. Ist die Delegationsreise geeignet, arbeitsintensive Beschäftigung für gering qualifizierte Arbeitnehmer in Niedersachsen zu reduzieren, z. B. durch Produktionsverlagerungen nach Indonesien oder Vietnam? 42. Beruhen die Darstellungen in der Presseinformation des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eventuell auf einem Missverständnis? 43. Wenn ja, wie ist dieses Missverständnis entstanden? 44. Wird sich die Landesregierung weiterhin für Investitionen durch niedersächsische Unternehmen in Billiglohnländern aussprechen? Wenn ja, warum? (An die Staatskanzlei übersandt am 23.04.2014 - II/725 - 689) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 18.06.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/689/Delegationsreise - Delegationsreisen unter politischer Leitung sind ein wichtiges Instrument der Außenwirtschaftsförderung insbesondere für KMU. Sie bieten den Teilnehmern eine hervorragende Gelegenheit, die wirtschaftliche Situation im Zielland aus eigener Anschauung kennenzulernen und vor Ort Geschäftskontakte zu knüpfen. 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1665 Der Export ist der Motor auch der niedersächsischen Wirtschaft. Und gerade vor dem Hintergrund der insgesamt noch zögerlichen Belebung der Weltwirtschaft ist es für den exportabhängigen Mittelstand wichtig, nach neuen Märkten Ausschau zu halten. Bei der Auswahl der Länder und Zielregionen werden die Interessen niedersächsischer Unternehmen sowie wichtige Branchenschwerpunkte berücksichtigt. Mit Indonesien und Vietnam hat das Ministerium Zielländer für eine Delegationsreise ausgewählt, die zu den Zukunftsmärkten gezählt werden und für niedersächsische Unternehmen gute Perspektiven bieten. Die Landesregierung will mit Ihrer Außenwirtschaftsförderung nicht nur dazu beitragen, wirtschaftliches Wachstum zu unterstützen, sondern auch helfen, faire Arbeitsbedingungen weltweit durchzusetzen . Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Nein, die Ausführungen sind nicht so zu verstehen, dass niedersächsische Unternehmen in Billiglohnländer investieren sollen, weil dort kostengünstige Lohnfertigung bzw. niedrige Lohnkosten vorherrschen . Der Fokus von politisch begleiteten Delegationsreisen des Landes Niedersachsen liegt grundsätzlich auf der Unterstützung niedersächsischer Unternehmen bei ihren Exportaktivitäten. Darüber hinaus können Länder als Beschaffungsmarkt interessant sein. Unternehmerische Entscheidungen über Investition im Ausland hängen von einer Vielzahl von Faktoren ab und werden von der Landesregierung nicht beeinflusst. Zu 2: Nein. Zu 3: Nein. Zu 4: Siehe Antwort zu Frage 3. In den Gesprächen ging es vor allem darum, die wirtschaftlichen Potenziale Niedersachsens vorzustellen, die Leistungsfähigkeit und Bedarfe des Gastlandes zu erfragen und die Möglichkeiten einer vertieften wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu eruieren. Zu 5: Die Grundsätze der in der Koalitionsvereinbarung festgeschriebenen „Eine-Welt-Politik“ waren Bestandteil der Gespräche. Zu 6: Es wurde eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen dem Landwirtschaftsministerium Indonesiens und Niedersachsens über die Aus- und Fortbildung im Bereich der Landwirtschaft avisiert. Des Weiteren ist auch mit der Stadt Ho-Chi-Minh-City in Vietnam eine Kooperation im Hinblick auf den Aufbau eines Trainingszentrums zur Qualifizierung von Arbeitskräften ins Auge gefasst worden. Zu 7: Nein. Zu 8: Nein. Zu 9: Das Auswärtige Amt ist involviert. Bei der Vor- und Nachbereitung von Delegationsreisen werden die diplomatischen Vertretungen vor Ort grundsätzlich eingebunden. Insbesondere werden die politischen Gespräche über Botschaft bzw. Generalkonsulate vor Ort organisiert bzw. koordiniert und begleitet. 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1665 Zu 10: Grundsätzlich gehört die Handelspolitik zu den Gemeinschaftskompetenzen der EU, die diese in Absprache mit den Mitgliedstaaten gestaltet. Die Landesregierung stimmt sich in Fragen der Außenhandelspolitik mit der Bundesregierung ab. Zu 11: Die Abstimmung erfolgt anlassbezogen im Bundesrat, in den zuständigen Fachministerkonferenzen und Facharbeitskreisen. Zu 12: Die Ziele der niedersächsischen Außenhandelspolitik sind im Wesentlichen deckungsgleich mit den Zielen der bundespolitischen Außenhandelspolitik. Zu 13: Entfällt. Zu 14: Über den Bund-Länder-Ausschuss „Außenwirtschaft“ steht Niedersachsen auf Arbeitsebene mit den anderen Bundesländern in einem regelmäßigen Austausch zu außenwirtschaftlichen Fragestellungen . Inwieweit die Außenhandelspolitik in den anderen Bundesländern ebenfalls unter der Prämisse einer „Eine-Welt-Politik“ steht, ist hier nicht bekannt. Zu 15: Was „gute Arbeit“ ist, bestimmt die Landesregierung im Rahmen ihrer verfassungsmäßigen Zuständigkeit . Die Landesregierung beschränkt sich daher auf die Festlegung von Zielen für das Land Niedersachsen. Im Rahmen der föderalen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland kann sie diese sowohl gegenüber dem Bund und - soweit dafür im Einzelnen zuständig - auch Nachbarländern gegenüber vertreten. Wie Regierungen und Parlamente anderer Staaten jedoch die für ihr Staatsgebiet geeigneten Ziele und Maßnahmen bestimmen, obliegt allein ihrer Verantwortung. Gleichwohl begrüßt es die Landesregierung, wenn sich auch andere Staaten für faire und auskömmliche Löhne im Rahmen ihres nationalen Lohnniveaus, die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern am Arbeitsleben sowie angemessene und faire Arbeitsbedingungen einsetzen. Dabei ist die Landesregierung der Ansicht, dass die uneingeschränkte Achtung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) - die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandelungen , das Diskriminierungsverbot, die Beseitigung der Zwangsarbeit und die Abschaffung der Kinderarbeit - als internationale Mindeststandards fairer Arbeitsbedingungen zu verstehen sind. Zu 16: Hinsichtlich der für Deutschland gesetzten Ziele wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Es bleibt daher den Staaten Indonesien und Vietnam überlassen, unter Berücksichtigung ihrer sozialen und wirtschaftlichen Situation für sich zu entscheiden, ob, in welcher Weise und in welcher Höhe Mindestentgeltregelungen getroffen werden. Zu 17: Siehe Antwort zu Frage 16. Im Übrigen respektiert die Landesregierung, dass andere Länder ihre innerstaatlichen Angelegenheiten selbst regeln. Insofern bewertet die Landesregierung den beschriebenen Umstand nicht. Zu 18: Die Gründe für die Festsetzung eines regional unterschiedlichen Mindestlohns in manchen Staaten sind hier nicht im Einzelnen bekannt. Aufgrund der weitgehenden Einheitlichkeit des sozialen und wirtschaftlichen Umfelds innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erscheint eine Differenzierung des Mindestlohns, der nur die untere Grenze eines zum Lebensunterhalt noch angemessenen Arbeitsentgelts beschreiben soll, nicht sachgerecht. 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1665 Zu 19: Die sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Indonesien oder Vietnam sind mit denen in der Bundesrepublik Deutschland nicht vergleichbar. Insofern entzieht sich diese Frage einer Beurteilung durch die Landesregierung. Zu 20: Siehe Antwort zu Frage 19. Zu 21: Die Landesregierung bewertet derartige Gedankenspiele nicht. Zu 22: Das Phänomen der Abwanderung von Unternehmen aus China in verschiedene Zielländer ist bekannt . Ob die Entwicklung der Lohnkosten in China der maßgebliche oder einzige Grund für derartige Abwanderungen ist, kann nicht verifiziert werden. Zu 23: Der Landesregierung liegen keine entsprechenden Erkenntnisse vor. Zu 24: Eine Delegationsreise nach Kambodscha und Myanmar ist derzeit nicht geplant. Zu 25: Indonesien hat alle acht ILO-Kernarbeitsnormen ratifiziert. Vietnam hat bis jetzt fünf der acht ILOKernarbeitsnormen ratifiziert. Zu 26.: Die UN-Millenniumsziele gelten auch in Vietnam und Indonesien. Am 9. September 2000 verabschiedeten 189 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen mit der Millenniumserklärung einen Katalog grundsätzlicher, verpflichtender Zielsetzungen für alle Mitgliedstaaten. Zu 27: Um die Erreichung der Millenniumsziele messbar zu machen, legten die Verfasserinnen und Verfasser der Erklärung 20 Unterpunkte und 60 Indikatoren sowie 1990 als Basis- und 2015 als Zieljahr fest. Die Daten werden durch die UN ausgewertet. Ob die ILO-Kernarbeitsnormen und die UN-Millenniumsziele in Indonesien und Vietnam ausreichend verfolgt bzw. in der Praxis tatsächlich eingehalten werden, entzieht sich einer Bewertung durch die Landesregierung. Zu 28: Die Landesregierung unterstützt zum einen die entwicklungspolitische Bildungsarbeit im Inland. Diese zielt darauf ab, das Leitbild einer weltweiten nachhaltigen Entwicklung zu vermitteln und das partnerschaftliche Interesse an Entwicklungsländern zu wecken sowie globale Zusammenhänge und ihren Einfluss auf den einzelnen Menschen aufzuzeigen. Zum anderen konzentriert sich die Landesregierung auf die Partnerschaft mit dem Eastern Cape in Südafrika und die Projektzusammenarbeit mit Tansania. Es gibt derzeit keine konkret auf die ASEAN-Staaten gerichteten Projekte. Zu 29: Das jährliche Budget der Landesregierung für Aufgaben der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe in Entwicklungsländern sowie für die Förderung der entwicklungspolitischen Informations - und Bildungsarbeit in Zusammenarbeit mit Initiativen und Nicht-Regierungsorganisationen in Niedersachsen beträgt für das Haushaltsjahr 2014 insgesamt 260 000 Euro. 6 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1665 Diese Fördermittel sind ausschließlich im Einzelplan 02 der Niedersächsischen Staatskanzlei in der Titelgruppe (TGr.) 78 „Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe in Entwicklungsländern“ veranschlagt. Darüber hinaus sind im Einzelplan des Kultusministeriums für das Haushaltsjahr 2014 Haushaltsmittel in Höhe von 75 000 Euro in der TGr. 78, Titel 07 02-893 78, für die Durchführung des Promotoren -Programms veranschlagt. Zu 30: Die Entwicklungszusammenarbeit der Landesregierung dient der Völkerverständigung und dem friedlichen Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen. Sie kommt den Partnern weltweit und dem Land Niedersachsen selbst, den hier lebenden Menschen, der Umwelt und der Wirtschaft zugute. Die Landesregierung möchte die Hilfe zur Selbsthilfe stärken, auf vorhandene Strukturen aufbauen und damit einen kreativen „Dialog auf Augenhöhe“ ermöglichen. Ziel ist, in globaler Partnerschaft und Verantwortung mit Weltoffenheit und interkultureller Kompetenz möglichst viel von- und miteinander zu lernen. Zu 31: Ja. Zu 32: Bei der Planung, Organisation und Durchführung von Delegationsreisen wird die Situation der Menschenrechte, die sozialen Rahmenbedingungen und Umweltaspekte im Zielland berücksichtigt. Zu 33: Entfällt. Zu 34: Nein. Zu 35: Entfällt. Zu 36: Nein, derzeit wird ein Konzept über die Inhalte und das Beteiligungsverfahren zur Erstellung der entwicklungspolitischen Leitlinien entwickelt. Zu 37: Siehe Antwort zu Frage 36. Zu 38: Der Landesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Bezüglich der Besetzung der Delegationsreisen wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 39: Die Bewerbung der besonderen Stärken Niedersachsens als Wirtschafts- und Investitionsstandort in Deutschland und Europa ist fester Bestandteil einer jeden Delegationsreise des Niedersächsischen Wirtschaftsministeriums. Insofern ist die Delegationsreise auch grundsätzlich geeignet, Investitionen in Niedersachsen zu steigern. Zu 40: Wenn es mittels der Delegationsreise gelungen ist/gelingen sollte, den Unternehmen der niedersächsischen Wirtschaft Beschaffungs- oder Absatzmärkte zu erschließen, so trägt dies zur Beschäftigung bzw. Beschäftigungssicherung nicht nur in Asien, sondern auch hier in Niedersachsen bei. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 7 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1665 Zu 41: Die Reduzierung arbeitsintensiver Beschäftigung für gering qualifizierte Arbeitnehmer in Niedersachsen ist nicht Ziel von Wirtschaftsdelegationsreisen des Landes Niedersachsen. Zu 42: Ziel einer jeden Delegationsreise des Wirtschaftsministeriums ist die Außenwirtschaftsförderung. Vergleiche hierzu die Antwort zu Frage 1. Nicht Ziel solcher Reisen ist die Ausnutzung von nach hiesigen Maßstäben gering entlohnter Arbeitskräfte in den Zielländern. Zu 43: Siehe Antwort zu Frage 42. Zu 44: Der Landesregierung geht es auch im Zuge der Außenwirtschaftsförderung einzig und allein darum, die niedersächsischen Unternehmen in ihren Internationalisierungsbestrebungen zu unterstützen und damit den Standort Niedersachsen zu stärken. Zahlreiche Studien und Untersuchungen belegen , dass gerade international erfolgreiche Unternehmen besonders innovativ sind und an ihren inländischen Standorten positive Beschäftigungsimpulse schaffen. Es ist nicht Ziel der Landesregierung , Investitionen niedersächsischer Unternehmen in „Billiglohnländern“ zu fördern. In Vertretung Daniela Behrens 8 (Ausgegeben am 30.06.2014) Drucksache 17/1665 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Gabriela König (FDP), eingegangen am 28.03.2014 Propagiert das niedersächsische Wirtschaftsministerium Beteiligungsmöglichkeiten in Billiglohnländern? Antwort der Landesregierung