Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1667 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU), eingegangen am 16.05.2014 Wie geht es mit dem Bau der Mole in Hooksiel weiter? Ende 2010 haben sich das Land Niedersachsen, der Landkreis Wilhelmshaven und die Gemeinde Wangerland auf den Bau einer Mole mit Flaniersteg im Außenhafen von Hooksiel verständigt. Die Gesamtkosten für das Bauprojekt belaufen sich auf rund 5 Mio. Euro. 4,5 Mio. Euro sollen aus Bundes- und Landesmitteln fließen. Die Wangerland Touristik GmbH beteiligt sich mit einem Eigenanteil in Höhe von 250 000 Euro. Der Baubeginn für das Projekt steht aus. Grund für die Verzögerung ist u. a. die Forderung des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Natur- und Küstenschutz an die Bauträger , ein weiteres Gutachten zu den positiven Effekten des Baus einer Mole (Einsparung von Baggerkosten , Schutz des Strandes vor weiteren Sandverlusten sowie Schutz der Hafeneinfahrt von Sandeinträgen) zu erstellen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zum Bau einer Mole im Außenhafen von Hooksiel? 2. Hält das Land an dem geschlossenen Vertrag fest? 3. Was unternimmt das Land, um zeitnah mit dem Bau der Mole zu beginnen? 4. Wann wird mit dem Bau begonnen? 5. Welche Mittel wird die Landesregierung, aufgeschlüsselt nach Haushaltsjahren, hierfür zur Verfügung stellen? 6. Ist durch den aktuellen Zeitverlust bei der Umsetzung des Projektes ein Verfall von EU-Fördermitteln zu erwarten? Wie können die eingeplanten EU-Fördergelder gesichert werden? (An die Staatskanzlei übersandt am 22.05.2014 - II/725 - 742) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 18.06.2014 für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr - Z3-01424/0020/742/Mole Hooksiel - Ich beantworte die Fragen namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Das Vorhaben bedarf der Planfeststellung. Planfeststellungsbehörde wäre der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Ein Antrag auf Planfeststellung wurde dort bislang nicht gestellt, lediglich ein Antrag auf Einzelfallprüfung nach dem Gesetz über die Umweltweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Es besteht noch Diskussionsbedarf hinsichtlich der erforderlichen Antragsunterlagen. Aus Sicht des NLWKN ist eine hydro-morphodynamisch -numerische Modellrechnung erforderlich, da nach dem heutigen Stand der Erkenntnisse 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1667 nicht ausgeschlossen werden könne, dass das Vorhaben die angestrebten positiven Effekte verfehle . Zu 2: Ja. Zu 3: Das Land unterstützt die Wangerland Touristik GmbH als Trägerin des Vorhabens bei der Vorbereitung des Planfeststellungsverfahrens. Da das Land nicht Träger der Maßnahme ist, hat das Land keinen Einfluss auf die Bautätigkeit. Zu 4: Siehe zu 3. Zu 5: Es ist vertraglich vereinbart worden, dass das Land die Maßnahme mit einem Festbetragszuschuss in Höhe von maximal 4,5 Mio. Euro unterstützen wird. Die Zahlungen vom Land sind anteilig entsprechend dem Baufortschritt (nicht jahresabhängig) vorgesehen. Zu 6: Für den Zuschuss sind keine EU-Mittel vorgesehen. In Vertretung Daniela Behrens 2 (Ausgegeben am 30.06.2014) Drucksache 17/1667 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Reinhold Hilbers (CDU), eingegangen am 16.05.2014 Wie geht es mit dem Bau der Mole in Hooksiel weiter? Antwort der Landesregierung