Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1692 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 30.04.2014 Fortbildungen und Bildungsurlaub in Niedersachsen Die niedersächsischen Behörden und Firmen bieten ihren Angestellten und Beamten eine große Anzahl an Fortbildungsgängen und Möglichkeiten des Bildungsurlaubs. Letzterer ist eine besondere Form, die der beruflichen und politischen Weiterbildung dient. In Niedersachsen werden die arbeitsrechtlichen Gegebenheiten durch das Gesetz über den Bildungsurlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer geregelt. Der Anspruch besteht für Teilnahme an Veranstaltungen, die von der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung anerkannt worden sind. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welche Fortbildungsangebote und Angebote zum Bildungsurlaub gibt es in Niedersachsen (bitte auflisten nach Angeboten)? 2. Wie konstituieren sich die Teilnehmerzahlen für 2012 und 2013 und in welchen Themenfeldern ? 3. Welche Planungen verfolgt die Landesregierung für Fortbildungen und Bildungsurlaub künftig, und plant sie, diesen Bereichen vor dem Hintergrund des lebenslangen Lernens eine besondere Bedeutung zu schenken und, wenn ja, wie? (An die Staatskanzlei übersandt am 08.05.2014 - II/725 - 714) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 20.06.2014 für Wissenschaft und Kultur - M - 01 420-5/714 - Die individuelle und berufliche Weiterbildung hat für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Entwicklung des Landes einen hohen Stellenwert. Aus diesem Grund hat das Land Niedersachsen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub im Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz (NBildUG) sowie für die Beamtinnen und Beamten einen Anspruch auf Sonderurlaub in der Niedersächsischen Sonderurlaubsverordnung (Nds. SUrlVO) verankert . Dies ist nicht nur eine Chance für die sich Weiterbildenden, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit der niedersächsischen Wirtschaft und Verwaltung. Der Bildungsurlaub ist ein wichtiges Instrument zur Vermittlung der notwendigen Qualifikationen für die beruflichen und individuellen Entwicklungsmöglichkeiten. Dieses Instrument, das in Niedersachsen bereits effektiv genutzt wird, unterstützt die aktuellen Bemühungen der Landesregierung auf dem Gebiet des lebenslangen Lernens weitreichend. Die Landesregierung berichtet dem Landtag gemäß § 12 Abs. 2 des NBildUG einmal in jeder Wahlperiode über die Durchführung dieses Gesetzes. Der letzte Bericht der Landesregierung über die Durchführung des NBildUG für den Zeitraum von 2004 bis 2009 ist am 04.10.2010 veröffentlicht worden (Drs. 16/2940). Die Veranstalterberichte über die Durchführung der nach dem NBildUG anerkannten Bildungsurlaube im Zeitraum 2010 bis 2013 werden derzeit für den kommenden Bericht der Landesregierung ausgewertet, sodass er im Herbst 2014 dem Landtag vorgelegt werden wird. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1692 Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: Zu 1: Laut des letzten Berichtes der Landesregierung über die Durchführung des NBildUG im Zeitraum 2004 bis 2009 werden jährlich rund 3 500 Bildungsurlaubsveranstaltungen nach dem NBildUG anerkannt , davon rund 2 200 Bildungsveranstaltungen von Veranstaltern mit Sitz in Niedersachsen. Die Bildungsurlaubsveranstaltungen werden gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 1 des NBildUG ausschließlich im Sinne der Weiterbildung anerkannt und in folgenden Bereichen angeboten: – berufliche Bildung, – Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher oder nebenberuflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, – Veranstaltungen gemäß § 11 Abs. 5 NBildUG (für Abgeordnete), – politische oder wert- und normorientierte Bildung, – allgemeine Bildung, – Qualifizierungen zur Ausübung von Ehrenämtern. Bildungsurlaub zeichnet sich dadurch aus, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Weiterbildung selbst bestimmen. Laut des oben genannten Berichts der Landesregierung über die Durchführung des NBildUG ist die Mehrzahl der Veranstaltungen im gesamten Berichtszeitraum im Bereich der beruflichen Bildung angeboten worden. Der Anteil der Veranstaltungen im Bereich der beruflichen Bildung liegt bei 49,49 % der gesamten anerkannten Bildungsmaßnahmen, gefolgt von den Veranstaltungen im Bereich der allgemeinen Bildung mit 22,77 %, den Veranstaltungen im Bereich der politischen und wert- und normorientierten Bildung mit 19,51 % und den Veranstaltungen im Bereich der Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher oder nebenberuflicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit 5,63 % des Gesamtangebotes (Bezug : Jahr 2008). Zu 2: Der nächste Bericht der Landesregierung für den Zeitraum 2010 bis 2013 befindet sich derzeit in Vorbereitung und wird im Herbst 2014 veröffentlicht. Zu 3: Der Bildungsurlaub spielt im Kontext des lebenslangen Lernens und insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Initiativen der Landesregierung u. a. zur Verbesserung der Durchlässigkeit in den Bildungsbereichen, zur Öffnung von Hochschulen, zur Alphabetisierung und Grundbildung, zur Professionalisierung des pädagogischen Fachpersonals in der frühkindlichen Bildung und zum Ausbau der Bildungsberatung eine bedeutende Rolle. Das wesentliche Ziel der Landesregierung ist es, den Bildungsurlaubsanspruch für alle niedersächsischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufrechtzuerhalten und perspektivisch durch gezielte öffentlichkeitswirksame Maßnahmen weiter zu unterstützen. Der Bildungsurlaub trägt unmittelbar dazu bei, Anreize für die individuelle und berufliche Weiterbildung zu setzen und die Nutzung der niedersächsischen Bildungsinfrastruktur sowie Zugänge zu Bildungsangeboten zu ermöglichen. Die Landesregierung strebt an, die umfangreichen Bildungsbereiche adäquat und systematisch mit dem Bildungsurlaub im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu verknüpfen, um die Ausschöpfung des Bildungsurlaubsanspruchs für jeden Einzelnen gewinnbringend zu gestalten. Darüber hinaus wird der Bildungsurlaub im Rahmen der vom Landtag beschlossenen Bestandsaufnahme der niedersächsischen Erwachsenenbildung (Drs. 17/1411) im Hinblick auf seine Inanspruchnahme und seine Bekanntheit in der niedersächsischen Bevölkerung analysiert. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić 2 (Ausgegeben am 01.07.2014) Drucksache 17/1692 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 30.04.2014 Fortbildungen und Bildungsurlaub in Niedersachsen Antwort der Landesregierung