Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1693 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Horst Kortlang und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 08.05.2014 Wer zahlt was im vorgesehenen Projektbüro in Göttingen? Ministerpräsident Weil äußerte sich im Rahmen von TOP 18 a „Dringliche Anfrage“ des März-Plenums missverständlich zum „vorgesehenen Projektbüro in Göttingen“. Auf die Frage, wer welche Kosten in welcher Höhe übernimmt, äußerte sich Ministerpräsident Weil wie folgt: „Im Rahmen der engen Zusammenarbeit … ist die Vereinbarung getroffen worden, dass die Personalkosten durch entsprechende Zuweisungen der dortigen Kommunen und die Sachkosten durch das Land getragen werden.“, um später zu ergänzen: „Zunächst darf ich zu meiner letzten Antwort noch nachtragen : Die Personalkosten für die Leitung des Projektbüros werden vom Land getragen.“ Wir fragen die Landesregierung: 1. Was für Kostenarten, gelistet nach materiellen, personellen und sonstigen Kosten, fallen insgesamt für das vorgesehene Projektbüro in Göttingen an? 2. Welches Zuständigkeitsgebiet, getrennt nach Gemeinden und Landkreisen, wird das vorgesehene Projektbüro in Göttingen betreuen? 3. Welche Personalstärke und -hierachie wird das vorgesehene Projektbüro in Göttingen erhalten ? 4. Wie hoch wird der Leiter des vorgesehenen Projektbüros in Göttingen besoldet werden? 5. Steht die Besoldung des Leiters des vorgesehenen Projektbüros in Göttingen nach Auffassung der Landesregierung in einer angemessenen Höhe zur B 6-Besoldung der vier Landesbeauftragten ? 6. Wie wird sich die Stellenbesetzung im vorgesehenen Projektbüro in Göttingen nach Besoldungsstufen zusammensetzen? 7. Wie hoch werden die Personalkosten für das vorgesehene Projektbüro in Göttingen ausfallen ? 8. Wie wird sich die Übernahme der Personalkosten zwischen den durch die Arbeit des vorgesehenen Projektbüros in Göttingen „betroffenen“ Gemeinden, Landkreisen und dem Land aufteilen ? Wer zahlt anteilig und absolut wie viel? 9. Wie wird sich die Übernahme der Sachkosten zwischen den durch die Arbeit des vorgesehenen Projektbüros in Göttingen „betroffenen“ Gemeinden, Landkreisen und dem Land aufteilen ? Wer zahlt anteilig und absolut wie viel? 10. Was kostet das vorgesehene Projektbüro in Göttingen das Land jährlich und für die Förderperiode (2014 bis 2020)? 11. Was kostet das vom Land vorgesehene Projektbüro in Göttingen die Region „Südniedersachsen “? 12. Hat es über die Notwendigkeit der Einrichtung des vorgesehenen Projektbüros in Göttingen vorher verbindliche Gespräche mit den „betroffenen“ Gemeinden, Landkreisen und dem Land gegeben? Wenn ja, sind diese protokolliert? 13. Gibt es über die Modalitäten des vorgesehenen Projektbüros in Göttingen zwischen allen Beteiligten (Land, Landkreise und Gemeinden) eine vertragliche Grundlage? Wenn ja, kann diese dem zuständigen Ausschuss im Landtag zur Verfügung gestellt werden? 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1693 14. Wie viele Mitarbeiter werden sich einschließlich der Abteilung in der Staatskanzlei, der Mitarbeiter in den Fachressorts, der Mitarbeiter in den Ämtern für regionale Landesentwicklung, der Mitarbeiter im Projektbüro Göttingen und externen Dienstleistern, wie z. B. des Niedersächsischen Instituts für Wirtschaftsforschung, lang-, mittel- und kurzfristig mit der neuen regionalen Landesentwicklung beschäftigen? 15. Wie viele Kräfte kommen voraussichtlich durch die regionalen und lokalen Akteure zur Erarbeitung der „erforderlichen Handlungsstrategien“ landesweit noch hinzu? 16. Wird die Erarbeitung der „erforderlichen Handlungsstrategien“ mit den „regionalen Akteuren“ durch professionelle Dienstleister vorbereitet, betreut, nachbereitet, und wird dessen Verlauf im Sinne eines Projektcontrollings kontrolliert? 17. Wenn ja, wofür gibt es dann die Ämter für regionale Landesentwicklung? 18. Wenn nicht, wer wird diese Aufgabe übernehmen? 19. Falls dies durch die Ämter für regionale Landesentwicklung geschieht, sind die Landesbeauftragten und die Mitarbeiter in der Vorbereitung, Betreuung, Nachbereitung und im Controlling des Projektverlaufes ausreichend geschult? 20. Wenn nicht, wann werden die Landesbeauftragten und die Mitarbeiter der Ämter für regionale Landesentwicklung für diese Aufgabe geschult? 21. Was kosten gegebenenfalls diese Schulungen und die Nachschulungen, und wann erfolgen diese? 22. Auf wie viele Jahre ist der Betrieb des vorgesehenen Projektbüros in Göttingen angelegt? 23. Wenn dies über die kommende EU-Förderperiode hinausgehen soll, wann wird dies öffentlich kundgetan? 24. Wann werden die Doppelstrukturen (Staatskanzlei, Fachministerien, Landesbeauftragte einschließlich deren Ämter und die Fachleute in den Kommunen) der neuen nachhaltigen Regionalentwicklung entschlackt, sodass ein erhöhtes Mittelaufkommen, z. B. in Form einer erhöhten Kofinanzierung durch das Land, für das Multifondsprogramm zur Verfügung steht? 25. Wie erklärt Ministerpräsident Weil die Disparität in den Aussagen zur Höhe der Kofinanzierung des Landes: „Die Kofinanzierung dieses Betrages werden wir zur Hälfte aus Landes- und Bundesmitteln … aufbringen.“ (SPD Südniedersachsenplan, 8. Januar 2013) und: „Da die nationale Kofinanzierung von den geförderten Maßnahmen und Projekten abhängig ist, sind konkrete Ausführungen zu Höhe und Umfang der Kofinanzierung derzeit noch nicht möglich.“ (Drucksache 17/1390, Antwort zu Frage Nr. 6, und Drucksache 17/1250, Antwort zu Frage Nr. 3)? 26. Wie beurteilt die Landesregierung konkrete Mittelzusagen bereits im Jahr 2013 zur kommenden EU-Förderperiode 2014 bis 2020, in diesem Fall in Höhe von 25 Millionen Euro Landesund Bundesmitteln zur nationalen Kofinanzierung, obwohl allseits bekannt ist, dass konkrete Ausführungen zu Höhe und Umfang der Kofinanzierung bis heute nicht möglich sind? 27. Auf welcher Rechtsgrundlage werden die 50 Millionen Euro EU-Mittel für „Südniedersachsen“ vor die Klammer gezogen (Bezug: Drucksache 17/1390, Frage Nr. 6, hier Antwort der Landesregierung zu Frage 2)? 28. Beabsichtigt die Landesregierung, das Projektbüro Göttingen in die bisherige Arbeit der Beteiligten der Standortpolitik, wie des Regionalverbandes Südniedersachsen und der Südniedersachsenstiftung , zu integrieren? (An die Staatskanzlei übersandt am 14.05.2014 - II/725 - 724) 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1693 Antwort der Landesregierung Niedersächsische Staatskanzlei Hannover, den 23.06.2014 - 401 – 06025/4.4 - Zur Umsetzung des durch die Landesregierung aufgelegten Südniedersachsenprogramms wird in Göttingen ein Projektbüro eingerichtet. Die Leiterin des Projektbüros Südniedersachsen hat ihre Arbeit am 28. Mai 2014 aufgenommen. Vor diesem Hintergrund führte Herr Ministerpräsident Weil im Rahmen der Beantwortung der Dringlichen Anfrage „Wie weit ist die Landesregierung bei der Erarbeitung des gemeinsamen Operationellen Programms für den EFRE und den ESF“ (Drs. 17/1368) hierzu zutreffend und eindeutig aus: Die Leitung des Projektbüros wird durch das Land gestellt. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch die, von dem Südniedersachsenprogramm begünstigten südlichen Landkreisen Niedersachsens, namentlich Goslar, Göttingen, Holzminden, Northeim und Osterode, an das Projektbüro abgeordnet. Die Einrichtungs- und laufenden Sachkosten für das Projektbüro trägt das Land. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Nach der auf Einnahmen und Ausgaben basierenden kameralen Landeshaushaltsführung werden für das Projektbüro in Göttingen Personalausgaben und sächliche Verwaltungsausgaben veranschlagt . Zu 2: Das Projektbüro ist für folgende Landkreise und Gemeinden örtlich zuständig: – den Landkreis Goslar und dessen kreisangehörige Gemeinden: Stadt Bad Harzburg, Stadt Langelsheim , Stadt Braunlage, Stadt Goslar, Gemeinde Liebenburg, Samtgemeinde Lutter am Barenberge , Samtgemeinde Oberharz, Stadt Seesen, – den Landkreis Göttingen und dessen kreisangehörige Gemeinden: Flecken Adelebsen, Flecken Bovenden, Samtgemeinde Dransfeld, Stadt Duderstadt, Gemeinde Friedland, Samtgemeinde Gieboldehausen, Gemeinde Gleichen, Stadt Göttingen, Stadt Hannoversch Münden, Samtgemeinde Radolfshausen, Gemeinde Rosdorf, Gemeinde Staufenberg, – den Landkreis Holzminden und dessen kreisangehörige Gemeinden: Samtgemeinde Bevern, Samtgemeinde Bodenwerder-Polle, Samtgemeinde Boffzen, Flecken Delligsen, Samtgemeinde Eschershausen, Stadt Holzminden, Samtgemeinde Stadtoldendorf, – den Landkreis Northeim und dessen kreisangehörige Gemeinden: Stadt Bad Gandersheim, Flecken Bodenfelde, Stadt Dassel, Stadt Einbeck, Stadt Hardegsen, Gemeinde Kalefeld, Gemeinde Katlenburg-Lindau, Stadt Moringen, Flecken Nörten-Hardenberg, Stadt Northeim, Stadt Uslar , – den Landkreis Osterode am Harz und dessen kreisangehörige Gemeinden: Gemeinde Bad Grund, Stadt Bad Lauterberg im Harz, Stadt Bad Sachsa im Harz, Samtgemeinde Hattorf am Harz, Stadt Herzberg am Harz, Stadt Osterode am Harz, Samtgemeinde Walkenried. Zu 3: Das Land stellt die Leitung für das „Projektbüro Südniedersachsen“. Die Landkreise Holzminden, Northeim, Göttingen, Osterode, Goslar und die Stadt Göttingen werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zeitlich befristetet für das Projektbüro im Umfang von mindestens je 0,5 VZE zur Verfügung stellen. Über diese erhält die Leitung des Büros das Direktionsrecht. Zu 4: Die Leiterin des Projektbüros wird mit E 15 Ü vergütet. 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1693 Zu 5: Ja, die Vergütung entspricht in ihrer Wertigkeit der Dezernatsleitung 1 des Amtes für regionale Landesentwicklung Braunschweig, an dass das Projektbüro Göttingen als „Vor-Ort-Aufgabe“ angebunden ist. Zu 6: Die durch das Südniedersachsenprogramm begünstigten Landkreise entscheiden selbst darüber, welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dem Projektbüro zeitlich befristet zugewiesen werden. Dabei handelt es sich der kommunalen Verwaltungsstruktur entsprechend um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ehemaligen gehobenen Dienstes. Zu 7: Das Land stellt die Leitung des Projektbüros und trägt die hierfür anfallenden Personalkosten. Diese belaufen sich nach den Standardisierten Personalkostensätzen für den Arbeitnehmerbereich, Nds. MBl. Nr. 8/2014, S. 174, Anlage 2 auf Bruttopersonalkosten i. H. v. 102 469 Euro p. a.. Zu 8: Die Landkreise Holzminden, Northeim, Göttingen, Osterode, Goslar und die Stadt Göttingen tragen die Personalkosten für das von ihnen zur Verfügung gestellte Personal. Das Land trägt die Personalkosten gemäß der Antwort zu 7. Zu 9 und 10: Die Sachkosten für notwendige Anschaffungen und den laufenden Betrieb des Projektbüros werden vom Land getragen. Die veranschlagten Mittel für den laufenden Betrieb (sächliche Verwaltungs - und IT-Ausgaben) von Juni bis Dezember 2014 belaufen sich auf rund 16 000 Euro. Ab 2015 bis zum Ende der Förderperiode 2020 werden jährliche Mittel in Höhe von rund 30 000 Euro veranschlagt. Zu 11: Auf die Antworten zu 1 und 3 wird verwiesen. Zu 12: Beim Südniedersachsenprogramm handelt es sich um ein gemeinsames Vorhaben des Landes und der südniedersächsischen Kommunen, das zwischen den Partnern fortlaufend eng abgestimmt wird. Wesentliche Gesprächergebnisse sind protokolliert. Zu 13: Das Land und die betroffenen Kommunen arbeiten in dieser Frage vertrauensvoll zusammen. Eine schriftliche Vereinbarung besteht daher nicht. Zu 14: Die regionale Landesentwicklung ist eines der zentralen Anliegen der Landesregierung, um das weitere Auseinanderdriften der verschiedenen Landesteile hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und demografischen Entwicklung zu verhindern. An dieser wichtigen Aufgabe arbeiten rund 35 VZE in der Abteilung 4 der StK im strategischen und ab dem 1. Juli 2014 rund 400 VZE in den Ämtern für regionale Landesentwicklung im operativen Bereich. An einer Änderung dieser Planzahlen ist nicht gedacht. Zu 15: Die im Oktober und November 2013 durchgeführten Zukunftskonferenzen bildeten den sehr erfolgreichen Auftakt der wiederentdeckten neuen Landesentwicklungspolitik in den Regionen. Infolgedessen nehmen mehrere hundert Akteure an dem „Bottom-up“-Prozess zur Erstellung der regionalen Handlungsstrategien teil. 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1693 Zu 16: Die Firmen NIW und CIMA/Prognos wurden beauftragt, fachlich fundierte Grundlagen für die Erarbeitung regionaler Handlungsstrategien in den Regionen Braunschweig, Leine-Weser, Lüneburg und Weser-Ems sowie für das Südniedersachsenprogramm zu erarbeiten. Zudem haben die Landkreise des Übergangsgebietes Lüneburg und das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg eine enge Partnerschaft bei der Erstellung der Regionalen Handlungsstrategie Lüneburg gebildet. Dieser Prozess wird durch die Firma MCON begleitet. Das Projektcontrolling obliegt den jeweiligen Ämtern für regionale Landesentwicklung. Zu 17: Die Erarbeitung der Regionalen Handlungsstrategien erfolgt durch die Ämter für regionale Landesentwicklung auf der Basis der wissenschaftlichen Analysen vom NIW, CIMA/Prognos und MCON. Den Ämtern für regionale Landesentwicklung kommt somit bei der neuen regionalisierten Landesentwicklungspolitik eine besondere Rolle zu. Deshalb sind dort auch die durch die Zusammenführung der ehemaligen Regierungsvertretungen und des LGLN insbesondere für die Regionalentwicklung wesentlichen Aufgabenbestände der Regionalplanung, Raumordnung, der Stadt- und Landentwicklung und der Wirtschaftsförderung gebündelt worden. Zu 18: Auf die Antworten zu 16 und 17 wird verwiesen. Zu 19: Ja, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ämter für regionale Landesentwicklung verfügen über die erforderlichen Qualifikationen. Zu 20: Entfällt aufgrund der Antwort zu 19. Zu 21: Entfällt aufgrund der Antwort zu 19. Zu 22 und 23: Der Betrieb des Projektbüros ist nach dem gegenwärtigen Planungsstand zunächst auf rund sieben Jahre angelegt. Sollte die Laufzeit des Projektbüros verlängert werden, so wird dies rechtzeitig vor dem Auslaufen der EU-Förderperiode (2014 bis 2020) bekannt gegeben. Zu 24: Durch die Einsetzung der Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung und die Gründung der Ämter für regionale Landesentwicklung hat die Landesregierung effektiv und effizient arbeitende Bündelungsbehörden geschaffen. Diese stellen sicher, dass die aus den EU-, Bundes- und Landesprogrammen zur Verfügung stehenden Mittel im Sinne einer ressort- und fondsübergreifenden regionalen Landesentwicklung dort eingesetzt werden, wo sie am dringendsten gebraucht werden und die größte Wirkung entfalten. Zu 25 und 26: Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Frage 3 der Mündlichen Anfrage „Sind 100 Millionen für ,Südniedersachsen’ nicht genug? - Ist das ,Südniedersachsenprogramm’ zu kurz gesprungen ?“ (Drs. 17/1310) dargelegt, „sind konkrete Ausführungen zu Höhe und Umfang der Kofinanzierung derzeit noch nicht möglich“. Sowohl die konkrete Höhe als auch der konkrete Umfang der Kofinanzierung in der kommenden EU-Förderperiode von 2014 bis 2020 ist abhängig von den zukünftig zu fördernden Maßnahmen. Grundsätzlich werden in der kommenden EU-Förderperiode von 2014 bis 2020 Kofinanzierungsmittel des Bundes- und des Landes zur Verfügung stehen, um Fördermaßnahmen zu realisieren. Das gilt auch für die regional besonders bedeutsamen Projekte, die im Rahmen des Südniedersachsenprogramms gefördert werden. 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1693 Zu 27: Wie bereits in der Antwort der Landesregierung auf die Frage 2 der Mündlichen Anfrage „Sind 100 Millionen für ,Südniedersachsen’ nicht genug? - Ist das ,Südniedersachsenprogramm’ zu kurz gesprungen ?“ (Drs. 17/1310) ausgeführt, werden aufgrund der besonderen regionalen Situation in Südniedersachsen EU-Mittel für das Südniedersachsenprogramm reserviert. Dieses Vorgehen steht mit dem rechtlichen Rahmen der ESI-Fonds im Einklang. Zu 28: Sowohl der Regionalverband Südniedersachsen als auch die Südniedersachsenstiftung leisten hervorragende Arbeit. Durch eine enge Vernetzung dieser Akteure mit dem Projektbüro sollen starke Impulse für eine nachhaltige Entwicklung in den südlichen Landkreisen Niedersachsens gesetzt werden, um die Wirtschaftsstruktur zu verbessern und die Daseinsvorsorge in der Region abzusichern . Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei 6 (Ausgegeben am 01.07.2014) Drucksache 17/1693 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Christian Grascha, Horst Kortlang und Jörg Bode (FDP), eingegangen am 08.05.2014 Wer zahlt was im vorgesehenen Projektbüro in Göttingen? Antwort der Landesregierung