Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1709 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 25.03.2014 Patententwicklung an niedersächsischen Hochschulen Patente dienen dem Schutz innovativer Erfindungen. Um einen Patentschutz zu erlangen, muss die Funktionsweise der Erfindung unter fachlichen und juristischen Aspekten präzise beschrieben werden . Der Besitzer eines Patents hat das Recht, anderen Personen Herstellung, Nutzung, Vermarktung und Verkauf seines Produkts bzw. seiner Erfindung zu untersagen. Dies gilt auch für andere Produkte, für deren Funktionsweise die erfundene Technologie unabdingbar ist. Dieses Exklusivrecht bezieht sich auf die geografischen Räume, in denen ein Patent angemeldet und erteilt wird. Der Patentschutz gilt in den meisten Regionen für 20 Jahre. Neben dem deutschen Patent- und Markenamt ist die Europäische Patentorganisation für die europaweite Anmeldung und die World Intellectual Property Organization für Patentanmeldungen in mehreren Staaten zuständig. Patente bilden auch für Universitäten eine gewisse Relevanz. Sie sind oft Grundlage für Unternehmensgründungen und Forschungskooperationen mit Unternehmen. Die Rahmenbedingungen gestalten sich sehr differenziert. Der Markt ist häufig klein und angebotsorientiert, erfordert einiges an Vertriebsintensität, und aufgrund der Komplexität des Produkts ist bei der Vermarktung oft die Mitwirkung eines Erfinders und Wissenschaftlers notwendig. Zudem gibt es meist eine Finanzierungs - und Entwicklungslücke zwischen dem Forschungsergebnis und dem marktreifen Produkt. Unterstützung bietet das Patentmanagement an Hochschulen und Patentverwertungsagenturen. Das Patentmanagement in den Universitäten bildet für die Patentverwertung eine wichtige Einrichtung , um Erfinder zu beraten und administrative Arbeiten zu übernehmen. Es unterstützt bei der Koordination und Kommunikation, es hilft bei der Vermarktung, bei Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltung und betreibt Patent- sowie Kosten-Controlling. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie viele Patente wurden 2012 und 2013 an den niedersächsischen Hochschulen angemeldet und erteilt (bitte differenziert auflisten nach Hochschulen sowie angemeldeten und erteilten Patenten und auf welcher Ebene, also in Deutschland oder EU-weit)? 2. Wie sieht die praktische Handhabung der einzelnen Hochschulen im Umgang mit Patenten aus? 3. Wie viele Unternehmensgründungen sind auf Grundlage von Patenten in den letzten zehn Jahren in Niedersachsen entstanden? 4. Was will die Landesregierung unternehmen, um Unternehmensgründungen auf der Grundlage von Patenten verstärkt zu unterstützen, zu fördern und zu ermöglichen? 5. Was will die Landesregierung unternehmen, um die Patentvermarktung künftig zu stärken und auszubauen? (An die Staatskanzlei übersandt am 31.03.2014 - II/725 - 672) 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1709 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 26.06.2014 für Wissenschaft und Kultur - M - 01 420-5/672 - Mit dem Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Arbeitnehmererfindungen von 2002 wurde das sogenannte Hochschullehrerprivileg abgeschafft. Dieses Privileg hat Hochschulbeschäftigten - Professoren und wissenschaftlichen Mitarbeitern - gestattet, Erfindungen, die diese im Rahmen ihres Beschäftigungsverhältnisses gemacht haben, als „freie Erfindungen“ selbst zu verwerten. Verwertungsrechte an patent- oder gebrauchsmusterfähigen Erfindungen sowie die an technischen Verbesserungsvorschlägen , welche von Angestellten im Rahmen ihrer vergüteten Tätigkeit gemacht werden, hat das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbNErfG) im Allgemeinen dem Arbeitgeber bzw. Dienstherren zugesprochen, die sogenannten Diensterfindungen. In der Zeit von 1957 bis 2002 waren gegenüber dem Dienstherren nur dann die Erfindungen von Hochschulbeschäftigten anzeigepflichtig, wenn der Dienstherr Mittel bereitgestellt hatte, die die zur Erfindung führende Forschung finanzierten, ansonsten konnten Hochschulbeschäftigte vollkommen frei über die im Rahmen ihres Dienstverhältnisses gemachten Erfindungen verfügen. Aus Sicht des Gesetzgebers sollte das Hochschullehrerprivileg Forschungsanstrengungen fördern und die im Grundgesetz festgeschriebene Lehr- und Forschungsfreiheit konkret ausgestalten. Da die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ihre Ergebnisse allerdings vorzugsweise zuerst in anerkannten Fachpublikationen veröffentlicht haben, war eine Patentanmeldung wegen der fehlenden Neuheitsschonfrist nicht mehr möglich, da die Erfindung durch die Veröffentlichung bereits vor einer eventuellen Patentanmeldung bekannt war. Auch aus diesem Grund gingen lediglich rund 4 % der Patentanmeldungen auf Hochschulbeschäftigte zurück, dem gegenüber stammten ca. 80 % der deutschen Patentanmeldungen von Unternehmen . Da es sich hierbei also um Diensterfindungen handelte, wurde 2002 das Hochschullehrerprivileg abgeschafft. Seitdem sind die Hochschulbeschäftigten im Wesentlichen den gleichen Regelungen wie alle anderen Arbeitnehmer unterworfen. Es gibt jedoch Ausnahmen wie beispielsweise eine Beteiligung der Hochschulen in Höhe von 30 % an den durch die Verwertung erzielten Einnahmen. Die Abschaffung des Hochschullehrerprivilegs hat für die Hochschulen und Forschungseinrichtung einen Wertewandel bedeutet, der mit der bestehenden Struktur kaum zu bewältigen war. In diesem Bereich sind die Patentverwertungsagenturen (PVA) als professionelle, entlastende und dafür geschaffene Struktur außerhalb der Universitäten unterstützend tätig. Die PVA sehen ihre originären Aufgaben in der Information, Motivation, Sensibilisierung, Erfindungsbewertung und den Schutzrechtsanmeldungen , erst danach kommt die eigentliche Aufnahme von Verwertungsverhandlungen. Um die wirtschaftliche Verwertung zu forcieren und eine professionelle Patentverwertung an den Hochschulen zu etablieren, hat das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMBF) im Jahr 2002 eine „Patentverwertungsoffensive“ initiiert. Mit dem Anspruch „Spitzenforschung verdient spitzenmäßige Verwertung“ sollen seitdem die Ergebnisse der Hochschulforschung schnell und gezielt in die Anwendung, sprich in die Wirtschaft gebracht werden. Die Patentverwertungsoffensive verfolgt dieses Ziel mit folgenden Aktionslinien der Förderung: – Aufbau von Patent- und Verwertungsagenturen für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, – Förderung der schutzrechtlichen Sicherung von Forschungsergebnissen, – Förderung der umfassenden Information zur Patentierung und Verwertung in den Hochschulen und Forschungseinrichtungen, – Aufbau eines Verwertungsnetzes. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1709 Zwischen der Erfindungsmeldung und dem verwerteten Patent vergehen oftmals zwei bis fünf Jahre . Im Anschluss daran folgt die Entwicklungszeit in dem Unternehmen, die mit zwei bis acht Jahren angesetzt werden muss, sodass 4 bis 13 Jahre vergehen können, bis ein Produkt die Marktreife erreicht. Dies vorausgeschickt, werden die Fragen namens der Landesregierung wie folgt beantwortet: Zu 1: Aus den nachstehenden Tabellen ergeben sich die Zahlen der angemeldeten und erteilten Patente der jeweiligen Hochschulen in den Jahren 2012 und 2013. Die seit 2012 angemeldeten Patente sind in aller Regel aufgrund der Bearbeitungsdauer von Patenanmeldungsverfahren in den Patentämtern noch nicht erteilt. Die Zahlen der erteilten Patente beruhen daher auf den Anmeldungen der Jahre vor 2012. Die Patentverwertungsagenturen (PVA) erfassen die Patenterteilung nicht als alleiniges Erfolgskriterium , ihr primäres Ziel ist vielmehr eine erfolgreiche Verwertung der Patente. Zu einer Verwertung kommt es in der Regel bereits vor Erteilung eines Patentes. Gelingt eine Verwertung nicht, geben die Verwertungsagenturen das Gros der Patentanmeldungen vor Erteilung auf, da sich beispielsweise die Kommerzialisierung bzw. das Interesse von Firmen an der Anmeldung nicht weiter als erfolgversprechend erweisen. Erstanmeldungen 2012 Anmeldung Land Nds. Hochschulen Deutsch-land Europa Großbritannien USA International Gesamt Universität Göttingen 5 0 0 0 0 5 Universitätsmedizin Göttingen 1 1 0 3 0 5 Hochschule Hannover 0 0 0 0 0 0 Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst 2 0 0 0 0 2 Tierärztliche Hochschule 1 1 1 0 0 3 Leuphana Universität Lüneburg 0 0 0 0 0 0 Universität Hildesheim 0 0 0 0 0 0 Ostfalia Hochschule 0 0 0 0 0 0 Universität Oldenburg 1 0 0 0 0 1 Universität Osnabrück 0 0 0 0 0 0 Universität Vechta 0 0 0 0 0 0 Hochschule Emden/Leer 0 0 0 0 0 0 Hochschule Osnabrück 1 0 0 0 0 1 Jade Hochschule 0 0 0 0 0 0 Technische Universität Braunschweig 13 0 0 0 0 13 Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover 0 0 0 0 0 0 Leibniz Universität Hannover 10 4 0 0 14 28 Technische Universität Clausthal 4 0 0 0 1 5 Medizinische Hochschule Hannover 2 7 0 1 0 10 Gesamt 40 13 1 4 15 73 Erstanmeldungen 2013 Anmeldung Land Nds. Hochschulen Deutsch-land Europa Großbritannien USA International Gesamt Universität Göttingen 4 2 1 1 1 9 Universitätsmedizin Göttingen 0 5 0 1 0 6 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1709 Anmeldung Land Nds. Hochschulen Deutsch-land Europa Großbritannien USA International Gesamt Hochschule Hannover 2 0 0 0 0 2 Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst 0 0 0 0 0 0 Tierärztliche Hochschule 0 0 0 0 0 0 Leuphana Universität Lüneburg 0 0 0 0 0 0 Universität Hildesheim 0 0 0 0 0 0 Ostfalia Hochschule 0 0 0 0 0 0 Universität Oldenburg 1 0 0 0 0 1 Universität Osnabrück 2 0 0 0 0 2 Universität Vechta 0 0 0 0 0 0 Hochschule Emden/Leer 0 0 0 0 0 0 Hochschule Osnabrück 1 0 0 0 0 1 Jade Hochschule 0 0 0 0 0 0 Technische Universität Braunschweig 13 0 0 0 0 13 Leibniz Universität Hannover 16 0 0 1 0 17 Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover 0 0 0 0 0 0 Technische Universität Clausthal 7 0 0 0 1 8 Medizinische Hochschule Hannover 0 8 0 1 0 9 Gesamt 46 15 1 4 2 68 Erteilte Patente 2012 Nds. Hochschulen Anzahl Universität Göttingen 5 Universitätsmedizin Göttingen 10 Hochschule Hannover 0 Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst 1 Tierärztliche Hochschule 0 Leuphana Universität Lüneburg 0 Universität Hildesheim 0 Ostfalia Hochschule 0 Universität Oldenburg 0 Universität Osnabrück 1 Hochschule Vechta 0 Hochschule Emden/Leer 0 Hochschule Osnabrück 0 Jade Hochschule 0 Technische Universität Braunschweig 27 Leibniz Universität Hannover 16 Technische Universität Clausthal 7 Medizinische Hochschule Hannover 21 Gesamt 88 Erteilte Patente 2013 Nds. Hochschulen Anzahl Universität Göttingen 27 Universitätsmedizin Göttingen 26 Hochschule Hannover 1 Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst 1 Tierärztliche Hochschule 0 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1709 Leuphana Universität Lüneburg 0 Universität Hildesheim 0 Ostfalia Hochschule 0 Universität Oldenburg 3 Universität Osnabrück 1 Universität Vechta 0 Hochschule Emden/ Leer 0 Hochschule Osnabrück 0 Jade Hochschule 0 Technische Universität Braunschweig 10 Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover 0 Leibniz Universität Hannover 6 Technische Universität Clausthal 3 Medizinische Hochschule Hannover 25 Gesamt 103 Zu 2: Im Rahmen des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geförderten Programms „SIGNO-Hochschulen“ werden auch die niedersächsischen Hochschulen von Patentverwertungsagenturen (PVA) betreut. Aufgrund der Beihilfevorschriften der Europäischen Union fördert die Landesregierung nur „nichtwirtschaftliche “ Tätigkeiten in Höhe von rund 160 000 Euro jährlich. Das bedeutet, dass ausschließlich die Information und Beratung - von vornehmlich Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern - zu Schutzrechtsfragen erfolgt und nicht der auf Gewinn ausgerichtete Verwertungsprozess der Hochschulen. Für die Information und Beratung stehen den Hochschulen auch keine Mittel aus anderer Förderung oder aus Verwertungserlösen zur Verfügung. In Niedersachsen sind als PVA die MBM Science Bridge GmbH, die Erfindungszentrum Niedersachsen GmbH (EZN) und die InnoWi GmbH Bremen tätig. Die MBM Science Bridge GmbH betreut folgende Hochschulen: Universität Göttingen inklusive Universitätsmedizin, Universität Hildesheim , Leuphana Universität Lüneburg, Ostfalia Hochschule, HAWK Hildesheim/Holzminden/Göttingen , Hochschule Hannover und Tierärztliche Hochschule Hannover (sowie das Laser-Laboratorium Göttingen e. V. und das Laser Zentrum Hannover e. V.) Die InnoWi GmbH Bremen betreut die Hochschulen im nordwestlichen Niedersachsen (Universitäten Oldenburg, Osnabrück, Vechta, Hochschulen Emden/Leer und Osnabrück sowie die Jade Hochschule). Die Leibniz Universität Hannover, Technische Universität Braunschweig und die Technische Universität Clausthal werden von der EZN GmbH betreut. Die Medizinische Hochschule Hannover arbeitet mit dem auf den Lifescience -Bereich spezialisierten Unternehmen Ascenion GmbH zusammen und ist über einen Verbundvertrag mit den anderen Hochschulen vernetzt. Gemeinsam mit diesen nimmt sie an dem o. g. SIGNO-Förderprojekt teil. Die PVA bewerten, schützen und vermarkten die Erfindungen aus den Hochschulen (und Forschungseinrichtungen ). Sie wollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler motivieren, ihre Forschungsergebnisse unter dem Gesichtspunkt einer wirtschaftlich relevanten Erfindung zu betrachten und diese Diensterfindung dem Arbeitgeber zu melden. Um dies zu erreichen, wird eine Vielzahl von Maßnahmen durchgeführt, u. a. Einzelgespräche z. B. nach Neuberufungen, Erfindersprechstunden oder Vortragsveranstaltungen. Die Erfindungsmeldungen werden durch die PVA bewertet. Die Kriterien sind insbesondere Neuheit , erfinderische Höhe, mögliches Verwertungspotenzial, aber auch strategische Bedeutung der Erfindung. Auf dieser Grundlage wird der Hochschule die Inanspruchnahme oder Freigabe der Erfindung empfohlen. Hierzu werden in der Regel die beteiligten Hochschulerfinderinnen und -erfinder kontaktiert und deren Kenntnisse und Erfahrungen in die Empfehlung einbezogen. Die Hochschule entscheidet anhand der Empfehlung, die Erfindung in Anspruch zu nehmen und ein Schutzrecht anzumelden oder sie den Erfindern freizugeben. Für positiv evaluierte Erfindungen koordinieren die PVA mit externen, fachlich spezialisierten Patentanwälten die Einreichung der Schutzrechte. Die eingereichten Schutzrechte werden weltweit Unternehmen vorgestellt, um Partner zu identifizieren, 5 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1709 die interessiert sind, die Erfindung zu einem Produkt weiterzuentwickeln und auf den Markt zu bringen . Konnte ein geeignetes Unternehmen inhaltlich überzeugt und als Partner gewonnen werden, verhandeln die PVA im Auftrag der Hochschule über einen Lizenzvertrag mit dem Unternehmen, der von ihnen in der Folge betreut und überwacht wird. Bei angemeldeten Schutzrechten entscheiden die Hochschulen mit Beratung/Unterstützung durch die PVA darüber, ob und gegebenenfalls welche Schutzrechte auch international angemeldet werden . Gleiches gilt für die Aufgabe von Schutzrechten. Für die Handhabung im Umgang mit Patenten an niedersächsischen Hochschulen werden nachstehend von den PVA einige Beispiele exemplarisch genannt: An der Leuphana Universität Lüneburg werden im Rahmen des EU-Großprojekts „InnovationsInkubator “ Beratungs- und Verwertungsaktivitäten zu den Inkubator-Projekten unterstützt und gefördert . Die Leibniz Universität Hannover unterstützt die Bemühungen der Erfinderinnen/Erfinder oder anderer Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, die Interesse an einer Patentverwertung im Rahmen einer Unternehmensgründung signalisieren. Wie auch die anderen PVA sieht sie von einer breiten Vermarktung ab. Stattdessen stimmt sie die weitere Vermarktung der Technologie mit Gründungsinteressierten ab. Die Koordination des Bereichs „Patente“, d. h. insbesondere die Zusammenarbeit der LUH mit der EZN GmbH sowie die Abstimmung mit den Diensterfindern, fällt in die Zuständigkeit der im Oktober 2013 geschaffenen Stelle des Patentreferenten an der Leibniz Universität Hannover . Seine Aufgabe ist es u. a. auch, eine Patentstrategie zu erarbeiten. Nach Ansicht der Technischen Universität Clausthal sind Patente nicht ausschließlich unter monetären Gesichtspunkten zu betrachten. Denn neben Veröffentlichungen sind Patente eine gute Möglichkeit , die Kompetenzen der Hochschule auf bestimmten Gebieten öffentlich zu dokumentieren. Auch wenn der Nutzen hierbei nicht direkt wirtschaftlich abzulesen ist, so tragen Patente doch zweifelsohne zum Imagegewinn einer Hochschule bei. Dies führt in der Praxis dazu, dass Patente, sofern sie nicht in angemessener Zeit verwertet werden können, von der Hochschule nur in Deutschland gehalten und für alle anderen Länder freigegeben werden. Zu 3: Aus der nachstehenden Tabelle ergeben sich die Ausgründungen aus den niedersächsischen Hochschulen in den letzten zehn Jahren. Bei den Zahlen handelt es sich in der Regel um Ausgründungen auf der Grundlage von Patenten. Es ist davon auszugehen, dass es weitere Ausgründungen auf der Basis von lediglich angemeldeten und (noch) nicht erteilten Schutzrechten gibt. Genauere Zahlen hierzu liegen der Landesregierung nicht vor. Unternehmensgründungen in den letzten 10 Jahren Nds. Hochschulen Anzahl Universität Göttingen 3 Universitätsmedizin Göttingen 4 Hochschule Hannover 0 Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst (HAWK) 1 Tierärztliche Hochschule 0 Leuphana Universität Lüneburg 2 Universität Hildesheim 0 Ostfalia Hochschule 0 Universität Oldenburg 2 Universität Osnabrück 2 Universität Vechta 0 Hochschule Emden/Leer 0 Hochschule Osnabrück 0 Jade Hochschule 0 Technische Universität Braunschweig 6 Leibniz Universität Hannover 13 Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover 0 6 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1709 Nds. Hochschulen Anzahl Technische Universität Clausthal 0 Medizinische Hochschule Hannover 2 Gesamt 35 Über Ausgründungen hinaus geben Patente weitere positive Impulse, insbesondere auch für die regionale Entwicklung in Niedersachsen. So wurden beispielweise Verwertungsverträge zwischen niedersächsischen Hochschulen und verschiedenen niedersächsischen Unternehmen wie der Sartorius AG, der Otto Bock Kunststoffwerke GmbH und der IBA GmbH geschlossen. Zu 4: Ausgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind ein wichtiges Instrument des Wissens- und Technologietransfers. Insbesondere, wenn sie auf Grundlage von Patenten erfolgen, helfen sie direkt, die viel diskutierte Lücke zwischen Forschung und Markt zu schließen. Vor diesem Hintergrund begrüßt es die Landesregierung, dass der Bund weiterhin mit seinem Förderprogramm EXIST Existenzgründungen aus Hochschulen unterstützen wird. Aus Sicht der Landesregierung ist es wichtig, insbesondere die Lücke zwischen Forschung und Verwertung vermehrt zu schließen. Vorgesehen ist, dass mit der EFRE-Richtlinie „Innovation durch Hochschulen“ innovative Modelle des Wissens- und Technologietransfers gefördert werden, die die systematische Identifikation von verwertbaren Forschungsergebnissen beinhalten. Zu 5: Die niedersächsischen Hochschulen haben unterschiedliche Vorgehensweisen im Umgang mit Patenten und Schutzrechten entwickelt. Insbesondere für die technisch orientierten Hochschulen sind Patente ein Nachweis ihrer Kompetenzen in den verschiedenen Technologiebereichen. Die Patentstrategien der Hochschulen liegen in ihrer eigenen Verantwortung. Dr. Gabriele Heinen-Kljajić 7 (Ausgegeben am 07.07.2014) Drucksache 17/1709 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Björn Försterling und Christi-an Dürr (FDP), eingegangen am 25.03.2014 Anfrage der Abgeordneten Almuth von Below-Neufeldt, Sylvia Bruns, Björn Försterling und Christian Dürr (FDP), eingegangen am 25.03.2014 Patententwicklung an niedersächsischen Hochschulen Antwort der Landesregierung