Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1713 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dirk Toepffer und Karl-Heinz Bley (CDU), eingegangen am 07.05.2014 In welchen Landesministerien bzw. Landesliegenschaften erhält das Sicherheitspersonal derzeit einen Bruttostundenlohn von unter 8,50 Euro? Am 18. März 2014 antwortete das Finanzministerium auf eine Anfrage der CDU-Landtagsfraktion zur Umsetzung der Ziele des Tariftreue- und Vergabegesetzes der rot-grünen Landesregierung, dass sich derzeit ein vertraglicher Stundenlohn von unter 8,50 Euro bei laufenden Verträgen im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen in mehreren Fachministerien ergebe. In der Anlage lieferte das Finanzministerium eine Übersicht bestehender Verträge - aufgeschlüsselt nach Ressorts -, aus welcher sich jedoch nicht entnehmen lässt, welche Ministerien Verträge über Sicherheitsdienstleistungen unter einem Stundenlohn von 8,50 Euro abgeschlossen haben, wie ihn das novellierte Niedersächsische Landesvergabegesetz vorsieht. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Welchen vertraglichen Stundenlohn haben Sicherheitsdienste, aufgeschlüsselt nach Ressorts und Firma, in allen niedersächsischen Fachministerien zum Stichtag 1. Januar 2014 erhalten? 2. Wird die Landesregierung bestehende Altverträge, die einen Stundenlohn von unter 8,50 Euro beinhalten, vorzeitig kündigen oder den betroffenen Unternehmen von sich aus eine Anhebung der Vergütung anbieten, um zu gewährleisten, dass alle Unternehmen ein Mindestentgelt von 8,50 Euro (Brutto) pro Stunde erhalten? Wenn nein, warum nicht? 3. Wie lange laufen die bestehenden Verträge für Sicherheitsdienstleistungen, Winterdienst/Fußwegreinigung , Unterhaltsreinigung, Glasreinigung sowie Sommerdienste und Grünflächenpflege unter Aufführung des Vertragsendes, aufgeschlüsselt nach Ressorts und Firma? (An die Staatskanzlei übersandt am 14.05.2014 - II/725 - 729) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Finanzministerium Hannover, den 26.06.2014 - 22 2(B)-01424-2 - Bezugnehmend auf die Beantwortung der Kleinen Anfrage (Gilt das Tariftreue- und Vergabegesetz auch für die Landesregierung? - Drs. 17/1375) vom 18.03.2014 ergibt sich für die gebäudenahen Dienstleistungen der Ministerien und der Staatskanzlei ein vertraglicher Stundenlohn von unter 8,50 Euro nur bei laufenden Verträgen im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen. Für alle übrigen gebäudenahen Dienstleistungen (Winterdienst/Fußwegreinigung, Unterhaltungsreinigung, Glasreinigung und Sommerdienste/Grünflächenpflege) gelten Stundenlöhne von mindestens 8,50 Euro. Bei den Sicherheitsdienstleistungen handelt es sich ausschließlich um Altverträge, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes (NTVergG) zum 01.01.2014 bereits abgeschlossen waren. Das NTVergG gilt für alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen mit einem geschätzten Auftragswert von mindestens 10 000 Euro , die ab dem 01.01.2014 eingeleitet werden. Auf bestehende Verträge findet das Gesetz keine Anwendung. Die Vergabe der Sicherheitsdienstleistungen fiel daher noch nicht unter die Anwendung des NTVergG. 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1713 Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Entsprechend § 55 LHO und VV-LHO ist bei öffentlichen Ausschreibungen die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) anzuwenden. Die VOL Teil A beinhaltet Regelungen zum Umgang mit Daten, die von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens übermittelt werden. In § 14 Abs. 3 VOL/A heißt es: „Die Angebote und ihre Anlagen sowie die Dokumentation über die Angebotseröffnung sind auch nach Abschluss des Vergabeverfahrens sorgfältig zu verwahren und vertraulich zu behandeln.“ Da aufgrund der Vertraulichkeit eine Aufschlüsselung der vertraglich vereinbarten Stundenlöhne nach Ressort und Sicherheitsdienstleister/Firma nicht zulässig ist, wird die Frage anonymisiert beantwortet . Entsprechend der bereits aus der Antwort vom 18.03.2014 bekannten Tabelle bestehen im Bereich der Sicherheitsdienstleistungen zwölf Verträge mit unterschiedlichen Stundenlöhnen zwischen 7,50 Euro und 12,00 Euro: Ein Vertrag hiervon mit einem Stundenlohn von 7,50 Euro (ab 01.07.2014 8,15 Euro; ab 01.01.2015 8,60 Euro; ab 01.01.2016 9,00 Euro), neun Verträge mit einem Stundenlohn von 8,24 Euro, ein Vertrag mit einem Stundenlohn von 8,50 Euro und ein Vertrag mit einem Stundenlohn von 12,00 Euro. Zu 2: Aufgrund der Verfahrens- und Fristvorgaben aus der VOL würde eine Kündigung und Neuausschreibung der bestehenden Verträge einen Zeitraum von ca. acht bis zehn Monaten in Anspruch nehmen. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung des im Entwurf eines Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) vorgesehenen allgemeinen flächendeckenden Mindestlohns von 8,50 Euro brutto/Stunde, der ab dem 01.01.2015 für das gesamte Bundesgebiet gelten soll, würde es für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Sicherheitsgewerbes keinen zeitlichen Vorteil darstellen, die landesseitig mit ihren Arbeitgebern vereinbarten Verträge mit der entsprechend erforderlichen besonderen Begründung kurzfristig zu kündigen, aufwendig neu auszuschreiben und abzuschließen. Der genannte Entwurf eines Mindestlohngesetzes wird nach dem am 23.05.2014 gefassten Beschluss des Bundesrates demnächst im Bundestag beraten werden und nach Einschätzung der Landesregierung auch zum vorgesehenen Zeitpunkt in Kraft treten. Zu diesem Zeitpunkt würde der gesetzliche Mindestlohn grundsätzlich alle Vereinbarungen und damit auch Tarifverträge, die darunter liegende Stundenlöhne festlegen, verdrängen. Ausnahmen gelten nach dem MiLoG nur und auch nur bis zum 01.01.2017 für Branchenmindestlöhne, die nach den Vorschriften des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AEntG) festgelegt worden sind bzw. innerhalb des genannten Übergangszeitraums noch festgelegt werden. In Betracht kommen hier im Übrigen nur bundesweit geltende Tarifverträge. Nach hiesigen Informationen strebt der Bundesverband der Sicherheitswirtschaft (BDSW) noch für dieses Jahr Verhandlungen mit der Gewerkschaft ver.di zum Abschluss eines mehrjährigen Mindestlohntarifvertrages an, für den anschließend die Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG beantragt werden soll. Zu 3: Die Vertragslaufzeiten schwanken je nach Dienstleistung, Ressort und Firma. Im Einzelnen ist die Antwort der beigefügten Tabelle zu entnehmen. Peter-Jürgen Schneider 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1713 Anlage 3 (Ausgegeben am 07.07.2014) Drucksache 17/1713 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Dirk Toepffer und Karl-Heinz Bley (CDU), eingegangen am 07.05.2014 In welchen Landesministerien bzw. Landesliegenschaften erhält das Sicherheitspersonal derzeit einen Bruttostundenlohn von unter 8,50 Euro? Antwort der Landesregierung Anlage