Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1721 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann (CDU), eingegangen am 22.05.2014 Was wird Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz tun, um die Beförderungschancen von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie von Beamtinnen und Beamten im höheren Justizvollzugsdienst mit minderjährigen Kindern und insbesondere von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern in den genannten Gruppen nachhaltig zu verbessern? In der Antwort des Justizministeriums auf die schriftliche Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann („Was tut Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz, um die Beförderungschancen von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie von Beamtinnen und Beamten im höheren Justizvollzugsdienst mit minderjährigen Kindern und insbesondere von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern in den genannten Gruppen nachhaltig zu verbessern?“, Drs. 17/1167) heißt es u. a.: „Daneben werden im nunmehr dritten Jahr die benannten Schulungen für Frauen in Führungspositionen angeboten. Diese richten sich natürlich auch an (alleinerziehende ) Richterinnen und Staatsanwältinnen mit minderjährigen Kindern. Diese Einzelmaßnahmen werden für sich genommen positiv bewertet. Für die wirksame familienfreundliche Personalentwicklung , die den Zugang zu Beförderungsämtern eröffnet, ist nach Auffassung der Landesregierung indes ein ganzheitliches und übergreifendes Personalentwicklungskonzept erforderlich, das die Unterstützung sämtlicher Ebenen, auch des Geschäftsbereichs des Justizministeriums, findet. Ein solches Konzept kam trotz entsprechender Bemühungen des Justizministeriums in der Vergangenheit nicht zustande. Es ist die Aufgabe dieser Wahlperiode, ein solches Konzept zu entwickeln und die Bereitschaft für seine Umsetzung in der niedersächsischen Justiz fest zu verankern.“ In der Antwort der Landesregierung auf Frage 4 („Wie viele dieser Frauen und Männer haben derzeit minderjährige Kinder und wie viele sind kinderlos? Wie viele haben minderjährige Kinder und sind alleinerziehend?“) heißt es: „Aus der genannten Gruppe haben vier Frauen und zehn Männer minderjährige Kinder. Fünf Frauen und keiner der Männer sind kinderlos.“ In der Antwort der Landesregierung auf Frage 9 („Wie viele Abteilungsleiter-, Referatsleiter- und JVA-Anstaltsleiterstellen wurden seit dem 20. Februar 2013 neu besetzt? Wie viele dieser Stellen wurden mit Frauen besetzt , wie viele mit Männern? Wie viele dieser Frauen und Männer haben gegenwärtig minderjährige Kinder und wie viele sind kinderlos? Wie viele haben gegenwärtig minderjährige Kinder und sind alleinerziehend?“) heißt es: „Fünf Stellen wurden neu besetzt, alle mit Frauen. Zwei der Frauen haben minderjährige Kinder.“ In der Antwort der Landesregierung auf Frage 11 („Inwiefern berücksichtigt das ,Personalentwicklungskonzept in der niedersächsischen Justiz’ die besonderen Belange von Richterinnen, Staatsanwältinnen und Beamtinnen im Justizvollzugsdienst der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, sowie von Richtern, Staatsanwälten und Beamten im Justizvollzugsdienst der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt, mit minderjährigen Kindern? Inwiefern berücksichtigt das ,Personalentwicklungskonzept in der niedersächsischen Justiz’ die Belange von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern in den genannten Gruppen?“) heißt es: „Das Personalentwicklungskonzept wird derzeit überarbeitet. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Implementierung von Führungspositionen , die in Teilzeit ausgeübt werden, werden dabei besonders in den Blick genommen. Dabei gilt es, gerade auch die besonderen Belange von Erziehenden minderjähriger Kinder in der Personalentwicklung zu berücksichtigen.“ In der Antwort der Landesregierung auf Frage 13 („Wie überprüft das Justizministerium, ob das Personalentwicklungskonzept tatsächlich umgesetzt wird? Wenn dies nicht überprüft wird, warum ?“) heißt es: „Teilweise erfolgt eine Evaluation, …“ 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1721 In der Antwort der Landesregierung auf Frage 14 („Haben Behördenleiterinnen und Behördenleiter seit der Änderung des Artikel 3 Abs. 2 GG im Jahr 1994 im Rahmen von dienstlichen Beurteilungen und Beurteilungsbeiträgen bei Richterinnen und Richtern die Präsenz im Gericht als Beurteilungskriterium verwendet oder in sonstiger Weise bewertet? Wenn ja, wie beurteilt die Landesregierung diese Beurteilungspraxis mit Blick auf die Karrierechancen von Richterinnen und Richtern mit minderjährigen Kindern und insbesondere von alleinerziehenden Richterinnen und Richtern mit minderjährigen Kindern sowie mit Blick auf die grundgesetzlich garantierte richterliche Unabhängigkeit, hat sich an dieser Beurteilungspraxis seit dem 20. Februar 2013 etwas geändert, und welche konkreten Maßnahmen wird die Landesregierung wann einleiten, um eine derartige Beurteilungspraxis wirksam zu unterbinden?“) heißt es: „Eine grundsätzliche Anwesenheitspflicht im Gericht ist mit der richterlichen Unabhängigkeit unvereinbar. Die Präsenz im Gericht ist und war auch kein Beurteilungskriterium im Sinne der Beurteilungsrichtlinie (dienstliche Beurteilung der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, AV des MJ vom 21.03.2011, Nds. Rechtspflege, Seite 142) und ist daher auch nicht als Beurteilungskriterium oder in sonstiger Weise bewertet worden .“ In der Antwort der Landesregierung auf die Frage 20 („Gibt es in der niedersächsischen Justiz auch Unterstützung speziell für Frauen und Männer mit minderjährigen Kindern sowie von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern in Führungspositionen, um deren spezielle Probleme zu überwinden ? Wenn nicht, warum nicht?“) heißt es: „Siehe Antwort zu Frage 19. Ein darüber hinausgehender Unterstützungsbedarf speziell für den genannten Personenkreis ist gegenüber dem MJ bisher nicht geäußert worden.“ In der Antwort der Landesregierung auf die Frage 21 („Finden im Bereich Personalentwicklung auch Schulungen speziell für Frauen und Männer mit minderjährigen Kindern sowie für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern in Führungspositionen statt? Wenn nein, warum nicht?“) heißt es: „Siehe Antworten zu den Fragen 19 und 20. Im Rahmen der Bedarfsabfrage ist bisher kein gesonderter Schulungsbedarf an das MJ herangetragen worden.“ Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Hat das Justizministerium seit dem 20. Februar 2013 bei den Leiterinnen und Leitern der niedersächsischen Gerichte, Staatsanwaltschaften und JVAs abgefragt, ob bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Bedarf an Unterstützung speziell für Frauen und Männer mit minderjährigen Kindern sowie von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern in Führungspositionen gesehen wird, um deren spezielle Probleme zu überwinden? 2. Wenn das Justizministerium eine derartige Abfrage nicht durchgeführt hat: Wann beabsichtigt das Justizministerium, eine derartige Abfrage durchzuführen? Wenn dies nicht beabsichtigt ist, warum nicht? 3. Hat das Justizministerium seit dem 20. Februar 2013 eine Abfrage bei sämtlichen Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie Beamtinnen und Beamten im höheren Justizvollzugsdienst gemacht, ob ein Bedarf an Unterstützung speziell für Frauen und Männer mit minderjährigen Kindern sowie von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern in Führungspositionen gesehen wird, um deren spezielle Probleme zu überwinden? Ist eine derartige Abfrage durchgeführt worden zur Feststellung des Bedarfs an Schulungen speziell für Frauen und Männer mit minderjährigen Kindern sowie für Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern in Führungspositionen? 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass es offensichtlich ist, dass Alleinerziehende mit minderjährigen Kindern einen höheren Unterstützungsbedarf haben als alleinstehende Bedienstete oder Bedienstete, die in Partnerschaften leben bzw. ihre Kinder mit einer Partnerin /einem Partner erziehen? 5. Wann wird die Landesregierung das in der Antwort der Landesregierung auf die genannte Anfrage in der Drs. 17/1167 in Aussicht gestellte ganzheitliche und übergreifende Personalentwicklungskonzept entwickeln und der Öffentlichkeit vorstellen? Ist mit der Arbeit an dem Konzept bereits begonnen worden, und in welchem Stadium befindet sich das Konzept? 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1721 6. Beabsichtigt die Justizministerin, speziell für Richter und Staatsanwälte mit minderjährigen Kindern in Führungspositionen spezielle Schulungen einzuführen? 7. Was beabsichtigt die Justizministerin zu tun, um die Zahl an Abteilungsleiterinnen und Referatsleiterinnen mit minderjährigen Kindern zu erhöhen? 8. Bei welchen nachgeordneten Behörden wurde zur Vorbereitung der Antwort auf Frage 14 der Anfrage in der Drs. 17/1167 eine Abfrage durchgeführt, und welches Ergebnis hatte diese? Wurde die Frage 14 der Anfrage unvollständig bzw. unrichtig beantwortet? Trifft es insbesondere zu, dass Gerichtspräsidentinnen/-präsidenten die Präsenz von Richterinnen/Richtern im Gericht in einzelnen Beurteilungen oder Beurteilungsbeiträgen explizit erwähnt und direkt oder indirekt positiv bzw. negativ bewertet haben? 9. Wenn die Frage 14 der Anfrage in der Drs. 17/1167 unvollständig bzw. unrichtig beantwortet wurde: Welche personellen, organisatorischen, dienstaufsichtsrechtlichen und disziplinarrechtlichen Konsequenzen beabsichtigt die Justizministerin daraus zu ziehen? Wie beabsichtigt die Ministerin sicherzustellen, dass zukünftig Anfragen stets vollständig und korrekt beantwortet werden, und wer trägt die politische Verantwortung für die unvollständige bzw. unkorrekte Beantwortung der Frage 14 der Kleinen Anfrage in der Drs. 17/1167? 10. Wie wird Justizministerin Niewisch-Lennartz sicherstellen, dass zukünftig die tatsächliche Umsetzung des Personalentwicklungskonzepts vollständig evaluiert wird? Plant die Ministerin, insbesondere Proberichterinnen und Proberichtern die Möglichkeit zu geben, auch anonyme Hinweise auf die Nichtbeachtung des Personalentwicklungskonzepts durch einzelne Behördenleiterinnen und Behördenleiter zu geben, und wie wird die Justizministerin sicherstellen, dass derartige anonyme Hinweise auch Beachtung finden? (An die Staatskanzlei übersandt am 27.05.2014 - II/725 - 748) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Justizministerium Hannover, den 02.07.2014 - 2008 / 1 – 101. 4/13 - Die niedersächsische Justiz ist bestrebt, allen Beschäftigten den gleichen Zugang zu (Beförderungs -)Ämtern zu ermöglichen. Dies gilt insbesondere auch für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit minderjährigen Kindern. Es ist ein besonderes Anliegen, die gemeinsamen Anstrengungen zu vertiefen, eine effektive familienfreundliche Personalentwicklung, die den gleichen Zugang zu Beförderungsämtern eröffnet, auf dem bereits eingeschlagenen Weg weiter voranzubringen. Zum Erhalt und zur Stärkung des Vertrauens der Gesellschaft in gerichtliche Entscheidungen ist es wichtig, dass sich alle gesellschaftlichen Gruppen im Justizsystem repräsentiert fühlen. Daher bemüht sich das Justizministerium in Bezug auf die Beschäftigten der niedersächsischen Justiz ganz besonders um eine große Vielfalt, die die aktuellen gesellschaftlichen Verhältnisse abbildet. Vielfalt macht die Justiz flexibler und bürgernäher, weil sie mit den unterschiedlichen Gruppen in der Gesellschaft adäquat umgeht und ihre besonderen Bedürfnisse berücksichtigt. Die Teilhabe unterschiedlicher Bevölkerungsgruppen endet nicht mit der Einstellung in die niedersächsische Justiz, sondern setzt sich in gleichen Beförderungschancen fort. In Bezug auf Beschäftigte mit minderjährigen Kindern erfordern gleiche Beförderungsmöglichkeiten in erster Linie ein konsequent familienfreundlich ausgestaltetes Arbeitsumfeld. Hierbei sind neben Frauen mit Kindern auch in der Erziehung von minderjährigen Kindern engagierte Väter in den Blick zu nehmen. Sowohl im Justizministerium selbst wie auch im Geschäftsbereich des Ministeriums sind eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen eingeführt worden, die darauf abzielen, die Berufstätigkeit mit der Erziehung von Kindern in einer Art und Weise zu vereinbaren, dass Beförderungschancen in gleicher 3 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1721 Weise bestehen. Im Januar ist in Beantwortung der themengleichen Kleinen Anfrage eine Reihe von Einzelmaßnahmen genannt, auf die verwiesen wird. Ergänzend wird mitgeteilt, dass die Erprobung, die nach der Beurteilungsrichtlinie (AV d. MJ v. 21.03.2011, Nds. Rechtspflege S. 142) Voraussetzung für die Übertragung einer Beförderungsstelle ab der Besoldungsgruppe R2 ist, zukünftig wesentlich flexibler gestaltet werden kann. Das Justizministerium hat die Initiative für eine Überarbeitung der Verordnung ergriffen und mit dem Geschäftsbereich Einigkeit erzielt, dass auf die familiären Belange von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten künftig noch stärker Rücksicht genommen werden muss. Es gilt zu verhindern, dass eine dienstortfremde Erprobung zum Hemmnis für Beförderungsmöglichkeiten wird. Neu sind auch die Einführung der kollegialen Beratung für Frauen in Führungspositionen sowie Coaching-Angebote, die Frauen und Männern mit Erziehungsverantwortung die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern sollen. Die Entwicklung eines ganzheitlichen Personalentwicklungskonzepts, das sämtliche Einzelmaßnahmen umfassend bündelt und Standards der familienfreundlichen Personalentwicklung festschreibt , ist - wie bereits im Januar ausgeführt - eine zentrale Aufgabe dieser Wahlperiode. Die Diskussion mit dem Geschäftsbereich hat begonnen. Es sind bereits Handlungsfelder identifiziert und Lösungsansätze entwickelt worden. Mit dem Abschluss des Projekts ist Mitte 2015 zu rechnen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage im Namen der Landesregierung wie folgt: Zu 1 und 2: Der Kontakt zu den Leiterinnen und Leitern der niedersächsischen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen. In den aus verschiedenem Anlass und bei zahlreichen Gelegenheiten geführten persönlichen Gesprächen erwachsen fortlaufend Anregungen und Ideen für eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und für die Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Beispielsweise sind die oben genannten Neuerungen aktueller Ausfluss der gemeinsamen Diskussion. In diesem Sinne gibt es eine kontinuierliche Rückkoppelung zwischen dem Justizministerium und dem Geschäftsbereich zum Thema der Anfrage. Die Gestaltung der Rahmenbedingungen vor Ort liegt in der Hand und Verantwortung der Leiterinnen und Leiter der niedersächsischen Gerichte, Staatsanwaltschaften und Justizvollzugsanstalten selbst. Hier verbietet sich die Einflussnahme von Außen und macht eine Abfrage entbehrlich. Schriftliche Abfragen erfolgen zu Fortbildungs- und Qualifizierungswünschen. Zu 3: Es wird Bezug genommen auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2. Die fortlaufende Kommunikation mit dem Geschäftsbereich führt dazu, dass hier eine Vielzahl von Ideen zur Unterstützung von Frauen und Männer mit minderjährigen Kindern bekannt sind und aufgegriffen werden. Für die Erstellung des Fortbildungs- und Qualifizierungsprogramms in der niedersächsischen Justiz erfolgt jährlich eine Abfrage in den Geschäftsbereichen. Zu 4: Im Rahmen jeder Frage der Vereinbarkeit von Familie und Beruf gilt ein Hauptaugenmerk den Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern. Der Unterstützungsbedarf von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von minderjährigen Kindern ist jedoch nicht standardisiert nach Lebensform, sondern individuell nach den jeweiligen Bedürfnissen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu betrachten. Zu ergänzen ist, dass aus den Personalakten der in der Justiz Beschäftigen nicht ersichtlich ist, ob diese alleinerziehend sind oder nicht. Es obliegt der individuellen Freiheit jedes Einzelnen, sich zu seinen konkreten Lebensumständen zu äußern. Die niedersächsische Justiz bietet daher für alle Frauen und Männer mit minderjährigen Kindern vielfältige unterstützende Maßnahmen an. Insoweit wird auf die Antwort auf die Anfrage in der Drs. 17/1167 verwiesen. 4 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1721 Zu 5: Siehe Vorbemerkung. Zu 6: Der Landesregierung ist es ein ganz besonderes Anliegen, Frauen in Führungspositionen, mit und ohne minderjährige Kinder, Alleinerziehende eingeschlossen, nachhaltig im Umgang mit den besonderen Anforderungen, die ihre jeweiligen Führungspositionen mit sich bringen, zu schulen. Aus diesem Grund bietet das Justizministerium im nunmehr dritten Jahr speziell für Frauen in Führungspositionen Fortbildungen an. Im Rahmen dieser Fortbildungen nimmt das Thema der Vereinbarkeit von Beruf und Familie regelmäßig breiten Raum ein. Zu 7: Erfreulicherweise konnten seit dem 1. Januar 2013 sechs von neun und damit zwei Drittel der neu zu besetzenden Stellen als Referatsleiterin/-leiter im Justizministerium mit Frauen besetzt werden. Insgesamt liegt damit der Frauenanteil bei den Abteilungs- und Referatsleitungen zurzeit bei 36 %. Davon haben 44,44 % minderjährige Kinder. Auch in Zukunft ist an diese positive Entwicklung anzuknüpfen, um den Anteil von Frauen in Führungspositionen kontinuierlich zu erhöhen. Aus diesem Grund wird in jeder Ausschreibung für Referats - bzw. Abteilungsleiterstellen auf die Teilzeiteignung hingewiesen. Überdies bietet das Justizministerium bei der Gestaltung der individuellen Arbeitsbedingungen unter Berücksichtigung der besonderen Belange von Führungskräften mit minderjährigen Kindern eine größtmögliche Flexibilität. Zu 8 und 9: Die Präsenz von Richterinnen und Richtern in den Gerichten ist kein Beurteilungskriterium i. S. d. Beurteilungs-AV des MJ vom 21. März 2011 (Nds. Rpfl. 2011, 142). Abschnitt 2, Ziff. 2 der Beurteilungs -AV bestimmt ausdrücklich, dass dienstliche Beurteilungen die richterliche Unabhängigkeit nicht beeinträchtigen dürfen. Gleichwohl ist es möglich und zulässig, die jeweilige Gestaltung des Arbeitstages durch eine Richterin oder einen Richter und den Kontakt zu den Kolleginnen und Kollegen sowie die Zusammenarbeit mit ihnen unter dem Gesichtspunkt der sozialen Kompetenz im Rahmen des Beurteilungsmerkmals der Kooperation zu bewerten, ohne dass dadurch die richterliche Unabhängigkeit tangiert wird. Eine Beteiligung des Geschäftsbereichs war zur richtigen und vollständigen Beantwortung der Frage 14 der Anfrage in der Drs. 17/1167 nicht notwendig. Die Frage 14 der Anfrage in der Drs. 17/1167 wurde vollständig und richtig beantwortet. Zu 10: Der Landesregierung ist es ein besonderes Anliegen, dass das Personalentwicklungskonzept für die niedersächsische Justiz auch tatsächlich umgesetzt wird. Daher wird die Frage der regelmäßigen Evaluation in das Konzept einfließen. Das Personalentwicklungskonzept für Proberichterinnen und Proberichter wird bereits regelmäßig - auch im Rahmen von anonymisierten Fragebögen - evaluiert. Antje Niewisch-Lennartz 5 (Ausgegeben am 10.07.2014) Drucksache 17/1721 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Mechthild Ross-Luttmann (CDU), eingegangen am 22.05.2014 Was wird Justizministerin Antje Niewisch-Lennartz tun, um die Beförderungschancen von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten sowie von Beamtinnen und Beamten im höheren Justizvollzugsdienst mit minderjährigen Kindern und insbesondere von Alleinerziehenden mit minderjährigen Kindern in den genannten Gruppen nachhaltig zu verbessern? Antwort der Landesregierung