Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1725 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 28.05.2014 Dienst, Wahlkampf, Urlaub, „Wahlkampfurlaub“ oder „Wahlkampfdienst“ - Was zog den Landesbeauftragten Wunderling-Weilbier nach Bad Gandersheim? Ein Aufenthalt des Landesbeauftragten für Südniedersachsen in Bad Gandersheim hat der SPDBürgermeisterkandidatin und dem Landesbeauftragten zahlreiche Schlagzeilen und eine umfangreiche Berichterstattung im Gandersheimer Kreisblatt (http://www.gandersheimer-kreisblatt.de/ news/index.php?do=archiv#46206) erbracht. Schlagzeilen wie „Bürgermeisterwahlkampf: Mit dem Landesbeauftragten im Vitalpark“, „Bürgermeisterwahlkampf: Franziska Schwarz mit Landesbeauftragten im Sole-Waldschwimmbad“, „… hochkarätiger Referent war außerdem der Landesbeauftragte der Niedersächsischen Landesregierung, Matthias Wunderling-Weilbier“, „Ministerin Rundt und Landesbeauftragter Wunderling-Weilbier informieren sich“, „Heckenbeck: Landesbeauftragter Wunderling-Weilbier schlägt los ...“ und „Landesbeauftragter Wunderling-Weilbier und Zukunftsperspektiven “ umschreiben die ereignisreiche Visite von Matthias Wunderling-Weilbier im Rahmen der Wahlkampfunterstützung zur Bürgermeisterwahl in Bad Gandersheim. Außerdem fand am Abend eine Veranstaltung zum Thema Förderpolitik und Wirtschaftsförderung statt. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Termine hat der Landesbeauftragte an diesem Tag genau wahrgenommen, und wer war Ausrichter dieser Termine? 2. Gibt es eine Einladung, und an wen und an welche Adresse ist diese gerichtet? 3. Waren die Termine privat oder dienstlich? 4. Wenn sie privat waren: Hat Herr Wunderling-Weilbier Urlaub genommen, oder ist er freigestellt worden, wenn ja, warum wurde dieser vor dem Hintergrund der „Dringlichkeit“ seiner Arbeit für den Raum Braunschweig und Südniedersachsen bewilligt? Und, wenn ja, von wem wurde der Urlaub bzw. die Freistellung genehmigt? 5. Wenn sie privat waren: Wie will die Landesregierung vor dem Hintergrund des Neutralitätsgebots für Beamte in Zukunft vermeiden, dass in der Berichterstattung der Eindruck entsteht, es handele sich um einen dienstlichen Termin des Landesbeauftragten bzw. um einen Wahlkampftermin ? 6. Wenn sie dienstlich waren: Welche Aufgaben hat Herr Matthias Wunderling-Weilbier als Landesbeauftragter im Rahmen seiner Visite in Bad Gandersheim wann und wie wahrgenommen ? 7. War die Stadt über die geplanten Termine informiert? Wenn nein, warum nicht? (An die Staatskanzlei übersandt am 05.06.2014 - II/725 - 772) 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1725 Antwort der Landesregierung Niedersächsische Staatskanzlei Hannover, den 03.07.2014 - 401 – 06025/4.4 - Die Landesregierung führte in ihrer Antwort auf die Mündliche Anfrage „Dürfen die Landesbeauftragten Wahlkampf für die SPD machen?“ (Drs. 17/1390) des März-Plenums aus, dass Amtsträger gemäß Artikel 60 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung ihr Amt „unparteiisch und ohne Rücksicht auf die Person nur nach sachlichen Gesichtspunkten“ wahrnehmen. Außerhalb des Dienstes ist eine politische Betätigung zulässig, solange sie von der Meinungsäußerungsfreiheit gemäß Artikel 5 Abs. 1 Grundgesetz gedeckt und mit dem Amt vereinbar ist. Nach der Rechtsprechung des OVG Niedersachen ist es deshalb statthaft, dass sich staatliche und kommunale Amtsträger nicht nur als Wähler an der Wahl beteiligen, sondern sich auch in ihrer Eigenschaft als Bürger im Wahlkampf äußern. Sie dürfen sich folglich aktiv am Wahlkampf mit Auftritten, Anzeigen oder Wahlaufrufen beteiligen. Die Neutralitätspflicht wird allerdings dann überschritten, wenn in amtlicher Eigenschaft Wahlempfehlungen zugunsten einer Partei oder eines Wahlbewerbers abgegeben werden (OVG Lüneburg, Urt. v. 26.03.2008 - 10 LC 203/07). Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Herr Wunderling-Weilbier hat am 19. Mai 2014 folgende Termine in Bad Gandersheim wahrgenommen : 1. Besuch der Freien Schule Heckenbeck und des Kindergartens „Pusteblume“, 2. Besuch des Vitalparks, 3. Besuch des Portals zur Geschichte, 4. Besuch des Schwimmbads, 5. Veranstaltung „Perspektiven für eine gute Stadtentwicklung“ der SPD Bad Gandersheim. 1. bis 3.: Ausrichter waren die Betreiber der genannten Einrichtungen. 4.: Ausrichter war der Förderverein Schwimmbad Bad Gandersheim. 5.: Ausrichter war die SPD Bad Gandersheim. Zu 2: Ja, die Einladung war an Herrn Wunderling-Weilbier und an dessen Dienstsitz gerichtet. Zu 3: Die in der Antwort zu 1 aufgeführten Termine 1 bis 4 hat Herr Wunderling-Weilbier in seiner Funktion als Landesbeauftragter wahrgenommen. An dem in der Antwort zu 1 unter 5 genannten Termin hat Herr Wunderling-Weilbier privat teilgenommen. Zu 4: Herr Wunderling-Weilbier hat den in der Antwort zu 1 unter 5. genannten Termin außerhalb der Dienstzeit wahrgenommen. Fragen nach Privatterminen von Mitarbeitern des Landes beantwortet die Landesregierung unter Verweis auf Artikel 24 Abs. 3 der Niedersächsischen Verfassung grundsätzlich nicht. Zu 5: Die Landesregierung will und kann naturgemäß keinen Einfluss auf die Berichterstattung der Medien nehmen. Die Pressefreiheit ist durch Artikel 3 Abs. 2 der Niedersächsischen Verfassung in Verbindung mit Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes geschützt. Die Landesregierung stellt über die Dienst- und Fachaufsicht sicher, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nachgeordneter Behörden bei der Dienstausübung nicht gegen das Neutralitätsgebot verstoßen. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1725 Zu 6: Das Amt für regionale Landesentwicklung Braunschweig stellt gegenwärtig die regionale Handlungsstrategie für die Region Braunschweig auf, um eine nachhaltige Regionalentwicklung in Gang zu setzen. Dabei wird anhand verschiedener Handlungsfelder dargelegt, welche regionalen Bedarfe und Potenziale bestehen, an denen konkrete Fördermaßnahmen anknüpfen können. Im Rahmen des Dialogs wird hierzu eine Vielzahl an Gesprächen mit der kommunalen Ebene, Vertretern aus Wirtschaft, Arbeitsmarkt und Wissenschaft, Behörden, regionalen Zusammenschlüssen, Verbänden der Wohlfahrtspflege und der Sozialwirtschaft, Kirchen sowie Vertretern aus den Bereichen Landwirtschaft , Umwelt, Gesundheit, Bildung und Kultur geführt. In diesem Zusammenhang standen auch die dienstlichen Termine von Herrn Wunderling-Weilbier in Bad Gandersheim am 19. Mai 2014. Zu 7: Nein. Der Landesbeauftragte Wunderling-Weilbier hatte bereits am 7. März 2014 einen Gesprächstermin mit dem Bürgermeister Heinz-Gerhard Ehmen. Dr. Jörg Mielke Chef der Staatskanzlei 3 (Ausgegeben am 10.07.2014) Drucksache 17/1725 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Christian Grascha (FDP), eingegangen am 28.05.2014 Dienst, Wahlkampf, Urlaub, „Wahlkampfurlaub“ oder „Wahlkampfdienst“ - Was zog den Landesbeauftragten Wunderling-Weilbier nach Bad Gandersheim? Antwort der Landesregierung