Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1729 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Clemens Große Macke und Helmut Dammann-Tamke (CDU), eingegangen am 23.05.2014 Antragstellung in einem unfertigen Förderprogramm? Die Hannoversche Allgemeine Zeitung berichtete am 25.03.2014 in dem Artikel „Wir haben keine Probleme mit Brüssel“ über die zukünftige EU-Förderperiode. In der Berichterstattung wird ausgeführt , dass es sich bei den von Agrarminister Meyer und Staatssekretärin Honé vorgestellten Förderrichtlinien genau genommen nur um Eckpunkte handele, weil eine Billigung der EU-Behörden noch ausstehe. Ferner ist zu lesen: „Bauern, die ihre Ställe großzügiger bauen und darauf verzichten , Legehennen die Schnäbel zu kürzen oder Schweinen die Schwänze zu kupieren, sollen mit einer Prämie belohnt werden. Wie hoch diese ist, steht noch nicht fest, sagt Meyer. Schon von April an können Landwirte die Unterstützungen aus dem neuen EU-Programm beantragen, ausgezahlt wird das Geld dann 2016.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Wie sehen die Antragsvordrucke für die Prämien aus, mit denen Landwirte für den Verzicht auf Eingriffe am Tier belohnt werden, deren Höhe noch nicht feststeht und die ab April 2014 beantragt werden können, damit sie im Jahr 2016 zur Auszahlung kommen? 2. Wo werden diese Prämien beantragt? 3. Können diese Anträge bewilligt werden und zur Auszahlung kommen? (An die Staatskanzlei übersandt am 02.06.2014 - II/725 - 756) Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 03.07.2014 für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz - 305-01425-73 - Am 25. März hatte die Landesregierung bereits inhaltliche und finanzielle Eckpunkte für das zukünftige ELER-Programm für Niedersachsen und Bremen beschlossen; mit Kabinettsbeschluss vom 17.06.2014 ist der Entwurf des zukünftigen ELER-Programms PFEIL bestätigt und das ML beauftragt worden, das Programm auf dieser Basis fertigzustellen und bei der EU-Kommission einzureichen . Nach Einreichung des Programmentwurfs wird sich der Genehmigungsprozess anschließen. Die Landesregierung hat die Erwartung, dass das PFEIL-Programm bis zum Jahresende genehmigt wird. Über die Eckpunkte der zukünftigen ELER-Förderung hatten Frau Staatssekretärin Honé und Herr Minister Meyer in einer Pressekonferenz am 25.03.2014 informiert. Grundlage hierfür war der Kabinettsbeschluss vom gleichen Tag. Eine wesentliche Neuerung im zukünftigen PFEIL wird eine Fördermaßnahme sein, mit der Tierhaltungsformen und -praktiken honoriert werden, die über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen . Mit der Maßnahme sollen die Haltungsbedingungen für Mastschweine und Legehennen verbessert und das Tierwohl gestärkt werden, denn für diese Tiergruppen besteht der größte Handlungsbedarf . Die Maßnahme zielt darauf ab, dass Bestandsdichten verringert und Beschäftigungs- 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1729 möglichkeiten für die Tiere geschaffen werden. Damit sollen die Voraussetzungen geschaffen werden , dass Mastschweine und Legehennen ohne nicht-kurative körperliche Eingriffe (prophylaktisches Kupieren von Ringelschwänzen bzw. Schnabelspitzen) gehalten werden können. Der Verzicht auf solche Eingriffe ist jeweils Fördervoraussetzung. Bei den Mastschweinen soll eine optimierte Haltung und Betreuung gefördert werden; die Unversehrtheit der Ringelschwänze dient hier als Indikator. Bei Legehennen soll die Ausgestaltung des Stalls z. B. mit Scharr- und Pickflächen gefördert werden. Um die Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe zu sichern, schafft die Fördermaßnahme einen Ausgleich für zusätzliche Kosten und Mindererträge, die durch die artgerechte Haltung entstehen können . Vorraussetzung für die Durchführung der Maßnahme ist, dass das PFEIL-Programm von der Kommission genehmigt wird. Dieses vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Antragsvordrucke für die Beantragung der Prämien sind noch nicht erstellt, da das Antragsverfahren erst für das Frühjahr 2015 geplant ist. Der Auszahlungstermin ist nach der zwölfmonatigen Verpflichtungszeitdauer für die zweite Jahreshälfte 2016 geplant. Zu 2: Es ist vorgesehen, dass die Anträge bei der Landwirtschaftskammer zu stellen sind. Zu 3: Einzelheiten zur Ausgestaltung des Verfahrens befinden sich derzeit noch in der Planung. Deshalb kann derzeit zu diesem Punkt noch keine konkrete Auskunft gegeben werden. Christian Meyer 2 (Ausgegeben am 11.07.2014) Drucksache 17/1729 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage der Abgeordneten Clemens Große Macke und Helmut Dammann-Tamke (CDU), einge-gangen am 23.05.2014 Antragstellung in einem unfertigen Förderprogramm? Antwort der Landesregierung