Niedersächsischer Landtag − 17. Wahlperiode Drucksache 17/1774 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 28.05.2014 Umsetzung der „Open-Data-Strategie“ in Niedersachsen gefährdet? Der Landtag hat in seiner 148. Sitzung am 07.11.2012 eine Entschließung vorgenommen, die die Landesregierung dazu aufforderte die „Open-Data-Initiative“ zu unterstützen. Die Entschließung (Drs. 16/5390) des Landtages trug den Titel „Open Data für Niedersachsen - Mehr Transparenz für mehr Demokratie“. Der Entschließung sah vor, dass die Landesregierung, soweit möglich und wirtschaftlich vertretbar, grundsätzlich Daten u. a. vollständig, zeitnah, kostenfrei, leicht zugänglich und unter Verwendung offener Standards veröffentlicht. In der Unterrichtung vom 19.04.2013 (Drs. 17/0111) stellt die Landesregierung die Erarbeitung eines Konzepts durch eine Arbeitsgruppe im Ministerium des Inneren in Aussicht. Außerdem solle geprüft werden, inwieweit neue rechtliche Regelungen zur Förderung von Open Data vorzusehen seien. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welches Konzept verfolgt die Landesregierung bei der Umsetzung der „Open-Data-Strategie “? 2. Welche Maßnahmen hat die Landesregierung innerhalb des letzten Jahres getätigt, um die Entschließung des Landtages umzusetzen? 3. Wie hoch ist der Anteil der in der Landesregierung anfallenden Daten aus Regierungs- oder Verwaltungshandeln, die veröffentlicht werden? 4. Welche Formate benutzt die Landesregierung bei der Veröffentlichung dieser Daten, um offene Standards zu gewährleisten? 5. Welchen Anteil haben Dokumente mit offenen Standards unter den veröffentlichten Dokumenten der Landesregierung? 6. Welche Kriterien sollen für die Einstufung der Inhalte als kostenpflichtig zugrunde gelegt werden ? 7. In welchem Verhältnis stehen kostenlose angebotene Inhalte zu kostenpflichtigen angebotenen Inhalten? 8. Zu welchem Zeitpunkt wird die Landesregierung alle Inhalte im Sinne der Entschließung veröffentlichen ? 9. Zu welchem Ergebnis ist die Landesregierung bei der Prüfung neuer rechtlicher Regelungen zur Förderung von Open Data gekommen? (An die Staatskanzlei übersandt am 05.06.2014 - II/725 - 771) 1 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1774 Antwort der Landesregierung Niedersächsisches Ministerium Hannover, den 08.07.2014 für Inneres und Sport - 42.6-02840/1000-0007 - Wie in der Kleinen Anfrage ausgeführt, hatte die Landesregierung den Landtag im April 2013 (Drs. 17/111) darüber unterrichtet, dass Planungen bestehen, eine Konzeption zu erarbeiten, wie das Thema Open Data in Niedersachsen technisch und organisatorisch realisiert werden soll. Ferner sollten die unterschiedlichen Varianten und Aufwände für die Bereitstellung der Daten aufgezeigt werden. Ebenfalls ist in dieser Unterrichtung darauf hingewiesen worden, dass die Landesregierung prüfen wird, ob neue rechtliche Regelungen zur Förderung von Open Data vorzusehen sind und ob diese Regelungen gegebenenfalls Auswirkungen auf die technische Umsetzung eines Open-Data-Portals haben werden. Die Landesregierung beabsichtigt, die Daten der Verwaltung im Sinne des Open-Data-Ansatzes bereitzustellen, soweit dies rechtlich möglich und wirtschaftlich vertretbar ist. Die Landesdienststellen stehen als bedeutende Datenproduzenten am Anfang der wissensbasierten Wertschöpfungsketten , deren Wirkung und Innovationskraft durch die Offenheit der Daten maßgeblich beeinflusst wird. Offene Daten fördern die Transparenz des Verwaltungshandelns und bieten Gelegenheit zur Teilhabe und Zusammenarbeit. Auch in Niedersachsen soll eine umfassende Open-Data-Strategie, ergänzt um ein modernes Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz, vorgelegt werden. Die Inhalte des Informationsfreiheitsgesetzes und die Open-Data-Strategie werden Auswirkungen auf die technische Umsetzung eines Open-Data-Portals haben. Hier werden folglich zunächst politische Vorgaben zu diesem Thema abzuwarten sein. Am 09.04.2013 hat die Landesregierung beschlossen, dass unter Federführung des Justizministeriums ein Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz erarbeitet werden soll. Das Justizministerium wird den Referentenentwurf in enger Abstimmung mit den Ministerien und den niedersächsischen Kommunen erarbeiten. Der Gesetzentwurf soll zum Jahreswechsel 2014/2015 in den Landtag eingebracht werden. Da insbesondere die rechtlichen Regelungen des geplanten Gesetzes Auswirkungen auf die Konzeption zur Umsetzung von Open Data und auch die finanziellen Erfordernisse haben werden, ruhen die Planungen in Erwartung des Gesetzes zur Konzeption der Open Data Strategie folgerichtig. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Anfrage namens der Landesregierung wie folgt: Zu 1: Die Konzeption wird insbesondere abhängig sein von den rechtlichen Rahmenbedingungen, die durch das Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz vorgegeben werden. Zu 2: In einem ersten Schritt ist der unter www.service.niedersachsen.de zu findende Bürger- und Unternehmensservice (BUS) um eine weitere Rubrik „Datenauskunftdienste“ erweitert worden. Hier stehen neben Kurzbeschreibungen der zu findenden Daten Internetverweise zu verschiedenen Daten und Datenportalen zur Verfügung. Zurzeit sind hier 63 Verweise vom Archivportal Niedersachsen bis zur Zentralen Formularservice-Stelle des Landes gelistet. Ferner hat die Landesregierung beschlossen, dass ein Informationsfreiheits- und Transparenzgesetz erarbeitet werden soll (siehe Vorbemerkungen). Zu 3: Die Frage kann erst beantwortet werden, wenn im Rahmen des Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes festgelegt worden ist, welche Daten oder Dokumente veröffentlicht werden sollen. 2 Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/1774 Zu 4: Das Format wird von den zu veröffentlichenden Daten und Dokumenten abhängen. Gängig sind die Formate PDF, HTML, WMS, GML, DATA, CSV, XLS, WFS, TIF und andere. Zu 5: Siehe Antwort zu Frage 3. Zu 6: Open Data sollte grundsätzlich kostenfrei zur Verfügung gestellt werden, soweit dies wirtschaftlich möglich ist. Zu 7: Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 8: Ein konkreter Zeitpunkt wird erst nach bzw. mit dem Inkrafttreten des Informationsfreiheits- und Transparenzgesetzes festgelegt werden können. Im Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) ist beispielsweise festgelegt worden, dass die technischen Voraussetzungen für die Umsetzung des Gesetzes innerhalb von zwei Jahren nach dem Inkrafttreten des Gesetzes herzustellen sind. Zu 9: Es wird auf die Vorbemerkungen verwiesen. Boris Pistorius 3 (Ausgegeben am 21.07.2014) Drucksache 17/1774 Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung mit Antwort Anfrage des Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen (FDP), eingegangen am 28.05.2014 Umsetzung der „Open-Data-Strategie“ in Niedersachsen gefährdet? Antwort der Landesregierung